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CDU-Außenpolitiker Röttgen: "Putin will die Ukraine auslöschen"

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Norbert Röttgen (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Der für Außenpolitik zuständige stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Norbert Röttgen (CDU) hat die Erwartungen an den Ukraine-Gipfel des US-Präsidenten Trump mit dem russischen Präsidenten Putin am Freitag in Alaska gedämpft.

Putin habe kein Interesse zu verhandeln, sagte Röttgen der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Freitagsausgabe). „Trump will den Krieg beenden, Putin will die Ukraine auslöschen“, so Röttgen. „Darin liegt die Bedrohung auch für uns.“ Indem die Ukraine kämpfe, verschaffe sie den Europäern Zeit, um verteidigungsfähig zu werden. „Denn noch sind wir es nicht.“

Die Ankündigung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Mittwoch nach dem virtuellen Gipfel mit Trump, dass die Ukraine bereit sei, über territoriale Fragen zu verhandeln, verteidigte Röttgen: „Das ist eine Bewegung, die der Macht des Faktischen geschuldet ist“, sagte er. „Es geht dabei aber im Gegensatz zu den russischen Forderungen nur um bereits besetzte Gebiete und eben auch nicht um rechtliche Anerkennungen.“ Zudem glaube er aber nicht, dass das der entscheidende Punkt wird – weil Putin eben kein Interesse habe, zu verhandeln.


Foto: Norbert Röttgen (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Karlsruhe: Deutschland muss jordanisches Kleinkind einreisen lassen

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Bundesverfassungsgericht (Archiv), via dts NachrichtenagenturKarlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Das Bundesverfassungsgericht hat dem Eilantrag eines jordanischen Kleinkindes auf Gestattung der Einreise stattgegeben. Die Bundesrepublik sei verpflichtet, das Kind, in dessen Namen das Verfahren läuft, einreisen zu lassen, teilten die Karlsruher Richter am Donnerstag mit.

Die Fachgerichte hätten möglicherweise die Bedeutung des Grundrechts auf Schutz der Familie für die Frage, ob dem Kind der Aufenthalt in Deutschland jedenfalls bis zu einer bestandskräftigen Entscheidung über den Aufenthaltsstatus seiner Eltern zu gestatten ist, nicht hinreichend erfasst, so die Begründung. Das gelte auch im Hinblick auf die weiterhin unabsehbare Dauer der aufenthaltsrechtlichen Verwaltungsverfahren der Eltern.

Auf die gegenüber den Eltern bestehenden, im Einzelnen noch nicht geklärten Sicherheitsbedenken komme es in diesem Zusammenhang nicht an, so das Gericht weiter. Bei der erforderlichen Abwägung habe man berücksichtigt, dass der Verbleib des Kindes in Jordanien angesichts seines Alters von nicht einmal zwei Jahren zu schweren Beeinträchtigungen führen könnte, während der Aufenthalt in Deutschland bis zu einer bestandskräftigen Entscheidung der noch nicht abgeschlossenen Verwaltungsverfahren als weniger gewichtig einzuschätzen sei.

Das Kind wurde im August 2023 als Sohn jordanischer Staatsangehöriger in Deutschland geboren. Bei seiner Geburt verfügten beide Elternteile in Deutschland über einen legalen Aufenthalt. Über einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für das Kind wie auch über die Verlängerung der Aufenthaltstitel der Eltern ist noch nicht entschieden.

Nach einem Aufenthalt der Familie in Jordanien im August 2024 wurde nur dem Kind die Beförderung in die Bundesrepublik verweigert, weil es nicht im Besitz eines zur Einreise berechtigenden Aufenthaltsrechts war. Ein daraufhin beantragtes Visum wurde ihm versagt. Zur Begründung stützte sich die Behörde darauf, dass Sicherheitsbedenken gegen den Vater und möglicherweise auch die Mutter bestünden. Ein dagegen gerichteter Eilantrag blieb vor dem Verwaltungsgericht Berlin und dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erfolglos.

Im Namen des Kindes wurde eine Verfassungsbeschwerde gegen die ablehnenden Entscheidungen der Fachgerichte erhoben. Zugleich wurde beantragt, dem Kind im Wege die Einreise zu ermöglichen, um die Trennung von seinen Eltern kurzfristig zu beenden. Über die Verfassungsbeschwerde ist noch nicht entschieden (Beschluss vom 5. August 2025 – 2 BvR 885/25).


Foto: Bundesverfassungsgericht (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Ampel genehmigte noch im zweiten Halbjahr Raketenwerfer für Israel

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Olaf Scholz (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Ampelregierung aus SPD, Grünen und FDP unter Führung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat noch in der zweiten Jahreshälfte 2024 die Ausfuhr einer unbekannten Anzahl Matador-Raketenwerfer nach Israel genehmigt. Diese Exportgenehmigung fiel damit in eine Zeit, in der unter anderem hohe UN-Beamte von möglichen Kriegsverbrechen der israelischen Armee im Gazastreifen sprachen, wie die Wochenzeitung „Die Zeit“ berichtet.

Die Matador-Waffe wird nachweislich im Häuserkampf im Gazastreifen eingesetzt. Die Recherche der „Zeit“ stützt sich auf als geheim eingestufte Dokumente sowie Gespräche mit ehemaligen Regierungsmitgliedern, die an der Entscheidung beteiligt waren.

Bislang war lediglich bekannt, dass die Ampelregierung nach dem Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober 2023 neben anderen Rüstungsgütern eine Fuhre von 3.000 Matador-Raketenwerfern für den Export nach Israel genehmigt hatte.

Der „Zeit“ berichtet zudem über den Wortlaut einer Selbstverpflichtung, die vom israelischen Verteidigungsministerium mit Datum vom 8. Oktober 2024 abgegeben wurde. In dem Schreiben heißt es, „dass alle aus Deutschland gelieferten Waffen oder sonstigen Rüstungsgüter oder solche, die Teile aus Deutschland enthalten, ausschließlich im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht verwendet werden“.

Die Ampelregierung hatte ein solches Dokument eingefordert, bevor nach einer zwischenzeitlichen Drosselung die Exportgenehmigungen wieder gesteigert wurden. Eine Zusicherung, deutsche Waffen nicht im Gazastreifen einzusetzen, enthält das Schreiben nicht.


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Glasfaser-Ausbau legt innerhalb eines Jahres um 10 Prozent zu

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Netzwerk-Patchpanel (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Glasfaser-Ausbau in Deutschland hat innerhalb eines Jahres um 9,6 Prozentpunkte zugelegt. Stand 30. Juni lag die Glasfaserausbauquote damit bei 52,8 Prozent, teilte der Branchenverband Breko am Donnerstag mit. Die Zahl der tatsächlichen Anschlüsse, die „Glasfaseranschlussquote“ legte allerdings gleichzeitig nur um 4,5 Prozentpunkte auf 27,3 Prozent zu. In absoluten Zahlen waren das 1,4 Millionen Glasfaserkunden mehr als ein Jahr zuvor.

Laut Prognose der Breko-Marktanalyse wird die Glasfaserausbauquote bis 2030 auf einen Wert zwischen 82 Prozent und 92 Prozent steigen. Bei den tatsächlich ans Glasfasernetz angeschlossenen Gebäuden wird ein Anstieg auf 54 Prozent bis 64 Prozent prognostiziert.

Wie schon in den Vorjahren geht der Wachstumsschub beim Glasfaserausbau in großen Teilen auf das Konto der Wettbewerber der Deutschen Telekom. Sie zeichnen aktuell für 59 Prozent des Glasfaserausbaus in der Fläche, 71 Prozent der tatsächlich angeschlossenen Gebäude und Wohnungen und sogar 74 Prozent der aktiven Glasfaseranschlüsse verantwortlich.

Breko-Präsident Norbert Westfal warnte mit Blick auf die Zahlen vor zu großer Euphorie: „Um die Dynamik auch in den nächsten Jahren hochzuhalten, brauchen die Glasfaser ausbauenden Unternehmen Rahmenbedingungen, die Investitions- und Planungssicherheit schaffen und fairen Wettbewerb gewährleisten.“ Von Bundesdigitalminister Karsten Wildberger fordert der Verband vor allem ein Konzept für den Übergang von Kupfer- auf Glasfasernetze.

Beim Blick auf die Glasfaser-Ausbauzahlen der Bundesländer wird deutlich, dass der Norden weiter spitze ist. So beträgt die Glasfaserausbauquote in Schleswig-Holstein 92,7 Prozent, gefolgt von Hamburg (90,8 Prozent), Bremen (79,7 Prozent) und Sachsen-Anhalt (70,1 Prozent). Den größten Zuwachs unter den Flächenländern schaffen Niedersachsen und Sachsen-Anhalt mit einem Plus von 19,2 bzw. 15,9 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr. Bei der Glasfaseranschlussquote liegen Schleswig-Holstein (64,9 Prozent), Brandenburg (47,4 Prozent), Hamburg (47,3 Prozent) und Hessen (35,9 Prozent) vorn.

Weitere Ergebnisse der Marktstudie: Für die Netzbetreiber wird der Schutz vor Cyberangriffen immer relevanter. Drei von vier Unternehmen (77 Prozent) setzen derzeit Maßnahmen für mehr Cybersicherheit um. Die dabei am meisten getroffenen Maßnahmen sind das Monitoring (86 Prozent) sowie Sicherheits- und Awareness-Schulungen für Mitarbeitende (85 Prozent). Mehr als zwei Drittel der Unternehmen (68 Prozent) haben in den letzten zwei Jahren ihr IT-Budget erhöht, um die Sicherheit der Netze zu gewährleisten. 38 Prozent haben zusätzliches Personal eingestellt.


Foto: Netzwerk-Patchpanel (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Länder wollen Sondervermögen für marode Polizeiwachen

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Polizeidienststelle (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Mehrere Bundesländer wollen mehr Unterstützung vom Bund bei der Finanzierung der Polizei – etwa in Form eines Sondervermögens. Zuvor hatte das Netzwerk von „Ippen-Media“ über eine Erhebung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) berichtet, aus der hervorgeht, dass Hunderte Polizeidienststellen in Deutschland marode und die Fuhrparks in teils desolatem Zustand sind. Die Rede ist von einem Investitionsstau im zweistelligen Milliardenbereich. Besonders betroffen sind demnach unter anderem die Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Bremen.

„Aus unserer Sicht wäre es sachgerecht und sehr zu begrüßen, wenn bezüglich des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaschutz des Bundes bei den Förderbereichen die Landesaufgabe Polizei explizit aufgenommen werden würde“, sagte ein Sprecher des Bremer Innensenats „Ippen-Media“.

„Bei gemeinsam genutzten Polizei-IT-Systemen und der Infrastruktur der Länder- und Bundespolizei, insbesondere Informations- und Bearbeitungssysteme wie etwa Beweismittelnetze, wäre eine stärkere Beteiligung des Bundes an den Gesamtkosten wünschenswert, um die Länder zu entlasten“, heißt es weiter. Bremen sei „Haushaltsnotlageland im Zeitraum bis 2027“, entsprechend gebe es im Haushalt nur einen sehr engen Finanzrahmen für Investitionen in die Polizei, eine Unterstützung durch den Bund sei wünschenswert.

Das sächsische Innenministerium teilte mit: „Einem Bundessondervermögen steht die Polizei positiv gegenüber.“ Weiter hieß es: Während im ersten Halbjahr 2025 aufgrund der vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung keine neuen Fahrzeuge hätten beschafft werden können, seien mittlerweile neue Fahrzeuge bestellt worden.


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Bundeswehr-Chefeinkäuferin sieht bei VW Potenzial für Panzerbau

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VW-Werk (Archiv), via dts NachrichtenagenturKoblenz (dts Nachrichtenagentur) – Die Präsidentin des Beschaffungsamts der Bundeswehr (BAAINBw), Anette Lehnigk-Emden, hält es für denkbar, dass große Industriekonzerne wie Volkswagen bei Bedarf auch militärisches Gerät wie Panzer fertigen könnten. „Volkswagen, John Deere oder andere könnten auch Panzer und große Getriebe bauen“, sagte die BAAINBw-Präsidentin der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Dies gehe jedoch nicht ohne erhebliche Umstellungen.

Es gebe mehrere Herausforderungen, darunter das Gewicht der Produkte, so Lehnigk-Emden: „Es macht einen Unterschied, ob das Produkt eine Tonne oder 60 Tonnen wiegt.“ Zudem sei das spezialisierte Know-how für den Panzerbau in Deutschland derzeit nur bei einer Handvoll Unternehmen vorhanden. Einen „Schalter umlegen“ sei nicht möglich, der Prozess sei deutlich komplizierter. „Aber wenn es darauf ankommt, ist auch das möglich“, sagte sie der NOZ.

Der Rüstungshersteller Rheinmetall hat bereits Interesse am VW-Werk in Osnabrück bekundet, um es für die Herstellung von Militärfahrzeugen zu verwenden. Der kriselnde Autobauer hat sich offen für die Idee gezeigt.


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SPD-Landräte wollen Sozialleistungen für Flüchtlinge als Darlehen

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Flüchtlinge an einer Aufnahmestelle (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Sozialleistungen für volljährige Asylbewerber, anerkannte Flüchtlinge und Ausländer aus Nicht-EU-Ländern sollen künftig als Darlehen ausgezahlt werden. Das fordern die beiden Thüringer SPD-Landräte Matthias Jendricke und Marko Wolfram im „Stern“.

„Wir brauchen endlich wieder einen echten Reformwillen der Berliner Politik und kein Herumdoktern an einem zunehmend dysfunktionalen System“, sagte der Nordhäuser Landrat Jendricke. „Wer in unser Land kommt und hier bisher nichts eingezahlt hat, darf Sozialleistungen nur noch als zinsloses Darlehen bekommen.“

Funktionieren soll der Kredit laut Jendricke ähnlich wie beim Bafög für Studierende: Wer rasch eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufnehme, müsste nur einen Teil der empfangenen Leistungen zurückzahlen. Zudem sollten bei raschen Rückzahlungen Abschläge gewährt werden.

Es gehe darum, Migranten zur raschen Arbeitsaufnahme zu motivieren, erklärte der Landrat des Kreises Saalfeld-Rudolstadt, Marko Wolfram. „Damit würde ein positiver Anreiz entstehen, sich zügig zu integrieren“, sagte er. Gleichzeitig wirke man auch einer Neiddebatte gegenüber Migranten entgegen. „Wichtig ist, wir brauchen Druck im System“, sagte Jendricke.

Laut Jendricke sollte Flüchtlingen das Darlehen zur Hälfte erlassen werden, wenn sie innerhalb eines Jahres in Arbeit wechselten und eine Sprachprüfung absolvierten. „Auch der erfolgreiche Schulabschluss von Kindern könnte mit einem Rückzahlungsbonus für die Eltern belohnt werden“, sagte er.


Foto: Flüchtlinge an einer Aufnahmestelle (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Bauministerin vermisst Startup-Spirit in der Politik

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Verena Hubertz (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Bauministerin Verena Hubertz (SPD) hat einen mangelnden Innovationsgeist in Deutschland beklagt. „Wir sind zu langsam, wir sind zu bürokratisch, wir sind zu pessimistisch, wir sind irgendwie behäbig geworden“, sagte die SPD-Politikerin dem Podcast „Meine schwerste Entscheidung“ der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben). Gemütlichkeit könne sich Deutschland nicht mehr erlauben. „Diese Ungeduld und diesen Startup-Spirit, den brauchen wir im ganzen Land“, sagte sie.

Vorhaben wie Bürokratieabbau und Planungsbeschleunigung seien zwar im Koalitionsvertrag verankert. Es komme aber „nicht drauf an, das irgendwo festzuschreiben, sondern es auch zu leben“. Wenn es an die Umsetzung gehe, „gibt es meistens irgendwie den Minimalkonsens“, kritisierte die Ministerin. „Und so kommen wir nicht weiter.“

Bevor sie 2021 in die Politik ging, gründete Hubertz ein Start-up und erfand die Koch-App „Kitchen Stories“. In der Politik vermisse sie die Startup-Kultur, sagte die Ministerin. „Im Startup heißt es: Hast du hier was beizutragen, bringst du dich ein? Ansonsten: Da ist die Tür, mach was aus der Zeit. Und in Politik ist schon sehr viel Präsenztermin und nicht immer mit einem konkreten Output versehen.“

Hubertz verwies in dem Podcast auf ein Beispiel: Neu im Bundestag, habe sie sich gewundert, dass die anderen Abgeordneten mit zwei Mitarbeitern zu einer Besprechung erschienen seien. „Und die Mitarbeitenden sitzen irgendwie in der zweiten Reihe und so ein Termin dauert drei bis vier Stunden. Und ich habe mir gedacht, was für eine Zeitverschwendung.“


Foto: Verena Hubertz (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Grenzkontrollen kosten Bundespolizei über 80 Millionen Euro

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Deutsche und polnische Grenzkontrolle am 09.08.2025, via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Die wieder eingeführten Kontrollen an allen deutschen Landesgrenzen kosteten nach Regierungsangaben seit Beginn Mitte September 2024 bis Ende Juni dieses Jahres insgesamt 80,5 Millionen Euro. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf Nachfrage der Linkenfraktion im Bundestag hervor, über die die Tageszeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben) berichten. Pro Quartal lagen die Mehrkosten für den Einsatz der Bundespolizei an den Binnengrenzen zwischen 24 und 29,1 Millionen Euro.

Von April bis Ende Juni dieses Jahres zahlte der Bund laut Innenministerium etwa für die Verpflegung der Beamten und die Unterkunft in Hotels acht Millionen Euro, knapp drei Millionen kosteten in dieser Zeit Zulagen für „Dienst zu ungünstigen Zeiten“. Die Beamten verbrauchten 2,6 Millionen Euro für „Führungs- und Einsatzmittel“ und setzten knapp zwei Millionen Euro für den Betrieb der Grenzstationen ein.

Der größte Posten entsteht der Bundespolizei demnach durch die „Mehrarbeitsvergütung“, also die Überstunden. Von Mitte September 2024 bis Ende Juni 2025 fielen 37,9 Millionen Euro zusätzliche einsatzbedingte Kosten an. Inzwischen sind laut Behördenangaben bis zu 14.000 Bundespolizisten an den deutschen Landesgrenzen im Einsatz.

Am 16. September 2024 hatte die Bundespolizei mit vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen begonnen, um die irreguläre Migration einzudämmen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte vor wenigen Tagen angekündigt, die Kontrollen erneut zu verlängern. Es werde sowohl Kontrollen als auch Zurückweisungen auch nach September geben.

Laut Antwort der Bundesregierung wiesen Bundespolizisten vom 8. Mai bis zum 4. August insgesamt 493 Menschen an deutschen Landesgrenzen zurück, obwohl diese ein Asylgesuch gestellt hatten. In einem Fall hatte das Berliner Verwaltungsgericht die Zurückweisungen von Asylsuchenden als rechtswidrig erklärt. Es berief sich bei seiner Einschätzung auf ähnliche Urteile des Europäischen Gerichtshofs.

Die Innenpolitikerin Clara Bünger (Linke) kritisierte die Bundesregierung für die Kontrollen und die Zurückweisungen von Asylsuchenden scharf und sprach von einer „rechtswidrigen Grenzen-dicht-Politik“ der Bundesregierung. Bünger forderte „umgehend“ ein Ende der Kontrollen. Sie erschwere Asylsuchenden die Flucht, führe zu Verkehrschaos in den Grenzregionen, belaste Grenzpendler und verursache enorme Kosten, sagte die Linken-Politikerin den Funke-Zeitungen.


Foto: Deutsche und polnische Grenzkontrolle am 09.08.2025, via dts Nachrichtenagentur

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Protestbrief: Wissenschaftler fürchten Manipulation der Armutsquote

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Ulrich Schneider (Archiv), via dts NachrichtenagenturWiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – 30 Armutsforscher wie der langjährige Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, oder der Kölner Sozialwissenschaftler Christoph Butterwegge werfen dem Statistischen Bundesamt vor, die Armutsquoten in Deutschland klein rechnen zu wollen. In einem Protestbrief an die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes, Ruth Brand, über den die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Donnerstagausgaben) berichten, beklagen sie, dass die Statistiker ihre Berechnungsmethode auf eine Variante (EU-SILC/MZ-SILC) reduziert und die Ergebnisse einer anderen Variante (MZ-Kern) von der Homepage gelöscht hätten.

Schneider sagte den Zeitungen, der Vorgang sei „brisant“, da nach der verbliebenen Berechnungsmethode die Armutsquote deutschlandweit 2023 bei 15,5 Prozent lag, nach der nun gelöschten aber bei 16,6 Prozent. „Das heißt, nach den nun nur noch ausgewiesenen Zahlen ist die Armut mal eben um mehr als 1 Millionen Menschen geringer. Da drängt sich schon die Frage nach Manipulation oder doch zumindest einem interessengeleiteten Vorgehen auf.“

Dass die Ergebnisse der zweiten Berechnungsmethode nicht mehr veröffentlicht würden und nach Darstellung der Autoren sogar rückwirkend gelöscht wurden, betrachten die Unterzeichner „als einen nicht akzeptablen Eingriff in die wissenschaftliche Freiheit“. Es grenze „an behördliche Willkür, wenn ein Bundesamt Ergebnisse von allgemeinem wissenschaftlichen und öffentlichen Interesse zurückhält und damit die gesamte Fachdiskussion und öffentliche Rezeption beschnitten werden“. Womöglich sollten diese Ergebnisse auch „in eine bestimmte Richtung gelenkt werden“. Die Autoren des Briefes fordern Brand auf, die Entscheidung rückgängig zu machen.

Als armutsgefährdet gilt, wer weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens hat. Die Berechnungsmethoden unterscheiden sich insbesondere bei der Definition und Erfassung des Haushaltsnettoeinkommens. Das Statistische Bundesamt begründet die Umstellung mit einer EU-weiten Vergleichbarkeit. Bei dieser Methode würden die Einkommensarten jeweils einzeln und ausführlich abgefragt, statt nur als Gesamtsumme, so die Behörde. So könne eher als im bisherigen Verfahren vermieden werden, dass Auskunftspflichtige Einkommen, die insbesondere nicht aus Erwerbsarbeit stammen, unabsichtlich unberücksichtigt ließen. Das betreffe zum Beispiel staatliche Leistungen wie Kindergeld, Kinderzuschlag, BAföG, Pflegegeld oder Wohngeld.

Die Armutsforscher lassen das nicht gelten. Die Ansicht, wonach die neue Methode methodisch überlegen sei, sei in der Fachwelt speziell unter dem Aspekt der Berechnung von Einkommensarmut in der Fachwelt nicht ungeteilt, kritisieren sie in ihrem Protestbrief.


Foto: Ulrich Schneider (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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