Montag, Dezember 22, 2025
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"Die Saat des heiligen Feigenbaums" landet auf Oscar-Shortlist

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Los Angeles (dts Nachrichtenagentur) – Der diesjährige deutsche Oscar-Beitrag „Die Saat des heiligen Feigenbaums“ ist im Wettbewerb um die begehrte Trophäe weiter im Rennen. Wie die Academy of Motion Picture Arts and Sciences am Dienstag mitteilte, landete der Film des iranischen Regisseurs Mohammad Rasulof in der Kategorie „Best International Feature Film“ auf der 15 Titel umfassenden Shortlist.

Das Drama handelt von einem Ermittlungsrichter am iranischen Revolutionsgericht, der gegen die seit Herbst 2022 anhaltenden politischen Proteste ungeprüft Todesurteile unterschreiben soll. Seine Rolle führt zu Misstrauen und Paranoia gegenüber seiner eigenen Familie.

Die internationale Koproduktion zwischen dem Iran, Deutschland und Frankreich wurde im Mai beim 77. Filmfestival von Cannes uraufgeführt. Iranische Behörden sollen mehrfach versucht haben, die Premiere des Films zu verhindern – Rasulof war im Iran zu einer Haftstrafe verurteilt worden und deshalb nach Europa geflohen.

Wie gut die Oscar-Chancen von „Die Saat des heiligen Feigenbaums“ am Ende tatsächlich sein werden, ist noch unklar. Für eine Nominierung zählt der Film Experten zufolge durchaus zu einem der Favoriten, aber gegen den französischen Beitrag „Emilia Pérez“ dürfte er wohl am Ende eher keine Chance haben. Der Musical-Thriller von Jacques Audiard gilt nämlich auch in den Hauptkategorien als einer der heißesten Oscar-Anwärter.

Von den elf deutschen Kurzfilmen, die potenzielle Oscar-Kandidaten waren, schafften es am Ende zwei in die Vorauswahl: „Kruste“ von Jens Kevin Georg tritt in der Kategorie Live Action an, „The Wild-Tempered Clavier“ von Anna Samo bei den Animationsfilmen.

Die finalen Oscar-Nominierungen werden am 17. Januar 2025 veröffentlicht. Die Oscar-Verleihung findet dann am 2. März 2025 statt.


Foto: Kino (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Ford ruft weltweit 769.000 Dieselfahrzeuge zurück

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Flensburg (dts Nachrichtenagentur) – Wegen möglicher Probleme mit dem Abgasreinigungssystem ruft der Autobauer Ford weltweit rund 769.000 Dieselfahrzeuge zurück. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am Dienstag mitteilte, sind alleine in Deutschland etwa 164.000 Autos betroffen.

Konkret geht es um die Modelle B-Max, C-Max, Eco Sport, Fiesta, Focus, Galaxy, Grand C-Max, Kuga, Mondeo, Ranger, S-Max, Tourneo Connect, Tourneo Courier, Transit Connect und Transit Courier – betroffen sind laut KBA die Baujahre 2014 bis 2023. Beschrieben wird der Grund für den Rückruf als „konstruktionsbedingte Erhöhung der Partikelanzahlen über die Lebensdauer“.

Der Hersteller soll bei den betroffenen Fahrzeugen die Kalibrierungssoftware aktualisieren. Betroffene Halter dürften zeitnah über den Rückruf informiert werden.


Foto: Auspuff (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Kolsquare übernimmt Woomio:

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Ein Meilenstein für die Expansion der Influencer-Marketing-Plattform in Europa

Kolsquare, Europas führende Influencer Marketing Plattform und zertifizierte B-Corporation, gibt heute die Übernahme von Woomio, die in Nordeuropa führende Influencer Marketing Software, bekannt. Diese Transaktion ist der nächste Schritt in der kontinuierlichen Expansion von Kolsquare mit dem erklärten Ziel, die Führungsposition in Europa weiter zu stärken.

Woomio wurde 2014 von Zeth Edwardsen und Torsten Petersen in Kopenhagen gegründet und ist eine End-to-End-Softwarelösung, die es Marketern ermöglicht, erfolgreiche Creator-Programme durchzuführen. Das Unternehmen ist in 16 Ländern mit einem starken Fokus auf Dänemark, Norwegen, Schweden und Finnland etabliert. Woomio unterstützt über 300 erfolgreiche Agenturen und Marken – darunter Rituals, Flying Tiger und Red Bull.

Kolsquare wurde 2018 von CEO Quentin Bordage in Paris gegründet. Durch sein rasantes Wachstum hat sich Kolsquare seinen Platz als Top-Lösung für datengesteuertes Influencer-Marketing in Europa gesichert. Die Plattform bietet eine All-in-One-SaaS-Lösung für die Skalierung von Influencer-Marketing-Strategien durch authentische KOL-Partnerschaften (Key Opinion Leader) und beschäftigt über 50 Mitarbeiter.

Als zertifizierte B-Corporation unterstützt Kolsquare das verantwortungsvolle Influencing, indem es sich für Transparenz, ethische Praktiken und bedeutsame Kooperationen einsetzt. Durch charakteristische Funktionen wie den ‚Compliance Score‘, den #InfluenceForGood-Filter und den ‚Audience Credibility Score‘ ist Kolsquare außerdem bestrebt, technologische Innovation mit sozialer und ökologischer Verantwortung zu verbinden. 2024 schloss sich Kolsquare der team.blue-Gruppe an, einem der größten privaten Tech-Unternehmen in Europa.

Das schnelle Wachstum von Kolsquare in Frankreich, Deutschland, Spanien, Italien und Großbritannien wird durch diese Übernahme weiter beschleunigt und ermöglicht eine kontinuierliche Expansion in ganz Europa und darüber hinaus.

Durch den Beitritt zu Kolsquare wird sich Woomio auch an der Förderung ethischer Praktiken in der Influencer-Marketing-Branche beteiligen und damit die Rolle von Kolsquare als Pionier im Bereich Responsible Influence weiter festigen.

„Diese Übernahme markiert ein aufregendes neues Kapitel, da wir unsere Kräfte mit Kolsquare vereinen. Als Gründer von Woomio ist es inspirierend zu sehen, dass unsere Arbeit als perfekte Ergänzung zu Kolsquares außergewöhnlichem Produkt und hochkarätigem Team anerkannt wird. Gemeinsam kombinieren wir die einzigartigen Stärken beider Unternehmen, um unseren Kunden einen noch größeren Mehrwert zu bieten und die Zukunft des Influencer Marketings neu zu definieren. Wir freuen uns darauf, diese neue Reise anzutreten und einen noch größeren Einfluss in den nordischen Ländern und darüber hinaus zu haben“ sagt Zeth Edwardsen, Mitbegründer und CEO.

„Wir freuen uns sehr, dass Woomio Teil von Kolsquare wird, was uns ein starkes Engagement im schnell wachsenden Influencer-Marketing-Bereich in den nordischen Ländern ermöglicht, auf den wir uns seit unserem Start nur begrenzt konzentriert haben. Wir waren wirklich beeindruckt von der Qualität des Woomio-Produkts, dem beeindruckenden Kundenportfolio mit inspirierenden Marken und Agenturen, aber auch von dem Team, das in der Region seit Jahren einen unglaublichen Job macht. Diese Transaktion ist ein wichtiger Schritt in unserer Mission, die Marken von morgen, wo auch immer sie sich befinden, mit den Superkräften des Einflusses auszustatten“, sagt Quentin Bordage, CEO von Kolsquare.

Bild:Quentin Bordage, CEO Kolsquare

Quelle:Kolsquare

filu eröffnet seine fünfte Tierarztpraxis in Köln, leitende Tierärztin wird Dr. med. vet. Dominique Maria Tordy

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Das 2022 gegründete Praxisnetzwerk filu, das modernste Tiermedizin mit attraktiven Arbeitsbedingungen verbindet, erweitert seine Führungsebene: Dr. med. vet. Dominique Tordy übernimmt die Position der leitenden Tierärztin der neuen filu-Praxis in Köln. Aktuell betreibt filu mit Köln fünf Tierarztpraxen – zwei in München sowie jeweils eine in Hamburg, Düsseldorf und Köln. Weitere Praxiseröffnungen sind in Kürze geplant.

Das Ziel von filu ist es, die tiermedizinische Versorgung in Deutschland nachhaltig zu verbessern und gleichzeitig ein wertschätzendes Arbeitsumfeld für die Mitarbeitenden zu schaffen. Hierfür setzt filu auf Digitalisierung, moderne Behandlungsmethoden sowie innovative Medizin. Dabei legt das Unternehmen auch besonderen Wert auf die Fürsorge für seine Mitarbeitenden und bietet Arbeitsbedingungen, die sich deutlich von den üblichen Standards der Branche abheben. Die Praxisphilosophie basiert auf der Überzeugung, dass ein positives Arbeitsumfeld entscheidend zur Verbesserung der tiermedizinischen Versorgung beiträgt. Unter dem Motto „happy vets, happy pets“ verfolgt filu das Ziel, sowohl das Wohl der Tiere als auch das der Mitarbeitenden zu fördern. Aktuell beschäftigt filu bereits über 100 Mitarbeiter an fünf Standorten.

„Wir sind sehr glücklich, Dr. med. vet. Tordy für unser Team gewonnen zu haben. Mit ihrer Leidenschaft für die Tiergesundheit und ihrem Engagement, Haustiere wie wertvolle Familienmitglieder zu behandeln, wird sie einen wichtigen Beitrag zu unserer Mission leisten. Besonders liegt Dr. med. vet. Tordy eine gute Kommunikation am Herzen, wobei die Kommunikation mit den Tierhaltern und innerhalb des Praxis-Teams den gleichen Stellenwert genießt. Eine Haltung, die ideal mit unseren Werten übereinstimmt“, sagt Dr. med. vet. Anna Magdalena Naderer, Chief Veterinary Officer und Mitgründerin von filu.
Dr. Tordy bringt 16 Jahre Erfahrung als praktische Tierärztin mit. Sie ist Buchautorin und klärt in den sozialen Medien sowie im Fernsehen über Haustiergesundheit auf. Als zertifizierte Chirurgin liegt ihr Schwerpunkt auf Chirurgie und Notfallversorgung. Für ihre Promotion an der Stiftung Tierärztliche Hochschule in Hannover erforschte sie mehrere Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Fraunhofer-IGB Verfahren zur Vermeidung von Tierversuchen. Dr. Tordy zeichnet sich durch ihre empathische Herangehensweise im Umgang mit tierischen Patienten und deren Haltern aus und setzt sich leidenschaftlich für deren Wohlbefinden und Gesundheit ein. Gleichermaßen liegt ihr das Wohl ihrer Mitarbeitenden am Herzen, die sie entsprechend der individuellen Stärken fördert und unterstützt.

Bild:Dominique Tordey final low res Bildquelle:filu

Quelle:public performance

Königlich Kuren in Marienbad: Die Royal Cabin im Ensana Nove Lazne Health Spa Hotel

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Historische Spa-Suite von 1896 lässt sich für wohltuende Anwendungen auf Basis natürlicher Heilmittel nutzen

Entspannen und kuren wie ein König: Diese Möglichkeit haben Gäste des Ensana Hotel Nove Lazne im tschechischen Marienbad – genauer, in der luxuriösen Royal Cabin von 1896. Die mondäne Spa-Suite wurde von dem Architekten Josef Schaffer für den englischen König Edward VII. gestaltet, der neunmal in Marienbad zu Gast war. Das historische Ambiente von einst ist bis heute erhalten und die Räumlichkeiten präsentieren sich noch so makellos und komfortabel wie damals. Ausgestattet ist die Royal Cabin mit prunkvollem Mobiliar, persischen Teppichen und Seidentapeten, während ein Portrait Edwards VII. daran erinnert, wer hier residierte. Bis heute gelangen Gäste vom Eingangsbereich mit Panoramablick über den Hotelpark in den Hauptraum, in dem sich auch die königliche Badewanne befindet. Wer sich hier aufhält, kann nicht nur entspannen, sondern wohltuende Behandlungen genießen, etwa heilsame Mineralbäder mit natürlich vorkommenden CO2-Gasen aus der berühmten Maria-Quelle, Inhalationstherapien oder Trinkkuren.

Traditionshotel berühmter Kurgäste

Das renommierte Traditionshotel Nove Lazne im Stil der Neorenaissance darf sich einer langen Kurgeschichte rühmen. Nach seiner Eröffnung 1828 entwickelte es sich rasch zu einem Ort, an dem sich der europäische Hochadel, bekannte Künstler und große Denker trafen. So waren neben Edward VII. unter anderem auch Johann Wolfgang von Goethe, Frédéric Chopin und Richard Wagner zu Gast.

Die römischen Bäder, eleganten Zimmer und Suiten, die vielseitigen Anwendungen sowie das reiche Kulturprogramm haben bis heute nichts von ihrer Attraktivität eingebüßt. Viele bewährte Heilmethoden wie Klimatherapie oder Schlammbäder versprechen Linderung bei zahlreichen Leiden. Das Nove Lazne gehört zu den Ensana Hotels, Europas führender Health-Spa-Marke, und bietet seinen Gästen Behandlungen bei Atemwegsbeschwerden, Hautkrankheiten, Allergien und Herzleiden sowie bei Beschwerden des Bewegungsapparates.

Bild:Nove Lazne – Ausenansicht (c) Ensana

Quelle:Claasen Communication GmbH

Abgerechnet wird zum Schluss: Welche Rechte und Pflichten Unternehmen haben, die Corona-Hilfen zurückzahlen müssen

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  • Rückzahlungen müssen innerhalb von sechs Monaten geleistet werden – Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen für bis zu 24 Monate, im Einzelfall bis zu 36 Monate sind möglich
  • Gerade Unternehmen, deren finanzielle Situation schon vor der Corona-Rückzahlung angespannt ist, sollten prüfen, ob ein Rechtsmittel gegen den Schlussbescheid aufschiebende Wirkung hat
  • Wenn absehbar ist, dass für die Rückzahlung die liquiden Mittel fehlen, kann ein Unternehmen durch die Rückzahlungs-Verpflichtung insolvenzantragspflichtig werden

Allerspätestens bis Ende September 2024 mussten Unternehmen, die Überbrückungshilfen erhalten haben, eine Schlussabrechnung einreichen. Nun werden von den zuständigen Bewilligungsstellen die sogenannten Schlussbescheide versandt, und gerade für Unternehmen, die Corona-Hilfen zurückzahlen müssen, ist es wichtig, zu wissen, welche Rechte und Pflichten sie haben und welche Punkte sie beachten sollten.

„Aus der Schlussabrechnung kann sich eine Rückzahlung etwa dann ergeben, wenn der Corona-bedingte Umsatzausfall geringer war, als bei der Beantragung der Hilfe angenommen wurde“, sagen Rechtsanwältin Dr. Elske Fehl-Weileder von Schultze & Braun und Stefan Schwindl, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei der MTG Wirtschaftskanzlei. „Bei Rückfragen der Bewilligungsstellen im Rahmen der Schlussabrechnung ging und geht es für die Unternehmen zudem verstärkt darum, nachzuweisen, dass der angegebene Umsatzrückgang Corona-bedingt war.“

Hopp oder top bei der Schlussabrechnung

Wenn die Bewilligungsstelle die Begründung und die Belege des Unternehmens dafür, dass der Umsatzrückgang Corona-bedingt war, nicht anerkennt, kommt es zum Fallbeileffekt: Jede Berechnung in der Schlussabrechnung ist dann hinfällig. „Die Folge ist, dass das Unternehmen die erhaltenen Überbrückungshilfen in voller Höhe zurückzahlen muss“, sagen Fehl-Weileder und Schwindl. „Eine Abstufung – etwa in Form einer Teil-Rückzahlung – kommt in solchen Fällen nicht in Frage: Es gibt nur hopp oder top!“ Aber auch Unternehmen, die die Frist für die Abgabe der Schlussabrechnung gerissen haben oder überhaupt keine Schlussabrechnung abgegeben haben, müssen die Überbrückungshilfen auf jeden Fall in voller Höhe zurückzuzahlen.

„Unternehmen, die einen Schlussbescheid mit einer Rückzahlung erhalten haben, müssen diese innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum des Schlussbescheids leisten“, erläutern Fehl-Weileder und Schwindl. „Es ist aber möglich, dass Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen für bis zu 24 Monate, im Einzelfall bis zu 36 Monate getroffen werden. Unabhängig von der Länge des Zeitraums muss der Betrag bis zur Rückzahlung nicht verzinst werden.“

Widerspruch und Klage

Grundsätzlich ist es zudem für jedes Unternehmen möglich, gegen einen Schlussbescheid mit einer Rückzahlung Widerspruch einzulegen und in der Folge zu klagen. Da die Frist für die Einreichung der Schlussabrechnung Ende September 2024 ausgelaufen ist, sind die Bescheide zu den Schlussabrechnungen (Stand Mitte Dezember 2024) noch nicht flächendeckend ergangen. Das bedeutet wiederum, dass noch keine Erfahrungswerte vorhanden sind, um die Frage nach den Erfolgsaussichten von Klagen gegen Schlussbescheide mit Rückzahlungen zu beantworten.

„Gerade Unternehmen, deren finanzielle Situation auch ohne einen Schlussbescheid mit einer Rückzahlung für erhaltene Corona-Hilfen bereits angespannt ist, sollten jedoch auf jeden Fall prüfen, ob das eingelegte Rechtsmittel gegen den Schlussbescheid eine aufschiebende Wirkung hat“, sagen Fehl-Weileder und Schwindl. „Eine solche Wirkung haben etwa ein Widerspruch oder eine Anfechtungsklage. Die Rückzahlungsforderung kann dann bis zur gerichtlichen Entscheidung über den Schlussbescheid von den Bewilligungsstellen nicht vollstreckt werden. Zudem führt die aufschiebende Wirkung dazu, dass der zurückzuzahlende Betrag bei der Prüfung der Frage `Ist mein Unternehmen noch zahlungsfähig?´ zunächst nicht einbezogen werden muss.“

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben

Gleichwohl gilt in einem solchen Fall die Devise: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Oder anders formuliert: Die Rückzahlungsforderung muss zwar zunächst nicht beglichen werden, jedoch ist sie auch mit einem Widerspruch oder einer Anfechtungsklage nicht automatisch vom Tisch. „Das bedeutet, dass Unternehmen, die einen Schlussbescheid mit einer Rückzahlung erhalten haben, bei ihren finanziellen Planungen auf jeden Fall den kompletten Betrag berücksichtigen sollten“, sagen Fehl-Weileder und Schwindl. „Wenn absehbar ist, dass ihnen – etwa, wenn die gerichtliche Entscheidung die Rückzahlungspflicht bestätigt – die liquiden Mittel fehlen, um die Rückzahlung vorzunehmen, müssen sie mit der rückfordernden Stelle eine Lösung finden. Gelingt ihnen das nicht, kann es sein, dass ein Unternehmen durch die Verpflichtung zur Rückzahlung von Überbrückungshilfen zahlungsunfähig und/oder überschuldet wird.“

Die Insolvenzantragspflicht im Blick behalten

Die Geschäftsleitung muss in einem solchen Fall innerhalb der gesetzlichen Fristen einen Insolvenzantrag stellen, um sich vor finanziellen Haftungsrisiken zu schützen. Denn seit dem Jahreswechsel 2023/2024 gilt die Insolvenzantragspflicht wieder in vollem Umfang. Vereinfacht dargestellt gilt: Kann ein Unternehmen seine fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen, liegt die Zahlungsunfähigkeit vor – bislang der mit Abstand häufigste Grund für Insolvenzanträge.

Jeden Fall individuell betrachten

„Es zeigt sich, dass im Zusammenhang mit einem Schlussbescheid für Corona-Hilfen jeder Fall individuell betrachtet werden sollte – gerade, da dabei viele Faktoren eine Rolle spielen“, fassen Fehl-Weileder und Schwindl zusammen. Um im Fall der Fälle auf der sicheren Seite zu sein, ist es ratsam, auf fachliche Expertise zurückzugreifen, wenn Schlussbescheide mit einer Rückzahlung und ihre möglichen Auswirkungen – Stichwort Insolvenzantragspflicht – geprüft werden müssen.

Bild:Rechtsanwältin Dr. Elske Fehl-Weileder ist am Nürnberger und am Münchner Standort der bundesweit vertretenen Kanzlei Schultze & Braun tätig – Bildquelle: Schultze & Braun

Quelle:Schultze & Braun GmbH & Co. KG

Amnesty drängt auf Abschaffung des Paragrafen 218

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Amnesty International hat in der Debatte um die Abschaffung des Paragrafen 218 klar Stellung für die Legalisierung von Abtreibungen bezogen.

„Das Recht auf Abtreibung ist ein Menschenrecht“, schreibt Generalsekretärin Julia Duchrow in einem Gastbeitrag für das Nachrichtenportal Watson. „Die Frage, ob eine Schwangere über ihren Körper bestimmen darf, ist keine Frage der Moral, der politischen Ansichten oder des individuellen Geschmacks. Es noch nicht mal eine Frage.“

Die im Völkerrecht promovierte Juristin führt aus, dass unter Strafe gestellte Abtreibungen mindestens vier Menschenrechte stark beschneiden: das Recht, über den eigenen Körper zu bestimmen, das Recht, nicht aufgrund des Geschlechts diskriminiert zu werden, das Recht, Zugang zu ärztlicher Versorgung zu haben, und das Recht, nicht aufgrund der sozialen Situation benachteiligt zu werden.

Duchrow kritisiert in ihrem Beitrag die kritische Haltung von CDU/CSU, FDP und AfD scharf. Das drohende Scheitern des Gesetzentwurfs „sagt viel darüber aus, wer und was derzeit die Politik bestimmt: nicht elementare Rechte, gute Argumente und Mehrheiten in diesem Land, sondern gezielte Stimmungsmache“. Mehrere Meinungsforschungsinstitute hatten erhoben, dass in Deutschland zwischen 75 und 80 Prozent der Bevölkerung die Legalisierung von Abtreibungen befürwortet. Duchrow schreibt: „Wer eine faire und gleichberechtigte Gesellschaft will, muss den Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen ermöglichen.“


Foto: Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Großer EnBW-Schnellladepark bei GLOBUS in Eschborn in Betrieb

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40 Hochleistungs-Ladepunkte beim Handel / Zweitgrößter EnBW-Schnellladestandort

Die EnBW hat an der GLOBUS Markthalle in Eschborn den bislang größten Schnellladepark im deutschen Lebensmitteleinzelhandel eröffnet. In Kooperation mit GLOBUS stehen ab sofort 40 HPC-Ladepunkte der EnBW (High Power Charging) zur Verfügung. Zudem bietet der Standort auch zwölf weitere Ladepunkte des Betreibers Tesla. Der EnBW-Schnellladepark bei GLOBUS in Eschborn ist der zweitgrößte der EnBW, nach dem Standort am Kamener Kreuz in Nordrhein-Westfalen mit insgesamt 52 Schnellladepunkten.

Der erste gemeinsame Ladestandort der EnBW und GLOBUS war im Frühjahr dieses Jahres in Limburg in Betrieb gegangen. Insgesamt möchten die Partner rund 800 Schnellladepunkte an den mehr als 60 GLOBUS Markthallen in Deutschland errichten.

„Durch unsere Zusammenarbeit mit GLOBUS leisten wir einen wichtigen Beitrag für die E-Mobilität. Denn ein gut ausgebautes Schnellladenetz dort, wo sich das Laden eines E-Autos nahtlos in den Alltag unserer Kund*innen einfügt, ist essenziell wichtig.“, sagt Volker Rimpler, Vice President E-Mobility Construction & Rollout bei der EnBW. „Kundinnen und Kunden können ihr Auto während des Einkaufs bequem aufladen und haben so genug Energie für die täglichen Fahrten der kommenden Tage. Dies ist besonders praktisch für Menschen, die keine eigene Wallbox besitzen.“

Bei GLOBUS in Eschborn laden Autofahrer*innen mit einer Ladeleistung von bis zu 300 Kilowatt je nach Fahrzeug in nur 20 Minuten bis zu 400 Kilometer frische Reichweite. Entsprechende Fahrzeuge sind zwar noch nicht erhältlich, das entspricht jedoch dem grundsätzlichen Vorgehen der EnBW, bereits heute den zukünftigen Ladebedarf zu berücksichtigen. Das Unternehmen betreibt seine Ladepunkte überall in Deutschland mit 100 Prozent Ökostrom.

Mit mehr als 6.000 Schnellladepunkten beim Handel, in Städten und an Fernverbindungen betreibt die EnBW das größte Schnellladenetz Deutschlands. Sie treibt den weiteren Ausbau mit Nachdruck voran, um auch in Zukunft einen relevanten Teil der öffentlichen Schnellladeinfrastruktur für Autofahrer*innen bereitzustellen

Bild:Der EnBW Schnellladepark am Globus-Standort in Eschborn bietet 40 Schnellladepunkte mit bis zu 300 kW Ladeleistung. Quelle: GLOBUS Markthalle Eschborn

 

Quelle:EnBW Energie Baden-Württemberg AG

Cyberangriff auf Bundesinnenministerium

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Das Bundesinnenministerium (BMI) von Nancy Faeser (SPD) ist offenbar Opfer eines heftigen Cyberangriffs geworden. Das berichtet die „Bild“ (Mittwochsausgabe).

Demnach war am vergangenen Samstag die hochgesicherte Internetseite des Ministeriums mehr als zwei Stunden nicht abrufbar. Nach einem fehlgeschlagenen Versuch erschien beim User die Auskunft: „Service unavailable“. Ein Sprecher bestätigte der Zeitung den Ausfall und den Angriff. Dieser hatte sich etwa zwischen 12:30 und 14:30 Uhr ereignet. „Die Analyse durch das Informationstechnikzentrum Bund (ITZ) hat ergeben, dass die Ursache für die kurzzeitige Nichtverfügbarkeit der BMI-Webseite ein DDOS-Angriff war“, sagte der Sprecher.

Zu dessen Hintergründen könne man „noch keine Aussage“ treffen. Die Abkürzung DDOS steht für Distributed Denial of Service. Bei einem DDOS-Angriff wird ein Server gezielt mit so vielen Anfragen bombardiert, dass er die Menge der Anfragen nicht mehr bewältigen kann und zusammenbricht.


Foto: Innenministerium (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Opferzahl auf Mayotte weiter unklar – Macron kündigt Besuch an

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Mamoudzou (dts Nachrichtenagentur) – Auch mehrere Tage nach dem schweren Sturm auf der zu Frankreich gehörenden Inselgruppe Mayotte im Indischen Ozean ist die Zahl der Opfer weiter unklar. Bisher wurden 21 Tote offiziell bestätigt, die Behörden befürchten jedoch weiterhin, dass Hunderte oder sogar Tausende Menschen ums Leben gekommen sein könnten.

Rettungskräfte waren auch am Dienstag weiter mit der Suche nach Vermissten sowie der Beseitigung von Trümmern beschäftigt. Die Behörden verhängten derweil eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 4 Uhr morgens Ortszeit, um Plünderungen zu verhindern. Frankreichs Innenminister Bruno Retailleau hatte zuletzt angekündigt, zusätzliche Einsatzkräfte zu schicken.

Der französische Präsident Emmanuel Macron kündigte unterdessen an, Mayotte in den kommenden Tagen besuchen zu wollen. Er wolle zudem eine Staatstrauer ausrufen, schrieb er bei X/Twitter.

Zahlreiche ausländische Staats- und Regierungschefs kondolierten nach der Katastrophe, am Dienstag auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD): „Im Namen der Bundesregierung und der deutschen Bevölkerung spreche ich Ihnen meine tief empfundene Anteilnahme aus“, schrieb er an Macron. Deutschland stehe bereit, bei der Bewältigung des Unglücks Hilfe und Beistand zu leisten.

Der Zyklon Chido war am Sonntag mit Windgeschwindigkeiten von bis zu 220 Kilometern pro Stunde auf die Inselgruppe getroffen. Rund ein Drittel der Bevölkerung lebt in Barackensiedlungen, die bei dem Unglück weitgehend zerstört wurden. Die Versorgung mit Strom und Wasser wurde unterbrochen.


Foto: Emmanuel Macron (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts