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Accountable führt ersten KI-Steuerassistenten ein

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Antwort auf Deutschlands Steuerberatermangel: Accountable führt ersten KI-Steuerassistenten ein

In einer Zeit, in der Deutschland einen Mangel an Steuerberatern erlebt, stellt das Berliner Startup Accountable den ersten KI-Steuerassistenten vor, der speziell für die Bedürfnisse von Selbstständigen konzipiert ist. Dieses Werkzeug, entwickelt als Antwort auf die steigende Nachfrage nach steuerlicher Unterstützung, setzt künstliche Intelligenz ein, um eine präzise, automatisierte und personalisierte Verwaltung von Steuer- und Finanzangelegenheiten zu ermöglichen. Der Assistent nutzt aktuelle Steuerinformationen, fundiertes Expertenwissen und Erfahrungen mit über 65.000 Steuererklärungen, um individuelle, proaktive Beratung und Lösungen zu bieten.

Tino Keller, Mitgründer und Geschäftsführer von Accountable, erklärt: „Ich bin überzeugt, dass Künstliche Intelligenz den traditionellen Steuerberater für 90 Prozent der Anfragen von Selbstständigen ersetzen kann. Damit bauen wir den führenden KI-Steuerassistenten für Selbstständige in Deutschland.”

Personalisierte und proaktive Hilfe durch Künstliche Intelligenz

Der KI-Steuerassistent von Accountable schöpft aus aktuellen Steuerinformationen, fundiertem Expertenwissen und einer umfangreichen Datenbank, um Selbstständigen eine auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Beratung zu ermöglichen. Durch die intelligente Analyse der Buchhaltung des Nutzers kann der KI Assistent maßgeschneiderte Empfehlungen und Antworten geben, die dabei die individuelle Situation berücksichtigen. Durch Steuerchecks im Hintergrund und Unterstützung der automatisierten Ausgabenzuordnung kann der KI-Steuerassistent auch proaktiv Hilfe bieten – ähnlich einem Beratungsgespräch beim Steuerberater. Sollten Selbstständige zusätzlich persönliche Unterstützung benötigen, steht ein Team aus Steuer-Coaches bereit, um individuelle Anliegen zu besprechen.

Markus Boldt, Partnersteuerberater von Accountable fügt hinzu: “Der KI-Steuerassistent bietet Expertise, die mit menschlichen Beratern konkurriert, einschließlich einer Garantie für fehlerfreie Steuererklärungen – eine nie dagewesene Flexibilität und Effizienz im Umgang mit Steuerangelegenheiten. Diese Innovation markiert einen Wendepunkt in der Steuerberatung für Selbstständige.“

Weniger Steuerberater, mehr Technologie: KI-Steuerassistent füllt die Lücke für Selbstständige

Bereits heute fällt es vielen Neugründern schwer, einen Steuerberater zu finden. Unabhängige Analysen prognostizieren, dass bis 2035 die Zahl der über 70-jährigen Steuerberater um mehr als 47 Prozent zunehmen wird, was die Verfügbarkeit für Selbstständige weiter einschränkt. Eine Lösung bietet die Technologie: Accountable ermöglicht es Selbstständigen, ihre gesamte Buchhaltung, Steuervoranmeldungen und -erklärungen eigenständig zu managen und direkt beim Finanzamt einzureichen. Diese Autonomie wird durch eine Garantie für Steuererklärungen unterstützt. In der sich wandelnden Arbeitswelt bietet Accountable mit seinem KI-Steuerassistenten jetzt eine neue Lösung für die aktuellen Herausforderungen und weist zugleich den Weg in die Zukunft der Selbstständigkeit.

Quelle Bild und Text Accountable

EU-Parlament gibt grünes Licht für KI-Gesetz

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EU-Parlament in Straßburg (Archiv), via dts NachrichtenagenturStraßburg (dts Nachrichtenagentur) – Das Europäische Parlament hat grünes Licht für eine einheitliche Regelung von Künstlicher Intelligenz (KI) gegeben. 523 Abgeordnete stimmten am Mittwoch in Straßburg für das entsprechende Gesetz, 46 dagegen bei 49 Enthaltungen.

Demnach sollen KI-Systeme zukünftig in verschiedene Risikogruppen eingeteilt werden. Dabei gilt: Je größer die potenziellen Gefahren einer Anwendung sind, desto höher sollen die rechtlichen Anforderungen sein. Basismodelle etwa müssen Mindeststandards erfüllen wie Transparenz über Trainingsdaten. Werden jedoch „systemische Risiken“ befürchtet, sollen strengere Vorgaben gelten.

Bei der KI-Nutzung in Sicherheitsbehörden sieht das Gesetz grundsätzlich ein „hohes Risiko“ für Menschenrechtsverletzungen, genauso bei Anwendungen in der kritischen Infrastruktur sowie der Personalverwaltung. Auch Systeme, die potenziell Wahlen beeinflussen können, stehen im Fokus des Gesetzes.

In diesen Fällen soll daher ein Mensch in letzter Instanz die Kontrolle über die Entscheidungen der KI haben. Zudem schreibt das Gesetz eine technische Dokumentation und ein System zum Risikomanagement vor. Betroffene sollen darüber hinaus bei den Behörden Beschwerde gegen die KI-Nutzung einreichen können.

Verboten werden sollen KI-Systeme, die Menschen nach Kriterien wie ihren politischen und religiösen Ansichten, ihrer sexuellen Orientierung oder der Hautfarbe in Gruppen einteilen. Außerdem werden die aus China bekannten sogenannten Sozialkredit-Systeme verboten, die auf das Verhalten oder persönliche Eigenschaften abzielen.

Unternehmen dürfen ferner KI nicht einsetzen, um die Gefühle ihrer Beschäftigten zu erfassen. Die Technologie darf zudem nicht genutzt werden, um Menschen gegen ihren Willen zu beeinflussen. Betroffene dürfen durch die Nutzung zudem nicht etwa wegen ihres Alters, einer Behinderung oder ihrer finanziellen Situation benachteiligt werden.

Die Polizei und andere Sicherheitsbehörden dürfen KI-gesteuerte Gesichtserkennung an öffentlichen Plätzen nutzen, wenn eine richterliche Anordnung vorliegt. Bei aufgezeichnetem Videomaterial darf die Technologie für die Fahndung nach Verurteilten oder Verdächtigten schwerer Straftaten verwendet werden.

Bei Echtzeit-Verfolgung des Videomaterials sind KI-Systeme auch für die Suche nach Opfern von Menschenhandel und sexueller Gewalt erlaubt. Außerdem dürfen sie die Gesichtserkennung zur „Verhinderung einer konkreten und akuten Terrorgefahr“ nutzen.


Foto: EU-Parlament in Straßburg (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Bericht: Grüne blockieren Bezahlkarten-Einführung erneut

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Flüchtlinge an einer Aufnahmestelle (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Die für diese Woche geplante Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes zur Einführung einer bundesweiten Bezahlkarte für Asylbewerber muss offenbar verschoben werden.

Laut eines Berichts der „Bild“ (Donnerstagsausgabe) blockieren die Grünen eine Abstimmung im Bundestag zur Änderung des Gesetzes. Demnach soll es noch Abstimmungsbedarf zwischen den drei Ampel-Parteien geben. Teile der Grünen-Bundestagsfraktion lehnen die Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes weiterhin ab.

Der Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Dürr, forderte die Grünen zum Einlenken auf: „In den ersten Landkreisen zeigt die Bezahlkarte schon Wirkung. Die Koalition hat endlich den Schalter umgelegt – jetzt erwarte ich von allen Koalitionspartnern, dass sie sich an unsere Vereinbarung, bei der Bezahlkarte schnellstmöglich Rechtssicherheit zu schaffen, auch halten“, sagte er der „Bild“. Mit der Bezahlkarte wolle die Regierung „endlich mehr Ordnung in der Migration“ schaffen. Die Abschaffung sogenannter Pull-Faktoren wie Bargeld sei „eine unserer wichtigsten Aufgaben, damit weniger Menschen irregulär einreisen“.

Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese sagte unterdessen der Zeitung: „Das Thema Bezahlkarte muss endlich abgeräumt werden. Das erwarten die Landräte und Bürgermeister zu Recht. Für weitere Verzögerungen habe ich kein Verständnis.“


Foto: Flüchtlinge an einer Aufnahmestelle (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Studie: Bisher keine einheitliche KI-Regelung an Schulen

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Klassenraum in einer Schule (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin/Düsseldorf (dts Nachrichtenagentur) – Bei einer Mehrheit der jungen Menschen in Deutschland besteht der Wunsch, dass der Umgang mit KI im Unterricht behandelt wird. Das ist das Ergebnis einer Studie von Infratest im Auftrag der Vodafone-Stiftung, die am Mittwoch veröffentlicht wurde.

Großes Interesse haben die Jugendlichen und jungen Erwachsenen demnach am Kennenlernen sinnvoller Anwendungsmöglichkeiten für den Einsatz in der Schule (47 Prozent) und im Alltag (44 Prozent) sowie an der Sensibilisierung für den Umgang mit möglichen Gefahren (47 Prozent). Als entscheidende Kompetenz im Umgang mit KI nennen die 14- bis 20-Jährigen unter anderem, nicht alles zu glauben, was man im Zusammenhang mit KI-Technologien sieht oder liest (64 Prozent).

Die Mehrheit der Jugendlichen lehnt den Einsatz von KI bereits in der Grundschule ab und spricht sich für einen Einsatz ab der Sekundarstufe I aus. 24 Prozent befürworten den Einsatz ab der fünften Klasse, 33 Prozent ab der siebten Klasse.

Bisher spielt der Einsatz von KI im schulischen Bereich für die meisten Schüler jedoch noch kaum eine Rolle, Regelungen sind meist nicht vorhanden. Die geringe Nutzung von KI bedeutet aber nicht, dass KI nicht längst im privaten Alltag der Jugendlichen angekommen ist: 74 Prozent der Befragten nutzen bereits KI-Anwendungen, wobei 71 Prozent angeben, dass die Nutzung häufiger aus Eigeninitiative für private oder schulische Zwecke erfolgt und seltener durch die Schule angeregt wird. Ein deutlich geringerer Anteil von 31 Prozent nutzt KI mehrmals pro Woche für schulische Zwecke, nur acht Prozent mindestens einmal täglich.

Die meisten Jugendlichen (86 Prozent) gehen davon aus, dass KI schnell Alltagstauglichkeit erlangt und bereits in ein paar Jahren ähnlich selbstverständlich genutzt wird wie heute das Smartphone. Über zwei Drittel (69 Prozent) sind der Ansicht, dass gute KI-Kenntnisse in Zukunft wichtig sein werden, um die eigenen beruflichen Ziele zu erreichen.

Die Erhebung wurde vom Meinungsforschungsinstitut Infratest im Auftrag der Vodafone-Stiftung vom 3. bis 18. Januar durchgeführt. Die Grundgesamtheit für die Befragung bildeten 1.590 deutschsprachige Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 20 Jahren in Privathaushalten in Deutschland.


Foto: Klassenraum in einer Schule (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Spahn mahnt zu politischer Auseinandersetzung mit AfD

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Jens Spahn (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Unionsfraktionsvize Jens Spahn (CDU) hält trotz des laufenden Verfahrens am Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen über die Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall eine politische Beschäftigung mit der Partei für unerlässlich. Das gelte auch für den Fall, dass der Verfassungsschutz die AfD weiter beobachten darf, sagte Spahn am Mittwoch den Sendern RTL und ntv.

„Das befreit uns nicht von der politischen Auseinandersetzung auch mit der Stimmung in weiten Teilen der Bevölkerung.“ Die schlechte Stimmung spiegele sich im Vertrauensverlust der Regierung und in der Bereitschaft der Wähler, eine radikale Partei wie die AfD zu wählen. Es herrsche viel Unmut, Enttäuschung und Frustration.

Ein Verbot oder eine Einstufung von Parteien beseitige diese Stimmung nicht. „Das Entscheidende ist, Vertrauen wiederzugewinnen. Und das braucht eine andere, eine bessere Politik“, so Spahn. Er wünsche sich ein Einsehen der Bundesregierung. „Sie regiert mit ihrer parlamentarischen linken Mehrheit in vielen Fragen gegen eine Mehrheit in der Bevölkerung.“ Das führe zu diesem Unmut.

Spahn verteidigte zudem das geplante TV-Duell zwischen Thüringens AfD-Chef Björn Höcke und dem CDU-Landesvorsitzenden Mario Voigt: „Wenn wir davon überzeugt sind, dass wir die besseren Argumente haben – und das bin ich, das sind wir, das ist auch Mario Vogt – dann können wir uns auch jeder Debatte stellen“, sagte er RTL und ntv. Es müsse „in der Sache“ herausgearbeitet werden, „wo Extreme“ falsch lägen.

In so verschiedenen Politikfeldern wie Wirtschaftspolitik, Rentenpolitik und Migrationspolitik sei vieles gerade bei Björn Höcke infrage zu stellen. „Das ist ja nicht irgendwie CDU der 80er, wie einige manchmal versuchen zu verbrämen. Das ist ein völkisches Denken“, so Spahn. Höcke und die AfD wollten stattdessen eine andere Republik. Das gelte es in einer „Konfrontation“ herauszuarbeiten.


Foto: Jens Spahn (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Großhandelspreise im Februar gesunken

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Stahlproduktion (Archiv), via dts NachrichtenagenturWiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – Die Verkaufspreise im Großhandel in Deutschland sind im Februar 2024 gesunken. Sie waren um 3,0 Prozent niedriger als im Vorjahresmonat, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Mittwoch mit. Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr hatte im Januar 2024 bei -2,7 Prozent und im Dezember 2023 bei -2,6 Prozent gelegen. Gegenüber dem Vormonat fielen die Großhandelspreise im Februar leicht um 0,1 Prozent.

Auch im Februar hatte der Preisrückgang gegenüber dem Vorjahr im Großhandel mit Mineralölerzeugnissen (-3,5 Prozent) den größten Einfluss auf die Gesamtentwicklung der Großhandelspreise. Gegenüber Januar 2024 stiegen die Preise bei Mineralölerzeugnissen allerdings um 0,3 Prozent. Ebenfalls günstiger im Vorjahresvergleich waren insbesondere die Preise im Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln (-20,8 Prozent), mit chemischen Erzeugnissen (-15,0 Prozent), mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug (-14,4 Prozent) sowie mit Milch, Milcherzeugnissen, Eiern, Speiseölen und Nahrungsfetten (-6,1 Prozent).

Höher als im Februar 2023 waren dagegen die Preise im Großhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln (+7,3 Prozent). Auch für Getränke (+5,1 Prozent) sowie für Tabakwaren (+5,0 Prozent) musste im Februar 2024 auf Großhandelsebene mehr bezahlt werden als vor einem Jahr.


Foto: Stahlproduktion (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Länder sehen durch Cannabis-Gesetz "Booster" für Schwarzmarkt

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Cannabis (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Bundesregierung wird mit ihrem Cannabis-Gesetz nach Einschätzung der Bundesländer ihr Kernziel verfehlen, den Schwarzmarkt massiv einzudämmen.

„Der Gesetzentwurf in der jetzigen Fassung wird nach fachlicher Einschätzung gerade nicht dazu führen, dass der Schwarzmarkt eingedämmt wird“, sagte Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) der „Bild“. Vorhandene Absatzstrukturen würden gestärkt. „Dies belegen die einschlägigen Erfahrungen aus den Niederlanden.“

Nach Ansicht von Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) ist das neue Gesetz sogar „ein Konjunkturprogramm für den Schwarzmarkt“. Ab 1. April sei der Konsum erlaubt: „Die Anbauvereine dürfen aber erst ab 1. September anfangen. Wo sollen in der Zwischenzeit die Lieferungen herkommen?“, sagte Gerlach der „Bild“.

Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) warnte ebenfalls: „Es gibt am 1. April nur die Freigabe von Kauf und Konsum. Das Gesetz ist damit erst mal ein Booster für den Schwarzmarkt und die organisierte Drogenkriminalität, die die dann erwartbar steigende Nachfrage als einziger Anbieter bedient.“


Foto: Cannabis (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Auch Trump hat genug Delegierte für Präsidentschaftskandidatur

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Donald Trump (Archiv), via dts NachrichtenagenturWashington (dts Nachrichtenagentur) – Nach US-Präsident Joe Biden bei den Demokraten hat sich auch Donald Trump bei den Republikanern genug Delegiertenstimmen für eine Nominierung als Präsidentschaftskandidat gesichert.

Nachdem bereits alle nennenswerten Konkurrenten aus dem Rennen ausgestiegen sind, konnte Trump am Dienstag auch die Vorwahlen in Georgia, Hawaii, Mississippi und Washington für sich entscheiden und so die Schwelle von 1.215 Delegierten überschreiten. Offiziell aufgestellt wird der Kandidat der Republikaner beim Nominierungsparteitag, der vom 15. bis 18. Juli in Milwaukee stattfindet. Die offizielle Nominierung bei den Demokraten erfolgt erst im August.

Sollten Trump und Biden gesundheitlich die nächsten Monate durchhalten, wird es somit zu einer Neuauflage der Präsidentschaftswahl von 2020 kommen. Die Wahl findet am 5. November 2024 statt.


Foto: Donald Trump (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Regierung hält "sichere Herkunftsstaaten" weiterhin für sicher

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Ein Bericht des Bundesinnenministeriums über acht der zehn bislang als „sichere Herkunftsstaaten“ geltenden Länder geht trotz Bedenken grundsätzlich davon aus, dass diese weiterhin als „sicher“ eingestuft werden können. Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien erfüllen demnach weiterhin die Voraussetzungen für die Einstufung, wie aus dem Bericht hervorgeht, über den der „Tagesspiegel“ (Mittwochausgabe) berichtet.

Das Ministerium unter Leitung von Nancy Faeser (SPD) nimmt jedoch Einschränkungen vor. Die Situation sowohl in Ghana als auch in Senegal mache „eine aufmerksame Beobachtung erforderlich“, heißt es in dem Papier. Zwar lägen die Voraussetzungen für die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten „zurzeit im Grundsatz weiterhin vor“, so das Ministerium. Allerdings sei die Diskriminierung von LGBTIQ-Personen „weiterhin mit Sorge zu betrachten“. Staatsangehörige aus Senegal bilden die kleinste Gruppe der Asylsuchenden aus sicheren Herkunftsstaaten (2022: 153 Anträge). 394 Menschen aus Ghana beantragten im Jahr 2022 Asyl in Deutschland.

In dem Bericht bezieht sich das Ministerium auf den Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2023. Das Bundeskabinett befasst sich am Mittwoch mit dem Bericht aus dem Innenministerium. Als „sicherer Herkunftsstaat“ gilt ein Land dann, wenn der Gesetzgeber davon ausgeht, dass aufgrund des demokratischen Systems und der allgemeinen politischen Lage dort keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist.

Im Senegal werden homosexuelle Handlungen mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft. 2022 war eine deutliche Ausweitung des Gesetzes diskutiert worden. Im Februar 2024 hat Ghana das noch aus Kolonialzeiten stammende Gesetz gegen homosexuelle Handlungen weiter verschärft und ausgeweitet. Dort gilt es nun als ein Verbrechen, sich als LGBTQ zu identifizieren oder die Rechte von queeren Menschen zu unterstützen. Es werden Gefängnisstrafen von bis zu drei Jahren verhängt.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert, dass die beiden Staaten von der Liste der „sicheren Herkunftsstaaten“ gestrichen werden. Eine Einstufung von Ghana und dem Senegal als „sicher“ verstoße gegen geltende Rechtsprechung und verschlechtere die Chancen auf faire Asylverfahren für LGBTI-Geflüchtete aus diesen beiden Staaten. LGBTQIA und ähnliche Abkürzungen sind Sammelbezeichnungen für lesbische, schwule, bisexuelle, transgeschlechtliche, queere, intergeschlechtliche, asexuelle und aromantische Menschen.


Foto: Flüchtlinge in einer „Zeltstadt“ (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Streik bei der Bahn vorerst beendet – Züge rollen wieder

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ICE-Zug (Archiv), via dts NachrichtenagenturFrankfurt/Main (dts Nachrichtenagentur) – Seit 2 Uhr ist der Lokführer-Streik bei der Bahn beendet. Wie bei den letzten Streikrunden, drohen aber dennoch im Laufe des Tages Verzögerungen und Ausfälle, bis der Fahrplan wieder im Takt ist.

Weil die Fronten zwischen Bahn und Lokführern im laufenden Tarifpoker verhärtet sind, könnte der nächste Streik schon in wenigen Tagen folgen. Die GDL fordert kürzere Arbeitszeiten und gleichzeitig mehr Geld, die Bahn machte zwar Zugeständnisse, aber auch Sicht der Gewerkschaft nicht in ausreichendem Maße. Immer wieder und über mehrere Instanzen war die Bahn mit dem Versuch gescheitert, die Streiks gerichtlich verbieten zu lassen – zuletzt am Dienstag vor dem Landesarbeitsgericht Hessen.

„Mit dem Urteil ist ein für alle Mal der Beweis erbracht, dass der Vernichtungsfeldzug des DB-Vorstands gegen die GDL nicht erfolgreich sein kann“, kommentierte dies GDL-Chef Claus Weselsky. „Die DB sollte damit aufhören, sich vor Gerichten eine blutige Nase zu holen, sinnlos Steuergelder zu verbrennen und die Kunden zu verprellen. Stattdessen ist der DB-Vorstand nun gefordert, ein neues, verbessertes schriftliches Angebot zu machen, denn nur das bringt die Konfliktparteien wieder zurück an den Verhandlungstisch und eröffnet die Chance für eine Kompromissfindung.“


Foto: ICE-Zug (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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