Sonntag, Dezember 22, 2024
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Berichte: Einigung im Tarif- und Sparkonflikt bei Volkswagen

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Wolfsburg (dts Nachrichtenagentur) – Im Tarif- und Sparkonflikt bei Volkswagen zeichnet sich ein Durchbruch ab. Nach fünf Tagen und mehr als 60 Stunden Gesprächen stünden Konzern und Gewerkschaft IG Metall im Streit um Löhne und Sparprogramm vor einer Einigung, meldeten verschiedene Medien am frühen Freitagabend.

Laut Informationen der „Bild“ stehen dabei zwei VW-Werke vor dem Aus: Der Standort Dresden soll umgewidmet oder geschlossen werden, Osnabrück soll an einen Rüstungskonzern gehen. Für Zwickau und Emden sei eine Schließung der VW-Fabriken dagegen vom Tisch.

Das „Manager Magazin“ berichtete unterdessen, langfristig sollten deutlich mehr als 10.000 Stellen gestrichen werden, vor allem durch natürliche Fluktuation wie Renteneintritte. Die FAZ wusste am frühen Freitagabend auf ihrer Internetseite zu berichten, dass bis zum Jahr 2030 mehr als 35.000 Stellen bei VW wegfallen sollen.


Foto: VW-Werk (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Früherer BSI-Chef rechnet mit ZDF-Intendant Norbert Himmler ab

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Berlin/Mainz (dts Nachrichtenagentur) – Der ehemalige BSI-Präsident Arne Schönbohm erhebt schwere Vorwürfe gegen ZDF-Intendant Norbert Himmler. Der trage Verantwortung für die Folge der Sendung „ZDF Magazin Royale“, die Schönbohm seinen Job als Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) kostete, sagte er der „Süddeutschen Zeitung“ (Samstagausgabe).

In der entsprechenden Ausgabe kam durch die Ausführungen von Moderator Jan Böhmermann der Eindruck auf, Schönbohm könnte Kontakte zu russischen Geheimdiensten haben. Himmler sei seiner Dienstaufsichtspflicht nicht gerecht geworden, sagte Schönbohm und forderte Konsequenzen. „Wenn man während des russischen Angriffskriegs den Präsidenten einer nationalen Sicherheitsbehörde derart beschuldigt, da kann man schon auf den Gedanken kommen, dass er seinen Laden nicht im Griff hat.“

Himmler solle zudem erklären, „was er tut, damit so etwas nicht noch einmal geschieht“. Schönbohm sagte auch, das ZDF sei seinem Auftrag nicht gerecht geworden: „Mir geht es um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der neun Milliarden im Jahr bekommt. Da erwarte ich eine bestimmte Qualität, und die wurde hier nicht gewährleistet.“

Das Landgericht München hatte Schönbohm in dessen Klage gegen das ZDF am Donnerstag teilweise Recht gegeben und dem Sender vier der fünf beanstandeten Äußerungen über Schönbohm untersagt. Die von Schönbohm geforderte Geldentschädigung in Höhe von 100.000 Euro lehnte es aber ab.

Er habe nie wissentlich Kontakt mit russischen Nachrichtendiensten gehabt, sagte Schönbohm der SZ. Trotzdem wurde er wegen eines ZDF-Beitrages, der das suggerierte, von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) versetzt. Heute leitet er die deutlich kleinere Bundesakademie für öffentliche Verwaltung. „Dieser ZDF-Beitrag gefährdete Deutschlands Sicherheit, er hätte überhaupt nicht erscheinen sollen“, sagte Schönbohm. „Im Mittelalter gab es einen Pranger, heute gibt es Jan Böhmermann.“

Schönbohm sagte, dass er nach der Ausstrahlung Morddrohungen bekommen habe. Das ZDF erklärte, man habe „sowohl im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens als auch darüber hinaus wiederholt darauf hingewiesen, dass in der Sendung vom 07.10.2022 solche bewussten Kontakte gar nicht – weder direkt noch indirekt – behauptet worden seien.“ Jan Böhmermann hatte am Donnerstag bekräftigt, er stehe hinter der Recherche seines Teams zu Schönbohm. Ob Schönbohm oder das ZDF gegen das Urteil in Berufung gehen, ist noch nicht bekannt.


Foto: Norbert Himmler (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Erstmals absolute Mehrheit für volle Cannabis-Legalisierung

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Erstmals spricht sich laut Umfrageinstitut Infratest eine absolute Mehrheit der Deutschen für eine weitergehende Legalisierung von Cannabis aus, also eine regulierte Abgabe an Erwachsene, wie sie ursprünglich im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung vereinbart war. Eine ähnlich große Mehrheit widerspricht den Plänen von CDU/CSU, den Besitz geringer Mengen Cannabis und den Eigenanbau einiger Pflanzen wieder als Straftat zu verfolgen.

Nach drei Jahren Stagnation der Zustimmung zur Legalisierung knapp unterhalb von 50 Prozent klettere der entsprechende Wert nun auf 59 Prozent, wie der „Deutsche Hanfverband“ am Freitag mitteilte, der die Umfrage seit zehn Jahren regelmäßig bei Infratest in Auftrag gibt. Dies sei überraschend, weil seit Antritt der Ampelregierung die Gegner der Cannabislegalisierung wie Bundesärztekammer und Polizeigewerkschaften regelmäßig mit hoher Medienreichweite Negatives über das diskutierte und umgesetzte Cannabisgesetz (CanG) verbreitet hätten.

Besonders groß ist die Zustimmung mit 78 Prozent unter Grünen-Wählern, dahinter folgen SPD-Wähler mit 63 Prozent, und selbst unter AfD-Wählern sind mit 53 Prozent mehr Personen für eine Cannabis-Legalisierung als dagegen. Die Ablehnung überwiegt bei BSW-Wählern (52 Prozent dagegen, 48 Prozent dafür) und CDU/CSU-Wählern (53 Prozent dagegen, 46 Prozent dafür). Für FDP- und Linke-Wähler wurden keine Zahlen veröffentlicht.

Weitere Ergebnisse der Umfrage: 37 Prozent der Bundesbürger sind dafür, den Besitz geringer Mengen wieder als Straftat zu verfolgen, 41 Prozent wollen den Eigenanbau entsprechend verfolgen lassen. Infratest hatte vom 11. bis 16. Dezember bundesweit 1.003 Personen befragt.


Foto: „Smoke-in“ vor dem Brandenburger Tor (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Casper auf Platz eins der Album-Charts

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Baden-Baden (dts Nachrichtenagentur) – Der Rapper Casper ist mit seinem Album „Live in Bielefeld“ neu auf Platz eins der deutschen Album-Charts. Das teilte die GfK am Freitag mit.

Casper hatte das Album im vergangenen Juni vor 28.000 Fans auf der Bielefelder Alm aufgenommen, es ist sein siebtes Nummer-eins-Album. Erst mit einigem Abstand folgen in der Woche vor Weihnachten die US-Rocker von Linkin Park („From Zero“, zwei) und die K-Pop-Band Stray Kids („Hop“, drei).

Während Taylor Swifts „The Tortured Poets Department“ die vierte Stelle verteidigt, debütieren die beiden HipHop-Superstars Snoop Dogg & Dr. Dre („Missionary“, sieben) sowie die Synth-Pop-Kultband Camouflage („Rewind To The Future And Goodbye“, acht) in der Top 10. Auch Helloween („Live At Budokan (Live)“, 14) und Grobschnitt („Solar Music – Live“, 17) rocken vorne mit.

In den Single-Charts kommt es zu einer kleinen Überraschung: Erstmals seit zwei Jahren verdrängen Wham! („Last Christmas“) die ewige Konkurrentin Mariah Carey („All I Want For Christmas Is You“) vom Vor-Weihnachts-Thron. Zu verdanken ist dies wohl unter anderem einer limitierten Neuauflage, die anlässlich des 40. Jubiläums erschienen ist.

Insgesamt bevölkern bereits 52 Weihnachtslieder die Top 100. Als höchste Neueinsteiger landen Lacazette („Wer“, 60), Lola Young („Messy“, 68) und Nina Chuba („Waldbrand“, 73) in der unteren Hälfte.

Die Offiziellen Deutschen Charts werden von GfK Entertainment im Auftrag des Bundesverbandes Musikindustrie (BVMI) ermittelt. Sie decken 90 Prozent aller Musikverkäufe ab. Basis der Hitlisten sind die Verkaufs- bzw. Nutzungsdaten von ca. 2.600 Händlern/Filialen sämtlicher Absatzwege. Dazu zählen der stationäre Handel, E-Commerce-Anbieter, Download-Portale und Streaming-Plattformen.


Foto: Casper (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Conference League: Heidenheim trifft auf Kopenhagen

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Nyon (dts Nachrichtenagentur) – Der 1. FC Heidenheim trifft in den Play-offs der Conference League auf den FC Kopenhagen. Das ergab am Freitag in Nyon die Auslosung.

Das Hinspiel findet dann am 13. Februar in der dänischen Hauptstadt statt. Eine Woche später gastiert der FCK dann auf der Ostalb.

Heidenheim hatte die Gruppenphase auf Platz 16 abgeschlossen und den direkten Einzug ins Achtelfinale am Donnerstag knapp verpasst. Kopenhagen landete zwei Punkte und zwei Plätze dahinter.

Die Dänen hatten letzte Saison noch in der Champions League gespielt und waren erst im Achtelfinale an Manchester City gescheitert.


Foto: Norman Theuerkauf (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Banaszak für kostenlose Bahn-Sitzplatzreservierung über Weihnachten

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Grünen-Chef Felix Banaszak spricht sich dafür aus, dass die Deutsche Bahn in der Weihnachtszeit die Sitzplatzreservierung kostenlos anbietet.

„Es wäre gut, wenn die Bahn etwas Stress von den Reisenden nehmen würde“, sagte Banaszak dem Nachrichtenportal T-Online. „Beispielsweise indem der Sitzplatz um die Feiertage herum gleich mit dem Ticketkauf reserviert wäre und mehr Züge eingesetzt würden.“

Banaszak nannte den Zustand der Bahn „absolut bedrückend“ und sagte: „Bahnfahren muss wieder Spaß machen und so attraktiv sein, dass Menschen gerne das Auto stehen lassen.“ Es habe zwar Erfolge gegeben, etwa die Sanierung der Riedbahn, aber er gestand ein: „Wir werden noch eine Zeit lang mit den Folgen der Streckensanierungen leben müssen, so ehrlich müssen wir sein.“

Den CSU-Verkehrsministern der Vergangenheit warf Banaszak vor, dass sie „die Bahn jahrelang bewusst haben verrotten lassen“. Um die Infrastruktur weiter zu sanieren, „wollen wir unseren Deutschlandfonds nutzen“, sagte der Grünen-Chef. „Eine Reise mit der Deutschen Bahn darf kein Glücksspiel sein, sondern muss wieder zum Sicherheitsversprechen dieses Landes gehören.“


Foto: Sitzplatzreservierung bei der Deutschen Bahn (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Trumps geplante Autozölle könnten in Europa 25.000 Jobs kosten

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Chicago (dts Nachrichtenagentur) – Die vom künftigen US-Präsidenten Donald Trump angedrohten Zölle auf Autoimporte könnten Europa hart treffen. Das ergibt eine Analyse der Unternehmensberatung Kearney, über die der „Spiegel“ berichtet.

Demnach wären bei VW, Mercedes-Benz, BMW und Stellantis (Peugeot, Fiat, Chrysler), die ein besonders großes US-Geschäft haben, sowie den 1.000 größten europäischen Zulieferern bis zu 25.000 Arbeitsplätze gefährdet, obwohl die Hersteller teils in US-Werken produzieren.

„Rund 640.000 Fahrzeuge werden jährlich aus Europa in die USA exportiert – abhängig vom Szenario könnten die Zölle zu Umsatzverlusten zwischen 3,2 und 9,8 Milliarden Dollar auf Herstellerebene führen, was sich wiederum auf die Zulieferer auswirken würde“, erklärte Kearney-Partner Nils Kuhlwein.

In einem ersten Szenario werden die Zölle vollständig an die US-Kunden weitergegeben. Die Rechnung zeigt, dass bei Zöllen von zehn, 15 oder 20 Prozent die Nachfrage nach importierten Fahrzeugen um 60.000 bis 185.000 Einheiten sinken könnte. Dies würde Umsatzverluste für die Hersteller zu Werksabgabepreisen von maximal 9,8 Milliarden Dollar bedeuten, für Zulieferer bis zu 7,3 Milliarden Dollar.

Sollten die Autobauer die Zölle stattdessen auf ihre Zulieferer abwälzen, könnten deren Ergebnisse bei einer Weitergabe der Mehrkosten von 60 Prozent um bis zu 3,1 Milliarden Euro sinken, was 25.000 Jobs gefährde, so Kuhlwein.


Foto: Autoproduktion (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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BKA-Chef fordert "Zeitenwende" der inneren Sicherheit

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Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – Der Präsident des Bundeskriminalamts, Holger Münch, fordert eine „Zeitenwende“ der inneren Sicherheit.

In einem Gastbeitrag für den „Spiegel“ warnt Münch: „Die Sicherheitslage wird sich weiter verschärfen. Es ist Zeit, zu handeln.“ Spionage und Sabotage, Extremismus und Terrorismus, Cybercrime und Organisierte Kriminalität – es gebe keinen Phänomenbereich, der dem BKA nicht Grund zur Sorge biete. „Diese Lage erlaubt nur eine Schlussfolgerung: Wir brauchen eine echte Zeitenwende auch für unsere Sicherheitsbehörden. Innere und äußere Sicherheit dürfen nicht mehr separiert gedacht werden“, so Münch.

Nötig sei unter anderem eine bessere Ausstattung der Polizei, etwa um die kryptierte Kommunikation von Verbrechern überwachen zu können. „Wir müssen uns befähigen, große Datenmengen oder angegriffene IT-Infrastrukturen zu analysieren. Dabei können Instrumente der Künstlichen Intelligenz helfen.“ Das gehe nur mit „Verstärkungen im Personal- und Sachhaushalt“.

Auch gesetzgeberisch gebe es Nachholbedarf: „Längst überfällig ist die Zeit ohnehin für die IP-Adressenspeicherung, einen Teil der sogenannten Vorratsdatenspeicherung.“ Man brauche eine zeitlich begrenzte, verpflichtende Speicherung von IP-Adressen. „Quick Freeze, also das nachträgliche Einfrieren von Daten, seit Jahren als vermeintliche Alternative zur Datenspeicherung in der politischen Diskussion, hilft hier genau null“, so Münch.


Foto: Polizist (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Bundesrat stimmt Grundgesetzänderung für Verfassungsgericht zu

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Bundesrat hat den Grundgesetzänderungen für eine stärkere Absicherung des Bundesverfassungsgerichts zugestimmt. Am Freitag erzielte das Vorhaben in der Länderkammer die nötige Zweidrittelmehrheit, lediglich Brandenburg enthielt sich.

Einen Tag zuvor hatte der Bundestag mit großer Mehrheit für die Anpassungen in der Verfassung votiert. Mit dem Vorhaben sollen wesentliche Strukturmerkmale des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz festgeschrieben werden. Zudem soll für den Fall einer Blockade bei der Richterwahl ein Ersatzwahlmechanismus eingeführt werden.

Dafür sollen die Artikel 93 und 94 des Grundgesetzes geändert werden. In Artikel 93 soll künftig der Status als Verfassungsorgan und die Organisation des Bundesverfassungsgerichts verankert werden. Festgeschrieben werden soll unter anderem, dass das Gericht aus zwei Senaten mit jeweils acht Richtern besteht. Ebenso sollen die Amtszeit von zwölf Jahren, die Altersgrenze der Richter, das Wiederwahlverbot und die Geschäftsordnungsautonomie des Gerichts in dem Artikel normiert werden.

Artikel 94 regelt dann künftig die Zuständigkeiten des Gerichts, die bisher in Artikel 93 geregelt sind. Zudem soll die Bindungswirkung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts explizit im Grundgesetz festgeschrieben werden. Die Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts soll laut Entwurf künftig in Artikel 93 (bisher: Artikel 94) grundgesetzlich geregelt werden. Die Richter sollen weiterhin je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt werden.

Neu aufgenommen werden soll ein Ersatzwahlmechanismus, der greifen soll, „wenn innerhalb einer zu bestimmenden Frist nach dem Ende der Amtszeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden eines Richters eine Wahl seines Nachfolgers nicht zustande kommt“. Dann soll das Wahlrecht vom jeweils anderen Wahlorgan wahrgenommen werden, wenn das eigentlich zuständige Wahlorgan innerhalb von drei Monaten nach Vorlage eines Wahlvorschlags durch das Plenum des Bundesverfassungsgerichts keinen neuen Richter gewählt hat.

Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz sieht aktuell vor, dass das Plenum des Bundesverfassungsgerichts eigene Wahlvorschläge unterbreiten kann, wenn eine Richterwahl nicht innerhalb von zwei Monaten nach Ende der Amtszeit beziehungsweise dem vorzeitigen Ausscheiden eines Richters oder einer Richterin erfolgt ist. Voraussetzung ist zudem die Aufforderung durch das älteste Mitglied des Wahlausschusses des Bundestages beziehungsweise die Spitze des Bundesrates.


Foto: Sitzung des Bundesrates am 20.12.2024, via dts Nachrichtenagentur

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Rückgang bei Immobilienpreisen schwächt sich weiter ab

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Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – Die Preise für Wohnimmobilien (Häuserpreisindex) in Deutschland sind im 3. Quartal 2024 gegenüber dem 3. Quartal 2023 um durchschnittlich 0,7 Prozent gesunken.

Im 2. Quartal 2024 lag der Rückgang gegenüber dem Vorjahresquartal noch bei 2,5 Prozent. Gegenüber dem Vorquartal stiegen die Preise für Wohnimmobilien um 0,3 Prozent und damit weniger stark als im 2. Quartal 2024 (+1,5 Prozent), teilte das Statistische Bundesamt am Freitag mit.

In den meisten Gegenden Deutschlands sind die Immobilienpreise im 3. Quartal 2024 im Vergleich zum 2. Quartal 2024 gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahresquartal schwächten sich die Preisrückgänge größtenteils ab. Teilweise waren aber auch im Vorjahresvergleich Preissteigerungen zu beobachten: So musste beispielsweise in den kreisfreien Großstädten für Wohnungen 2,4 Prozent und für Ein- und Zweifamilienhäuser 0,2 Prozent mehr als im 3. Quartal 2023 gezahlt werden. Im Vergleich zum 2. Quartal 2024 waren in den kreisfreien Großstädten Wohnungen 1,0 Prozent und Ein- und Zweifamilienhäuser 1,5 Prozent teurer.

In den dünn besiedelten ländlichen Kreisen hingegen waren die Immobilienpreise im 3. Quartal 2024 weiterhin größtenteils rückläufig. Für Wohnungen musste hier 5,7 Prozent weniger als im 3. Quartal 2023 beziehungsweise 1,8 Prozent weniger als im 2. Quartal 2024 gezahlt werden. Ein- und Zweifamilienhäuser waren in den dünn besiedelten ländlichen Kreisen 2,1 Prozent günstiger als im Vorjahr, im Vorquartalsvergleich waren die Preise unverändert.

In den sieben größten Städten Deutschlands (Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart und Düsseldorf) sind die Preise für Wohnungen im Vergleich zum 3. Quartal 2023 um 0,2 Prozent und im Vergleich zum 2. Quartal 2024 um 0,5 Prozent gestiegen. Für Ein- und Zweifamilienhäuser hingegen musste in diesen Städten 5,3 Prozent weniger als im Vorjahresquartal und 3,1 Prozent weniger als im Vorquartal gezahlt werden, so die Statistiker.


Foto: Wohnhäuser (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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