Freitag, November 8, 2024
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Geheimdienst: Opferzahl bei Angriff auf russischen Stützpunkt höher

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London (dts Nachrichtenagentur) – Während dem ukrainischen Militärschlag auf eine russische Truppenunterkunft bei Makijiwka in der Ost-Ukraine hat es nach Angaben des britischen Militärgeheimdienstes am Neujahrstag deutlich mehr Todesopfer gegeben als von Moskau zugegeben. In seinem täglichen Lagebericht vom Samstag beziffern die Briten die Zahl der Opfer auf „höchstwahrscheinlich mehr als 300“, die „eher getötet als verwundet“ wurden.

Nach dem Schlag hatte das russische Verteidigungsministerium den vergleichsweise seltenen Schritt unternommen, öffentlich zuzugeben, dass es Opfer gegeben habe, wobei von 89 Toten die Rede war. Russland sei „wahrscheinlich der Ansicht, dass es angesichts der weit verbreiteten Kritik an russischen Kommandeuren über den Vorfall nicht möglich sei, einen Kommentar zu vermeiden“, hieß es vom britischen Militärgeheimdienst. Der Unterschied zwischen der Zahl der von Russland anerkannten Opfer und der wahrscheinlich wahren Gesamtzahl unterstreiche die permanente russische Desinformation. Dies geschehe angeblich oft durch eine Mischung aus vorsätzlicher Lüge, die von hochrangigen Führungskräften autorisiert sei, und der Übermittlung ungenauer Berichte durch jüngere Beamte, die ihre Fehler herunterspielen wollten, so die Briten.


Foto: Russische Einsatzkräfte, MOD, Text: über dts Nachrichtenagentur

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Bislang 253 Corona-Impfschaden-Anträge genehmigt

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Bundesländer haben bislang 253 Anträge auf Entschädigung wegen einer schweren unerwünschten Nebenwirkung der Corona-Impfung bewilligt. Dies ergab eine bundesweite Umfrage bei den Versorgungsämtern der Länder, wie die „Welt am Sonntag“ schreibt.

Spitzenreiter sind erwartungsgemäß auch die bevölkerungsstärksten Bundesländer, wobei aber Bayern mit 61 vor NRW mit 38 liegt. Schlusslicht ist – ebenfalls zu erwarten – Bremen mit keiner Anerkennung. 1.808 Anträge haben die Länder abgelehnt; die Erfolgsquote liegt somit bei 12 Prozent. Als Impfschäden werden überwiegend Myokarditis, Sinusvenenthrombosen und das Guillain-Barré-Syndrom, aber auch vereinzelt Todesfälle anerkannt.

Wie viel die Impfschäden den Staat letztlich kosten werden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht konkret beziffern. Zum einen sind momentan 3.968 Anträge bei den Ländern noch in Bearbeitung, und weitere könnten folgen. Zum anderen sind die Höhe und der Umfang der staatlichen Versorgung individuell abhängig vom Ausmaß der Schädigung und deren gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen. Ab einem gewissen Schädigungsgrad bietet der Staat eine lebenslange Grundrente zwischen 164 und 854 Euro monatlich an.

Dazu übernimmt er, wenn nötig, die Behandlungskosten und zahlt einen Berufsschadensausgleich. In Hessen etwa erhielten Menschen mit anerkanntem Impfschaden im Jahr 2021 durchschnittlich monatlich 1.395 Euro. Im Extremfall kann die monatliche Gesamtsumme bis zu 15.000 Euro betragen. Hinterbliebene von Impftoten haben ebenfalls Anspruch auf staatliche Versorgung sowie Bestattungs- und Sterbegeld.

Die Kosten tragen die Länder.


Foto: Impfzentrum, über dts Nachrichtenagentur

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RKI meldet 11317 Corona-Neuinfektionen – Inzidenz steigt auf 81,5

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am frühen Samstagmorgen vorläufig 11.317 Corona-Neuinfektionen gemeldet. Das waren 28 Prozent oder 2.451 Fälle mehr als am Samstagmorgen vor einer Woche.

Die Inzidenz stieg laut RKI-Angaben von gestern 78,5 auf heute 81,5 neue Fälle je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage. Insgesamt geht das Institut laut der vorläufigen Zahlen derzeit von rund 248.900 aktiven Corona-Fällen mit Nachweis aus, das sind etwa 52.400 weniger als vor einer Woche. Außerdem meldete das RKI nun 127 Tote binnen 24 Stunden in Zusammenhang mit dem Virus. Innerhalb der letzten sieben Tage waren es 738 Todesfälle, entsprechend durchschnittlich 105 Todesfällen pro Tag (Vortag: 104).

Damit liegt die Zahl der Todesfälle nun bei 165.441. Insgesamt wurden bislang 37,74 Millionen Menschen in Deutschland positiv auf das Coronavirus getestet. Da es sich für den heutigen Tag um vorläufige Zahlen handelt, könnten diese später noch vom RKI korrigiert werden.


Foto: Frau mit Maske, über dts Nachrichtenagentur

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Verfassungsrechtler hält Wahlreform für "demokratieförderlich"

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Leipzig (dts Nachrichtenagentur) – Der Leipziger Verfassungsrechtler Fabian Michl hält die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition trotz der harschen Kritik der Union für „demokratieförderlich“. „Wenn man von der reinen Verhältniswahl ausgeht, dann ist der Ampel-Vorschlag kein Problem“, sagte der Rechtsprofessor der „Rheinischen Post“ (Samstag).

„Es ist sogar demokratieförderlich, weil das Kräfteverhältnis der Parteien nun viel präziser abgebildet wird.“ Man könne dem Reformvorschlag also nicht vorwerfen, undemokratisch zu sein, so Michl. „Denn die Wahl in den Wahlkreisen wird von vornherein in ihrer Bedeutung relativiert.“ Der Ampel-Vorschlag sieht vor, die Sitze im Bundestag nur noch entsprechend der Zweitstimmenanteile bei den Wahlen zu verteilen.

Überhang- und Ausgleichsmandate würden entfallen. Womöglich kommen aber nicht mehr alle Direktmandate zum Zug. Dass manche Sieger in den Wahlkreisen ihr Direktmandat nicht mehr automatisch erhalten, sieht der Jurist nicht als Problem. „Der Vorschlag sagt ganz offen: Wir machen eine echte Verhältniswahl. Ich finde das sehr ehrlich. Eine personalisierte Verhältniswahl soll es nicht mehr geben“, sagte Michl, der an der Universität Leipzig Staats- und Verwaltungsrecht lehrt.

„Die Wähler stimmen zwar weiterhin für Wahlkreiskandidaten, können aber nur bedingt darüber entscheiden, ob diese auch in den Bundestag einziehen. Die Grundvoraussetzung ist, dass das Mandat von der Stärke der jeweiligen Partei gedeckt ist“, sagte der Verfassungsrechtler.

„Das Grundübel des bisherigen Wahlsystems würde dadurch sehr schneidig beseitigt: Es gäbe keine Überhangmandate mehr.“ Damit sei auch die Größe des durch das bestehende Recht aufgeblähten Bundestags automatisch begrenzt. Er hat nach eigenen Worten auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken, sollte die Union eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht anstrengen. „Die Wahlrechtsreform könnte eine lange Lebensdauer haben, jedenfalls wenn sie der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht standhält, mit der wir rechnen können“, so Michl.

„Durchgreifende verfassungsrechtliche Einwände sehe ich jedenfalls nicht.“


Foto: Bundestagsplenum, über dts Nachrichtenagentur

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CDU will wegen Energiepreisbremsen mehr Personal für Kartellamt

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die CDU fordert die Bundesregierung auf, angesichts der gesetzlich beschlossenen Strom- und Gaspreis-Bremsen die Ausstattung und Marktüberwachung des Bundeskartellamts zu verbessern. „Die Bundesregierung ist in der Pflicht, das Bundeskartellamt so auszustatten, dass es die schwarzen Schafe unter den Anbietern schnell findet“, sagte der stellvertretende CDU-Vorsitzende Andreas Jung der „Bild“ (Samstagausgabe).

„Eine Hängepartie darf es angesichts der Bedeutung der Preisbremsen für Bürger und Betriebe nicht geben.“ Jung kritisierte, die von der Bundesregierung vorgesehenen 18,5 neuen Planstellen zur Missbrauchsbekämpfung bei den Preisbremsen kämen zum Teil erst 2024.


Foto: Rechnung, über dts Nachrichtenagentur

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US-Börsen legen zu – Nasdaq 100 deutlich stärker

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New York (dts Nachrichtenagentur) – Die US-Börsen haben am Freitag zugelegt. Zu Handelsende in New York wurde der Dow mit 33.978 Punkten berechnet, ein Plus in Höhe von 0,1 Prozent im Vergleich zum vorherigen Handelstag.

Wenige Minuten zuvor war der breiter gefasste S&P 500 mit rund 4.070 Punkten 0,2 Prozent im Plus, die Technologiebörse Nasdaq berechnete den Nasdaq 100 zu diesem Zeitpunkt mit rund 12.160 Punkten 1,0 Prozent stärker. Die anstehende Zinssitzung der US-Notenbank Federal Reserve in der kommenden Woche prägte den Handelstag. Beobachter gehen davon aus, dass der Zinsschritt dieses Mal geringer ausfallen könnte. Untermauert wird dies auch durch eine Erhebung der University of Michigan, die ein gestiegenes Konsumentenvertrauen zeigt. Die Angst der Fed, dass hohe Inflationserwartungen von Konsumenten die Inflation selbst weiter anheizen könnte, dürfte damit vorerst unbegründet sein – und die Währungsbehörde könnte auch aus diesem Grund mit weniger scharfen Maßnahmen auskommen. Besonders Tech-Aktien wie die von Meta (plus vier Prozent) konnten von diesen Aussichten profitieren – nicht jedoch Intel: Der Chipbauer musste im neu veröffentlichten Quartalsbericht einen Umsatzeinbruch bekanntgeben. Die europäische Gemeinschaftswährung tendierte derweil am Freitagabend schwächer. Ein Euro kostete 1,0867 US-Dollar (-0,22 Prozent), ein Dollar war dementsprechend für 0,9203 Euro zu haben.

Der Goldpreis ließ leicht nach, am Abend wurden für eine Feinunze 1.928 US-Dollar gezahlt (-0,1 Prozent). Das entspricht einem Preis von 57,03 Euro pro Gramm. Der Ölpreis sank unterdessen deutlich: Ein Fass der Nordsee-Sorte Brent kostete am Freitagabend gegen 22 Uhr deutscher Zeit 86,35 US-Dollar, das waren 112 Cent oder 1,3 Prozent weniger als am Schluss des vorherigen Handelstags.


Foto: Wallstreet in New York, über dts Nachrichtenagentur

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1. Bundesliga: Leipzig gewinnt gegen Stuttgart

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Leipzig (dts Nachrichtenagentur) – Am 18. Spieltag der 1. Fußball-Bundesliga hat RB Leipzig gegen den VfB Stuttgart 2:1 gewonnen. Leipzig rückt damit auf Tabellenplatz zwei vor, während Stuttgart auf Rang 15 ausharrt.

Zunächst war Bruno Labaddias Team die bessere Mannschaft und konnte sich einige Chancen erarbeiten. Doch mit dem Treffer von Dominik Szoboszlai in der 25. Minute änderte sich die Dynamik: Stuttgart wurde vorübergehend defensiver, während Leipzig begann, das Spiel zu dominieren. Dominik Szoboszlai traf erneut in der 49. Minute. Die engagierten Stuttgarter konnten letztlich immerhin noch ein Tor erreichen: Chris Führich gelang ein Strafstoß in der 68. Minute.


Foto: RB-VfB am 27.01.2023, über dts Nachrichtenagentur

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Queere Zeitzeugen wollen nach Gedenkstunde "Grundgesetz für alle"

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Nachdem der Bundestag zum Holocaustgedenktag am Freitag erstmals die Gedenkstunde den queeren Opfern des Nationalsozialismus gewidmet hat, fordern Zeitzeugen Ergänzungen im Grundgesetz. Zusammen mit der Initiative „Grundgesetz für Alle“ wollen Klaus Schirdewahn, Kirsten Plötz, und Julia Monro die Nichtdiskriminierungs-Kriterien in Artikel 3 des Grundgesetzes um sexuelle und geschlechtliche Identität erweitern.

Begründet wird das Anliegen damit, dass das deutsche Grundgesetz bei seinem Inkrafttreten 1949 von den Schrecken des Nationalsozialismus geprägt gewesen sei. Deshalb sei damals der explizite Schutz besonders verfolgter Gruppen des NS-Regimes in Artikel 3 des Grundgesetzes aufgenommen worden. „Seitdem ist die Diskriminierung von Menschen aufgrund bestimmter Merkmale wie Geschlecht oder Religion per Grundgesetz verboten. Doch Menschen vielfältiger sexueller und geschlechtlicher Identitäten finden darin bis heute keine Erwähnung“, heißt es in der Begründung.

„In Folge konnte das Grundgesetz auch jahrzehntelange Diskriminierungen von queeren Menschen nicht verhindern, die teilweise bis heute anhalten.“ So seien bis in die 1960er Jahre homo- und bisexuelle Männer mit dem 1935 von den Nationalsozialisten verschärften Paragraph 175 „systematisch verfolgt und bestraft wurden“. Klaus Schirdewahn, der eine der Reden in der Gedenkstunde des Bundestages gehalten hat, war 1964 als Siebzehnjähriger mit dem Paragraphen verurteilt worden. Bis 2017 galt er als vorbestraft.

„Ich setze mich mit meiner ganzen Kraft dafür ein, dass unsere Geschichte nicht vergessen wird – gerade heute, wo die queere Community erneut großen Anfeindungen weltweit und auch in Deutschland ausgesetzt ist“, sagte Schirdewan in der Gedenkstunde. „Es ist mir wichtig, dass die Jugend nicht vergisst, was es für Mühe und Kraft gekostet hat, dass wir so leben können, wie wir jetzt leben dürfen.“ Die Initiatoren der Initiative „Grundgesetz für alle“ sagten zu ihrem Anliegen: „Stigmatisierung, Diskriminierung und Gewalt, auch durch den Staat, gehören für Millionen von queeren Menschen in Deutschland heute noch zum Alltag. Wenn wir als Gesellschaft zusammenhalten wollen, darf unsere Verfassung niemanden außen vor lassen.“


Foto: Ausgabe des Grundgesetzes in einer Bibliothek, über dts Nachrichtenagentur

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Tote und Verletzte bei Schießerei in Ost-Jerusalem

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Jerusalem (dts Nachrichtenagentur) – Bei einer Schießerei in Ost-Jerusalem hat es am Freitag Tote und Verletzte gegeben. In ersten Meldungen war von mindestens sieben Todesopfern und zehn Verletzten die Rede, auch ein Angreifer soll von Sicherheitskräften getötet worden sein.

Der Vorfall ereignete sich am Freitagabend laut Berichten bei einer Synagoge in Neve Yaakov, einer israelischen Siedlung im Osten der Stadt. Neve Yaakov liegt etwa acht Kilometer nordöstlich des historischen Stadtzentrum. Die weiteren Hintergründe waren zunächst unklar. Freitag der 27. Januar ist der Internationale Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust.

In Israel finden die meisten Gedenkveranstaltungen mit der traditionellen landesweiten Schweigeminute allerdings an einem anderen Termin statt, meist im April oder Mai.


Foto: Israelische Polizei, über dts Nachrichtenagentur

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NRW-Verfassungsschutz sieht Linksextremismus bei Klimaaktivisten

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Düsseldorf (dts Nachrichtenagentur) – Der Chef des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes, Jürgen Kayser, sieht in seinem Bundesland Verbindungen zwischen Klimaaktivisten und Linksextremisten. So hätten sich beispielsweise in Lützerath zivildemokratische Klimaaktivisten mit dem schwarzen Block zusammengetan und Polizeiketten angegriffen.

„Wir haben in Lützerath gesehen, dass insbesondere bei der Großdemonstration am 14. Januar es Extremisten, insbesondere im schwarzen Block von ungefähr 300 bis 400 Personen gelungen ist, auch andere Akteure, die wir eher dem zivildemokratischen Spektrum zurechnen, mitzugewinnen, Polizeiketten zu überrennen und sich auf Lützerath zuzubewegen“, sagte Kayser dem TV-Sender „Welt“. „Da hat es nicht eine wirkliche Abgrenzung aus dem zivildemokratischen Bereich gegeben. Der weit überwiegende Protest war friedlich und zivildemokratisch, aber einige Personen aus dem zivildemokratischen Spektrum haben sich eben auch diesem schwarzen Block angeschlossen und sind mit ihm über die Polizeiketten gelaufen und haben hier keine wirkliche Abgrenzung vorgenommen.“ Solche Zusammenarbeit von Klimaaktivisten und Linksextremisten gebe es aber nicht nur spontan, sondern werde teilweise auch strukturell angebahnt, so Kayser: „Wir beobachten schon seit Längerem, dass es Versuche gibt aus dem Bereich des Linksextremismus, zivildemokratische Bündnisse – Gruppen aus dem Bereich der Klimaschutzbewegung – für die eigenen Ziele und Zwecke der Linksextremisten zu vereinnahmen. Wir bezeichnen das als sogenannte `Strategie der Entgrenzung`. Und das beobachten wir in letzter Zeit, zum Beispiel auch in Lützerath.“

Vor allem die Klimaaktivisten von `Ende Gelände` distanzierten sich Kayser zufolge nicht ausreichend von Linksextremisten. „Eine Gruppierung, die wir auch im Verfassungsschutzbericht immer wieder nennen ist zum Beispiel die Interventionistische Linke, die sich als Ziel gesetzt hat, die verfassungsmäßige Ordnung zu überwinden, den Kapitalismus zu überwinden. Und dieses Bündnis wirkt auch mit in verschiedenen Bündnissen, zum Beispiel beim Bündnis `Ende Gelände`, das wir deswegen auch als linksextremistisch beeinflusst bezeichnen.“


Foto: Klimaprotest, über dts Nachrichtenagentur

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