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Windkraft bleibt wichtigster Energieträger – mehr Stromimporte

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Windräder (Archiv), via dts NachrichtenagenturWiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – Im ersten Quartal 2024 sind in Deutschland 121,5 Milliarden Kilowattstunden Strom produziert und in das Stromnetz eingespeist worden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen am Donnerstag mitteilte, waren das 7,5 Prozent weniger Strom als im ersten Quartal 2023 (131,4 Milliarden Kilowattstunden).

Trotz des allgemeinen Rückgangs der Stromerzeugung stieg die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien im Vergleich zum ersten Quartal 2023 um 11,6 Prozent. Damit stammte der im ersten Quartal 2024 erzeugte Strom zu 58,4 Prozent aus erneuerbaren Quellen (erstes Quartal 2023: 48,5 Prozent). Dies war der höchste Anteil an Strom aus erneuerbaren Energien für ein erstes Quartal seit Beginn der Erhebung im Jahr 2018. Demgegenüber ging die Stromerzeugung aus konventionellen Energieträgern um 25,4 Prozent auf einen Anteil von 41,6 Prozent an der inländischen Stromproduktion zurück.

Den größten absoluten Anstieg bei der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien verzeichnete die Windkraft mit einem Plus von 5,0 Milliarden Kilowattstunden (+12,0 Prozent). Im ersten Quartal 2024 stammten 46,8 Milliarden Kilowattstunden Strom und damit 38,5 Prozent des gesamten inländisch produzierten Stroms aus Windkraft. Damit war die Windkraft wie bereits im ersten Quartal 2023 (31,8 Prozent) die wichtigste Energiequelle. Am zweitgrößten war der absolute Anstieg mit 1,4 Milliarden Kilowattstunden bei der Stromerzeugung aus Photovoltaik (+21,0 Prozent). Insgesamt wurden 8,1 Milliarden Kilowattstunden Strom aus Photovoltaik erzeugt, das waren 6,6 Prozent der Stromproduktion.

Der starke Rückgang der Stromerzeugung aus konventionellen Energieträgern lässt sich vor allem auf die deutliche Abnahme der Stromproduktion aus Kohle zurückführen. Im Vergleich zum ersten Quartal 2023 sank die Stromeinspeisung aus Kohle im ersten Quartal 2024 um 11,0 Milliarden Kilowattstunden oder 28,2 Prozent. Mit einem Anteil von 23,0 Prozent an der gesamten Stromproduktion war Kohle im ersten Quartal 2024 aber weiterhin der zweitwichtigste Energieträger.

Da am 15. April 2023 die letzten drei Kernkraftwerke abgeschaltet worden waren, gab es im ersten Quartal 2024 keine Stromeinspeisung aus inländisch erzeugter Kernenergie mehr. Im ersten Quartal 2023 waren noch 5,8 Milliarden Kilowattstunden oder 4,4 Prozent des Stroms aus Kernenergie erzeugt worden. Zudem sank im ersten Quartal 2024 auch die Stromeinspeisung aus Erdgas gegenüber dem Vorjahresquartal um 0,4 Milliarden Kilowattstunden oder 1,9 Prozent auf 19,2 Milliarden Kilowattstunden. Das entsprach einem Anteil von 15,8 Prozent an der gesamten Stromeinspeisung.

Im ersten Quartal 2024 verzeichnete Deutschland einen Anstieg der Stromimporte um 38,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal, so das Bundesamt weiter. Insgesamt wurden 16,8 Milliarden Kilowattstunden Strom importiert, verglichen mit 12,1 Milliarden Kilowattstunden im ersten Quartal 2023. Im Gegensatz dazu gingen die Stromexporte um 21,7 Prozent zurück auf 16,7 Milliarden Kilowattstunden, verglichen mit 21,3 Milliarden Kilowattstunden im ersten Quartal 2023. Der Anstieg der Stromimporte und der gleichzeitige Rückgang der Exporte führte dazu, dass die tatsächlich in Deutschland verfügbare und nachgefragte Strommenge im Vergleich zum Vorjahresquartal nahezu unverändert geblieben ist.


Foto: Windräder (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Kubicki wirft führenden Politikern Doppelmoral vor

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Wolfgang Kubicki (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) warnt davor, gewalttätige Angriffe auf AfD-Politiker in ihrer Bedeutung herunterzuspielen und wirft führenden Politikern Doppelmoral vor. „Warum halten weite Teile des politischen Spektrums einen Angriff auf einen Vertreter der AfD nicht für einen Angriff auf die Demokratie?“, sagte er der „Bild“.

„Ich bezweifele sehr, dass für alle Beteiligten Artikel 1 des Grundgesetzes immer die unumstößliche Grundlage in der politischen Auseinandersetzung war. Dies muss sich endlich ändern.“ Kubicki erinnerte daran, dass er bereits vor fast fünf Jahren im Deutschen Bundestag davor gewarnt habe, „welche Probleme uns ereilen, wenn wir den Korridor der Meinungsfreiheit immer weiter einengen und doppelte Standards bei gewalttätigen Angriffen auf Politiker oder Parteizentralen errichten“.

In Richtung der Abgeordnetenkollegen habe er vor dem Hintergrund verschiedener damals aktueller Geschehnisse gewarnt: „Gerade Abgeordnete des Deutschen Bundestages haben eine Vorbildfunktion für die Debattenkultur im Land. Wenn wir uns nicht von solchen Rechtsbrüchen klar distanzieren – gerade wenn es Vertreter der anderen Seite des politischen Spektrums betrifft – dann machen wir uns über kurz oder lang selbst mitschuldig an der Verrohung des gesellschaftlichen Diskurses.“ Für einen Demokraten müsse es gleichgültig sein, welche Gesinnung hinter einer antidemokratischen Aktion steckt, sagte Kubicki der „Bild“.


Foto: Wolfgang Kubicki (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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NRW-Justizminister mahnt besseren Schutz des Verfassungsgerichts an

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Bundesverfassungsgericht (Archiv), via dts NachrichtenagenturDüsseldorf (dts Nachrichtenagentur) – NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) hat zum Abschluss der Justizministerkonferenz am Donnerstag eine rasche Entscheidung für eine bessere Absicherung des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz angemahnt. „Im Handbuch der Autokratie steht der Griff nach der Justiz an erster Stelle“, sagte Limbach der „Rheinischen Post“.

„Die schwache Absicherung des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz ist die Achillesferse unseres Rechtsstaats.“ Diese offene Flanke könne man mit ein paar wirkungsvollen Federstrichen schließen. „Konzept und Gesetzentwurf dazu liegen griffbereit“, sagte Limbach. Man brauche jetzt eine entschlossene Haltung aller Demokraten und eine breite Unterstützung des Länderentwurfs. „Dafür werde ich auf der Justizministerkonferenz und im parlamentarischen Raum mit aller Kraft werben“, sagte der NRW-Justizminister.

Limbach bezog sich damit auf einen Gesetzentwurf von NRW und Hamburg, der im Länderkreis beraten wurde. Der Entwurf sieht unter anderem vor, die Regelungen zum Bundesverfassungsgericht im Grundgesetz zu verankern, die Wahl der Mitglieder gegen Minderheitenblockaden im Bundestag oder Bundesrat zu sichern und Änderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes zustimmungspflichtig für den Bundesrat zu machen. Gespräche zu einem besseren rechtlichen Schutz des Bundesverfassungsgerichts gibt es auch im Bundestag zwischen den Ampelfraktionen und der Union.


Foto: Bundesverfassungsgericht (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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SPD-Fraktion macht Druck beim Ausbau der Frauenhaus-Plätze

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Leni Breymaier (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Leni Breymaier, familienpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, hat zügige Fortschritte beim geplanten Rechtsrahmen für Frauenhäuser gefordert. „Es sind zwar die Länder zuständig, ohne Beteiligung des Bundes wird das aber nichts“, sagte sie dem „Tagesspiegel“ (Donnerstagausgabe).

„Wir sollten unbedingt zügig die Finanzierungsstrukturen zwischen Bund, Ländern und Trägern fertig haben.“ Auch gehe es darum, nicht nur die Folgen von Gewalt in den Blick zu nehmen, sondern Gewalt zu verhindern, so Breymaier.

Am Mittwoch wurde bekannt, dass die gemeldeten Fälle häuslicher Gewalt im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr angestiegen sind. Dieser Anstieg wird im aktuellen Lagebild „Häusliche Gewalt“ ausgewiesen, das am Freitag in Berlin vorgestellt werden soll. Als „sehr besorgniserregend“ hat Müserref Tanriverdi, Leiterin der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt, den Anstieg bezeichnet.

„Welche genauen Ursachen der Anstieg hat, muss näher betrachtet werden. Der Anstieg kann auch ein Indiz für eine erhöhte Meldebereitschaft und für eine höhere Sensibilisierung in der Gesellschaft sein. Aber wir wissen es nicht“, sagte Tanriverdi der Zeitung.

Bund, Länder und Kommunen verhandeln derzeit über den von der Ampel geplanten einheitlichen Rechtsrahmen für Frauenhäuser und deren Finanzierung. Federführend ist auf Bundesebene das Familienministerium.

„Wir sind derzeit in der Debatte weiter, als wir je in einer Legislaturperiode gekommen sind. Das begrüßen wir ausdrücklich“, sagte Sibylle Schreiber, Geschäftsführerin des Vereins Frauenhauskoordinierung. „Aber die wichtigste Frage ist noch völlig offen: nämlich mit welchen Summen Bund und Länder jeweils für den dringend notwendigen Ausbau des Hilfesystems zahlen.“

Vor wenigen Tagen wurde eine Kostenstudie veröffentlicht, die das Familienministerium beauftragt hat. Demnach wurden im Jahr 2022 für das gesamte Hilfssystem aus Frauenhäusern und Beratungsstellen 270,5 Millionen Euro ausgegeben. Es gibt in der Studie zwei Szenarien für den Ausbau des Hilfesystems: In einem Fall würden pro Jahr insgesamt mehr als 1,6 Milliarden Euro benötigt. Im günstigeren Fall wären es immer noch knapp 673 Millionen Euro. In Verhandlungskreisen ist die Sorge zu hören, die FDP könne zusätzliche Mittel verweigern.

Das geplante Gewalthilfegesetz wäre im Bundesrat zustimmungspflichtig, denn die Länder müssten für den künftigen Rechtsanspruch geradestehen. Also werden die Länder dem Vernehmen nach nur ihren Segen geben, wenn der Bund einen deutlichen Anteil der Mehrkosten übernimmt.

Mittlerweile gibt es einen Diskussionsentwurf als Grundlage des geplanten Gesetzes, über den der „Tagesspiegel“ berichtet. „Personen, die von geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt im Sinne des Gesetzes betroffen sind, haben Anspruch auf Schutz und auf fachliche Beratung“, heißt es darin. Das wäre der Paradigmenwechsel, für den Frauenrechtsorganisationen seit Langem kämpfen: ein Rechtsanspruch. In Kraft treten soll er am 1. Januar 2030.

Der Entwurf gibt als Ziel vor, das Hilfesystem „bedarfsgerecht“ auszubauen. Schutz-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen sollen für die Opfer künftig kostenlos sein. Derzeit ist es so, dass Frauen, falls sie über ein entsprechendes Einkommen verfügen, für den Aufenthalt im Frauenhaus zahlen müssen. Geplant ist auch eine bundesweite Fallstatistik. Ein solcher Überblick fehlt bisher.


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Grünen-Haushälter wirft Lindner unseriöse Finanzpolitik vor

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Sven-Christian Kindler (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Chef-Haushälter der Grünen-Bundestagsfraktion, Sven-Christian Kindler, hat Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) eine unseriöse Finanzpolitik vorgeworfen. „Ich verstehe angesichts der Haushaltslücke nicht, wie man einerseits von allen Ressorts harte Kürzungen verlangen kann, um dann andererseits große Milliarden an Steuergeschenken für Besserverdienende zu fordern“, sagte Kindler der „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgaben). „Das passt nicht mit den Grundrechenarten zusammen.“

Seriöse Finanzpolitik sehe anders aus, sagte der Grünen-Politiker. „Wir haben den Steuertarif bereits massiv verschoben, das ist ja eine zentrale Ursache für die Haushaltsprobleme in Bund, Ländern und Kommunen“, kritisierte er.

„Vom Abbau der kalten Progression profitieren vor allem die obersten 20 Prozent der Gesellschaft. Das ist ungerecht“, sagte Kindler. „Diese Art der Steuerpolitik bringt vor allem Menschen mit hohen Einkommen wie mir mehr netto vom brutto, aber weder der Krankenpfleger noch die Reinigungsfachkraft oder die Anlagentechnikerin haben davon viel.“


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Völkerrechtler: Abschiebungen in Staaten mit Folterrisiko verboten

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Airbus-Cockpit (Archiv), via dts NachrichtenagenturHeidelberg (dts Nachrichtenagentur) – Der Heidelberger Völkerrechtler Matthias Hartwig hat mit Blick auf die Debatte über Abschiebungen nach Afghanistan auf strenge europäische Regelungen hingewiesen. „Das sogenannte Non-Refoulement ist ein absolutes Verbot: Das heißt, Asylbewerber oder Flüchtlinge dürfen nicht in ein Land zurückgewiesen werden, indem ihnen eine menschenrechtswidrige Behandlung droht“, sagte er der „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe). „Umgekehrt heißt das, dass sie hier aufgenommen werden müssen.“

Nach Artikel 33 Absatz 2 der Genfer Flüchtlingskonvention seien zwar Personen von dem Schutz dieser Konvention ausgeschlossen, die Verbrechen begangen hätten oder die ein schwerwiegendes Sicherheitsrisiko für das Land darstellten. „Allerdings wird das in Europa strikter gehandhabt: Für Deutschland gelten die Regeln der europäischen Menschenrechtskonvention, wo in Artikel 3 das Folterverbot festgeschrieben steht. Das wird vom europäischen Menschenrechtsgerichtshof dahingehend ausgelegt, dass eine Person, ganz gleich was sie getan hat, nicht in ein Land ausgeliefert werden darf, wo ihr Folter droht“, so Hartwig, der Professor am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht ist.

„In der Diskussion über die Abschiebung von Personen, die einer Straftat verdächtig sind, sollte auch das Legalitätsprinzip berücksichtigt werden: Danach muss die Staatsanwaltschaft eine in Deutschland begangene Straftat verfolgen und sie bei hinreichendem Tatverdacht zur Anklage bringen“, erklärte er. „Der Staat hat einen Strafanspruch, und der sollte nicht durch eine Abschiebung in ein Land ausgehebelt werden, in dem möglicherweise, wenn nicht sogar wahrscheinlich, eine Tat nicht strafrechtlich verfolgt wird.“


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Menschenrechtsexpertin sieht Abschiebungen nach Afghanistan kritisch

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Flugzeugkabine mit Cockpit-Tür (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Menschenrechtsexpertin Nele Allenberg sieht die aktuelle Debatte über Abschiebungen nach Afghanistan kritisch. „Der Schutz der öffentlichen Sicherheit ist eine wichtige Aufgabe der Innenpolitik“, sagte die Mitarbeiterin des Deutschen Instituts für Menschenrechte der „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe). „Nicht aus dem Blick geraten dürfen aber menschenrechtliche Grundprinzipien. Das sind die Refoulement-Verbote aus der Genfer Flüchtlingskonvention und aus der europäischen Menschenrechtskonvention.“

Gerichte hätten Personen schon einen Abschiebungsschutz erteilt, „die keinerlei Verbindungen nach Afghanistan haben und bei denen es als gesichert gilt, dass die sich dort keine Existenz aufbauen können, dort hungern und dahinvegetieren“, erklärte die Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland des Deutschen Instituts für Menschenrechte.


Foto: Flugzeugkabine mit Cockpit-Tür (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Sachverständige für Versicherungspflicht gegen Elementarschäden

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Nach dem Hochwasser 2021 (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Vor dem Hintergrund des Hochwassers in Süddeutschland hat der neue Vorsitzende des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen, Christoph Busch, eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden gefordert. „Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen spricht sich für die Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung aus“, sagte Busch der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Donnerstagausgabe).

„Voraussetzung ist, dass sich die Prämien grundsätzlich am versicherten Risiko orientieren.“ Die Höhe der Versicherungsbeiträge könnte etwa von den Bemühungen der Versicherten abhängig gemacht werden. „Denkbar wäre auch ein Modell, bei dem zusätzliche Maßnahmen für den Hochwasserschutz seitens der Versicherten zu einem Prämienrabatt führen“, sagte Busch, dessen Gremium das Bundesumweltministerium berät

Ein Versicherungsbeitrag, der für alle gleichermaßen gilt, lehnt er ab. „Eine Einheitsprämie setzt die falschen Anreize und führt zu einer Umverteilung in die falsche Richtung.“ Busch hält präventive Maßnahmen nicht für wichtiger als einen verpflichtenden Versicherungsschutz. „Pflichtversicherung und Hochwasserschutz müssen sich ergänzen.“

Frankreich, wo der Schutz gegen Elementarrisiken staatlich geregelt ist, diene nicht als Vorbild. „Die Prämien, die dort gezahlt werden, sind nicht risikobasiert. Daher ist das französische System total untertarifiert und wirtschaftlich auf längere Sicht nicht tragfähig“, so Busch.

Ein freiwilliger Versicherungsschutz, den Verbraucher aktiv ablehnen müssen, sei allenfalls ein Kompromiss. „Es ist davon auszugehen, dass sich dann immer noch nur maximal 80 Prozent versichern würden“, fürchtet der Sachverständige. „Sollte sich später noch herausstellen, was nicht unwahrscheinlich ist, dass die restlichen 20 Prozent überwiegend in den am höchsten gefährdeten Zonen liegen, dann wird die Allgemeinheit bei der nächsten Hochwasserkatastrophe wieder einspringen müssen.“


Foto: Nach dem Hochwasser 2021 (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Landesgesundheitsminister erwarten Klagen gegen Krankenhausreform

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Krankenhaus (Archiv), via dts NachrichtenagenturKiel (dts Nachrichtenagentur) – Die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU), hat vor Klagen gegen die vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Krankenhausreform geklagt. „Dieses Gesetz wird irgendwann vor dem Bundesverfassungsgericht landen“, sagte von der Decken zu „Ippen-Media“ (Donnerstagausgabe).

Sie hält es für denkbar, dass Krankenhäuser oder Krankenkassen klagen. „Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat eine Überprüfung bei der EU angekündigt“, so von der Decken. Daher sei es so wichtig, „dass Bundestag und Bundesrat jetzt im parlamentarischen Verfahren nicht nur ein inhaltlich richtiges, sondern auch ein verfassungskonformes Gesetz hinbekommen.“

Das im Mai vom Kabinett gebilligte Gesetz befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren. Die Gesundheitsministerin rechnet mit Verzögerungen durch den Bundesrat, sollte es keine Änderungen geben. „Falls im Bundestag keine wesentlichen Anpassungen am Entwurf erfolgen, bin ich sicher, dass die Länder im Bundesrat mit einer Mehrheit den Vermittlungsausschuss anrufen werden“, so von der Decken.

Erst wenn dieses nicht klappen sollte, so von der Decken weiter, könnten die Länder über eine Klage nachdenken. Das Bundesland Bayern hatte bereits eine Klage in Aussicht gestellt. „Aber völlig unabhängig davon, ob ein Bundesland klagt: Es wird Klagen gegen dieses Gesetz geben“, sagte sie.

Insgesamt bezeichnete die CDU-Politikerin die Reform als notwendig. Die Umsetzung sei jedoch „realitätsfern“, etwa hinsichtlich der vorgesehenen Leistungsgruppen. Die Länder fordern diesbezüglich weitere Änderungen, die sie auch bei der anstehenden Gesundheitsministerkonferenz am 12. und 13. Juni artikulieren werden. Das Treffen der 16 Landesgesundheitsminister findet in Lübeck-Travemünde statt, da Schleswig-Holstein turnusgemäß den Vorsitz der GMK innehat.


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AfD will gegen Versammlungsverbot auf Mannheimer Marktplatz klagen

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Logo vor AfD-Parteitag (Archiv), via dts NachrichtenagenturMannheim (dts Nachrichtenagentur) – Die Mannheimer AfD will gegen das städtische Veranstaltungsverbot auf dem Mannheimer Marktplatz rechtlich vorgehen. Das kündigte der AfD-Kreisvorsitzende Rüdiger Ernst am Mittwoch auf Anfrage des „Mannheimer Morgen“ an. Seine Partei will nach dem tödlichen Messerangriff auf einen Polizisten rund um den Tatort am Freitag eine Veranstaltung abhalten und mobilisiert dafür seit Tagen bundesweit.

Mannheims Oberbürgermeister Christian Specht (CDU) hatte am Dienstag im Hauptausschuss eine Allgemeinverfügung angekündigt, nach der auf dem Marktplatz in den kommenden Tagen bis auf den Wochenmarkt keine Veranstaltungen stattfinden dürfen.

Eine Sprecherin der Versammlungsbehörde erklärte am Mittwochnachmittag auf Nachfrage des „Mannheimer Morgen“, dass die Stadt der AfD den Paradeplatz als Alternative zum Marktplatz angeboten habe. Die AfD aber pocht weiter auf den Marktplatz als Ort ihre Kundgebung unter dem Motto „Islamismus stoppen“, zu der auch die Bundestagsabgeordneten Markus Frohnmaier und Martin Hess erwartet werden.

AfD-Kreischef Ernst sagte, seiner Partei erschließe es sich nicht, weshalb sie die Kundgebung nicht auf dem Marktplatz abhalten könne, nachdem dort am Montag doch noch etwa 8.000 Menschen für eine Gedenkkundgebung zusammengekommen waren. Gleichzeitig widersprach er Gerüchten vehement, zur Kundgebung werde auch Martin Sellner erwartet, der Sprecher der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften „Identitären Bewegung“ war. „Das ist völliger Quatsch“, so Ernst.


Foto: Logo vor AfD-Parteitag (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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