Samstag, Juni 7, 2025
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eROCKIT: Die neue Antriebskraft für die Mobilität der Zukunft

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Hennigsdorf, Deutschland – Die eROCKIT AG, ein innovativer Fahrzeuganbieter und Technologiepionier, revolutioniert die Mobilität mit einem einzigartigen, pedalbetriebenen Elektromotorrad. Das eROCKIT, auch als Hyperbike bekannt, kombiniert die Einfachheit eines Fahrrads mit der Leistung eines Motorrads und schafft so eine völlig neue Fahrzeugkategorie.

Innovation und Technologie

Das eROCKIT ist das schnellste eBike der Welt, für den Straßenverkehr zugelassen als ein Elektromotorrad, dessen Geschwindigkeit vollständig durch Pedalbewegungen gesteuert wird. Kein Gasgriff, keine Kupplung, kein Schalten – einfach schneller treten, um schneller zu fahren. Mit einer Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h und einer Reichweite von 130 km setzt eROCKIT neue Maßstäbe in der Elektromobilität und bietet eine unvergleichliche Fahrerfahrung. Ermöglicht wird dies durch den sogenannten Human Hybrid Antrieb, der die menschliche Muskelkraft durch eine spezielle Kombination aus Hard- und Software um ein Vielfaches multipliziert.

Andreas Zurwehme (Vorstand eROCKIT AG) erklärt: „Unser Ziel ist es, die Mobilität der Zukunft nachhaltig zu verändern. Mit dem eROCKIT haben wir ein Fahrzeug geschaffen, das es so auf der Welt nicht gibt. Wir setzen auf Innovation und Ingenieurskunst, um neue Märkte zu erschließen und bestehende zu revolutionieren. Unsere Vision geht über ein Zweirad hinaus. Wir denken an Fahrzeuge verschiedener Art. Das müssen nicht nur Zweiräder sein.“

Bild:Andreas Zurwehme (Gründer & Vorstand eROCKIT AG)

Quelle:eROCKIT Social Media Links

Stichtag 1. Juli: Wie Unternehmen bei den Pfändungsfreigrenzen und erhaltenem Kurzarbeitergeld finanzielle Risiken vermeiden

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Arbeitgeber sollten die neuen Pfändungsfreigrenzen ab dem 1. Juli 2024 und eine kürzlich veröffentlichte BGH-Entscheidung zur Pfändbarkeit der Inflationsausgleichsprämie beachten
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die neuen Pfändungsfreibeträge automatisch zu beachten – finanzielle Haftung für einen beträchtlichen Betrag pro Arbeitnehmer möglich
Administrative und finanzielle Vorbereitung für Kurzarbeitsprüfungen notwendig – sehr hohe Zurückzahlungs-Wahrscheinlichkeit für zumindest einen Teil des erhaltenen Kurzarbeitergeldes

Den 1. Juli sollten sich Unternehmen am besten jedes Jahr rot im Kalender markieren. Denn dieser Stichtag spielt gerade bei der Erhöhung der sogenannten Pfändungsfreigrenzen – also des Betrages, der bei Lohn und Gehalt eines Arbeitnehmers unpfändbar ist – eine große Rolle. Trotz der ausbleibenden wirtschaftlichen Erholung sind an diesem Tag zudem vor einem Jahr die Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld zum 30. Juni 2023 ausgelaufen.

Dr. Elske Fehl-Weileder und Alexander von Saenger von der bundesweit tätigen Kanzlei Schultze & Braun erläutern, worauf Unternehmen bei der Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen und der Prüfung von erhaltenem Kurzarbeitergeld (siehe zweiter Teil dieser Pressemitteilung ab der Zwischenüberschrift „Enormer administrativen Aufwand und Vorlage zahlreicher Unterlagen“) achten sollten, um finanzielle Risiken zu vermeiden.

Pfändbar oder nicht pfändbar?

„Sein oder nicht sein, das ist hier die Frage“ – mit diesem Satz beginnt einer der bekanntesten Monologe der Literaturgeschichte. Der Satz aus Shakespeares Hamlet wird auch heutzutage oftmals in Situationen zitiert, die für jemanden von existenzieller Bedeutung sind. Finanziell gesehen von existenzieller Bedeutung ist für Arbeitnehmer der Betrag ihrer Einkünfte, der gesetzlich gesichert ist und – etwa im Fall einer Lohnpfändung oder einer Privatinsolvenz – nicht an die Gläubiger ausgezahlt werden darf. Verschuldete Arbeitnehmer sollen dadurch ein Mindesteinkommen zur Verfügung haben, um ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familie zu decken. Der unpfändbare Betrag ist durch die Pfändungsfreigrenzen geschützt, die seit 2021 jährlich zum 1. Juli angehoben werden.

Im Umkehrschluss bedeutet das für Arbeitgeber, dass sie sich bei einer Pfändung des Einkommens eines Arbeitnehmers regelmäßig die Frage stellen müssen: „Pfändbar oder nicht pfändbar?“. „Besonders relevant ist die Antwort auf diese Frage jedes Jahr zum 1. Juli, wenn die neuen Pfändungsfreigrenzen beachtet werden müssen. Denn sonst drohen Unternehmen ein erheblicher Mehraufwand oder ein finanzieller Verlust“, sagt Dr. Elske Fehl-Weileder, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht bei Schultze & Braun. „Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die neuen Pfändungsfreibeträge automatisch zu beachten, und ein Arbeitnehmer kann seinen Arbeitgeber für die Differenz haftbar machen – etwa, wenn er weniger als den durch die Pfändungsfreigrenzen geschützten Betrag überwiesen bekommen hat.“

Zurückfordern oder doppelt bezahlen

Der unpfändbare Betrag des Einkommens steigt zum 1. Juli 2024 um 89,47 Euro auf 1.491,75 Euro pro Monat. Überweist ein Arbeitgeber jedoch weniger als diesen Betrag – etwa auf Basis der bis zum 30. Juni geltenden Grenze von 1402,28 Euro – muss er die Differenz an den Arbeitnehmer nachzahlen. „Der Arbeitgeber kann die 89,47 Euro dann nur von den Pfändungsgläubigern zurückfordern, die sie zu viel erhalten haben. Der Betrag steht allerdings in der Regel in keiner Relation zum zeitlichen Mehraufwand für die Rückforderung“, sagt Fehl-Weileder. „Noch aufwändiger wird es, wenn der Differenzbetrag für mehrere Arbeitnehmer oder bei unterschiedlichen Gläubigern eingefordert werden muss. Die Alternative: Der Arbeitgeber verzichtet auf die Rückforderung und zahlt somit doppelt.“

Das mag bei 89,47 Euro noch zu verkraften sein – allerdings erhöht sich der pfändungsfreie Grundbetrag, wenn der Arbeitnehmer Unterhaltspflichten erfüllen muss. „Je nach Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen kann der Betrag zusätzlich um mehrere hundert Euro steigen. Im Fall der Fälle kann ein Arbeitgeber also für eine beträchtliche Summe haftbar gemacht werden. Umso wichtiger ist es daher, dass Arbeitgeber die neuen Pfändungsfreigrenzen beachten“, erläutert Fehl-Weileder.

BGH-Entscheidung zur Pfändbarkeit von Inflationsausgleichsprämie mit großer Bedeutung

Im Zusammenhang mit dem unpfändbaren Betrag ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer aber auch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH – Az. IX ZB 55/23) von großer Bedeutung, das Ende Mai 2024 veröffentlicht wurde. „Die Karlsruher Richter haben entschieden, dass eine Inflationsausgleichsprämie als Teil des sogenannten wiederkehrend zahlbaren Arbeitseinkommens gilt und als solches pfändbar ist“, sagt Fehl-Weileder. Bei der Prämie handelt sich um eine freiwillige Zahlung eines Arbeitgebers, die einmalig oder in Teilbeträgen an Arbeitnehmer ausgezahlt werden kann. Laut einer Erhebung des ifo-Instituts von Anfang Januar 2024 hatten damals bereits knapp drei Viertel der deutschen Unternehmen ihren Beschäftigten einen Inflationsausgleich bezahlt.

„Bis zum 31. Dezember 2024 ist die Prämie bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei“, so Fehl-Weileder. „Ob eine Inflationsausgleichsprämie pfändbar ist, ist im Einkommenssteuergesetz jedoch nicht ausdrücklich geregelt.“ Im Fall, um den es vor dem BGH ging, hatte ein insolventer Krankenpfleger beantragt, die Unpfändbarkeit seiner Prämie feststellen zu lassen und diese freizugeben. Der Antrag des Schuldners hatte in den Vorinstanzen keinen Erfolg und auch der BGH beantwortete die Frage „Pfändbar oder nicht pfändbar?“ zugunsten der Pfändbarkeit.

Enormer administrativen Aufwand und Vorlage zahlreicher Unterlagen

Bereits zum 30. Juni 2023 sind die Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld ausgelaufen. Gerade während der Corona-Pandemie haben viele Unternehmen von diesen Erleichterungen profitiert und manches Unternehmen wäre ohne die Möglichkeit der Kurzarbeit sicherlich nicht mehr am Markt. Auch wenn die Kurzarbeit in der Industrie in Deutschland einer aktuellen Umfrage des ifo-Instituts von den Rekordständen der Corona-Zeit weit entfernt sei, liege sie derzeit auf erhöhtem Niveau. „Nach wie vor stehen die Überprüfungen von beantragtem und vorläufig bewilligtem Kurzarbeitergeld an, und darauf sollten sich Unternehmen administrativ und finanziell vorbereiten“, sagt Alexander von Saenger, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Schultze & Braun. „Denn die grundsätzlich notwendigen Überprüfungen des Kurzarbeitergeldes sind mit einem enormen administrativen Aufwand und der Vorlage zahlreicher Unterlagen verbunden.

Die Prüfungen sind für die betroffenen Unternehmen zudem von besonderes großer Bedeutung, da die wirtschaftliche Erholung weiter auf sich warten lässt und die finanzielle Situation in so manchem Unternehmen alles andere als entspannt ist. Da können eventuelle Rückzahlungen von mitunter bereits vor mehreren Jahren erhaltenem Kurzarbeitergeld durchaus existenzgefährdende Auswirkungen haben“, sagt von Saenger.

Prüfung durch die Agentur für Arbeit: Besonderes Augenmerk auf fünf Punkte wichtig

Um für eine Prüfung durch die Agentur für Arbeit vorbereitet zu sein, sollten Unternehmen daher besonderes Augenmerk auf die nachfolgenden fünf Punkte legen und dafür sorgen, dass die entsprechenden Nachweise und Unterlagen vorliegen:

Neu- und/oder Ersatzeinstellungen: Dokumentation und Nachweis der Notwendigkeit von Neu- und/oder Ersatzeinstellungen von Mitarbeitenden im Kurzarbeitergeldzeitraum.
Besondere Abwesenheitszeiten: Dokumentation von besonderen Abwesenheitszeiten der Mitarbeitenden – beispielsweise bei Erkrankung, Covid-19-Quarantäne, Mutterschutz, Elternzeit, Urlaub oder Freistellung und von Änderungen dieser Abwesenheitszeiten im Laufe des Kurzarbeitergeldzeitraums.
Geplante Arbeits- und Abwesenheitszeiten und Arbeitszeitmodell: Dokumentation und transparente Nachweise zu den konkreten Planungen der Arbeits- und Abwesenheitszeiten („Soll-Arbeitszeit“) und des angewendeten Arbeitszeitmodells.
Tatsächliche Arbeits- und Kurzarbeitszeiten: Dokumentation und transparente Nachweise zu tatsächlichen Arbeits- und Kurzarbeitszeiten („Ist-Arbeitszeit“).
Vermeidung der Kurzarbeit: Darstellung des Prüf- und Umsetzungsprozesseses zur Vermeidung der Kurzarbeit, insbesondere vorherige Urlaubsgewährung, Nutzung von Arbeitszeitkonten und betriebsinternen zumutbaren „Ausweichtätigkeiten“.
Das Kurzarbeits-Damoklesschwert hängt über Unternehmen jeder Größe

Die mögliche Rückforderung von Kurzarbeitergeld birgt für die betroffenen Unternehmen ein nicht unerhebliches finanzielles Risiko“, sagt von Saenger. „Denn die Wahrscheinlichkeit, dass ein Unternehmen zumindest einen Teil des erhaltenen Kurzarbeitergeldes zurückzahlen muss, ist sehr hoch.“ Ein Grund dafür ist, dass das Kurzarbeitergeld gerade während der Corona-Pandemie zumeist ohne die üblicherweise im Vorfeld stattfindenden Beratungen der Agentur für Arbeit vorläufig bewilligt wurde. „Die Unternehmen haben die erhaltenen Gelder unmittelbar an die Arbeitnehmer in Kurzarbeit ausgezahlt, wodurch ihnen dieses Geld natürlich nicht mehr für eine Rückzahlung zur Verfügung stehen kann,“ sagt von Saenger, der bereits mehrere Unternehmen bei der Prüfung von Kurzarbeitergeld beraten und unterstützt hat. „Über so manchem Unternehmen hängt damit ein mitunter Millionen Euro schweres Kurzarbeits-Damoklesschwert.“

Kurzarbeitergeld in Milliardenhöhe – Prüfungen nicht auf die leichte Schulter nehmen

In Deutschland waren in der Spitze im April 2020 fast sechs Millionen Menschen in Kurzarbeit. Die Bundesagentur für Arbeit hat in den Jahren 2020 bis 2022 insgesamt 45,5 Milliarden Euro für Kurzarbeitergeld auszahlen. „Diese Summe allein zeigt, welche finanzielle Herausforderung in der Prüfung des Kurzarbeitergeldes steckt“, sagt von Saenger. Hinzu kommt: Zum Großteil haben die Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden in der Pandemie in Kurzarbeit geschickt haben, immer noch oder schon wieder mit wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen. Grund sind hier nach der Überwindung der Pandemie etwa die Energiekrise und die damit verbundenen hohen Energiekosten, der inflationsbedingten Konsumzurückhaltung vieler Verbraucher oder der Transformation der Wirtschaft wie etwa vor allem im Automotive Bereich. Das Thema Kurzarbeit dürfte der deutschen Wirtschaft also noch eine ganze Weile erhalten bleiben – und Unternehmen tun gut daran, die Prüfung und mögliche Rückzahlung von erhalten Geldern nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.

Bild:Elske Fehl-Weil Bildquelle: Schultze & Braun

Quelle:Schultze & Braun GmbH & Co. KG

Lottozahlen vom Mittwoch (26.06.2024)

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Saarbrücken (dts Nachrichtenagentur) – In der Mittwochs-Ausspielung von „6 aus 49“ des Deutschen Lotto- und Totoblocks wurden am Abend die Lottozahlen gezogen. Sie lauten 7, 17, 30, 35, 36, 39, die Superzahl ist die 9.

Der Gewinnzahlenblock im „Spiel77“ lautet 0961179. Im Spiel „Super 6“ wurde der Zahlenblock 388501 gezogen. Diese Angaben sind ohne Gewähr. Jackpot liegen diese Woche rund 21 Millionen Euro.

Der Deutsche Lotto- und Totoblock teilte mit, dass die Chance, sechs Richtige und die Superzahl zu tippen, bei etwa 1 zu 140 Millionen liege und warnte davor, dass Glücksspiel süchtig machen könne. Nach unterschiedlichen Statistiken spielen rund 10-20 Millionen Deutsche jede Woche Lotto. Innerhalb eines Jahres beteiligen sich rund 25 Millionen Deutsche mindestens einmal an dem Gewinnspiel.


Foto: Lotto-Spieler (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

DCMN Insights: Die Auswirkungen des neuen deutschen Kabel-TV-Gesetzes auf die Werbelandschaft

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Am 1. Juli 2024 tritt in Deutschland eine bedeutende Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG-Novelle) in Kraft, die es Vermietern untersagt, Kabel-TV-Gebühren auf Mieter umzulegen, auch bekannt als Nebenkostenprivileg. Diese Neuerung wird die TV-Werbelandschaft in Deutschland dramatisch verändern, da die Zuschauer künftig die Freiheit haben, ihre TV-Anbieter selbst zu wählen oder auf alternative Übertragungstechnologien wie Streaming-Dienste und terrestrisches Fernsehen umzusteigen. Dies könnte zu einem Rückgang der traditionellen Kabel-TV-Zuschauer führen. Deshalb hat DCMN einmal bei 2001 Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland nachgefragt, ob sie sich schon um einen neuen TV-Anbieter gekümmert haben oder welche Möglichkeiten in Betracht gezogen werden.

Wichtige Erkenntnisse der DCMN Insights-Umfrage:

38 Prozent der Zuschauerinnen und Zuschauer in Deutschland geben an, von der neuen Gesetzgebung betroffen zu sein

46 Prozent haben bereits neue TV-Verträge abgeschlossen

30 Prozent prüfen noch ihre Optionen bei den TV-Anbietern

20 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher planen nicht, einen TV-Dienst zu beantragen

Neue Freiheiten beim Fernsehen

Mit der Möglichkeit, ihren TV-Anbieter zu wählen, haben fast die Hälfte der von dem neuen Gesetz Betroffenen bereits Verträge unterzeichnet – 46 Prozent. Im Gegensatz dazu wägen 30 Prozent noch ihre Optionen ab und erkunden die Vielzahl der verfügbaren Dienste. Dies deutet auf eine signifikante Veränderung im Verbraucherverhalten und ein großes Interesse an der neu gewonnenen Freiheit hin, das Seherlebnis zu personalisieren.

Beliebtheit der TV-Anbieter: Telekom und Vodafone an der Spitze

Unter denen, die ihre Wahl getroffen haben, führen Telekom und Vodafone mit jeweils 22 Prozent der Präferenzen. Netflix folgt mit 12 Prozent und Amazon Prime Video wird von 9 Prozent bevorzugt. Interessanterweise hat Apple TV+ besonderen Anklang bei der Altersgruppe 25-29 gefunden, was einen jungen Trend zu neueren, technikzentrierten Plattformen zeigt.

Vielfältige TV-Optionen: Streaming-Dienste vorne

Für diejenigen, die sich noch nicht entschieden haben, sind abonnementbasierte Streaming-Dienste mit 34 Prozent die beliebteste Wahl. Hybride Lösungen, die Streaming mit traditionellen TV-Diensten kombinieren, ziehen 24 Prozent an, und 23 Prozent tendieren zu Breitbandanbietern. Diese Vielfalt unterstreicht die unterschiedlichen Bedürfnisse und Vorlieben der Zuschauerinnen und Zuschauer in Deutschland.

Entscheidungsfaktoren: Preis, Qualität und Benutzerfreundlichkeit

Bei der Auswahl eines TV-Anbieters stehen drei Hauptfaktoren im Vordergrund: Preis (66 Prozent), Qualität (63 Prozent) und Benutzerfreundlichkeit (35 Prozent). Die Umfrage hebt die Bedeutung dieser Elemente hervor, da die Verbraucherinnen und Verbraucher Wert auf günstige Angebote, hervorragenden Service und einfache Nutzung legen.

Strategische Partnerschaften und Lokale Einblicke: Schlüssel zum Erfolg

Strategische Partnerschaften mit lokalen Streaming-Diensten und Plattformen können Werbetreibenden wertvolle Einblicke in den deutschen Markt bieten. Die Zusammenarbeit mit Diensten wie ARD Mediathek oder ZDF Mediathek kann Marken helfen, ihre Inhalte an lokale Geschmäcker und Vorlieben anzupassen und so eine wirkungsvollere Werbestrategie zu gewährleisten. Das Verständnis lokaler kultureller Nuancen und Zuschauergewohnheiten wird entscheidend sein, um resonante und effektive Werbekampagnen zu erstellen.

Matthias Riedl von DCMN betont die Bedeutung der bevorstehenden Änderungen im deutschen Kabel-TV-Gesetz für Werbetreibende. „Mit dem Rückgang der traditionellen TV-Zuschauerzahlen ist es entscheidend, dass Marken sich auf digitale und Streaming-Plattformen umstellen. Durch die Nutzung fortschrittlicher Zielgruppenansprache und innovativer Werbeformate können Werbetreibende sicherstellen, dass ihre Botschaften bei ihrem Publikum tiefgehender ankommen. Strategische lokale Partnerschaften werden ebenfalls entscheidend sein, um die sich wandelnden Präferenzen der Zuschauerinnen und Zuschauer in Deutschland zu verstehen und zu nutzen.“

Innovative Werbeformate: Anpassung an On-Demand-Sehgewohnheiten

Neben zielgerichteter Werbung wird es unerlässlich sein, innovative Werbeformate zu nutzen, die sich an die On-Demand-Sehgewohnheiten anpassen. Interaktive Anzeigen, die die Zuschauer durch anklickbare Elemente oder interaktive Geschichten einbeziehen, können das Nutzerengagement erheblich steigern. Markenintegrationen innerhalb beliebter deutscher Streaming-Serien können ebenfalls nahtlose und weniger aufdringliche Werbeerlebnisse schaffen.

Das neue Gesetz, das Zuschauerinnen und Zuschauern in Deutschland die Wahl ihres TV-Anbieters ermöglicht, verändert die Medienlandschaft. Während die Verbraucher ihre Optionen prüfen, müssen die Anbieter wettbewerbsfähige Preise, hochwertigen Service und benutzerfreundliche Schnittstellen priorisieren, um Kunden zu gewinnen und zu halten. Der Trend zu personalisierten und flexiblen Seherlebnissen ist klar, und es wird spannend sein zu sehen, wie sich der Markt als Reaktion auf diese Veränderungen entwickelt. DCMN ist als Marketing-Agentur darauf spezialisiert, sich den Veränderungen in der Medienlandschaft anzupassen und komplexe Mediapläne für den neuen TV-Markt zu erstellen.

Methodik der Umfrage:

Die vorliegenden Ergebnisse basieren auf einer Online-Befragung, die im Juni 2024 im Auftrag von DCMN durchgeführt wurde. Dabei wurden insgesamt 2001 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Deutschland befragt. Die Befragung erfolgte durch ein Online-Interview, das darauf abzielte, repräsentative Einblicke in die Meinungen und Einstellungen der deutschen Bevölkerung zu erhalten. Diese Umfrage ist Teil des monatlichen DCMN Brand Trackers mit einer stabilen Struktur und über 300 Marken aus 20 Branchen.

Stichprobenbeschreibung:

Zielgruppe: Bevölkerung in Deutschland zwischen 25 und 55 Jahren

Anzahl der Befragten: 2001

Zeitraum der Befragung: Juni 2024

Durchführungsart: Online-Interview

Stichprobenziehung und Repräsentativität: Die Stichprobe wurde so gestaltet, dass sie hinsichtlich der demografischen Merkmale (Geschlecht, Alter, Region, Bildung) repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ist. Die Teilnehmer wurden aus einem bestehenden Online-Panel rekrutiert, welches regelmäßig aktualisiert und gepflegt wird, um eine möglichst genaue Abbildung der Grundgesamtheit zu gewährleisten.

Bild:Welchen Anbierter haben Sie für TV-Dienste gewählt? (c) DCMN

Quelle:DCMN GmbH

CDU will mehr Wettbewerb im Fernverkehr

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann kritisiert das gerade zur EM deutlich sichtbar gewordene Bahn-Chaos als Management-Fehler. „Es steht eigentlich symptomatisch für die Situation gerade in Deutschland“, sagte Linnemann dem Nachrichtensender „Welt“.

„Die Deutsche Bahn steht eigentlich für `Made in Germany`. Eigentlich. Und das ist kein `Made in Germany` mehr. Und da ist der Vorstand gefragt, der Aufsichtsrat.“ Die Bahn könne man nicht so führen wie ein „staatlicher Lenker“, so Linnemann, „sondern da muss man das lenken wie ein Unternehmen“. Und da müsse man auch in den Wettbewerb gehen. „Und es gibt für mich zu wenig Wettbewerb, gerade beim Fernverkehr. Wenn es mehr Wettbewerb gäbe, wäre die Deutsche Bahn pünktlicher“, so der CDU-Politiker. „Das ist eine kecke These. Aber ich bin der festen Überzeugung, dass das stimmt. Und deswegen braucht es hier dringend Änderungen.“

Linnemann vergleicht die Bahn mit dem Fußball – in beiden Bereichen muss Erfolg erarbeitet werden: „Wir können nicht darauf hoffen, dass Deutschland Europameister wird, nur weil die Stimmung besser wird. Die müssen Europameister werden, weil sie einfach gut sind und klasse Team. Aber hier müssen die Probleme gelöst werden.“


Foto: ICE (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Bahn räumt Probleme während EM ein

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Deutsche Bahn räumt Defizite im Reiseverkehr während der Fußball-EM ein. „Wir verstehen den Unmut und die Kritik von Fans“, sagte Bahn-Vorstand und Fernverkehrschef Michael Peterson der „Bild“ (Donnerstagsausgabe). „Die Bahn bietet aktuell nicht die Qualität, die alle verdient haben. Gleichzeitig tun wir derzeit alles, um die Reisenden zuverlässig an ihre Ziele zu bringen.“

Peterson reagierte damit auf die zunehmende Kritik aus dem In- und Ausland an der Bahn. Demnach wird unter anderem die hohe Zahl an hohen Verspätungen im Fernverkehr kritisiert. Peterson sagte, 150.000 Bahn-Mitarbeiter seien überall im Land im Einsatz. Sie „hängen sich voll rein, damit es läuft“, so der Bahn-Vorstand: „Seit Turnierbeginn sind über fünf Millionen Reisende mit unseren ICEs und ICs unterwegs. Darüber freuen wir uns. Und wenn es mal nicht so klappt wie gewünscht, rufen wir den Fans zu: Danke für eure Geduld und Umsicht.“


Foto: ICE (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Grimm sieht Nachholbedarf bei Netzausbau und Gaskraftwerken

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Ökonomin Veronika Grimm sieht großen Nachholbedarf beim Ausbau der Stromnetze und neuer Gaskraftwerke. „Besonders der Netzausbau und der Ausbau der Gaskraftwerke hinken massiv hinterher“, sagte Grimm der „Rheinischen Post“ (Donnerstagsausgabe).

„Wir kommen zwar beim Ausbau der Erneuerbaren gut voran, das Tempo hat sich beschleunigt. Aber es geht nicht schnell genug, neue Kapazitäten an Gaskraftwerken zu schaffen.“ Das Mitglied in der Expertenkommission zum Energiewende-Monitoring sagte weiter: „Den Kohleausstieg schaffen wir aber nur, wenn es gelingt, die Energieversorgung abzusichern, wenn kein Strom aus Wind- oder Solarenergie gewonnen werden kann.“

Gleichzeitig zeichne sich ab, dass die steigenden CO2-Preise die Kohlekraftwerke zunehmend aus dem Markt drängen würden. „Wenn wir mit dem Aufbau neuer Kapazitäten nicht hinterherkommen, ist das daher ein massives Problem für die Energiewende insgesamt“, so Grimm. Man brauche den Mix aus Erneuerbaren und wasserstofffähigen Gaskraftwerken. „Damit wären die Erzeugungskosten übrigens auch deutlich günstiger als mit neu zugebauten Atomkraftwerken. Diese Diskussion sollte man nicht wieder aufmachen“, sagte die Ökonomin.

Die Expertenkommission zum Energiewende-Monitoring beurteile regelmäßig den Fortschritt der Energiewende in all ihren Facetten, – vom Ausbau von erneuerbaren Energien, Flexibilitäten und wasserstofffähigen Gaskraftwerke über den Netzausbau und den Hochlauf der Wasserstoffinfrastruktur bis zu den regulatorischen Rahmenbedingungen. „Wir nutzen zu dieser Beurteilung eine Ampel – im Wesentlichen steht sie derzeit auf Gelb und manchmal auch auf Rot“, fasste Grimm einen neuen Bericht zusammen, der am Mittwoch an das Wirtschaftsministerium übergeben wurde.


Foto: Strommast (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Scholz bezeichnet Ergebnis der Europawahl als "Einschnitt"

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat das Ergebnis der Europawahl als „Einschnitt“ bezeichnet. Es zeige, dass „ganz offenbar angesichts all der vielen Krisen vielen die Zuversicht abhandengekommen ist“, sagte Scholz bei seiner Regierungserklärung am Mittwoch im Bundestag.

„Es hat eine klare Auswirkung, dass so viele Krisen gleichzeitig Vertrauen und Sicherheitsgefühl in Frage gestellt haben. Das gilt für Europa. Das gilt auch für Deutschland und dem müssen wir uns stellen.“ Die Bürger hätten bei der Europawahl am meisten eine Partei gewählt, die die europäische Perspektive in Frage stelle, so der Kanzler. „Ich sage es ganz klar: Europa ist für Deutschland eine zentrale nationale Aufgabe.“

Es gehe auch um Demokratie und Zusammenhalt in der Gesellschaft. „Wenn 25 Prozent derjenigen, die hier leben, diejenigen sind, gegen die gehetzt wird, dann ist das für Zusammenhalt und Demokratie eine Herausforderung“, sagte Scholz und kündigte an: „Wir werden das nicht tolerieren.“

Der Kanzler bestätigte vor den Beratungen im Europäischen Rat, dass er sich mit anderen europäischen Staats- und Regierungschefs der großen Parteienfamilien auf eine Nominierung von Ursula von der Leyen (CDU) für eine zweite Amtszeit als EU-Kommissionspräsidentin geeinigt hat. Zudem habe man sich darauf verständigt, dass die liberale estnische Regierungschefin Kaja Kallas EU-Außenbeauftragte werden soll und der frühere portugiesische Regierungschef António Costa den Posten des EU-Ratspräsidenten erhalten soll.

„Das ist aus meiner Sicht eine gute Besetzung und klare Entscheidung für eine gute europäische Zukunft.“ Eine Hängepartie dürfe man sich in diesen schwierigen Zeiten nicht leisten, sagte er. Die Bürger erwarteten keinen Streit, sondern eine schnelle Arbeit der europäischen Institutionen.

Bei den Verhandlungen über die Schwerpunkte für die Europäische Union in den kommenden Jahren will Scholz die Sorgen um die innere und äußere Sicherheit berücksichtigen. Dabei gehe es um die Umsetzung der Asylrechtsreform, die Wettbewerbsfähigkeit und die Handlungsfähigkeit der EU bei einer Erweiterung.

Mit Blick auf den Ukrainekrieg warf Scholz Putin vor, weiter auf Krieg und Aufrüstung zu setzen. Das werde an dessen „vermeintlichen Waffenstillstandsangebot“ deutlich. „Das war nicht nur ein Waffenstillstand, nein, da stand auch noch drin, dass Gebiete, die die russischen Truppen noch gar nicht besetzt haben, auch noch hergegeben werden sollen von der Ukraine.“ Wer glaube, dass die Ukraine das überleben würde und dass daraus ein dauerhafter Frieden für Europa werde, „der muss schon sehr viel Russia Today schauen“, sagte der SPD-Politiker. Nur Annäherung könne Frieden schaffen.

Scholz erklärte, die Europäische Union sei auch noch heute „das entscheidende Friedens- und Wohlstandsprojekt“ für den Kontinent. „Sie ist wichtiger denn je und sie kann sich auf Deutschland verlassen.“


Foto: Olaf Scholz am 26.06.2024, via dts Nachrichtenagentur

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FDP stellt Kürzungsforderungen für den Haushalt auf

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die FDP prescht in den Haushaltsverhandlungen mit neuen Kürzungsforderungen vor. „Man kann zum Beispiel schon hinterfragen, ob es wirklich nötig ist, dass wir unter den G7-Staaten bei der Entwicklungshilfe prozentual betrachtet an erster Stelle stehen müssen – und zwar mit großem Abstand“, sagte der FDP-Bundestagsabgeordnete Maximilian Mordhorst in der aktuellen Ausgabe der Wochenzeitung „Die Zeit“.

„Da sprechen wir von über zehn Milliarden Euro im Jahr. Mich belastet es als junger Mensch auch, dass wir jährlich 112 Milliarden Euro an Bundeszuschuss an die Rentenkasse überweisen, weil sich das Rentensystem nicht selbst trägt“, so Mordhorst.

Die Ampelparteien haben diese Woche eingeräumt, dass der Haushalt nicht wie geplant kommende Woche im Kabinett verabschiedet werden kann. Im Etat fehlen mindestens 25 Milliarden Euro.

Mordhorst verteidigt die Schuldenbreme, die in der SPD und bei den Grünen auf Kritik stößt. Sie sei „ein Element nachhaltiger Finanzpolitik“, sagte er. „Wenn wir jetzt die Schuldenbremse lockern, dann haben wir in ein paar Jahren keinen finanziellen Spielraum mehr, um auf Krisen zu reagieren.“

Die Regelung im Grundgesetz sei eine kluge Selbstbindung der Politik, so wie sich Odysseus in der griechischen Mythologie an den Mast seines Schiffes gebunden habe, um nicht den Sirenen zu verfallen. „Das Problem beim Sirenengesang ist ja, dass er immer gut klingt. Aber sobald man sich verführen lässt, töten einen die Sirenen, und man wird aufgefressen“, so Mordhorst. „Wenn wir sagen, wir gehen an die Schuldenbremse ran, dann gibt es kein Halten mehr.“


Foto: Schuldenuhr (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Bundesanwaltschaft lässt mutmaßliches IS-Mitglied festnehmen

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Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Die Bundesanwaltschaft hat am Dienstag auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 12. Juni einen irakischen Staatsangehörigen in Gütersloh durch Beamte des Bundeskriminalamts festnehmen lassen. Der Beschuldigte sei der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland „dringend verdächtig“, teilte der Generalbundesanwalt am Mittwoch mit.

Im Haftbefehl heißt es, der Beschuldigte habe sich zwischen 2014 und 2017 im Irak als Kämpfer für die ausländische terroristische Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) betätigt. Er sei verschiedenen Kampfeinheiten zugewiesen gewesen und hierfür von der Organisation bezahlt worden.

Der Beschuldigte wurde am Mittwoch dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, so die Bundesanwaltschaft. Der Richter habe ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.


Foto: Generalbundesanwalt (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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