Freitag, August 22, 2025
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Dax bleibt deutlich im Plus – Rückenwind durch Ifo-Zahlen

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Frankfurt/Main (dts Nachrichtenagentur) – Der Dax ist am Dienstag nach einem bereits starken Start bis zum Mittag im grünen Bereich geblieben. Gegen 12:30 Uhr wurde der Index mit rund 23.699 Punkten berechnet, dies entspricht einem Plus von 1,8 Prozent gegenüber dem vorherigen Handelstag. An der Spitze der Kursliste rangierten Heidelberg Materials, Siemens Energy und die Deutsche Bank, am Ende die Deutsche Börse, E-On und Rheinmetall.

Die Marktteilnehmer hielten am Dienstagvormittag an ihrer Hoffnung auf einen dauerhaften Waffenstillstand zwischen Israel und dem Iran fest. Obwohl der Vorschlag von US-Präsident Donald Trump, wonach der Iran zwölf Stunden vor Israel seine Attacken einstellen soll, bereits wenige Stunden nach dem von Trump vorgeschlagenen Beginn durch den Iran missachtet wurde und Israels Verteidigungsminister eine Antwort darauf angekündigt hat, lassen sich die Anleger nicht beirren. Bestärkend kamen am Vormittag positive Signale durch den Ifo-Geschäftsklimaindex hinzu, wonach sich insbesondere die Erwartungen von Unternehmen zuletzt aufgehellt haben.

Die europäische Gemeinschaftswährung war am Dienstagnachmittag etwas stärker: Ein Euro kostete 1,1597 US-Dollar, ein Dollar war dementsprechend für 0,8623 Euro zu haben.

Der Ölpreis sank unterdessen stark: Ein Fass der Nordsee-Sorte Brent kostete am Dienstagnachmittag gegen 12 Uhr deutscher Zeit 69,42 US-Dollar, das waren 206 Cent oder 2,9 Prozent weniger als am Schluss des vorherigen Handelstags.


Foto: Frankfurter Börse, via dts Nachrichtenagentur

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Gesundheitsministerium hält Masken-Bericht für fehlerhaft

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Das CDU-geführte Bundesgesundheitsministerium hält den bisher unveröffentlichten Bericht von Sonderermittlerin Margaretha Sudhof zur Maskenbeschaffung durch den damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) während der Corona-Pandemie für fehlerhaft. In dem Bericht würden „teilweise Tatsachen vorgetragen, die durch Quellen nicht untermauert sind“, berichtet die „Rheinische Post“ (Mittwochausgabe) unter Berufung auf eine Einschätzung des Ministeriums für den Haushaltausschuss des Bundestages. „Nur vereinzelt konnten Quellen rekonstruiert werden“, heißt es in dem Papier, über das die Zeitung berichtet.

„Die Entscheidung für eine Beschaffung durch das BMG war in der damaligen Ausnahmesituation sachgerecht“, so das Ministerium weiter. Eine Überbeschaffung habe seinerzeit nicht vorgelegen. Auch erfolgte das Handeln des Bundes und damit auch des Ministeriums „auf der Grundlage von Beschlüssen der Bundesregierung, ihres Krisenstabs, des Beschaffungsstabs sowie von Ministerpräsidenten- und Gesundheitsminister-Konferenz“. Zur Bewältigung der Beschaffung habe zudem kurzfristig auf Logistikunternehmen zurückgegriffen werden müssen. Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb sei in der damaligen Ausnahmesituation sachgerecht gewesen, so das Ressort von Spahns Parteifreundin und Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU).


Foto: Gesundheitsministerium (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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UNRWA kritisiert neuen Hilfsmechanismus in Gaza scharf

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Generalkommissar des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA), Philippe Lazzarini, hat den neuen Hilfsmechanismus in Gaza über die neu gegründeten Stiftung Gaza Humanitarian Foundation (GHF) scharf kritisiert. „Der neue Hilfsmechanismus ist tatsächlich eine Schande und demütig die Menschen“, sagte er am Dienstag in Berlin. „Er ist eine Todesfalle, die mehr Menschen leben kostet, als sie rettet.“

Lazzarini forderte eine Rückkehr zu bewährten Mechanismen internationaler Hilfe und eine stärkere finanzielle Unterstützung seiner Institution. „Unsere finanzielle Situation ist sehr angespannt. Die Liquidität wird auf wöchentlicher Basis und nicht mehr auf Monatsbasis gemanagt“, sagte er. „Ohne weitere Finanzierung muss ich schon bald Entscheidungen ohnegleichen treffen, die dann auch die Palästina-Flüchtlinge in der ganzen Region betreffen werden.“

Die Grausamkeiten im Gazastreifen gingen weiter, sagte der UNRWA-Chef. Kein Ort im Gazastreifen sei sicher und die Krankenhäuser Schulen, Bunker und Flüchtlingslager würden getroffen werden. Lazzarini forderte erneut einen Waffenstillstand und die bedingungslose Freilassung der Geiseln. „Es gibt keine Alternative, wenn man die Herausforderungen der Hungersnot im Gaza bewältigen will“, sagte er.


Foto: Philippe Lazzarini am 24.06.2025, via dts Nachrichtenagentur

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Bund will Steuerausfälle der Kommunen bis 2029 übernehmen

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Bund ist bereit, die Mindereinnahmen der Kommunen von 2025 bis 2029, die durch das Investitionssofortprogramm der Bundesregierung entstehen, vollständig zu übernehmen. „Die Kompensation erfolgt über eine entsprechende Anpassung der Festbeträge an der Umsatzsteuer der Gemeinden“, heißt es im Beschlusspapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vom Montagabend, über das die Sender RTL und ntv am Dienstag berichten.

Die Mindereinnahmen der Länder übernimmt der Bund anteilig. Die Kompensation soll über eine Laufzeit von 2026 bis 2029 in Höhe von zusätzlich 8 Milliarden Euro über zwei Programme mit Mitteln aus dem Sondervermögen erfolgen. Dafür legt der Bund zum einen ein neues Programm zur Förderung von Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur und Kitas auf mit einem Gesamtvolumen von 4 Milliarden Euro befristet auf 4 Jahre. Zusätzlich erhöht der Bund zum anderen seine Zuschüsse beim Transformationsfonds für Krankenhäuser, durch den diese systematisch modernisiert werden sollen, um eine Milliarde für die kommenden vier Jahre – so dass erstmal insgesamt 3,5 Milliarden Euro pro Jahr zur Verfügung stehen.

Die Zinsen und die Tilgung des 100 Milliarden-Anteils der Länder am Sondervermögen übernimmt ebenfalls der Bund. Um die Mittel schnell einsetzen zu können, soll keine Genehmigungen von Einzelprojekten erfolgen, sondern pauschale Zuweisungen. „Bund und Länder sind sich darüber hinaus einig, dass die Zusätzlichkeit entfällt, die Verwendungsbreite bei der Umsetzung (auch auf Bereiche wie etwa Sport, Kultur, Innere Sicherheit, Wasserwirtschaft und Wohnungsbau erstreckt) erweitert und eine Doppelförderung ermöglicht wird“, heißt es weiter in dem Papier. Im Grundgesetz ist die Zusätzlichkeit des Sondervermögens festgeschrieben.

Der letzte Punkt, bei dem der Bund den Ländern entgegenkommt, bezieht sich auf Länder-Maßnahmen, mit denen diese ihre Kommunen durch eine Übernahme übermäßiger Kassenkredite entlasten. Der Bund will sich mit 250 Millionen Euro pro Jahr finanziell zur Hälfte beteiligen. Für den gleichen Zeitraum sollen die Geberländer im bundesstaatlichen Finanzausgleich um 400 Millionen Euro pro Jahr entlastet werden.

„Der Bund wird die ostdeutschen Bundesländer entlasten, indem er bei dem Gesetz zur Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebietes (AAÜG) in der Kostenaufteilung zwischen Bund und Ländern weitere zehn Prozentpunkte übernimmt“, heißt es weiter. Über die Umsetzung der Maßnahmen soll der nächste Koalitionsausschuss noch beraten.

Die Länder müssen dies nun auch jeweils durch ihr Kabinett verabschieden. Am Ende soll die in der Bund-Länder-AG gefundene Lösung Grundlage für eine Protokollerklärung des Bundes für die Verabschiedung im Bundesrat am 11. Juli sein.


Foto: Euroscheine (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Haushalt: Finanzplanung offenbart Milliardenlücke für 2027 bis 2029

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – In der Haushaltsplanung von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) klafft für die Jahre 2027 bis 2029 noch eine Haushaltslücke von 144 Milliarden Euro. Dies geht aus der Kabinettsvorlage zur Finanzplanung hervor, die das Bundesfinanzministerium am Montag an die anderen Ressorts verschickt hat und über die das „Handelsblatt“ am Dienstag berichtet.

„Mit der Aufstellung zum Bundeshaushalt 2027 gilt es, einen Handlungsbedarf von rund 22 Milliarden Euro aufzulösen“, heißt es demnach in der Kabinettsvorlage. „In den Jahren 2028 und 2029 beläuft sich der Handlungsbedarf auf 56 Milliarden sowie 66 Milliarden Euro.“

Dass trotz der Lockerung der Schuldenbremse ein solch hoher Handlungsbedarf im Bundeshaushalt besteht, hat verschiedene Gründe. So muss die Bundesregierung ab dem Jahr 2028 jene Schulden zurückzahlen, die sie während der Coronapandemie aufgenommen hat. Dies sind pro Jahr etwa neun Milliarden Euro. Außerdem steigen durch die hohe Verschuldung die Zinskosten. Nach Informationen des „Handelsblatts“ erhöhen sich die Zinskosten von 30,2 Milliarden Euro auf nahezu 60 Milliarden Euro bis zum Ende der Wahlperiode.

Der dritte Grund für den engen finanziellen Spielraum im Bundeshaushalt ist die Mechanik der Schuldenbremse. Da die Bundesregierung davon ausgeht, dass die Wirtschaft im Jahr 2029 wieder vollausgelastet ist, engt sich dadurch der Schuldenspielraum ebenfalls ein. Die Schuldenbremse lässt danach zum Ende der Wahlperiode nur eine Nettokreditaufnahme von 4,9 Milliarden Euro zu.

Das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz ermöglicht Klingbeil dennoch höhere Ausgaben. Der haushaltspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Sebastian Schäfer, sieht die dafür nötige Grundgesetzänderung als besonderen Erfolg seiner Partei. „Wir haben das Land vor Parteiinteressen gestellt und den Weg freigemacht, damit die Koalition jetzt investieren kann“, sagte der Oppositionspolitiker den Sendern RTL und ntv in der Sendung „Frühstart“ am Dienstag. Nun könne die Bundesregierung in Zukunft und Sicherheit investieren. „Die schlechte Nachricht ist allerdings: Sie macht es nicht an jeder Stelle“, so Schäfer.

Er kritisierte am Bundeskanzler, dass dieser diese enorme Neuverschuldung im Wahlkampf immer abgestritten hat. „Friedrich Merz hat so getan, als könne man mit kleinen Reformen beim Bürgergeld und beim Bürokratieabbau alle Notwendigkeiten finanzieren. Unmittelbar nach der Wahl ist er zu einem anderen Schluss gekommen.“


Foto: Finanzministerium (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Trump: Waffenruhe zwischen Iran und Israel in Kraft

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Washington (dts Nachrichtenagentur) – Nach Angaben von US-Präsident Donald Trump ist am Dienstagmorgen eine Waffenruhe zwischen Israel und dem Iran in Kraft getreten. Das schrieb er auf seiner persönlichen Social-Media-Plattform.

Zuvor hatte Trump mitgeteilt, dass ab 6 Uhr deutscher Zeit zunächst der Iran und im Anschluss Israel für je zwölf Stunden eine Waffenruhe einhalten sollen, bevor ein offizielles Ende des Krieges eintreten soll. Der Iran signalisierte am Dienstag, dass man die Attacken einstellen will, wenn Israel ebenfalls seine Angriffe beendet.

Vor Beginn einer möglichen Waffenruhe griff der Iran am Dienstagmorgen mit einer Rakete noch den Süden Israels an, wie der iranische Staatssender Irib bestätigte. Nach Angaben der Hilfsorganisation Magen David Adom wurden dabei drei Menschen getötet und zwei weitere verletzt. Nach Militärangaben griff die israelische Luftwaffe am frühen Dienstagmorgen noch Raketenabschussrampen im Iran an.

Die USA hatten am Wochenende einen massiven Militärschlag auf drei Atomanlagen im Iran ausgeführt und diese nach eigenen Angaben komplett zerstört. Zuvor hatte Israel schon einen heftigen Angriff auf den Iran geflogen, seitdem gab es gegenseitigen Raketenbeschuss. Bei einem iranischen Gegenschlag auf einen US-Stützpunkt in Katar soll es nach Angaben des US-Präsidenten dank einer Vorwarnung durch den Iran niemand verletzt worden sein.


Foto: Weißes Haus (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Stegner verteidigt Wadephul gegen Unions-Kritik

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der SPD-Außenpolitiker Ralf Stegner hat Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) gegen Widerspruch aus der eigenen Partei in Schutz genommen.

„Es war klug, dass der Außenminister die völkerrechtswidrigen US-Luftangriffe auf den Iran `bedauerlich` genannt hat. Sie sind bedauerlich“, sagte Stegner dem „Tagesspiegel“ (Dienstagsausgabe).

„Dass die eigene Partei Wadephul in den Rücken fällt, liegt womöglich daran, dass die CDU seit fast 60 Jahren nicht mehr den Außenminister gestellt hat.“ Währenddessen habe „die Union Realismus in der Außenpolitik verlernt“.

„Johann Wadephul dagegen ist ein erfahrener Außenpolitiker“, sagte Stegner: „Es ist zu hoffen, dass Wadephuls moderate Politik Linie der Bundesregierung bleibt, und nicht die Falken in der Union den Ton angeben.“

In der Bewertung der US-Luftangriffe auf die Atomanlagen des Iran war die Einschätzung Wadephuls zuvor auf Widerspruch von Kanzler Friedrich Merz (CDU) und der eigenen Parteispitze gestoßen. Wadephul hatte die Angriffe am Sonntagabend als „bedauerlich“ bezeichnet. Die Bundesregierung und er selbst unterstützten das Vorgehen der USA, sagte Linnemann. Merz sagte, er sehe „keinen Grund, das zu kritisieren, was Amerika am letzten Wochenende getan hat“. Völkerrechtler sehen in der Attacke einen Bruch internationalen Rechts.

Stegner sagte dem „Tagesspiegel“, es sei „schon sehr bemerkenswert, dass die CDU ihrem eigenen Außenminister widerspricht“. Wadephul führe sein neues Amt „klug und vernünftig“ aus. „Er spricht mit Blick auf den Iran eine erfrischend klare Sprache, und bleibt dabei diplomatisch. Genau das ist die Aufgabe eines Außenministers“, sagte Stegner.


Foto: Johann Wadephul (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Otte: SPD muss sich bei Wehrpflicht bewegen

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Wehrbeauftragte Henning Otte sieht im Personalmangel das größte Problem der Bundeswehr.

„Personalgewinnung und Personalbindung müssen im Mittelpunkt stehen – nicht immer mehr auf die Schultern zu packen, sondern die Schultern breiter zu machen“, sagte Otte im Berlin Playbook-Podcast von POLITICO. Ziel müsse es sein, mehr Kameraden an die Seite der Soldaten zu stellen.

Auch eine bessere Bezahlung sei notwendig: „Anerkennung ist die wichtigste Währung, aber das allein hilft nicht. Der Beruf muss so attraktiv sein, dass im freien Markt Ziele erreicht werden. Ich glaube schon, dass der Sold angepasst werden muss.“

Zur Wehrpflicht erklärte Otte: „Wenn das freiwillig nicht reicht, müssen verpflichtende Elemente im Gesetz erhöht werden. Der Minister hat zugesagt, dass er dafür Vorsorge trifft. Das ist richtig und notwendig.“

Mit Blick auf die SPD sagte Otte: „Ich denke, die SPD muss sich bewegen. Der Bundesparteitag wird zeigen, wie weit hier die Einsicht ist.“

Otte forderte, das Thema Personal „in den Mittelpunkt dieser Legislaturperiode“ zu stellen. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) habe der Nato zugesagt, die Truppe um mit bis zu 60.000 zusätzlichen Soldaten aufzustocken. Dafür brauche es verbesserte Infrastruktur und klare politische Prioritäten.

Zur Zielmarke von fünf Prozent Verteidigungsausgaben sagte Otte: „Deutschland will dieses Ziel bis 2029 erreichen. Das ist gut – und das muss auch gelingen.“


Foto: Bundeswehr-Soldaten (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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DIHK lobt Gesetzesentwurf für Infrastruktur-Sondervermögen

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat den Gesetzesentwurf zum Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität begrüßt.

„Der Gesetzentwurf zum Sondervermögen ist da ein wichtiger und überfälliger Schritt zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts. Deutschland hinkt bei öffentlichen Investitionen im internationalen Vergleich seit Jahren hinterher, es muss dringend etwas geschehen“, sagte DIHK-Präsident Peter Adrian den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagsausgaben). Der Gesetzesentwurf schaffe Schritte „in die richtige Richtung“ hin zu einer verlässlichen Wirtschaftspolitik.

Zugleich mahnte Adrian: „Die Investitionen müssen aber sitzen. Die Weltwirtschaft wartet nicht auf uns.“ Schon jetzt würden die verschlechterten Rahmenbedingungen auf kommunaler Ebene die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gefährden, so der DIHK-Präsident. Deutschland brauche von Verkehrswegen über digitale Netze bis hin zu Bildungseinrichtungen eine „leistungsfähige Infrastruktur“.

Adrian forderte, dass es bei den finanziellen Mitteln nicht bleiben dürfe: „Hohe Energie- und Personalkosten, überbordende Bürokratie sowie langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren bremsen Investitionen. Hinzu kommen komplizierte Vergabevorschriften“, zählte der DIHK-Präsident Probleme auf. Es brauche strukturelle Reformen: „eine konsequente Digitalisierung der Verwaltung, mehr Vertrauen in unternehmerisches Handeln und einen Mentalitätswandel hin zu mehr Tempo und weniger Regulierung“, so Adrian.


Foto: Bauarbeiten an einer Gleisanlage (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Analyse: Compact profitiert von Verbotsverfahren

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Jena (dts Nachrichtenagentur) – Nach Einschätzung von Forschenden am Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft in Jena (IDZ) hat das rechtsextreme Compact-Magazin von dem Verbotsverfahren am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig messbar bei der Anhängerschaft der Szene profitieren können.

„Nicht nur die mediale Aufmerksamkeit rund um das Verbot ließ sämtliche Social-Media-Metriken steigen – bemerkenswert ist vor allem, wie nachhaltig das Compact-Magazin diese in Reichweitenzuwächse ummünzen konnte“, sagte Christian Donner, Senior Data Scientist am IDZ, den Tageszeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagsausgaben). Auf der Online-Plattform Telegram hat Compact heute mehr als 80.000 Fans.

Im Anschluss an das kurzzeitige Verbot des Magazins im Sommer 2024 stellte das Forschungsteam nach eigenen Angaben ein „enormes langfristiges Wachstum“ fest. 20.000 neue Anhänger hätte das Magazin auf Telegram gewonnen – eine Steigerung von mehr als 30 Prozent. Das Wachstum auf der Plattform X, früher Twitter, hat sich laut der Jenaer Wissenschaftler sogar vervierfacht. Starke Zuwächse gab es demnach auch bei der Videoplattform YouTube.

IDZ-Mitarbeiterin Franziska Martini sagte: „Der Telegram-Kanal von Compact hatte nach dem kurzzeitigen Verbot 2024 den stärksten Zuwachs an Abonnenten zu verzeichnen.“ Das deute darauf hin, dass Nutzer bei Verboten und Sperrungen gezielt nach Alternativen suchen, um an Inhalte zu gelangen, sagte Martini. „Compact ist ein wichtiges Bindeglied zwischen verschiedenen Milieus am rechten Rand. Das sehen wir daran, dass Inhalte von populistischen bis hin zu verschwörungsideologischen Gruppen rezipiert werden.“

Zwei Tage lang hat das Bundesverwaltungsgericht Anfang Juni über das rechtsextremistische Compact-Magazin verhandelt – am Dienstag will es in Leipzig sein Urteil fällen. Entschieden wird, ob das im Juli 2024 vom Bundesinnenministerium ausgesprochene Verbot der Compact-Magazin GmbH bestehen bleibt.

Diese gibt nicht nur das Magazin heraus, sondern betreibt auch einen Kanal etwa auf der Videoplattform YouTube. In einem vom Kläger angestrengten Eilverfahren hatte das Bundesverwaltungsgericht das Verbot im August 2024 zunächst teilweise und vorläufig außer Vollzug gesetzt (BVerwG 6 VR 1.24). Grund waren vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit. Damit konnte das Blatt vorerst wieder erscheinen.


Foto: Jürgen Elsässer (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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