Dienstag, September 24, 2024
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Sozialverband kritisiert Preis des Deutschlandtickets

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Vor der Bundesratsabstimmung zum 49-Euro-Ticket kritisiert der Sozialverband Deutschland das Ticket aufgrund der zu hohen Kosten der Fahrkarte. „Bund und Länder haben sich aus unserer Sicht auf einen zu hohen Preis geeinigt“, sagte die SoVD-Vorsitzende Michaela Engelmeier den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben).

„Für viele Menschen sind 49 Euro pro Monat einfach zu viel.“ Aber gerade Menschen mit kleinem Einkommen seien von einem günstigen Nahverkehr besonders abhängig. Dazu drohe nun auch noch ein föderaler Flickenteppich. Das ursprüngliche 9-Euro-Ticket lobte Engelmeier als echten Erfolg.

Millionen Nutzer hätten das im Sommer bewiesen. Der SoVD habe deshalb immer ein 29-Euro-Ticket als Anschlussregelung gefordert. „Dieser Preis würde Portemonnaie und Umwelt gleichermaßen schonen, da so deutlich mehr Menschen vom Auto auf den ÖPNV umsteigen würden“, erklärte Engelmeier. „Die Politik verpasst hier eine Riesenchance in Sachen sozialer Teilhabe und Umweltschutz.“


Foto: 9-Euro-Ticket in der Bahn-App, über dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Hausärzte für Beibehaltung der elektronischen Krankschreibung

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Vizechefin des Deutschen Hausärzteverbandes, Nicola Buhlinger-Göpfarth, fordert eine dauerhafte Verlängerung der am Freitag auslaufenden Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung und warnt andernfalls vor einer massiven Verschlechterung der medizinischen Versorgung. „Um es klar zu sagen: Ohne die telefonische Krankschreibung geht es nicht mehr“, sagte Buhlinger-Göpfarth dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Freitagausgaben).

Das gelte insbesondere in den akuten Infektwellen, wie es sie im vergangenen Winter gegeben habe. „Wer der telefonischen Krankschreibung jetzt den Stecker zieht, gefährdet die Versorgung und nimmt in Kauf, dass die Hausarztpraxen immer weiter unter Druck geraten“, sagte sie. Die telefonische Krankschreibung müsse daher dauerhaft etabliert werden, ohne die bisherige Beschränkung auf leichte Atemwegserkrankungen, verlangte die Medizinerin. „Warum eine Regelung, die die vergangenen Jahre hervorragend funktioniert hat, jetzt ohne Not gestrichen werden soll, ist schlichtweg nicht nachvollziehbar“, beklagte die Vizechefin des Verbandes. Es gelte, die knappen ärztlichen Ressourcen möglichst effizient einsetzen, sonst fehle die Zeit an anderer Stelle, mahnte sie. Hausärzte könnten am besten einschätzen, wann eine telefonische Krankschreibung sinnvoll ist und wann nicht, argumentierte der Verband. Ohne die bisherige Beschränkung auf Atemwegserkrankungen könnte auch Patienten, die beispielsweise an einem leichten Magen-Darm-Infekt litten und keiner medizinischen Behandlung vor Ort bedürften, der Weg in die Praxen erspart bleiben, sagte Buhlinger-Göpfarth. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) forderte eine Beibehaltung. Politik und Fachleute seien sich einig gewesen, aus der Corona-Pandemie lernen zu müssen und Bewährtes zu bewahren, sagte der Gesundheitsexperte des Verbandes, Thomas Moormann, dem RND. „Bei der telefonischen Krankschreibung, die sehr erfolgreich praktiziert wurde und die man durchaus als Innovation bezeichnen könnte, zeigt sich das nun leider nicht“, beklagte er. Dabei wäre die dauerhafte Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung für Arztpraxen wie für die Patienten eine große Entlastung. Er forderte die Ampelkoalition auf, die Beibehaltung gesetzlich zu regeln. Die in der Corona-Pandemie eingeführte Sonderregelung, die unnötige Kontakte reduzieren und Corona-Infektionen vermeiden sollte, läuft am Freitag aus. Bei leichten Erkältungsbeschwerden war es seit Frühjahr 2020 möglich, sich telefonisch bis zu sieben Tage krankschreiben zu lassen. Die Regelung wurde mehrfach durch den zuständigen Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen verlängert.


Foto: Ärztehaus, über dts Nachrichtenagentur

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Türkisches Parlament macht Weg frei für Nato-Beitritt Finnlands

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Ankara (dts Nachrichtenagentur) – Die Türkei hat am Donnerstagabend einem Beitritt Finnlands zur Nato zugestimmt. Das meldete die staatliche Nachrichtenagentur Anadolu.

Eine Mehrheit der Abgeordneten des Parlaments hat der Aufnahme zugestimmt, nachdem Präsident Recep Tayyip Erdogan den Weg für die Abstimmung freigemacht hatte. Finnland und Schweden hatten anlässlich des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine im Frühjahr des vergangenen Jahres die Aufnahme in die Nato beantragt. Für einen Beitritt müssten alle Nato-Länder zustimmen. Die Türkei hat dem Beitritt Finnland nun als letztes Nato-Mitglied zugestimmt.

Bislang blockiert Erdogan allerdings noch einen Beitritt Schwedens. Das Land solle Erdogan zufolge härter gegen die kurdische PKK vorgehen, die die Türkei als Terrororganisation sieht. Der finnische Präsident hatte zuletzt signalisiert, dass man im Zweifel dem Verteidigungsbündnis alleine beitreten werde.


Foto: Türkische Flagge, über dts Nachrichtenagentur

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CDU und SPD in Berlin planen Wahlpflichtfach Religion

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – In Berlin soll Religion wieder ein ordentliches Schulfach werden. Das berichtet der „Tagesspiegel“ unter Berufung auf ein Schlusspapier der Verhandlungsgruppe Bildung aus den Koalitionsverhandlungen von CDU und SPD.

Die Einigung hätte zur Folge, dass das Fach im Rahmen eines Wahlpflichtbereichs von öffentlich beschäftigten Lehrkräften angeboten und benotet werden müsste und stärker unter staatlicher Kontrolle stünde. Schüler ab Klasse sieben müssten entscheiden, ob sie Religion, Lebenskunde oder ein überkonfessionelles Angebot besuchen. Voraussetzung ist, dass die in der Verhandlungsgruppe erzielte Einigung bei den abschließenden Koalitionsverhandlungen Bestand hat. Laut dem Papier sollen außerdem die Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss für Gymnasiasten abgeschafft werden.

Durch den Wegfall würden die Gymnasiallehrkräfte rund 50.000 Klausuren weniger korrigieren müssen. Zudem soll das Probejahr fürs Gymnasium durch eine „Eignungsfeststellung“ – etwa eine Aufnahmeprüfung oder Probeunterricht – ersetzt werden. Ferner sollen beim Schulbau private Bauherren hinzukommen. Laut Abschlusspapier „können“ Teile der Schulbauoffensive „auch Maßnahmen in öffentlich-privater Partnerschaft sein“.

Zugleich soll auch die landeseigene Baugesellschaft Howoge mehr Geld als bisher bekommen, um ihre Schulbau-Projekte trotz der drastischen Kostensteigerung fortführen zu können. Außerdem soll ein für verschiedene Schularten nutzbarer Schulbautyp entwickelt werden, um den Neubau zu beschleunigen.


Foto: Klassenraum in einer Schule, über dts Nachrichtenagentur

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Bundestag verschiebt Abstimmung zu Whistleblower-Gesetz

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Bundestag hat das sogenannte „Hinweisgeberschutzgesetz“ von der Tagesordnung genommen, nachdem der Bundesrat aufgrund der kurzen Frist eine Beratung am Freitag abgelehnt hatte. Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Günter Krings (CDU) fordert nun die Einsetzung eines Vermittlungsausschusses.

„Die Ampel muss die berechtigten Bedenken der Länder endlich ernst nehmen und den Weg einschlagen, den das Grundgesetz bei Unstimmigkeiten zwischen Bund und Ländern vorsieht: Sie muss den Vermittlungsausschuss anrufen“, sagte Krings. „Die Ampel schlägt beim Thema Hinweisgeberschutz eine Volte nach der anderen. Statt eine EU-Richtlinie einfach in deutsches Recht umzusetzen, taktiert sie endlos“, so der CDU-Politiker. Mit ihrer Kompromisslosigkeit sei die Ampel ein großes Risiko eingegangen: Strafzahlungen an die EU wegen verspäteter Umsetzung seien „nur noch eine Frage der Zeit“. Der zuständige Berichterstatter der CDU, Martin Plum, ergänzte: „Die Chaos-Tage der Ampel gehen weiter.“ Wenige Stunden vor der abschließenden Beratung beende sie ihre „Verfahrenstricksereien“ beim Hinweisgeberschutz. „Die Verzögerungen gehen auf Kosten eines rechtssicheren Hinweisgeberschutzes“, so der CDU-Politiker. Die Zeche zahle nun der Steuerzahler. „Hätte die Ampel frühzeitig den Vermittlungsausschuss angerufen, wäre es nie zu einem Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland gekommen“, sagte Plum. Die verzögerte Umsetzung werde den Bundeshaushalt jeden Tag einen fünfstelligen Betrag kosten.


Foto: Bundestagsplenum, über dts Nachrichtenagentur

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EU einigt sich auf höhere Ziele für Erneuerbare

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Brüssel (dts Nachrichtenagentur) – Die Europäische Union hat sich nach fast zwei Jahren Verhandlungen auf eine Erhöhung der Ziele für erneuerbare Energien geeinigt. So soll der Anteil nachhaltiger Energien 2030 statt 32,5 Prozent nun 42,5 Prozent betragen.

Diese Verpflichtung soll für jedes Land einzeln gelten und wird zudem für verschiedene Sektoren konkretisiert. Frankreich konnte sich nicht durchsetzen mit der Forderung, auch Atomkraft in das Ziel mit einzubeziehen. Für die EU als Ganzes gilt ein Ziel von 45 Prozent Erneuerbare, die unter anderem mit grenzüberschreitenden Projekten erreicht werden sollen. Mit der Richtlinie sollen zudem Genehmigungsverfahren für Windkraft und Solar deutlich und dauerhaft beschleunigt werden.

Dafür sollen bereits in einer Notfallverordnung beschlossene Regelungen entfristet werden. So liege beispielsweise der Netzausbau im überragenden öffentlichen Interesse, wodurch in Vorranggebieten auf zeitaufwendige Prüfschritte verzichtet werden könne. Das gilt nach Angaben des Wirtschaftsministeriums aber nur, wenn angemessene Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnamen getroffen wurden, das Naturschutzniveau also hoch bleibe. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sieht in der Einigung einen „riesigen Erfolg“ für die Europäische Union.

Mit dem neuen Ziel werde die Ausbaugeschwindigkeit zwischen 2020 und 2030 verdoppelt. „Verbindliche Sektorziele sorgen dafür, dass auch im Wärme-, Industrie- und Verkehrsbereich der Umstieg auf erneuerbare Energien beginnt“, sagte der Grünen-Politiker. „Die Kernelemente der beschleunigten Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien und Netze, die wir letztes Jahr im Zuge der Krise vereinbart haben, werden zukunftsfest gemacht und dauerhaft fortgeschrieben“, so Habeck. „Auch das ist ein Riesenfortschritt und ein starkes europäisches Bekenntnis für mehr Tempo beim Erneuerbaren Ausbau.“

Die informelle Trilogeinigung muss noch vom Europäischen Parlament und dem Ministerrat formal angenommen werden.


Foto: Windräder, über dts Nachrichtenagentur

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Weißes Haus verurteilt Festnahme von US-Reporter durch Russland

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Washington (dts Nachrichtenagentur) – Das Weiße Haus hat die Festnahme des US-Bürgers und Reporters des „Wall Street Journals“, Evan Gershkovich, durch Russland mit deutlichen Worten verurteilt. Die gezielte Verfolgung von US-Bürgern durch die russische Regierung sei inakzeptabel.

„Wir verurteilen die Inhaftierung von Herrn Gershkovich auf das Schärfste“, schrieb die Pressesprecherin des Weißen Hauses, Karine Jean-Pierre, auf Twitter. „Wir verurteilen auch die anhaltende Verfolgung und Unterdrückung von Journalisten und der Pressefreiheit durch die russische Regierung.“ Man sei „zutiefst besorgt“ über die Festnahme Gershkovichs. Das Weiße Haus und das Außenministerium stehe im Kontakt mit dem „Wall Street Journal“ sowie seiner Familie.

„Darüber hinaus steht das Außenministerium in dieser Angelegenheit in direktem Kontakt mit der russischen Regierung und bemüht sich aktiv um den konsularischen Zugang zu Herrn Gershkovich“, so Jean-Pierre. Sie wies zudem auf die Warnung der US-Regierung vor Reisen nach Russland hin. „US-Bürger, die sich in Russland aufhalten oder dorthin reisen, sollten sofort abreisen, wie das Außenministerium weiterhin rät.“


Foto: US-Flagge, über dts Nachrichtenagentur

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Verdi kündigt weitere Warnstreiks an

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Gewerkschaft Verdi hat nach dem Scheitern der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst neue Aktionen angekündigt. „Bis zu Beginn der Friedenspflicht am Sonntag planen wir einzelne Warnstreiks in verschiedenen Teilbereichen, darunter auch in Kitas oder Kliniken“, sagte Verdi-Chef Frank Werneke der „Süddeutschen Zeitung“ (Freitagausgabe).

Das seien jedoch vor allem Informationsformate, bei denen man keine ganzen Verwaltungen oder Unternehmen lahmlegen wolle. Das könne sich jedoch bald ändern. Wenn das Ergebnis der anstehenden Schlichtung und der nachfolgenden Verhandlungen nicht ausreiche, „müssten wir über einen flächendeckenden Streik entscheiden“, machte Werneke klar. Der Gewerkschaftschef gab sich sicher, dass die Mitglieder in einer Urabstimmung nach einer geplatzten Schlichtung mehrheitlich für einen Streik votieren würden.

„Unsere Tarifkommission, die alle Teile des öffentlichen Dienstes repräsentiert, hat einstimmig für das Scheitern der Verhandlungen gestimmt. Und wir haben gesehen, wie viele Menschen gerade bereit sind, auf die Straße zu gehen“, so Werneke. „Bei dem, was die Arbeitgeber bisher auf den Tisch gelegt haben, habe ich überhaupt keine Zweifel, dass wir eine Mehrheit bekommen würden.“ Für das vorläufige Scheitern der Tarifgespräche für 2,5 Millionen Verwaltungsmitarbeiter, Erzieher und Müllwerker bei Bund und Kommunen gab Werneke den Arbeitgebern die Schuld.

Er bezeichnete es als „nicht akzeptabel“, dass die Arbeitgeber aufs Jahr gerechnet nur ein Mindestplus von 150 Euro monatlich zahlen wollen. „Damit ist unser wichtigstes Ziel nicht erfüllt: ein finanzieller Ausgleich für jene Beschäftigte, die besonders unter der Teuerung leiden“, sagte er. Viele Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst verdienten weniger als 2.000 Euro netto monatlich. Werneke kritisiert auch den Verhandlungsstil der Arbeitgeber als undurchsichtig und chaotisch; diese hätten in den Medien andere Zahlen genannt als in den Verhandlungen.

Zur Schlichtung äußerte er sich skeptisch: „Ob es in einem solchen Verfahren neue Ansatzpunkte gibt, ist die Frage.“


Foto: Streik, über dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Kündigung von Krankenhauspersonal wegen Impfweigerung rechtens

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Erfurt (dts Nachrichtenagentur) – Medizinischen Fachangestellten darf gekündigt werden, wenn sich diese nicht gegen Covid-19 impfen lassen wollen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, wie es am Donnerstag in einer Pressemitteilung bekannt gab.

Eine nicht geimpfte medizinische Fachangestellte hatte gegen einen Krankenhausbetreiber geklagt, der ihr noch vor Inkrafttreten der gesetzlichen Impfpflicht gekündigt hatte, nachdem sich diese nicht impfen lassen wollte. Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts urteilte nun, das Berufungsgericht habe zutreffend angenommen, dass die Kündigung nicht gegen das Maßregelungsverbot verstoße. Das wesentliche Motiv für die Kündigung sei nicht die Weigerung der Klägerin gewesen, sich einer Impfung gegen SARS-CoV-2 zu unterziehen, sondern der beabsichtigte Schutz der Krankenhauspatienten und der übrigen Belegschaft vor einer Infektion durch nicht geimpftes medizinisches Fachpersonal. Dabei sei es rechtlich ohne Bedeutung, dass die Kündigung vor Inkrafttreten der gesetzlichen Impfpflicht erklärt worden ist, hieß es.

Auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten bestünden keine Bedenken an der Wirksamkeit der Kündigung.


Foto: Impfung, über dts Nachrichtenagentur

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Fridays for Future kündigen Demos gegen Ampelbeschlüsse an

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Klimaschutzbewegung „Fridays for Future“ hat Demonstrationen gegen die von der Ampel-Koalition geplanten Änderungen im Klimaschutzgesetz angekündigt. „Die Ampel hat im Koalitionsausschuss einfach die Sektorziele und die jährlichen Zwischenschritte im Klimaschutzgesetz gestrichen“, schreiben die Aktivisten in ihrer Ankündigung auf sozialen Netzwerken.

„Das ist katastrophal und deshalb sind wir diesen Freitag im ganzen Land auf der Straße.“ Geplant sind Proteste in mindestens 13 Städten. Die Ampelspitzen hatten im Koalitionsausschuss beschlossen, die rechtlich verpflichtenden Klimaschutz-Sofortprogramme abzuschaffen, die Ressortminister vorlegen müssen, wenn ihr Bereich im Vorjahr die Klimaziele verfehlt hat. Dies hätte zuletzt vor allem den von Volker Wissing (FDP) verantworteten Verkehrssektor getroffen, der bislang keine sinkenden Emissionen verzeichnen konnte.

Von der Vorgängerregierung war diese jährliche sektorspezifische Überprüfung eingeführt worden, um eine Verantwortungsdiffusion zu vermeiden. Die Ampel-Koalition will die Sektoren künftig wieder aggregiert betrachten und nur noch dann tätig werden, wenn eine unzureichende Emissionsminderung bis 2030 prognostiziert wird. „Alle für die Sektoren verantwortlichen Bundesministerien, insbesondere jene, in deren Zuständigkeitsbereich die Sektoren liegen, die die Zielverfehlung verursacht haben, haben zu den Maßnahmen der Minderung beizutragen“, heißt es nun in dem Beschlusspapier.


Foto: Fridays-for-Future-Protest, über dts Nachrichtenagentur

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