Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Zur Durchsetzung der Impfpflicht für das Personal von Kranken- und Pflegeeinrichtungen sind nur in geringem Umfang Sanktionen verhängt worden. Den rechnerisch knapp 270.000 Verstößen gegen das von März bis Ende Dezember 2022 geltende Gesetz stehen lediglich rund 8.250 Bußgeldverfahren oder Tätigkeitsverbote gegenüber.
Das ergab eine Umfrage der „Welt am Sonntag“ bei allen 16 Landesregierungen, wobei fünf in Teilen unvollständige Angaben machten. Die Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen meldeten den Gesundheitsämtern der Erhebung zufolge exakt 268.889 Mitarbeiter, die keinen gültigen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorzeigen konnten. Die meisten Verstöße wurden bis Anfang Dezember mit 62.184 Fällen in Bayern registriert, gefolgt von Sachsen mit 45.257, wobei dort die Zahlen allerdings auf Stand Ende Oktober sind. Dem Statistischen Bundesamt zufolge arbeiten in Deutschland 5,8 Millionen Menschen im Gesundheitssektor.
Darüber hinaus wurden bundesweit 6.975 Bußgeldverfahren gegen Beschäftigte des Gesundheitssektors eröffnet. Sieben Länder gaben an, kein einziges Bußgeldverfahren angestrengt zu haben. Vielerorts nutzten die Gesundheitsämter also den vom Gesetzgeber gewährten Ermessensspielraum und verhängten offensichtlich häufig mit Blick auf eine sehr schlechte Personalausstattung von Krankenhäusern und Pflegeheimen keine Sanktionen. Trotz des Vollzugsdefizits verteidigt die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD im Bundestag, Heike Baehrens, das Gesetz: „Die einrichtungsbezogene Impfpflicht war eine sachgerechte und wichtige Maßnahme, um die Verletzlichsten in unserer Gesellschaft zu schützen“, sagte sie der „Welt am Sonntag“.
Diese Pflicht habe außerdem zur Grundimmunisierung der Bevölkerung beigetragen, was das Land bis heute verhältnismäßig gut durch die Pandemie gebracht habe. Andrew Ullmann, der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, kritisiert indes die mangelhafte Umsetzung. „Bei allem Verständnis für Ressourcenengpässe und Personalmangel sollten die Länder auf Spurensuche gehen und analysieren, wieso geltendes Recht so spärlich durchgesetzt wurde“, sagte er. „Wenn nur wenige Prozent der Fälle zum Verfahren gebracht wurden, obwohl der Verstoß bekannt war, liegt hier ein großer Missstand vor.“
Heftige Kritik kommt aus der Opposition: „Die neuen Zahlen sind entlarvend. Sie zeigen: In weiten Teilen Deutschlands war die einrichtungsbezogene Impfpflicht faktisch nie in Kraft“, sagte Tino Sorge (CDU), gesundheitspolitischer Sprecher der Unionsfraktion. „Sie wurde kaum vollstreckt, bundesweit einheitlich galt sie erst recht nicht.“ Die unterschiedliche Handhabung des Gesetzes in den Ländern sei ungerecht, insbesondere aus Sicht jener Beschäftigten, denen die Arbeit tatsächlich untersagt worden sei.
Die Impfpflicht für die Einrichtungen sei „ein Rohrkrepierer mit Ansage“ gewesen.
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