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Lauterbach will RKI-Protokolle "weitestgehend" entschwärzen

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Karl Lauterbach (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die zuletzt veröffentlichten Protokolle des Robert-Koch-Instituts aus der Corona-Zeit „weitestgehend“ entschwärzen. Das kündigte er am Donnerstag im Deutschlandfunk an.

„Nach dem Informationsfreiheitsgesetz musste das Robert-Koch-Institut bestimmte Namen schwärzen, auch bestimmte Dinge, die Dritte wiederum betrafen“, so Lauterbach. „Es ist viel geschwärzt worden.“ Er habe deswegen am Mittwoch veranlasst, dass die Protokolle „weitestgehend“ entschwärzt werden sollen, wozu eine weitere Prüfung nötig sei.

Die Rechte der Dritten müssten dabei gewahrt bleiben, so Lauterbach. „Das heißt, das Robert-Koch-Institut muss jetzt jeden um Erlaubnis bitten, der in den Protokollen genannt wird oder dessen Interessen genannt werden, dass die Entschwärzung stattfinden kann.“ Das werde eine Zeit lang dauern – vielleicht vier Wochen, so der Minister. Am Ende könne eine „deutlich stärker entschwärzte Variante vorgelegt werden.“

Der SPD-Politiker verteidigte aber zugleich das RKI: Es sei vom Robert-Koch-Institut nie irgendetwas „bewusst verborgen“ worden, sagte er. Eine Einmischung vonseiten der Bundesregierung habe es auch nicht gegeben. Das Institut habe während der Pandemie einen „wichtigen Beitrag“ geleistet, fügte Lauterbach hinzu.

Das Online-Portal „Multipolar“ hatte die Freigabe der Protokolle von den Krisenstabssitzungen des RKI vor Gericht erzwungen. Allerdings waren dabei zahlreiche Stellen geschwärzt.


Foto: Karl Lauterbach (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Tausende Ermittlungsverfahren wegen Betrug bei Corona-Hilfen

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Startseite der Investitionsbank Berlin mit Hinweis auf Corona-Hilfen während der Pandemie (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Wegen mutmaßlichen Betrugs bei der Beantragung von Corona-Soforthilfen sind bis Ende 2023 deutschlandweit 7.900 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Das teilte ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums dem „Spiegel“ mit.

In der Pandemie unterstützte der deutsche Staat viele Unternehmen und Selbstständige mit Subventionen. Die Soforthilfen waren nur eines der Hilfsprogramme; bezogen auf alle Programme dürfte die Zahl der eingeleiteten Verfahren wegen möglichen Betrugs daher um ein Vielfaches höher liegen.

Das Landeskriminalamt in Berlin etwa hat Zahlen, die sich auf alle Programme ab 2020 beziehen. Es kommt allein für die Hauptstadt auf mehr als 16.000 Ermittlungsverfahren wegen Hilfen, die mutmaßlich zu Unrecht ausgezahlt wurden. Die Behörde geht dabei von einem potenziellen Schaden von 274 Millionen Euro aus. Im Berliner Landeskriminalamt wurden eigens drei Abteilungen gegründet, ungefähr 40 Beamte sind damit beschäftigt, Betrug aus der Pandemiezeit aufzuklären.

Die Corona-Subventionen seien „die ultimative Gelegenheit zum Betrug“ gewesen, sagte Rolf Blaga, Arbeitsgruppenleiter bei Transparency International in Deutschland. „Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik war es so leicht, vom Staat alimentiert zu werden.“ Ermittler, die mit den Fällen zu tun haben, vermuten hinter fünf bis zehn Prozent der damals gestellten Hilfsanträge kriminelle Machenschaften. Bei Subventionen von insgesamt 76 Milliarden Euro könnte der Staat demnach viele Milliarden zu Unrecht ausgezahlt haben.


Foto: Startseite der Investitionsbank Berlin mit Hinweis auf Corona-Hilfen während der Pandemie (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Kommissarische EKD-Ratschefin hält weitere Amtszeit für denkbar

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Kreuz neben einer Tür (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Die seit November 2023 amtierende kommissarische Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Kirsten Fehrs, stünde für eine weitere Amtszeit bereit. „Natürlich würde ich mich grundsätzlich weiterhin der Verantwortung stellen“ , sagte Fehrs der „Rheinischen Post“.

Erst einmal müsse aber der Rat im November durch Nachwahlen wieder komplettiert werden. Anschließend werden Synode und Kirchenkonferenz auch den Vorsitz wählen. Zu ihrem Rollenverständnis sagte die höchste Repräsentantin der evangelischen Kirche in Deutschland: „Ich habe die Aufgabe in einer krisenhaften Situation übernommen, in der es nicht darum gehen kann, alles zu bewahren wie es ist. Klar ist, dass wir innerhalb des föderalen Systems mehr Standards brauchen. Ich will die Veränderung der Kirche, die sie durchmachen wird, mitgestalten, wenn mir das vergönnt bleibt.“

Fehrs, die zugleich seit 2011 Bischöfin im Sprengel Hamburg und Lübeck in der Nordkirche ist, hat das Amt von ihrer Vorgängerin Annette Kurschus zunächst kommissarisch übernommen. Kurschus war unter öffentlichem Druck zurückgetreten angesichts der Vorwürfe, in einem Missbrauchsfall einen Mitarbeiter in ihrem direkten Umfeld gedeckt zu haben. Kurschus hatte ihren Rückzug mit einem öffentlichen Vertrauensverlust begründet und mit Blick auf die Vorwürfe zugleich deutlich gemacht, sie sei in der Sache „mit mir im Reinen“. Der Fall liegt derzeit bei der Staatsanwaltschaft Siegen und steht wohl vor der Einstellung.


Foto: Kreuz neben einer Tür (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Auch Botswana kritisiert Lemkes Jagdtrophäen-Vorstoß

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Steffi Lemke (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Im Streit um die von Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) verfolgte Einschränkung der Einfuhr von Jagdtrophäen geschützter Wildarten nach Deutschland erhebt nun auch Botswanas Umwelt- und Tourismusminister Dumezdweni Mthimkhulu schwere Vorwürfe gegen seine deutsche Amtskollegin. Aufgrund von Lemkes Vorhaben drohe „massenhafter Abschuss“ von Wildtieren, da diese ohne die regulierte Trophäenjagd keinen Wert mehr für lokale Gemeinschaften in seinem Land darstellten. „Die Grünen sollten unsere Ansichten ernst nehmen“, sagte er der „Bild“.

Die Bundesumweltministerin ignoriere bei ihrem Ansinnen wissenschaftliche Fakten und habe sein Land nicht konsultiert, so Mthimkhulu nach einem Treffen mit Lemke in Berlin. „Die Grünen sind zerstörerisch. Wir wollen uns nicht auf Grundlage von Gefühlen auseinandersetzen“, sagte der Minister wörtlich. Lemke werde trotz vermeintlich guter Absichten mit ihrem Handeln Tiere „nicht schützen, sondern gefährden“.

In Lemkes Partei, den Grünen, sehe er inzwischen „Fundamentalisten, die aus Ideologie handeln“, so der botswanische Minister. Wer ihnen widerspreche, werde „zum Feind erklärt“. Wenn Lemke nicht einlenke, könne er nur auf „rassistische“ und „neokoloniale Tendenzen“ schließen, sagte Mthimkhulu.

Unterdessen rückt der Koalitionspartner FDP in dem Streit von der Bundesumweltministerin ab: FDP-Entwicklungspolitiker Christoph Hoffmann sagte der „Bild“, die Pläne aus dem Bundesumweltministerium hätten „zu einem diplomatischen Fauxpas geführt“. Die von Lemke verfolgten Maßnahmen klängen „in den Ohren der Partnerstaaten nach grünem Neokolonialismus“. Die Bundesumweltministerin solle der Einladung Botswanas und Namibias folgen und sich den Artenschutz in den Ländern anzuschauen.

Der jagdpolitische Sprecher der FDP, Karlheinz Busen, sagte dem Blatt, Lemke sprenge mit ihren Vorstößen „die Grenzen des Koalitionsvertrages“ und sorge „zugleich für einen diplomatischen Eklat“, weil sie mit den betroffenen Ländern keinen Kontakt gesucht habe. „Frau Lemke muss einsehen, dass sie keine ideologische Weltpolizei ist“, so Busen wörtlich. Trophäenjagden seien „ein wichtiger Beitrag zum Artenschutz, der nicht einseitig verboten werden“ könne.


Foto: Steffi Lemke (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Neuer Streit um Homöopathie-Finanzierung

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Medikamente in einer Drogerie (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – In der Diskussion, ob homöopathische Behandlungen als Kassenleistung gelten sollen, begrüßt Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha, dass eine Abschaffung der Regelung in dem betreffenden Gesetzesentwurf fehlt. In einer vorherigen Fassung war ein Passus zur Abschaffung als Kassenleistung noch vorhanden.

„Viele Menschen vertrauen der Homöopathie, weil sie offensichtlich gute Erfahrungen damit machen“, sagte Lucha der „Bild“ (Donnerstagsausgabe). „Hingegen sind die Kosten der Kassen für diese Leistungen gering, das Einsparpotenzial bei einer vom GKV-Spitzenverband prognostizierten Finanzierungslücke in diesem Jahr in Milliardenhöhe wäre also marginal.“ Aktuell gebe es in der Gesundheitspolitik „große Herausforderungen, die sicherlich nicht über eine überflüssige Evidenz- vs. Kostendebatte im Bereich der Homöopathie gelöst werden“.

Innerhalb der Ampel-Koalition sorgte die Streichung aus dem Gesetzesentwurf für Diskussionen. FDP-Gesundheitspolitiker Andrew Ullmann sagte der Zeitung: „Ich stehe dem Wegfall der Passage zur Streichung homöopathischer Behandlung als Leistung der GKV kritisch gegenüber. Ich kann nicht nachvollziehen, warum Gesundheitsminister Lauterbach dem Druck nachgegeben hat.“ Er unterstütze die Produktion, Verkauf und Anwendung homöopathischer Mittel und respektiere die persönlichen Präferenzen, solange sie nicht die Gesundheit anderer gefährdeten. „Dennoch warne ich davor, dass homöopathische Mittel bei schweren Erkrankungen als Alternative zu wirksamen Arzneimitteln betrachtet werden könnten, da dies die Patientensicherheit gefährdet“, so Ullmann.

Obwohl die anfallenden Kosten für die Erstattung homöopathischer Leistungen sich auf einen geringen Anteil der Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung beliefen, sei es „nicht vermittelbar, wenn bei evidenzbasierten Leistungen gespart wird, aber homöopathische Arzneimittel weiterhin von der Krankenkasse erstattet werden. Hier werden wir im parlamentarischen Prozess definitiv nacharbeiten“, so Ullmann.


Foto: Medikamente in einer Drogerie (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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EKD für Ausschluss von AfD-Anhängern aus Kirchenämtern

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Evangelische Kirche (Archiv), via dts NachrichtenagenturHannover (dts Nachrichtenagentur) – Die amtierende Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Kirsten Fehrs, hat sich für eine rechtliche Prüfung der Vereinbarkeit von Kirchenämtern und dem Engagement für die AfD ausgesprochen. Sie verteidigte die Entscheidung in dem Fall aus Quendlinburg in Sachsen-Anhalt, wo ein Pfarrer wegen seiner Ratskandidatur für die AfD seine Stelle verlor. „Die Landeskirche hat hier eine klare Linie vertreten: Wenn jemand, wie in diesem Fall zwar parteilos, aber öffentlich das Gedankengut der AfD vertritt, ist das nicht mit einem herausgehobenen Amt in der Kirche vereinbar“, sagte die EKD-Ratsvorsitzende der „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe).

Der Mitarbeiter sei von der Landeskirche von seinem Dienst abberufen worden, das könne eine Konsequenz sein. „Wie sich das grundsätzlich im Kirchendienst verhält, damit werden wir uns auch eingehend rechtlich beschäftigen müssen, das ist juristisch nicht ganz einfach“, so die Bischöfin.

Völkisch-nationale Gesinnungen seien eindeutig nicht mit dem christlichen Verständnis von Nächstenliebe und Barmherzigkeit und deshalb nicht mit Kirchenämtern vereinbar. Vergleichbar habe sich auch die EKD-Synode im Dezember positioniert.


Foto: Evangelische Kirche (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Ampel und Union planen Schutz des Verfassungsgerichs im Grundgesetz

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Bundesverfassungsgericht (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Das Bundesverfassungsgericht soll nun doch durch eine Änderung des Grundgesetzes besser vor extremen Kräften geschützt werden. Die Ampelkoalition und die Union haben sich auf einen ersten Gesetzentwurf verständigt, wie die „Rheinische Post“ (Freitagausgabe) berichtet. Darin heißt es, die Neuregelung solle „dazu beitragen, Bestrebungen vorzubeugen, welche die Unabhängigkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit in Frage stellen wollen“.

Demnach ist geplant, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsgesetz in die Artikel 93 und 94 des Grundgesetzes aufzunehmen. Grundgesetzlich festgeschrieben werden soll dadurch die Unabhängigkeit des Gerichts, die Zahl von zwei Senaten, die Wahl von jeweils acht Richtern durch Bundestag und Bundesrat sowie deren Amtszeit von zwölf Jahren und die Altersgrenze von 68 Jahren. Neu aufgenommen werden soll der Passus: „Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.“

In dem zwölfseitigen Entwurf des Bundesjustizministeriums heißt es zudem, diese Regelungen seien „damit künftig einer Änderung mit einfacher Mehrheit entzogen“. Mittlerweile erscheine es angemessen, „die den Status des Bundesverfassungsgerichts als Verfassungsorgan prägenden Elemente im Grundgesetz selbst deutlicher sichtbar werden zu lassen – wie dies bei Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident und Bundesregierung bereits der Fall ist“.

Die Debatte um einen besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts hatte vor allem nach dem Bericht von „Correctiv“ Fahrt aufgenommen. Den Recherchen zufolge sollen sich AfD-Politiker und Mitglieder von CDU und „Werteunion“ in Potsdam mit Aktivisten der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften „Identitären Bewegung“ getroffen haben. Staatsrechtler, darunter auch ehemalige Mitglieder des Verfassungsgerichts, hatten sich für die Hochstufung der einfachgesetzlichen Regelungen zum Bundesverfassungsgericht ausgesprochen. Verwiesen wurde in der Debatte häufig auf Polen, wo die Partei „Recht und Gerechtigkeit“ (PiS) die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des höchsten Gerichts untergraben hatte.

Im Februar hatte Unionsfraktionsvize Andrea Lindholz (CSU) der „Rheinischen Post“ gesagt, ihre Fraktion sehe „derzeit keine zwingende Notwendigkeit, die Regelungen zum Bundesverfassungsgericht im Grundgesetz zu ändern“. Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Günter Krings (CDU), hatte der Ampel-Regierung in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe „Alarmismus“ vorgeworfen.


Foto: Bundesverfassungsgericht (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Gesetzentwurf: Özdemir will Milchbauern gegenüber Molkereien stärken

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Cem Özdemir (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Das Bundeslandwirtschaftsministerium will mit einer Änderung der Agrarorganisationen- und Lieferketten-Verordnung Milchbauern in ihrer Position gegenüber Molkereibetrieben stärken. Das berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben) unter Berufung auf einen entsprechenden Referentenentwurf. Das Ministerium hat dazu die Ressortabstimmung eingeleitet.

Konkret sieht der Entwurf vor, Artikel 148 der europäischen Gemeinsamen Marktorganisation anzuwenden, um Erzeugern mehr Planungssicherheit und bessere Bedingungen am Markt zu verschaffen: Künftig sollen schriftliche Verträge zwischen Milchbauern und Molkereibetrieben vorgeschrieben sein. Zudem müssen nach dem Verordnungsentwurf aus dem Landwirtschaftsministerium Molkereien den Bauern vor Lieferung ein Angebot unterbreiten, das für mindestens 80 Prozent einen konkreten Preis-Mengen-Bezug vorsieht. Genossenschaftliche Molkereien sollen nur dann von den neuen Regelungen ausgenommen sein, wenn sie sich selbst vergleichbare Regelungen gegeben haben.

Bislang erfahren Landwirte, die Milch produzieren, oft erst nach der Lieferung an Molkereien, welchen Preis sie für ihre Ware erhalten. Das soll mit diesem Entwurf geändert werden. Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) hatte bereits seit Längerem vor, diese von vielen Bauern als unfair wahrgenommene Praxis zu ändern.

Der Verordnungsentwurf geht von Erfüllungskosten für die Wirtschaft von jährlich rund 6,5 Millionen Euro aus. Diese entstehen demnach hauptsächlich durch die Einführung oder Anpassung von Prozessabläufen und Strukturen.


Foto: Cem Özdemir (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Scholz erteilt Zusammenarbeit mit Wagenknecht-Bündnis Absage

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Olaf Scholz (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sieht keinerlei Grundlage für eine Zusammenarbeit seiner Parteimit dem neuen Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). „Nein, das übersteigt meine Fantasie“, sagte der Kanzler der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ im „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgaben) auf die Frage, ob er nach den Wahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg Landesregierungen mit Beteiligung von SPD und BSW für denkbar hält.

Es spreche überhaupt nichts für das BSW als Partner für eine Zusammenarbeit, so Scholz. Die Partei habe keinerlei Vorschläge für eine bessere Zukunft in den Ländern und keinen Plan, wohin Deutschland steuern soll. „Deshalb verbieten sich solche Gedankenspiele aus meiner Sicht“, sagte der SPD-Politiker.


Foto: Olaf Scholz (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Doch nur 4 Tote nach Busunglück – Verdacht auf fahrlässige Tötung

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Unfall auf der A 9 bei Leipzig am 27.03.2024, via dts NachrichtenagenturLeipzig (dts Nachrichtenagentur) – Nach dem schweren Busunglück bei Leipzig hat die Polizei am Abend die Zahl der Toten auf vier herunterkorrigiert. Eine der Polizei zunächst als verstorben vermeldete Person befinde sich in einem lebensbedrohlichen Zustand, teilten die Beamten etwa 12 Stunden nach dem Unglück am Mittwochabend mit.

Weitere 29 Personen wurden demnach leicht- und sechs Personen schwer verletzt, 15 Personen kamen offenbar ganz ohne körperliche Blessuren davon. Insgesamt befanden sich im verunglückten „Flixbus“, der auf dem Weg von Berlin nach Zürich und demnach relativ kurz unterwegs war, 54 Personen inklusive zweier Busfahrer. Dabei handelte es sich um einen 62-jährigen Tschechen und einen 53-jährigen Slowaken, der als „Ersatzfahrer“ bezeichnet wurde. Ob sie unter den Verletzten oder Toten sind, wurde nicht mitgeteilt. In Medienberichten wurde darüber spekuliert, dass sich die beiden gestritten haben könnten.

Die Verkehrspolizeiinspektion führe Ermittlungen „wegen des Verdachts einer fahrlässigen Tötung“, hieß es von den Beamten. Angaben zum Unfallhergang wollte die Polizei vorerst nicht machen. Die Identifizierung der Verstorbenen sei noch nicht abgeschlossen. Die Vollsperrung der A 9 wurde gegen 21:30 Uhr aufgehoben.


Foto: Unfall auf der A 9 bei Leipzig am 27.03.2024, via dts Nachrichtenagentur

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