Donnerstag, November 14, 2024
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Weber kritisiert Macrons Taiwan-Äußerungen

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Brüssel (dts Nachrichtenagentur) – Der Vorsitzende der EVP-Fraktion im EU-Parlament, Manfred Weber (CSU), hat die Aussagen des französischen Präsidenten Emmanuel Macron zum Taiwan-Konflikt kritisiert. „Gerade vor dem Hintergrund, dass jetzt diese großen Militärmanöver vor den Küsten Taiwans stattfinden, sind die Äußerungen des französischen Präsidenten umso mehr verwirrend“, sagte Weber dem „ZDF Heute-Journal Update“ am Dienstag.

Er hoffe „dass diese Debatte, die wir jetzt in Europa haben, auch dazu führt, dass Europa endlich eine gemeinsame China-Politik entwickelt“, so der CSU-Politiker. „Sie wissen, Olaf Scholz hat freigegeben, dass ein Teil des Hamburger Hafens an die Chinesen verkauft wird. Emmanuel Macron hat jetzt große Wirtschaftsdeals abgeschlossen“, erläutere Weber. „Wir Europäer müssen endlich einen gemeinsamen Weg finden – eine geschlossene China-Politik entwickeln auf Basis von den Positionen, die Ursula von der Leyen vorgelegt hat.“


Foto: Manfred Weber (CSU), über dts Nachrichtenagentur

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US-Börsen uneinheitlich – Nasdaq 100 schwächer

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New York (dts Nachrichtenagentur) – Die US-Börsen haben sich am Dienstag wie schon am Vortag uneinheitlich gezeigt. Zu Handelsende in New York wurde der Dow mit 33.685 Punkten berechnet, ein Plus in Höhe von 0,3 Prozent im Vergleich zum vorherigen Handelstag.

Wenige Minuten zuvor war der breiter gefasste S&P 500 mit rund 4.109 Punkten nach Zugewinnen im Tagesverlauf wieder auf dem Wert des Vortagesschlusses angekommen. Die Technologiebörse Nasdaq berechnete den Nasdaq 100 zu diesem Zeitpunkt mit rund 12.032 Punkten 0,4 Prozent schwächer. Anleger richteten ihren Blick auf die am Mittwoch anstehende Bekanntgabe aktueller Inflationsdaten. Angesichts der weiterhin relativ soliden Arbeitsmarktzahlen von vergangener Woche gehen Beobachter jedoch ohnehin davon aus, dass die US-Zentralbank in der kommenden Sitzung den Leitzins um weitere 25 Basispunkte erhöhen wird.

Unterdessen tendierte die europäische Gemeinschaftswährung am Dienstagabend stärker. Ein Euro kostete 1,0914 US-Dollar (0,51 Prozent), ein Dollar war dementsprechend für 0,9163 Euro zu haben. Der Goldpreis konnte profitieren, am Abend wurden für eine Feinunze 2.004 US-Dollar gezahlt (+0,6 Prozent). Das entspricht einem Preis von 59,03 Euro pro Gramm.

Der Ölpreis stieg deutlich: Ein Fass der Nordsee-Sorte Brent kostete am Dienstagabend gegen 22 Uhr deutscher Zeit 85,51 US-Dollar, das waren 1,6 Prozent mehr als am Schluss des vorherigen Handelstags.


Foto: Wallstreet in New York, über dts Nachrichtenagentur

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Bamf meldet 80 Prozent mehr Asylanträge als im Vorjahreszeitraum

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Nürnberg (dts Nachrichtenagentur) – Die Zahl der Asylanträge im ersten Quartal dieses Jahres ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 80,3 Prozent angestiegen. Das berichtet das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochausgabe) unter Berufung auf die sogenannte „Asylgeschäftsstatistik“ des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf).

Demnach haben im Zeitraum von Januar bis März 2023 insgesamt 87.777 Personen einen Asylantrag in Deutschland gestellt. Ferner handele sich um 80.978 Erstanträge und 6.799 Folgeanträge, teilte das Amt mit. Gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres sei das ein Anstieg um 80,3 Prozent bei den Erstanträgen. 2022 waren im Vergleichszeitraum noch 44.908 Erstanträge gestellt worden.

Ukraine-Geflüchtete tauchen in dieser Statistik in der Regel nicht auf: Sie müssen in Deutschland kein Asylverfahren durchlaufen.


Foto: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, über dts Nachrichtenagentur

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Laschet unterstützt Macrons Position im Konflikt um Taiwan

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der CDU-Außenpolitiker Armin Laschet hat sich im Gegensatz zu Stimmen aus seiner und anderen Parteien hinter die Position des französischen Präsidenten zum Taiwan-Konflikt mit China gestellt. „Ich verstehe nicht ganz die Aufregung, die manche mit dieser Reaktion des französischen Präsidenten verbinden“, sagte der ehemalige CDU-Vorsitzende und Kanzlerkandidat der Union am Dienstagabend dem Fernsehsender „Welt“.

Macron betone seit Jahren die Idee von der europäischen Souveränität und habe jetzt daran erinnert, dass Europa eine eigenständige außenpolitische Positionierung finden müsse und selbst stärker werden solle. „Daraus jetzt einen Gegensatz zu den USA zu konstruieren, halte ich für falsch.“ Schon Donald Trump habe als US-Präsident „den Konflikt mit China immer eskaliert“. Auch jetzt gebe es im Repräsentantenhaus „viele, die den Konflikt eskalieren wollen“.

Laschet sagte weiter mit Blick auf Macron: „Hier zu sagen, wir müssen uns jetzt auf die Ukraine und den Konflikt mit Russland konzentrieren und nicht hier eine neue Front aufmachen, den Konflikt um Taiwan deeskalieren, das halte ich für eine richtige Position.“ Europa müsse eine gemeinsame Position zu China finden, die aber nicht das „berühmte Decoupling“ sein könne, wie es manche in den USA wünschten. Es gehe darum, die Risiken zu minimieren „und trotzdem die Beziehungen zu China aufrecht zu erhalte“, so Laschet weiter. „Wir sind bisher nicht Teil dieses Konflikts, den Präsident Trump begonnen hat und der jetzt immer noch virulent da ist.“

Die Europäer sollten vielmehr signalisieren, dass es in ihrem Interesse sei, „alle Kräfte darauf zu konzentrieren, Verbündete zu finden im Konflikt Russland-Ukraine“. Da stehe der „Westen relativ allein da“. Ablehnend äußerte sich das Mitglied im Auswärtigen Ausschuss zu deutschen Waffenlieferungen an Taiwan im Fall eines chinesischen Angriffs: „Bisher ist es nicht die deutsche Position, dass wir Waffen nach Taiwan liefern. Deutschland hat Taiwan nicht einmal anerkannt“, so Laschet.

Aber: „Ein Angriff auf Taiwan ist auch aus europäischer Sicht nicht akzeptabel.“


Foto: Armin Laschet, über dts Nachrichtenagentur

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Besitz von 25 Gramm Cannabis und drei Pflanzen soll legal werden

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und der Anbau von drei Pflanzen zum Eigenkonsum soll in Deutschland künftig legal sein. Das schreibt das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochausgaben) unter Berufung auf überarbeitete Gesetzespläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für die Cannabis-Legalisierung.

Demnach werden auch sogenannte „Cannabis Social Clubs“ legalisiert. Diese Vereine versorgen ihre Mitglieder mit Cannabisprodukten aus dem eigenen Anbau. Dieses Modell gibt es bereits in Spanien und auf Malta. Damit die EU die deutsche Cannabis-Legalisierung genehmigt, soll es allerdings anderes als bisher vorgesehen zunächst keinen generellen freien Verkauf von Cannabis-Produkten geben.

Vielmehr ist die Abgabe in lizenzierten Geschäften nur in regionalen Modellprojekten geplant, die auf fünf Jahre befristet sind. In den betreffenden Regionen soll dann wissenschaftlich untersucht werden, wie sich der legale Verkauf auf den Konsum und den Schwarzmarkt auswirkt.


Foto: Cannabis, über dts Nachrichtenagentur

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Dax legt trotz Mini-Rezessions-Prognose zu

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Frankfurt/Main (dts Nachrichtenagentur) – Der Dax hat am ersten Handelstag nach der Feiertagspause zugelegt und zwischenzeitlich ein neues Jahreshoch erreicht. Zum Xetra-Handelsschluss am Dienstag wurde der Index mit 15.655 Punkten berechnet, ein Plus in Höhe von 0,4 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss.

Am Nachmittag hatte der Internationale Währungsfonds (IWF) seine globale Konjunkturprognose leicht gesenkt. Die Weltwirtschaft soll demnach 2023 nur noch um 2,8 Prozent zulegen, im Jahr 2024 dann um 3,0 Prozent. Für Deutschland prognostiziert der IWF gar eine Rezession von -0,1 Prozent im laufenden Jahr. Anleger schienen sich von dieser Einschätzung jedoch kaum verunsichern zu lassen, da der Dax im späten Handel sogar noch etwas zulegen konnte.

„Auch wenn der Deutsche Aktienindex das neue Jahreshoch im Handelsverlauf erneut nicht halten konnte, aus technischer Sicht bleibt der Aufwärtstrend damit intakt“, kommentierte Konstantin Oldenburger, Analyst bei CMC Markets, das Tagesgeschehen in Frankfurt. Der saisonal starke Börsenmonat April könne also auch in diesem Jahr für zufriedene Gesichter an der Frankfurter Börse sorgen. „In den kommenden Tagen geht es für den Dax nun darum, die laufende Rally zu veredeln, dafür muss er das hohe Niveau über den Tag verteidigen und schließlich einen Ausbruch nach oben wagen“, so Oldenburger. An der Spitze der Kursliste standen bis kurz vor Handelsschluss neben den Papiere von Heidelberg Cement und Vonovia die Anteilsscheine von BMW. Der Autobauer hatte am Dienstag bekannt gegeben, zwar im ersten Quartal weniger Autos verkauft zu haben als im Vorjahreszeitraum.

Die Auslieferung von Elektroautos der Marke habe sich jedoch mehr als verdoppelt. Das Dax-Schlusslicht bildeten unterdessen die Merck-Aktien. Unterdessen stieg der Gaspreis: Eine Megawattstunde (MWh) Gas zur Lieferung im Mai kostete 44 Euro und damit ein Prozent mehr als am Vortag. Das impliziert einen Verbraucherpreis von mindestens rund 8 bis 10 Cent pro Kilowattstunde (kWh) inklusive Nebenkosten und Steuern, sollte das Preisniveau dauerhaft so bleiben.

Der Ölpreis stieg für seine Verhältnisse deutlich: Ein Fass der Nordsee-Sorte Brent kostete am Dienstagnachmittag gegen 17 Uhr deutscher Zeit 85,08 US-Dollar, das waren 90 Cent oder 1,1 Prozent mehr als am Schluss des vorherigen Handelstags. Die europäische Gemeinschaftswährung tendierte am Dienstagnachmittag stärker. Ein Euro kostete 1,0915 US-Dollar (+0,52 Prozent), ein Dollar war dementsprechend für 0,9162 Euro zu haben.


Foto: Anzeigetafel in der Frankfurter Börse, über dts Nachrichtenagentur

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Justizministerium will Accountsperren gegen digitale Gewalt

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Wer wiederholt andere im Internet schwerwiegend persönlich angreift, kann bald wohl mit schärferen Konsequenzen wie etwa der Sperrung von Social-Media-Konten rechnen. Das berichtet das ARD-Hauptstadtstudio unter Berufung auf ein Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums für ein „Gesetz gegen digitale Gewalt“.

Betroffene von „schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzungen“ sollen „unter gewissen Voraussetzungen“ per Gericht eine Accountsperre verlangen können. Das Vorhaben richtet sich gegen „notorische Rechtsverletzer im digitalen Raum“ und soll besonders in solchen Fällen helfen, in denen nicht klar ist, wer hinter einem bestimmten Social-Media-Profil steckt. Eine solche Sperre muss „verhältnismäßig“ sein, nur erfolgen, wenn andere Möglichkeiten nicht ausreichen – etwa die Löschung eines Posts – und „Wiederholungsgefahr“ besteht. Der Inhaber eines Accounts soll von der jeweiligen Plattform auf ein Sperrersuchen hingewiesen werden und Gelegenheit zur Stellungnahme haben.

Außerdem soll ein Profil „nur für einen angemessenen Zeitraum“ gesperrt werden können, heißt es in dem Entwurf. Die Eckpunkte sehen außerdem vor, dass die rechtlichen Hürden für Betroffene abgebaut werden sollen, wenn sie die Identität desjenigen erfahren wollen, der ein Hassposting verfasst hat. So sollen künftig – auf Anordnung eines Gerichts – Nutzungsdaten wie die IP-Adresse herausgegeben werden müssen und nicht nur die Netzkonzerne, sondern auch Messenger-Dienste und Telekommunikationsunternehmen in die Pflicht genommen werden, um nachzuvollziehen, wem eine IP-Adresse zugeordnet werden kann.


Foto: Computer-Nutzer, über dts Nachrichtenagentur

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Nahles beklagt Blockaden bei Digitalisierung

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Nürnberg (dts Nachrichtenagentur) – Die Chefin der Bundesagentur für Arbeit sieht ihr Haus zwar auf einem guten Weg, beklagt jedoch auch Denkblockaden beim Thema Digitalisierung. „Wir sind die größte deutsche Behörde und haben inzwischen mehr digitalisiert als alle anderen Behörden“, sagte Andrea Nahles dem „Tagesspiegel“ (Mittwochausgabe).

Digitale Weiterbildungsangebote seien beispielsweise für ländliche Räume relevant, „weil dort oft gar nicht mehr genug Menschen für ein Kursangebot in Präsenz zusammenkommen“. Es gebe aber auch noch zu viele Blockaden. Hinderlich seien zudem aufwändige Identifizierungsverfahren, wie bei der Online-Arbeitslosmeldung, weil sie die Kunden davon abhalte, digitale Angebote zu nutzen, so Nahles. Zudem beklagt sie, dass ihre Behörde unter anderen wegen Datenschutzvorgaben oft moderne Software wie Übersetzungsprogramme nicht nutzen kann.

So hätten die Jobcenter 600.000 Ukrainer betreut. An dieser Stelle hätten Dolmetscherdienste den Kollegen vor Ort wirklich helfen können. „Das war aber nicht erlaubt“, klagte Nahles. Sie stellt sich daher „die dringende Frage, was wir in Zukunft überhaupt an kundenorientierten Lösungen nutzen können“.


Foto: Bundesagentur für Arbeit, über dts Nachrichtenagentur

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Justizministerium legt Entwurf für Namensrecht-Reform vor

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Das Bundesjustizministerium treibt die geplante Reform des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts voran. Das Haus von Minister Marco Buschmann (FDP) legte dafür am Dienstag einen entsprechenden Gesetzentwurf vor.

Hintergrund der Reformpläne ist demnach, dass das geltende deutsche Namensrecht „sehr restriktiv“ sei. Es trage der „vielfältigen Lebenswirklichkeit“ und den Bedürfnissen vieler Familien nicht hinreichend Rechnung. Im Koalitionsvertrag hatten die Parteien deshalb eine entsprechende Änderung vereinbart. Kernstück der Reform soll die Einführung „echter Doppelnamen“ für Ehepaare und Kinder sein.

Verheiratete sollen somit künftig beide bisherigen Familiennamen zum Ehenamen bestimmen können. Sie müssten sich somit nicht mehr wie bisher für einen ihrer bisherigen Familiennamen entscheiden. Bestimmten Ehepaare einen Doppelnamen zum Ehenamen, so ist vorgesehen, dass dieser wie schon bisher zum Geburtsnamen gemeinsamer Kinder wird. Eltern, die keinen Ehenamen führen, sollen ihren Kindern einen aus den Familiennamen beider Elternteile zusammengesetzten Doppelnamen erteilen können.

Dadurch soll ermöglicht werden, die Zugehörigkeit des Kindes zu beiden Elternteilen nach außen zu dokumentieren. Diese Neuerung soll auch unverheirateten Eltern in Bezug auf ihre gemeinsamen Kinder offenstehen, so das Justizministerium. Zudem ist es vorgesehen, dass von den entsprechenden Neuerungen auch Ehepaare profitieren können, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes bereits verheiratet sind und die zu diesem Zeitpunkt auch bereits einen Ehenamen führen. Der Entwurf sieht ebenfalls eine Erleichterung der Namensänderung für Stiefkinder und Scheidungskinder vor.

Diesen soll es in bestimmten Fällen erleichtert werden, ihren Namen zu ändern. Eine der vorgeschlagenen Neuerungen betrifft einbenannte Stiefkinder: Das sind Kinder, die im Wege der Einbenennung den Namen eines Stiefelternteils erhalten haben. Ihnen soll es erleichtert werden, die Einbenennung rückgängig zu machen – und wieder den Geburtsnamen zu erhalten, den sie vor der Einbenennung geführt haben. Dies soll für Fälle gelten, in denen die Ehe des leiblichen Elternteils mit dem Stiefelternteil aufgelöst wird oder das Kind nicht mehr in dem Haushalt der Stieffamilie lebt.

Eine weitere geplante Neuerung betrifft minderjährige Kinder, deren Eltern sich haben scheiden lassen. Legt der betreuende Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt, den Ehenamen ab, so soll auch das Kind diese Namensänderung nachvollziehen können: Es soll also den geänderten Familiennamen des Elternteils erhalten können, in dessen Haushalt es lebt. Eine entsprechende Namensänderung bedarf der Einwilligung des Kindes, wenn es das fünfte Lebensjahr vollendet hat. Und sie soll grundsätzlich auch nicht gegen den Willen des anderen Elternteils erfolgen können, wenn dieser ebenfalls sorgeberechtigt ist oder das Kind seinen Namen trägt.

Auch sogenannte geschlechtsangepasste Familiennamen sind Bestandteil der Reform. Der Entwurf sieht vor, die Bestimmung einer geschlechtsangepassten Form des Geburts- und Ehenamens zu ermöglichen. Voraussetzung hierfür soll sein, dass eine entsprechende Anpassung der Herkunft der Familie oder der Tradition derjenigen Sprache entspricht, aus der der Name stammt. Dadurch soll künftig zum Beispiel die nach sorbischer Tradition und in slawischen Sprachen übliche weibliche Abwandlung des Familiennamens auch in die Personenstandsregister eingetragen werden können.

Der Zwang zur Namensänderung nach einer Erwachsenenadoption soll hingegen aufgehoben werden. Die adoptierte Person soll den bisherigen Familiennamen behalten können, den Namen der annehmenden Person erhalten können oder eine Kombination aus dem bisherigen und dem Namen der annehmenden Person wählen können.


Foto: Schmuck bei einer Hochzeit, über dts Nachrichtenagentur

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Experte sieht Rechtsbruch bei Aufnahmestopp für Afghanen

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Aufenthaltsrechtsexperte Matthias Lehnert hält es für einen „Rechtsbruch“, dass afghanische Geflüchtete derzeit auch mit Aufnahmezusagen und gültigen Visa nicht mehr nach Deutschland einreisen dürfen. „Ein Visum, das einmal erteilt wurde, kann nicht einfach zurückgenommen werden“, sagte er dem ZDF-Magazin „Frontal“.

Dafür gebe es ein festgelegtes Verfahren, in dem die Personen angehört würden. Wenn die Bundesregierung sich nicht an so ein Verfahren halte, dann verstoße sie gegen geltendes Recht. Zu den Betroffenen zählen laut „Frontal“ auch eine Frauenrechtlerin und ihre Familie, die nun trotz gültiger Visa, ausgestellt vor sechs Wochen von der deutschen Botschaft in Teheran, im Iran festsitzen. Nach vereinzelten Hinweisen auf mögliche Missbrauchsvorwürfe hatte Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) die Aufnahmeverfahren für Afghanen vorübergehend ausgesetzt.

Daran übt auch die CDU-Bundestagsabgeordnete Serap Güler Kritik: „Wir reden hier über Frauenrechtlerinnen, über Frauen, die dem Taliban-Regime entkommen sind, die deshalb Ausreiseanträge gestellt haben, was passiert mit diesen Frauen, die jetzt in Teheran stecken und nicht nach Deutschland können“, so die Oppositionspolitikerin. Im Oktober 2022 hatte die Regierung in ihrem Bundesaufnahmeprogramm beschlossen, jeden Monat 1.000 Personen mit besonderem Schutzbedarf aus Afghanistan aufzunehmen. Auf Nachfrage von „Frontal“ sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes, dass bisher keine einzige Person über das Programm nach Deutschland kommen konnte. Der Migrationsexperte Gerald Knaus sieht hier die Glaubwürdigkeit der Bundesregierung in Gefahr: „Es wäre wirklich wichtig, dass das Programm jetzt schnell anläuft.“

Ansonsten sei damit eines der großen Versprechen für legale Wege und eine „feministische Außenpolitik“ gescheitert, so Knaus.


Foto: Deutsche Botschaft im Ausland, über dts Nachrichtenagentur

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