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Ohne Großaufträge hat die deutsche Industrie zu kämpfen – Aussicht auf kurzfristige Erholung

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IG Bau EZB Bank of England Industrie Großbritannien Lohn Stillstand
Foto von Tomasz Wieladek (Quelle: T. Rowe Price)

Ein aktueller Marktkommentar von Tomasz Wieladek, Chefvolkswirt für Europa bei T. Rowe Price:

Die deutschen Auftragseingänge stiegen im Dezember um 8,9 % gegenüber dem Vormonat. Dieser starke Anstieg war jedoch auf Großaufträge in einigen wenigen Branchen begründet. Gemäß dem Statistischen Bundesamt war dies vor allem auf die ungewöhnlich hohen Auftragseingänge im Flugzeugbau zurückzuführen. So stiegen die Aufträge in der Kategorie „Sonstiger Verkehr“ (Flugzeuge, Schiffe und Züge) im Vergleich zum Vormonat um 110 %. Ohne diese Großaufträge sind die deutschen Auftragseingänge im Dezember sogar um 2,2 % zurückgegangen.

Diese Daten machen deutlich, dass die überwiegende Mehrheit der Industriebranchen der deutschen Wirtschaft weiterhin unter Druck steht. Ganz eindeutig muss sich die Industrie noch immer an das neue Energiekosten- und Produktionsumfeld in Folge des Ukraine-Krieges anpassen. Auch die Einschränkungen in der Lieferkette infolge der Angriffe im Roten Meer dürften eine Rolle bei der aktuellen Entwicklung spielen. Auch bleibt die Endverbrauchernachfrage in Form von Einzelhandelsumsätzen in der Europäischen Union schwach und wird wahrscheinlich auch in Zukunft nicht wesentlich zunehmen.

Bei der Auslandsnachfrage drückt die Konjunkturschwäche in China ebenfalls auf die deutsche Auftragslage, während das starke Wachstum in den USA bereits einen Großteil der deutschen Auftragseingänge ausmachen dürfte. Allerdings belastet die weltweit restriktive Geldpolitik zahlreiche deutsche Industriebranchen, da viele der produzierten Endprodukte mit Krediten finanziert worden wären, die nun deutlich teurer sind.

Der Lagerzyklus und die industriellen Umstellungen infolge des Krieges in der Ukraine könnten jedoch dazu beitragen, dass sich die Auftragslage wieder erholt. Die Lagerbestände sind derzeit sehr niedrig. Das bedeutet, dass selbst eine bescheidene Verbesserung der Nachfrage zu einem erneuten Lageraufbau führen kann. Sobald die Lagerbestände abgebaut sind, wird selbst die Erwartung eines moderaten Nachfrageanstiegs aufgrund der Zinssenkungserwartung zu mehr Aufträgen führen. Dies lässt sich bereits an den deutschen PMI-Daten ablesen, wo der Indikator für das Verhältnis von Aufträgen zu Lagerbeständen deutlich gestiegen ist.

Die Produktion erholt sich und schrumpft entsprechend langsamer. Darüber hinaus haben deutsche Unternehmen seit dem starken Rückgang der Energiepreise im letzten Winter begonnen, sich höher zu verschulden, da sie davon überzeugt sind, dass Europa ohne russisches Gas auskommen kann. Diese Anleiheemissionen haben in der Vergangenheit die Produktion von Investitionsgütern um etwa neun Monate verzögert. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Investitionen, die zur Anpassung an das energiewirtschaftliche Umfeld in Deutschland aufgrund des Ukrainekriegs getätigt werden müssen.

Dies bedeutet, dass die Auftragseingänge für Investitionsgüter in naher Zukunft wieder anziehen dürften. Insgesamt ist es plausibel, dass ein Wiederaufbau der Lagerbestände in Verbindung mit einer steigenden Nachfrage nach Investitionsgütern zu einer Erholung der Auftragslage in der deutschen Industrie führen wird.
Ich rechne zwar nicht mit einem Wirtschaftsboom, aber dafür mit einer moderaten Erholung und damit, dass die deutschen Industrieaufträge zumindest nicht weiter schrumpfen werden.

Ohne Großaufträge hat die deutsche Industrie zu kämpfen – Aussicht auf kurzfristige Erholung

Foto von Tomasz Wieladek (Quelle: T. Rowe Price)

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SEC-Entscheidung hinterlässt einen bitteren Beigeschmack

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SEC
Foto von Alpay Soytürk (Quelle: Spectrum Markets)

Am 10. Januar genehmigte die US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC) elf Anträge auf Zulassung von börsengehandelten Fonds (ETFs), die ausschließlich in die Kryptowährung Bitcoin investieren – eine Entscheidung, die im Hinblick auf die erwarteten institutionellen Mittelzuflüsse als wegweisend angesehen werden kann. Das kommentiert Alpay Soytürk, Chief Regulatory Officer von Spectrum Markets:

In den Schlagzeilen wurden diese ETFs als Spot-Bitcoin-ETFs bezeichnet. Der Begriff ist den Devisen- und Rohstoffmärkten angelehnt, wo der Spot-Bezug Geschäfte mit kurzer Zeitspanne zwischen Ausführung und Lieferung von solchen abgrenzt, die für eine Lieferung zu einem oder mehreren zukünftigen Terminen abgeschlossen werden. Dieselbe Unterscheidung soll zwischen den jetzt genehmigten ETFs und den ETFs auf Bitcoin-Derivate getroffen werden, die seit der Genehmigung von ETFs auf Bitcoin-Futures durch die SEC im Jahr 2021 gehandelt werden.

Schon lange vor dieser SEC-Entscheidung gab es eine lebhafte Diskussion über die regulatorische Haltung gegenüber Spot-Bitcoin-ETFs. Diese Diskussion wird wahrscheinlich auch jetzt nicht enden. Bitcoin-Investoren, seien es institutionelle oder private Anleger, Emittenten, Broker oder Handelsplätze wie der unsere, begrüßen die Entscheidung aus Marktsicht im Allgemeinen. Aus regulatorischer Sicht hinterlässt sie jedoch einen bitteren Beigeschmack.

Und niemand hätte das Dilemma deutlicher machen können als die SEC selbst, als sie zugab, dass ein Gerichtsurteil der Grund für ihre Zulassung war, und dass sie Bitcoin weiterhin nicht befürworte.

Vor etwa anderthalb Jahren lehnte die SEC den Antrag eines Krypto-Vermögensverwalters, einen Bitcoin-Trust in einen Bitcoin-Spot-ETF umzuwandeln, da das vorgeschlagene Finanzprodukt nicht geeignet sei, betrügerische und manipulative Handlungen und Praktiken zu verhindern. Der Krypto-Vermögensverwalter reichte eine Klage gegen die SEC ein und argumentierte, dass die SEC, wenn diese Einschätzung zuträfe, keine ETFs auf Bitcoin-Futures im Jahr 2021 hätte genehmigen dürfen. Und diese Art von Inkonsistenz ist genau das, was die Aufsicht verhindern sollte.

Obwohl sie inzwischen an einigen Börsen gehandelt werden können, dürfen Spot-Bitcoin-ETFs in der Europäischen Union noch nicht emittiert werden. In den Fällen, in denen sie in der EU angeboten werden, wurden sie außerhalb der EU aufgelegt, so dass sie nicht unter das EU-Recht fallen und folglich vom inhärenten Anlegerschutz ausgenommen werden. Das für Publikumsfonds relevante EU-Recht ist die Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, besser bekannt unter der Abkürzung OGAW-Richtlinie.

Neben einer Reihe von Anforderungen an die Anlagepolitik, das Risikomanagement, die Transparenz oder auch die Verwahrung gibt es klare Vorgaben zur Diversifizierung. Am bekanntesten ist wohl die so genannte 5/10/40-Regel, nach der ein Fonds höchstens 10 % seines Nettoinventarwerts (NIW) in Wertpapiere ein und desselben Emittenten investieren darf, und Wertpapiere einzelner Emittenten, die jeweils mehr als 5 % des Fondsvolumens ausmachen, zusammen höchstens 40 % des NIW des Fonds ausmachen dürfen.

Die Richtlinie enthält Diversifizierungsregeln für die Aufnahme von Indizes, in die Fonds wie ETFs investieren dürfen und zahlreiche Umstände, unter denen die Mitgliedstaaten Ausnahmen gewähren können. All diese Ausnahmen sind an Bedingungen geknüpft und sollen ein unverhältnismäßiges Konzentrationsrisiko auf ungesicherter Basis vermeiden.

Auch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) behält sich ebenfalls das Recht vor, den Handel mit bestimmten Anlageklassen oder Finanzinstrumenten zu beschränken oder sogar deren Emission zu verbieten, wenn sie dies im Interesse der Marktstabilität oder des Anlegerschutzes für angemessen hält. Darüber hinaus hat sich die EU-Kommission bei der Schaffung entsprechender finanzrechtlicher Rahmenbedingungen sehr transparent, konsultativ und konsistent verhalten.

Dies bedeutet, dass die geltenden Vorschriften im Rahmen der MiFID, der besagten OGAW-Richtlinie oder der MiCAR versucht haben, jede Art von einseitigem oder unausgewogenem Ansatz zu vermeiden, der eine Anlageklasse oder ein Instrument ungerechtfertigterweise diskreditiert oder einer anderen vorzieht.

Während die nun in den USA zugelassenen ETFs die Möglichkeit bieten, ein Investment in Bitcoin aufzubauen, ohne die Kryptowährung direkt halten zu müssen, ist dies nicht die wichtigste Erkenntnis. Nicht, weil es schon vorher Alternativen gegeben hätte, sondern weil die ETF-Verpackung den Weg für das Engagement großer institutioneller Geldmengen ebnet. Als Zeichen der „Marktreife“ von Bitcoin begrüßen wir diesen Schritt. Andererseits sind es letztlich die Gelder von Privatanlegern, die durch den Kauf von ETFs in Bitcoin fließen.

Der jüngste harte Gebührenwettbewerb unter den großen US-Vermögensverwaltern hat gezeigt, dass das Rennen um die Pole Position im Vertrieb in vollem Gange ist. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Zulassung von Spot-Bitcoin-ETFs durch die SEC von allen begrüßt wurde, außer von der SEC selbst. Etwas, das die SEC nicht wirklich zu verbergen versuchte.

Derzeit herrscht ein Trubel um einen Vermögenswert, der scheinbar nichts mit der ihm inhärenten Volatilität zu tun hat. Solange die Behörden in der Lage sind, den Vertrieb an Anleger mit einem angemessenen Risikoprofil zu gestatten, scheint das Problem gelöst zu sein. Sobald der Durchschnittsanleger jedoch sein Geld verliert, wird er die Behörden für das Fehlen einer angemessenen Governance verantwortlich machen.

Um es ganz klar zu sagen: Ich gehöre zu den Befürwortern eines Marktes, der Privatanlegern das gleiche Maß an Beteiligung ermöglicht wie professionellen Anlegern. Deshalb begrüße ich auch die Zulassung der SEC. Allerdings kritisiere ich die Art und Weise, wie diese Entscheidung zustande gekommen ist, da sie nicht Teil eines einheitlichen und transparenten Governance-Rahmens ist. Es bleibt abzuwarten, ob dies als Eigentor der SEC in Erinnerung bleiben wird oder nicht.

SEC-Entscheidung hinterlässt einen bitteren Beigeschmack

Foto von Alpay Soytürk (Quelle: Spectrum Markets)

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US-Berufungsgericht ermöglicht strafrechtliche Verfolgung von Trump

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Donald Trump (Archiv), via dts NachrichtenagenturWashington D.C. (dts Nachrichtenagentur) – Die Rolle des ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump bei dem Angriff auf das US-Kapitol am 6. Januar 2021 darf strafrechtlich verfolgt werden. Das entschied am Dienstag ein ein Bundesberufungsgericht.

Trump und seine Anwälte hatten argumentiert, dass er im Rahmen seiner Funktion als Präsident gehandelt habe und er daher gegen eine strafrechtliche Untersuchung immun sei. Das Gericht entschied jedoch, dass der Ex-Präsident für die Zwecke des Strafverfahrens „zum Bürger Trump“ geworden sei, mit allen Verteidigungsmöglichkeiten, die ein anderer Angeklagter hat. „Aber jegliche Immunität der Exekutive, die ihn während seiner Amtszeit als Präsident geschützt haben mag, schützt ihn nicht mehr vor dieser Strafverfolgung“, so das Gericht in seiner einstimmigen Entscheidung.

Trump könnte gegen das Urteil Berufung beim Obersten Gerichtshof einlegen. Drei der neun Richter des Gerichtshofs wurden von Ex-US-Präsident Donald Trump ernannt, drei weitere von anderen ehemaligen US-Präsidenten, die seiner Partei angehörten.

US-Justizminister Merrick Garland hatte Jack Smith als Sonderermittler für zwei Untersuchungen zu Donald Trumps Umgang mit Verschlusssachen sowie zu seiner Rolle im Sturm auf das US-Kapitol am 6. Januar 2021 ernannt. Trump wird in der 45-seitigen Anklageschrift eine Verschwörung zum Betrug der Vereinigten Staaten, eine Verschwörung zur Behinderung der Beglaubigung des Wahlsieges von Präsident Joe Biden und eine Verschwörung gegen das Wahlrecht vorgeworfen.


Foto: Donald Trump (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Renner will Prüfung von Verbot der AfD-Jugendorganisation

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Martina Renner (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Linke fordert Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) auf, ein Verbot der AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative“ (JA) zu prüfen. „Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt die seit Jahren bekannte extrem rechte Ausrichtung der JA“, sagte Martina Renner, Sprecherin der Linken für antifaschistische Politik im Bundestag. „Damit liegt eine weitere Voraussetzung für ein Verbot der JA vor.“

Dieses zu prüfen und dann auch umzusetzen, wäre „ein wichtiges Signal“, sagte die Linken-Politikerin. „Ich erwarte hier eine klare Positionierung der Innenministerin Faeser.“ Zwar sei das Verfahren noch nicht in letzter Instanz entschieden, so Renner weiter. Schon jetzt aber sollten die Behörden außerdem „vorsorgliche Maßnahmen“ prüfen und gegebenenfalls ergreifen, „damit die betreffenden Akteure der JA keinen Zugriff mehr auf staatliche Ressourcen sowie waffenrechtliche Erlaubnisse haben“.

Bei der „Jungen Alternative“ ist als Verein organisiert. Vereinsverbote liegen in der Zuständigkeit des Bundesinnenministeriums. Juristisch umstritten ist allerdings, ob Jugendorganisationen von Parteien tatsächlich als eigene Einheit betrachtete werden dürfen, oder ob für sie als Teil der Partei dieselben Regeln gelten wie bei einem Parteiverbotsverfahren.


Foto: Martina Renner (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Überdurchschnittliche Renditen am globalen High Yield-Markt möglich

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Renditen Aegon High Yield
Foto von Thomas Hanson (Quelle: Aegon AM)

Ein aktueller Marktkommentar von Thomas Hanson, Head of Europe High Yield bei Aegon Asset Management:

Nachdem der Markt für Hochzinsanleihen im Jahr 2023 zweistellige Renditen verzeichnete, fragen sich einige Anleger, ob die starke Performance angesichts des Rezessionsrisikos am Horizont anhalten kann. Während dieses Umfeld zur Vorsicht mahnt, sollten Anleger eine wichtige Kennzahl genauer unter die Lupe nehmen, um keine attraktiven Chancen auf dem Anleihemarkt zu verpassen.

Der Anleihemarkt ist nach Jahren der Flaute zweifellos wieder zu neuem Leben erwacht, obwohl sich die Anleger immer noch in einer Zwickmühle zwischen attraktiven Renditen und engen Spreads befinden. Nach Jahren niedriger Zinsen sind die Anleihen wieder da. Von Staatsanleihen bis hin zu Investment-Grade- und hochverzinslichen Unternehmensanleihen haben steigende Zinsen dafür gesorgt, dass es am Markt heute keinen Mangel an Rendite gibt. Dies lässt viele Anleger über die Allokation von festverzinslichen Wertpapieren diskutieren, während sie die Risikopositionierung und das Gesamtrenditepotenzial über das gesamte Qualitätsspektrum hinweg bewerten.

Was Hochzinsanleihen betrifft, haben sich viele Anleger mit dem optimalen Zeitpunkt für ein Engagement auseinandergesetzt. Renditen um die 7,75 % sehen zwar attraktiv aus, doch die Spreads innerhalb der langfristigen Durchschnittswerte und das potenzielle Rezessionsrisiko in bestimmten Teilen des globalen Marktes haben viele Anleger unsicher werden lassen. Auch wenn einige makroökonomische Gegenwinde anhalten und eine gewisse Vorsicht angebracht ist, sollten langfristig orientierte Anleger das Gesamtbild nicht aus den Augen verlieren.

Es ist zwar wahrscheinlich, dass sich die Spreads mittelfristig ausweiten werden, da nach der Rally im Jahr 2023 wenig Spielraum für eine deutliche Verengung besteht. Die aktuellen Renditen könnten jedoch eine relativ seltene Gelegenheit für langfristig orientierte Anleger darstellen, überdurchschnittliche Gesamtrenditen am globalen High-Yield-Markt zu erzielen.

Anleger können sowohl von der im historischen Vergleich hohen Anfangsrendite als auch von einem beträchtlichen Breakeven (Rendite dividiert durch Duration) profitieren, der einen gewissen Schutz vor einer Spreadausweitung bietet. Bei der Duration handelt es sich um eine Schätzung der Rendite, die ein Anleger für eine Anleihe erhalten kann, wenn er sie bis zur Fälligkeit bzw. bis zum Kündigungstermin hält und kein Zahlungsausfall des Emittenten eintritt.

Die Attraktivität einer Anlageklasse kann anhand verschiedener Kennzahlen wie Renditen, Spreads, erwartete Renditen usw. beurteilt werden. Obwohl jede dieser Kennzahlen ein anderes Signal liefern kann, ist die Ausgangsrendite in der Regel eine vernünftige Schätzung der annualisierten Fünfjahresrendite auf der Grundlage von Indexdaten. Diese Beziehung hat sich im Allgemeinen über verschiedene Zeiträume hinweg bewährt.

Sowohl in einem starken als auch in einem schwachen konjunkturellen Umfeld sowie in Zeiten enger und weiter Spreads für Hochzinsanleihen lag die Anfangsrendite bis zum Verlust nahe an der späteren annualisierten Fünfjahresrendite für den globalen Hochzinsindex. Mit einer Anfangsrendite von rund 8 % gegenüber dem globalen High-Yield-Index sind Hochzinsanleihen für Langzeitanleger attraktiv, sofern sie ein gewisses Maß an kurzfristiger Volatilität verkraften können.

ICE BofA Global High Yield Index monatliche YTW- und Terminrenditen für fünf Jahre

Renditen

Source: Aegon AM and Bloomberg. Based on monthly ICE BofA Global High Yield (HW00) index data and includes the index YTW and forward five-year annualized return in local currency for certain time periods.

Es besteht die Tendenz, dass sich dieser Trend über einen Zeitraum von fünf Jahren fortsetzt. Deshalb ist es für Anleger wichtig, langfristig auf Kurs zu bleiben. Bekanntlich bewegen sich die Märkte nicht geradlinig. Viele Renditen auf Schlusskursbasis gehen über einen Zeitraum von fünf Jahren mit kurzfristiger Volatilität einher. Hochzinsanleihen profitieren jedoch von höheren Kupons und besseren Renditen, was dazu beitragen kann, ungünstige Spreadbewegungen abzufedern.

In diesem Umfeld sollten Anleger mit einem langfristigen Fokus das Gesamtbild im Auge behalten, wenn sie zwischen Vorsicht und Optimismus abwägen. Langfristig bleiben die strukturellen Argumente für Hochzinsanleihen intakt und bieten das Potenzial für aktienähnliche Renditen bei geringerer Volatilität.

Für taktisch orientierte Anleger bietet eine moderate Ausweitung der Spreads im kommenden Jahr Chancen für ein Engagement in Hochzinsanleihen. Spreadausweitungen waren in der Vergangenheit jedoch immer nur von kurzer Dauer waren und Anleger mussten schnell handeln. Aus diesem Grund gilt für Hochzinsanleihen das alte Sprichwort, dass es auf die Zeit im Markt und nicht auf das Timing des Marktes ankommt. Kurzfristig mögen die Märkte volatil sein, aber für Anleger mit einem längeren Anlagehorizont sind Hochzinsanleihen attraktiv.

Überdurchschnittliche Renditen am globalen High Yield-Markt möglich

Foto von Thomas Hanson (Quelle: Aegon AM)

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Lambsdorff sieht kaum Möglichkeiten für Proteste in Russland

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Polizisten in Russland (Archiv), via dts NachrichtenagenturMoskau (dts Nachrichtenagentur) – Der deutsche Botschafter in Moskau, Alexander Graf Lambsdorff, sieht in Russland derzeit kaum Möglichkeiten für Proteste gegen die Regierung.

„Es ist so, dass hier die Regierung ein Gesetz nach dem anderen durch die Duma treibt, mit dem der Spielraum der Zivilgesellschaft, der Opposition, freier gesellschaftlicher zivilgesellschaftlicher Gruppen immer stärker eingeengt wird“, sagte Lambsdorff am Dienstag im Deutschlandfunk.

„Die Gerichte tun ihr Übriges und erklären beispielsweise internationale LGBT-Organisationen als extremistische Organisationen.“ Die gebe es in der Form gar nicht, aber das habe zum Beispiel dann dazu geführt, dass eine junge Frau mit Ohrringen, auf denen sich Regenbögen befinden, in Nischni Nowgorod für fünf Tage ins Gefängnis geschickt wurde.

„Das sind so Dinge, wo einfach Unsicherheit, Willkür und Angst sich hier ausbreiten in der Opposition, und deswegen sind Protest oder Protestmärsche kaum möglich“, sagte der Botschafter.

Die einzige Ausnahme seien die Ehefrauen und Mütter von mobilisierten Soldaten, die jeden Samstag Blumen niederlegen. „Das ist ein Kristallisationspunkt für bestimmte oppositionelle Bewegungen, aber man darf das auch nicht überschätzen“, so Lambsdorff. „Die wollen in erster Linie, dass ihre Männer, ihre Söhne, ihre Brüder zurückkommen von der Front.“


Foto: Polizisten in Russland (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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EU-Parlament will europaweiten Führerscheinentzug möglich machen

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Fahrschule (Archiv), via dts NachrichtenagenturStraßburg (dts Nachrichtenagentur) – Das Europäische Parlament will es möglich machen, dass ein Führerscheinentzug künftig EU-weit gültig ist. Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte am Dienstag in Straßburg in erster Lesung für eine entsprechende Richtlinie. Mit den EU-Staaten muss noch ein Kompromiss ausgearbeitet werden. Die Arbeit an dem Gesetz soll erst in der nächsten Legislaturperiode fortgesetzt werden.

Mit dem Vorschlag sollen Fälle der Straflosigkeit bei rücksichtslosem Fahren im Ausland eingedämmt werden. Nach dem Willen des EU-Parlaments soll ein Rahmen für die unionsweite Wirkung jeder Entscheidung über den Entzug, die Aussetzung oder die Einschränkung des Führerscheins geschaffen werden. Konkret geht es um schwere Verkehrsverstöße wie stark überhöhte Geschwindigkeit oder Alkohol und Drogen am Steuer.

Allerdings gibt es noch Streitpotenzial: „Das neue Regelwerk wäre ein Gewinn für die Verkehrssicherheit. Wenn wir aber wollen, dass das Regelwerk auch Gesetz wird, dürfen wir nicht überziehen“, sagte Markus Ferber (CSU), Berichterstatter der EVP-Fraktion für das Dossier, am Dienstag. „Das neue Regelwerk muss klar verständlich und verhältnismäßig sein, andernfalls wird es keine Akzeptanz finden.“

Es gehe nicht um ortsunkundige Fahrer, die ein wenig zu schnell in eine schlecht ausgeschilderte Dreißigerzone fahren, sondern um schwere Verkehrsverstöße, die Leib und Leben gefährdeten. „Dass Grüne und Sozialdemokraten selbst in solchen Grenzfällen den Führerscheinentzug wollen, ist weder verhältnismäßig noch vermittelbar“, so Ferber.

Nach der aktuellen Regelung gilt ein verhängtes Fahrverbot nur in dem Staat, in dem es ausgesprochen wurde.


Foto: Fahrschule (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Lemke will weitere "Schutzlücken" im digitalen Raum schließen

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Junge Leute beim Zocken (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) will weitere „Schutzlücken“ im digitalen Raum schließen. „Besonders problematisch sind sogenannte `addictive designs`“, sagte die für Verbraucherschutz zuständige Ministerin dem Fachdienst „Tagesspiegel Background“.

Konkret nannte sie „geradezu süchtig machende Gestaltungen“, wie zum Beispiel die Möglichkeit des endlosen Scrollens durch Inhalte oder das automatische Abspielen von Videos auf Social-Media-Plattformen. „An solche Designpraktiken müssen wir ran“, so Lemke.

Derzeit prüfe das Ministerium, wie solche Lücken geschlossen werden könnten. Als weiteres Beispiel für manipulatives Design nannte sie die Cookie-Banner in Webbrowsern, bei denen nur die Möglichkeit „Alle Cookies akzeptieren“ ins Auge springe.

Auch beim Thema Künstliche Intelligenz brauche es möglicherweise strengere Regeln als die neue KI-Verordnung der EU, so Lemke weiter. Denn es wäre „naiv zu glauben, dass sich auch böswillige Akteure an die Transparenzverpflichtungen halten“.

Sie befürchtet, dass weiterhin sogenannte Deepfakes in Umlauf gebracht werden, auch wenn KI-generierte Inhalte eigentlich mit einem Wasserzeichen versehen werden müssten. Auch beim Energieverbrauch von KI-Anwendungen sollte es klarere Regeln geben.


Foto: Junge Leute beim Zocken (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Neues nationales IT-Lagezentrum eröffnet

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Sitz von BSI und BMI (Archiv), via dts NachrichtenagenturBonn (dts Nachrichtenagentur) – Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat ein neues Lagezentrum. Es wurde am Dienstag von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und BSI-Präsidentin Claudia Plattner eröffnet.

Ziel der Einrichtung ist es laut Bundesregierung, die Cybersicherheitslage für Deutschland „rund um die Uhr“ im Blick zu behalten. Das Lagezentrum empfängt demnach pro Jahr von 22 Meldestellen rund 2.800 Meldungen zu IT-Sicherheitsvorfällen und Sicherheitslücken.

„Die Bedrohungslage für die Cybersicherheit ist hoch“, sagte Faeser. „Cyberangriffe von staatlichen Akteuren wie von Hackern nehmen immer mehr zu.“ Auch Desinformation und Manipulationen wie durch KI-generierte Fakes seien „erhebliche Gefahren“. Im neuen Lagezentrum liefen die Fäden zusammen, um die Systeme zu schützen, so die SPD-Politikerin.

Plattner sprach unterdessen davon, dass man mit dem neuen IT-Lagezentrum die Infrastruktur geschaffen habe, die man benötige, um die Cybersicherheit in Deutschland „substanziell zu erhöhen“. Der nächste Schritt, der dafür nötig sei, sei die Verbesserung der Cybersicherheitsarchitektur in Deutschland – mit dem BSI als „Zentralstelle“ im Bund-Länder-Verhältnis, fügte die Behördenchefin hinzu.


Foto: Sitz von BSI und BMI (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Huber sieht tschechische AKW-Pläne als Chance für Bayern

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Atomkraftwerk (Archiv), via dts NachrichtenagenturMünchen (dts Nachrichtenagentur) – Tschechien plant offenbar den Bau von vier neuen Atomkraftwerken – der frühere CSU-Chef Erwin Huber sieht darin neue Möglichkeiten für den Wirtschaftsstandort Bayern. „Angesichts des schwierigen Windkraftausbaus in Bayern ist das eine neue Chance“, sagte er der „Mediengruppe Bayern“.

Bayern müsse nun „zügig handeln“ und sich Stromkontingente sichern. Huber fordert deshalb von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und Energieminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler), umgehend in die tschechische Hauptstadt Prag zu reisen und dort auf höchster politischer Ebene Gespräche zu führen, „um die Belastbarkeit dieser Informationen zu erkunden“.

Jedenfalls seien die Pläne der tschechischen Regierung für den Bau vier neuer Atomkraftwerke „sensationell und für Bayern von großer Bedeutung“, so Huber. Zugleich fordert er, Bayern solle sich bereits in der Planungsphase einbringen, um den Informationsfluss zu wirtschaftlichen und sicherheitstechnischen Gegebenheiten und Auswirkungen zu sichern.

Anders als in der Vergangenheit, als es wegen Sicherheitsbedenken aus Bayern große Kritik am grenznahen tschechischen Kernkraftwerk Temelin gab, solle Bayern nun „verdeutlichen, dass die Pläne für den Ausbau der Kernkraft in Tschechien auch im bayerischen Interesse sind“, so Huber.

„Gerade Ostbayern ist mit der Automobilwirtschaft und dem Chemiedreieck auf Strom elementar angewiesen“, sagte der frühere Wirtschaftsminister, der selbst Kernkraftbefürworter ist. Zusammen mit anderen CSU-Politikern gehörte zu denen, die sich bereits kurz vor dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine für eine Laufzeitverlängerung der deutschen Kernkraftwerke ausgesprochen hatte.

Huber erwartet, dass auch Söder und Aiwanger die tschechischen Aktivitäten begrüßen werden. „Angesichts des jüngst mehrmals geforderten Ausbaus der Kernkraft durch die bayerische Staatsregierung ist es jetzt geboten, konkrete Schritte zu fördern und abzusichern. Dabei muss selbstverständlich Wert gelegt werden auf modernste Sicherheitstechnik im Interesse der Bevölkerung Ostbayerns“, so Huber.


Foto: Atomkraftwerk (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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