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OpenAI entscheidet sich für Oracle Cloud Infrastructure zur Erweiterung der Microsoft Azure AI-Plattform

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Oracle, Microsoft und OpenAl gehen eine Partnerschaft ein, um die Microsoft Azure Al-Plattform auf Oracle Cloud Infrastructure (OCI) zu erweitern und zusätzliche Kapazitäten für OpenAl bereitzustellen.

OpenAI ist das KI-Forschungs- und Entwicklungsunternehmen hinter ChatGPT, das jeden Monat mehr als 100 Millionen Benutzern generative KI-Services bereitstellt.

„Wir freuen uns über die Zusammenarbeit mit Microsoft und Oracle. OCI wird die Azure-Plattform erweitern und es OpenAI ermöglichen, weiter zu skalieren“, sagte Sam Altman, Chief Executive Officer von OpenAI.

„Der Wettlauf um das führende Sprachmodell weltweit aufzubauen ist in vollem Gange und führt zu einer unbegrenzten Nachfrage nach der Gen2-KI-Infrastruktur von Oracle“, so Larry Ellison, Chairman und CTO von Oracle.

Die führende KI-Infrastruktur von OCI treibt KI-Innovation voran. OpenAI wird sich Tausenden von KI-Innovatoren aus allen Branchen weltweit anschließen, die ihre KI-Workloads auf der OCI KI-Infrastruktur ausführen. Adept, Modal, MosaicML, NVIDIA, Reka, Suno, Together AI, Twelve Labs, xAI und andere verwenden OCI Supercluster, um KI-Modelle der nächsten Generation zu trainieren und zu inferenzieren.

Die speziell entwickelten KI-Funktionen von OCI ermöglichen Start-ups und Unternehmen, Modelle überall in der Distributed Cloud von Oracle schneller und zuverlässiger zu erstellen und zu trainieren. Für das Training großer Sprachmodelle (LLMs) ist OCI Supercluster auf bis zu 64.000 NVIDIA Blackwell GPUs oder GB200 Grace Blackwell Superchips skalierbar, die über ein RDMA-Cluster-Netzwerk mit extrem niedriger Latenz und einer Auswahl an HPC-Speicher verbunden sind. OCI Compute Virtual Machines und Bare-Metal-NVIDIA-GPU-Instanzen von OCI können Anwendungen für generative KI, Computer Vision, Natural Language Processing, Empfehlungssysteme und mehr unterstützen.

Quelle:Oracle Presseservice

17 Plätze von Lago di Garda Camping sorgen für abwechslungsreichen Campingurlaub

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Dem Alltag entfliehen, in der Natur das Gefühl von Freiheit empfinden und zeitgleich ein Abenteuer erleben – mit dieser Philosophie entwickelte der Engländer Gordon Staples bereits im 18. Jahrhundert einen Vorreiter des Wohnwagens, den sogenannten „Wanderer“, der von Pferden gezogen wurde. Auch mit fortschreitender Technik hat sich der Grundgedanke des Campings bis heute nicht verändert und die Menschen suchen nach Campingplätzen inmitten von malerischen Orten und weitläufigen Landschaften. Damit das Abenteuer nicht zu kurz kommt, bieten die Betreiber eine Vielfalt an Unterkunftsmöglichkeiten auf Campingplätzen an.

Mobilheime und Stellplätze in verschiedensten Größen und Lagen, Bungalows mit Grillplatz und Whirlpool, Lodges und Glamping-Zelte – die Campingvereinigung Lago di Garda Camping, zu der 17 Campingplätze und Feriendörfer am Ost- und Westufer des Gardasees gehören, erfüllt mit ihren Einrichtungen die Erwartungen der Camper.

Für Abenteurer und Naturliebhaber

Nur der Himmel ist die Grenze gilt für die „Garda Bubble“ des La Rocca Camping Village in den Hängen der Rocca di Garda. Die drei miteinander verbundenen Glaskuppeln vermitteln ein besonderes Campingerlebnis unter den Sternen. Innerhalb der „Garda Bubble“ befindet sich ein Schlafzimmer mit Himmelbett, ein Wohnbereich sowie ein Badezimmer. Neben den durchsichtigen Kuppeln genießt man auf der Terrasse oder im eigenen Whirlpool die natürliche Stille und Weite des Gardasees.

Glamping, die Wortschöpfung aus Glamour und Camping, lässt vermuten, dass Campern etwas Besonderes geboten wird. Der Platz Riva Blu in der Nähe von Padenghe sul Garda am Westufer des Sees zeigt mit den Glamping-Zelten die vielseitigen Facetten von Camping. Die Zelte auf Stelzen mit holzvertäfelter Terrasse bieten eine Kombination aus Komfort und Naturerlebnis mit einem einzigartigen Blick auf die Berge Norditaliens und den See. Im Innenraum befinden sich je nach Größe ein oder mehrere Schlafräume, ein Badezimmer sowie eine vollausgestattete Küche. Ebenfalls am Westufer gelegen, bietet das Weekend Glamping Resort mit der Air Lodge, einem zweistöckigem Glamping-Zelt auf Stelzen mit holzvertäfelter Terrasse, zwei Schlafräumen, einem Badezimmer sowie einer vollausgestatteten Küche, allen Komfort.

Obwohl Kokosnüsse nicht an den Palmen des Gardasees wachsen, gibt es sie in der Nähe von Lazise am Ostufer. Die Rede ist von Zelten, die von ihrer Form her an halbe Kokosnussschalen erinnern. Auf dem Campingplatz Fossalta stehen die sogenannten „Kokoszelte“. Die modernen Glamping-Zelte verfügen über einen Wohnbereich mit Kochecke und ein Schlafzimmer. Im Außenbereich befindet sich eine Hängematte und eine Terrasse.

Inmitten des Dolce Vita am Gardasee sorgt das „Girasole Apartment“ des Camping Baia Verde für noch mehr Lebensgefühl. Die Verwendung von Holz und Stoffen in natürlichen Tönen verstärkt das Empfinden, auch innerhalb des Bungalows in der Natur zu sein. Auf der Terrasse in einem großzügigen Garten genießen die Gäste ihren Freilufturlaub.

Den Abend im Whirlpool in der wohltuenden Wärme des Wassers und dem Blick über die Weite des Gardasees ausklingen zu lassen, schafft ein harmonisches Gleichgewicht. Dieses Campingerlebnis hat man in einem Maxicaravan von Camping Lido Lazise und vielen anderen Campingplätzen von Lago di Garda Camping. Am Ostufer des Sees stehen die Mobilheime, die ausreichend Platz für bis zu fünf Personen bieten und mit allem Komfort ausgestattet sind.

Stellplätze für Wohnwägen und Wohnmobile

Bei jedem der 17 Campingplätze und Feriendörfer von Lago di Garda Camping können sich Camper, die mit ihrem eigenen Wohnwagen oder Wohnmobil anreisen, auf einen Stellplatz am Gardasee freuen. Die grünen Stellplätze variieren je nach Größe und Lage – man kann zwischen sonnigen oder schattigen Plätzen mit Seeblick oder inmitten des Parks wählen, sodass für jeden Gast das Passende dabei ist. Einige Stellplätze von Fornella Camping & Wellness Family Resort und Weekend Glamping Resort haben sogar ein eigenes Bad und eine Toilette direkt am Platz. Andere Stellplätze, zum Beispiel auf dem Campingplatz Fornella, sind mit einem Pavillon und Tisch, Liegestühlen und Sonnenliegen ausgestattet. Im La Rocca Camping Village in Bardolino ist auf einem Stellplatz ein eigener Whirlpool vorhanden und auch die klassischen Zeltplätze gibt es selbstverständlich.

Bild:Air Lodge Vallicella~Glamping Resort

Quelle:Global Communication Experts GmbH

Schlosshotel Berlin by Patrick Hellmann freut sich auf die österreichische Nationalmannschaft

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Das „führende Boutique-Hotel Deutschlands“ wird EM-Quartier

Das Schlosshotel Berlin by Patrick Hellmann, 2023 Forbes Star Award Winner und bei den World Travel Awards als „führendes Boutique-Hotel Deutschlands“ ausgezeichnet, freut sich auf die österreichische Nationalmannschaft. Zur Fußball-Europameisterschaft ist das berühmte Haus das EM-Quartier des ÖFB und beherbergt exklusiv Spieler, Trainer und den gesamten Staff. Bereits zur Fußball-WM in Deutschland 2006 war das Hotel Heimat für die deutsche Nationalelf und Teil des berühmten Sommermärchens. Nun freuen sich alle Mitarbeiter im Haus auf das Team aus Österreich.
„Wir sind außerordentlich stolz die Spieler, Trainer und den gesamten Staff des ÖFB im Schlosshotel Berlin by Patrick Hellmann begrüßen zu dürfen,“ so Sascha Hampe, CEO der GCH Hotel Group. „Das Hotel, in dem schon Stars wie Romy Schneider, Paul McCartney, Peter Ustinov, Josephine Baker, Robert Kennedy, Errol Flynn oder die Rolling Stones residierten, hat schon einmal Fußballgeschichte mit der Deutschen Nationalelf geschrieben. Jetzt geben wir unser Bestes, um die österreichische Nationalmannschaft perfekt zu beherbergen und sie tatkräftig zu unterstützen, ein erfolgreiches Turnier zu spielen“, so Hampe weiter.
Das Schlosshotel Berlin by Patrick Hellmann befindet sich mitten in dem exklusiven Wohngebiet Grunewald und bietet sowohl anspruchsvollen Geschäftsreisenden als auch Urlaubern einen einmaligen Rückzugsort, um dem Großstadttrubel zu entfliehen. Das von Patrick Hellmann gestaltete Interieur und die Kunstwerke des Hotels in Kombination mit der 100-jährigen Geschichte des Hotels und seinem außergewöhnlichen Service, bieten dem Hotelgast eine unvergleichliche Erfahrung. Erbaut im Jahre 1911 im Renaissance-Stil der französischen Paläste aus dem 18. Jahrhundert, bietet dieses architektonische Meisterwerk von seinen individuell gestalteten Zimmern und Suiten einen atemberaubenden Blick auf den idyllischen Garten. Die Gäste finden hier nicht nur ein idyllisches Hideaway, sie können sich bei einem Bad im Innenpool entspannen, in der finnischen Sauna entgiften und sich in einem der Behandlungsräume mit einer Massage verwöhnen lassen.
Am 12. Juni 2024 zieht die österreichische Fußballnationalmannschaft ins Schlosshotel Berlin by Patrick Hellmann – Das Boutique Hotel im Grunewald ein. Das Hotel ist bis zum Turnierende exklusiv für den ÖFB reserviert. Alle Mitarbeiter drücken die Daumen, dass es das Team bis ins Finale schafft.

Bild:Schlosshotel Berlin Aussen Abendsonne

Quelle:Berlinièros PR

Dürr fürchtet Handelskrieg mit China wegen Strafzöllen

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Chinesische Flagge (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – FDP-Fraktionschef Christian Dürr hat die Verhängung von Strafzöllen auf chinesische E-Autos kritisiert. „Wir sollten aufpassen, dass wir uns nicht ins eigene Fleisch schneiden mit Strafzöllen, die nur dazu führen, dass es dann Strafzölle auch aus der anderen Richtung geben wird“, sagte Dürr dem TV-Sender „Welt“ (Donnerstagausgabe). „Deswegen wäre ich da sehr vorsichtig und bin überrascht, dass die Kommission von Frau von der Leyen diesen Weg aktuell wählt.“

Man sei „immer im Wettbewerb mit China, auch in einem systemischen und politischen Wettbewerb, und gleichzeitig ist China derzeit auch Handelspartner“, erklärte der FDP-Politiker. Deutschland habe zwar chinesische Konkurrenz und „die ist auch teilweise nicht fair“, so Dürr. „Aber die Antwort muss ja sein, dass unsere Unternehmen wettbewerbsfähig sind auf dem Weltmarkt. Dafür sollten wir alles tun“, sagte er. „Aber Handelskriege sind sicherlich nicht die richtige Antwort.“


Foto: Chinesische Flagge (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Heck soll Vorsitzender von Atom-Untersuchungsausschuss werden

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Stefan Heck (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Der hessische CDU-Bundestagsabgeordnete und frühere Staatssekretär im hessischen Innenministerium, Stefan Heck, soll offenbar Vorsitzender des Untersuchungsausschusses zu den Umständen des Atomausstiegs werden. Das berichtet die „Rheinische Post“ (Donnerstagsausgabe) unter Berufung auf Kreise der Unionsfraktion.

Demnach wurde die Personalie am Mittwoch auch offiziell bei einer Sitzung des Parlamentskreises Mittelstand (PKM) der Union verkündet. Der 41-jährige Heck ist Mitglied im Innenausschuss und im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Mit dem neuen Gremium „Habeck-Akten“ will die Union die Umstände des Atomausstiegs der Ampel-Regierung und die Rolle von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) klären. An diesem Freitag soll der Bundestag in erster Lesung den Einsetzungsbeschluss beraten. Laut Unionsantrag sollen dem Gremium 14 Mitglieder angehören.

Wie die „Rheinische Post“ weiter berichtet, ist geplant, dass der CSU-Abgeordnete Andreas Lenz Obmann für die Union im Untersuchungsausschuss wird. CDU und CSU hoffen, dass das Gremium noch vor der Sommerpause seine Arbeit aufnehmen kann.


Foto: Stefan Heck (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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US-Inflationsrate sinkt leicht auf 3,3 Prozent

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Dollarschein (Archiv), via dts NachrichtenagenturWashington (dts Nachrichtenagentur) – Die allgemeine Inflationsrate in den USA ist zuletzt erneut minimal gesunken. Im Mai verteuerten sich die Preise in den Vereinigten Staaten gegenüber dem Vorjahr um 3,3 Prozent, wie die zuständige Statistikbehörde am Mittwoch mitteilte. Gegenüber dem Vormonat blieben die Preise gleich.

Im Vormonat waren die Verbraucherpreise um 3,4 Prozent im Jahresvergleich gestiegen. Die oft als „Kerninflation“ bezeichnete Teuerung ohne Energie und Nahrungsmittel lag im Mai bei 3,4 Prozent, nach 3,6 Prozent im Vormonat.

Die Energiepreise legten im Jahresvergleich um 3,7 Prozent zu, nach 2,6 Prozent im Vormonat. Nahrungsmittel verteuerten sich innerhalb eines Jahres um 2,1 Prozent (April: 2,2 Prozent).

Anleger schauen mit Argusaugen auf die US-Inflation, da anhaltend hohe Teuerungsraten die Notenbank Fed wohl davon abhalten, die von den Börsen erhofften Zinssenkungen zu beschließen. Hohe Zinsen gelten als Gift für die Börse wie auch für den Immobilienmarkt, unter anderem weil das Bankkonto als Anlagealternative attraktiv bleibt.


Foto: Dollarschein (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Krisenprophylaxe: Wie Geschäftsleiter finanzielle Haftungsrisiken vermeiden und ihr Unternehmen schützen

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Anhaltende wirtschaftliche Herausforderungen und Anstieg der Insolvenzen – Geschäftsleiter sollten sich regelmäßig damit befassen, ob ihr Unternehmen unter Umständen insolvenzreif ist.
Insolvenzantragspflicht greift seit dem Jahreswechsel 2023/2024 wieder voll – Haftungsvorschriften betreffen Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife.
Schutz des Unternehmens bei Krise oder Insolvenz eines Geschäftspartners –insolvenzabhängige Lösungsklauseln als Option mit großem Potential und Besonderheiten durch BGH-Entscheidung.

Im vergangenen Jahr haben in Deutschland rund 17.800 Unternehmen einen Insolvenzantrag gestellt. Die Zahl, die das Statistische Bundesamt Mitte März veröffentlicht hat, ist ein deutliches Signal. Und der Anstieg bei den Unternehmensinsolvenzen setzt sich bislang auch in diesem Jahr fort – gerade auch, da die Insolvenzantragspflicht seit dem Jahreswechsel 2023/2024 wieder in vollem Umfang greift.

„Angesichts der Entwicklung bei den Unternehmensinsolvenzen und mit Blick auf die anhaltenden wirtschaftlichen Herausforderungen sollten sich Geschäftsleiter, so hart das zunächst klingt, regelmäßig mit der Frage befassen, ob ihr Unternehmen unter Umständen insolvenzreif ist – gerade auch, um finanzielle Haftungsrisiken für sich zu vermeiden. Dies gilt erst recht für Geschäftsleiter, deren Gesellschaft sich in einer Krise befinden oder absehbar auf eine solche zusteuern“, sagen Dr. Ludwig J. Weber und Thomas Dömmecke von Schultze & Braun. Die beiden Rechtsanwälte am Bremer Standort der bundesweit vertretenen Kanzlei sind Experten für die Abwehr von krisen- und insolvenzspezifischen Haftungssachverhalten.

Gleichzeitig wird es für Unternehmen zudem immer wichtiger, sich auf die mögliche Krise oder Insolvenz eines Geschäftspartners vorzubereiten. Eine Option mit großem Potential sind dabei sogenannte insolvenzabhängige Lösungsklauseln. (ab der Zwischenüberschrift „Krise oder Insolvenz eines Geschäftspartners: Insolvenzabhängige Lösungsklauseln als Schutz“ auf Seite 3 dieser Pressemitteilung)

Haftung für Zahlungen nach der Insolvenzreife – fehlende gesetzliche Definition

Seit dem Jahreswechsel 2020/2021 sind die insolvenzspezifischen Haftungsvorschriften für Geschäftsleiter, die zuvor im GmbH-Gesetz, dem Aktiengesetz sowie im Handelsgesetzbuch und dem Genossenschaftsgesetz enthalten waren, im § 15 b der Insolvenzordnung konzentriert. Kurz zusammengefasst geht es dabei um die Haftung des Geschäftsleiters für Zahlungen, durch die einer Gesellschaft, die eigentlich insolvent ist, nach Eintritt der Insolvenzreife Vermögen entzogen wird – mit der also die Gläubiger der Gesellschaft geschädigt werden, da durch die Zahlung die Insolvenzmasse geschmälert wird. „So einfach, so klar, könnte man denken“, sagen Weber und Dömmecke. „Eine maßgebliche Besonderheit ist jedoch, dass die Frage, was eigentlich unter einer Zahlung zu verstehen ist, im Gesetz nicht definiert ist.“

Nicht in die Kontofalle tappen

Bereits vor der Konzentration der Haftungsregelungen in der Insolvenzordnung hat sich dadurch eine durchaus verwirrende Handhabung durch die Gerichte etabliert, die einem Geschäftsleiter zum Verhängnis werden kann. „Geschäftsleiter sollten zum Beispiel vermeiden, in die sogenannte Kontofalle zu tappen, die bei einem Zahlungseingang auf dem debitorischen, also im Minus befindlichen Konto als Zahlung an die Bank zuschnappen kann“, raten Weber und Dömmecke.

Wann ist ein Unternehmen insolvenzreif?

Insolvenzreif ist eine haftungsbeschränkte Gesellschaft – also etwa eine GmbH oder eine GmbH & Co. KG, wenn einer oder beide der zwingenden Insolvenzgründe vorliegen. Dabei handelt es sich um die bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit sowie die Überschuldung. „Bei der Überschuldung hat sich mit dem Auslaufen der gesetzlichen Erleichterungen zum Jahreswechsel 2023/2024 einiges geändert. So muss die Gesellschaft mit Unterbilanz seit dem 1. Januar 2024 grundsätzlich wieder für zwölf Monate durchfinanziert sein“, sagen Weber und Dömmecke. „Ist das nicht der Fall, ist die Gesellschaft in der Regel insolvenzreif und die Geschäftsleitung muss innerhalb der gesetzlichen Fristen einen Insolvenzantrag stellen.“

Der mit Abstand häufigste Grund für Unternehmensinsolvenzen wird aber weiterhin die Zahlungsunfähigkeit bleiben. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn die Gesellschaft zu einem Stichtag ihre aktuellen fälligen Verbindlichkeiten mit den vorhandenen liquiden Mitteln zu 10 Prozent oder mehr nicht bezahlen kann und sich diese Lücke innerhalb der nächsten drei Wochen nicht vollständig schließen lässt. Ob das der Fall ist und – wenn ja – ab wann, lässt sich mit einer erweiterten Liquiditätsbilanz feststellen, bei der mehrere Faktoren eine Rolle spielen.

Welche Zahlungen sind erlaubt und welche nicht?

„Die gute Nachricht ist: Auch wenn eine Gesellschaft in eine finanzielle Schieflage gerät oder zu geraten droht, ist ein Geschäftsleiter angesichts der drohenden Haftungsrisiken aus § 15 b der Insolvenzordnung nicht dazu verdammt, wie das Kaninchen vor der Schlange tatenlos und gelähmt vor Angst zu verharren“, sagen Weber und Dömmecke. Die beiden Haftungs-Experten raten dazu, sich im Fall einer Krise frühzeitig fachliche Expertise ins Unternehmen zu holen – und das nicht nur, weil durchaus nicht immer sofort ersichtlich ist, was alles unter den Begriff „Zahlung“ fällt, sondern weil der vorgelagerte Punkt „Ist meine Gesellschaft unter Umständen bereits insolvenzreif und, wenn ja, seit wann?“ von großer Relevanz ist. Denn daran lässt sich festmachen, ob und -wenn ja – welche Zahlungen in einem solchen Fall noch erlaubt wären und welche nicht.

„Gerade im Krisenfall und besonders, wenn die Insolvenzreife bei einer Gesellschaft bereits eingetreten ist, sollte daher jede Zahlung individuell überprüft werden, um auf der sicheren Seite zu sein – auch Lohnzahlungen, Mietzahlungen oder Warenbestellungen stellen dabei keine Ausnahme dar“, fassen Weber und Dömmecke zusammen. „Als Anhaltspunkt kann grundsätzlich die Rolle eines objektiv denkenden Gläubigers dienen: Hätte dieser der Zahlung im Interesse einer vorläufigen, die Werte des Unternehmens erhaltenden Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs zugestimmt?“

Fakt ist: Ein Geschäftsleiter muss sich diese Frage im Krisenfall für eine Vielzahl von Zahlungen stellen. „Dabei verschärft sich der Prüfungsmaßstab nochmals, wenn die Frist zur rechtzeitigen Stellung des Insolvenzantrages abgelaufen ist. Dann sind Zahlungen nur noch im absoluten Ausnahmefall erlaubt“, sagen Weber und Dömmecke. Mit der entsprechenden Vorsorge können Geschäftsleiter jedoch eine persönliche finanzielle Haftungsrisiken im Krisenfall vermeiden.

Krise oder Insolvenz eines Geschäftspartners: Insolvenzabhängige Lösungsklauseln als Schutz

Angesichts der andauernden wirtschaftlichen Herausforderungen und der weiter steigenden Zahl der Unternehmensinsolvenzen wird es für Unternehmen immer wichtiger, sich auf die mögliche Krise oder Insolvenz eines Geschäftspartners vorzubereiten. Eine Option mit großem Potential sind dabei sogenannte insolvenzabhängige Lösungsklauseln. „Solche vertraglichen Klauseln sind in vielen Branchen bereits gang und gäbe, jedoch kommt ihnen – gerade angesichts der Zunahme der Insolvenzen und der sich aneinanderreihenden Kette von Krisen – nun eine immer größere Bedeutung zu“, ordnen Dr. Ludwig J. Weber und Thomas Dömmecke von Schultze & Braun. Die beiden Rechtsanwälte am Bremer Standort der bundesweit vertretenen Kanzlei haben bereits zahlreiche Unternehmen im Zusammenhang mit Themen rund um die Krise oder Insolvenz von Geschäftspartnern beraten. „Unternehmen sollten bei insolvenzabhängigen Lösungsklauseln allerdings besonders die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem vergangenen Jahr zur Wirksamkeit der Klauseln beachten.“

Die Frage `Wird der Vertrag fortgeführt?´ selbst beantworten

Die BGH-Entscheidung spielt besonders bei Verträgen eine große Rolle, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht erfüllt worden sind. Denn grundsätzlich kann in solchen Fällen der Insolvenzverwalter entscheiden, ob er den Vertrag, den das Unternehmen und der dann insolvente Geschäftspartner geschlossen habe, fortführt wird. Das kann dann die die Lieferung einer Ware oder eines Rohstoffs oder auch die Produktion einer Maschine oder die Erstellung eines Bauwerks betreffen. Im Fall vor dem BGH ging es um die laufende Bus-Beförderung von Schülern.

„Allerdings möchten viele Unternehmen im Falle der Insolvenz des Geschäftspartners die Wahl `Wird der Vertrag fortgeführt?´ lieber selbst treffen“, sagen Weber und Dömmecke. „Die gute Nachricht ist: Der BGH hat entschieden, dass insolvenzabhängige Lösungsklauseln grundsätzlich möglich sind. Jedoch darf das in der Insolvenzordnung geregelte Wahlrecht des Insolvenzverwalters nicht eingeschränkt werden. Eine Klausel – vereinfacht dargestellt – `Der Vertrag ist hinfällig, wenn ein Geschäftspartner einen Insolvenzantrag stellt´ ist also meist unwirksam.“

Konkretisierung der gesetzlichen Kündigungsgründe

Eine insolvenzabhängige Lösungsklausel ist insbesondere dann wirksam, wenn darin etwa ein ohnehin bestehendes gesetzliches Recht konkretisiert wird. So ist es etwa im Bauvertragsrecht möglich, einen Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Die Klausel ist aber nur wirksam, wenn der Vertrag um den Zusatz konkretisiert wird, dass eine Insolvenz einen wichtigen Grund darstellt. So war es auch im Vertrag des später insolventen Busunternehmens mit seinem Auftraggeber, um den es vor dem BGH ging. In diesem Bereich gibt es jedoch – wie in vielen anderen auch – keinen gesetzlichen Kündigungsgrund, der konkretisiert werden könnte. Der Insolvenzverwalter des Busunternehmens klagte gegen die Kündigung des Beförderungsvertrages durch den Auftraggeber und forderte Schadensersatz.

Das berechtigte Interesse, sich vor einem besonderen Risiko zu schützen

„Der BGH hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass auch in Verträgen in Branchen, in denen es kein konkretisierbares gesetzliches Kündigungsrecht gibt, eine insolvenzbedingte Lösungsklausel wirksam sein kann“, erläutern Weber und Dömmecke. „Nämlich dann, wenn eine Vertragspartei beim Abschluss des Vertrags ein berechtigtes Interesse daran hat, sich mit der Lösungsklausel im Falle der Insolvenz des Geschäftspartners vor einem besonderen Risiko zu schützen.“ Im Fall des Busunternehmens vor dem BGH handelte es sich für den Auftraggeber das Risiko eines (kurzfristigen) Wegfalls der Schülerbeförderung, da ja nicht klar ist, inwieweit ein insolventes Busunternehmen weiter Schüler befördern kann.

„Der BGH legt die Anforderungs-Messlatte für die Wirksamkeit einer insolvenzabhängigen Lösungsklausel mit seiner Entscheidung jedoch hoch an“, sagen Weber und Dömmecke. „Mit dem Blick auf die Entscheidung ist es daher wichtig, den Aspekt der Interessenslage der beiden Parteien bei jedem Vertragsabschluss individuell und realistisch zu prüfen und zu definieren.“ Das lässt sich mit einem Beispiel verdeutlichen: Wenn der Vertrag zum Beispiel im Rahmen eines bestimmten Projektes oder einer Restrukturierung geschlossen wird, könnte als Lösungsklausel – wieder vereinfacht dargestellt – in Frage kommen: „Wir wollen das Projekt gemeinsam angehen. Wenn es nicht funktioniert, kann der nicht insolvente Geschäftspartner den Vertrag kündigen, denn ohne diese Möglichkeit würden wir den Vertrag nicht schließen und das Projekt wäre von vorneherein ausgeschlossen.“ Eine erneute Prüfung der Klausel steht im Falle der Insolvenz eines Vertragspartners an, wenn sie und ihre Wirksamkeit ins Spiel kommen.

Es prüfe individuell, wer sich nicht ewig binden will

„In guten wie in schlechten Zeiten – so heißt es in vielen Ehegelübden. Jedoch ist ein Vertrag zwischen Geschäftspartnern keine Ehe, sodass sich eine oder beide Parteien eine Klausel als Trennungsoption für schlechte Zeiten festschreiben lassen – etwa die Insolvenz des Geschäftspartners“, fassen Weber und Dömmecke zusammen. Eine Option mit großem Potential sind insolvenzabhängige Lösungsklauseln. Jedoch sind dabei einige Besonderheiten zu beachten. Es gilt die Devise: Es prüfe individuell, wer sich nicht ewig binden will.

Bild:Dr. Ludwig J. Weber,Bildquelle: Schultze & Braun

Quelle:Schultze & Braun GmbH & Co. KG

Neuzugang bei Schlummerbande: tonies® launcht Nachtlicht Schlummerbär

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Nach dem großen Erfolg des ersten Nachtlichts „Schlummerschaf“ launcht tonies® nun auch den kleinen „Schlummerbär” als Licht: Ab 13. Juni kommt das neue Produkt in den Handel und erweitert die Eigenmarke „Schlummerbande“ um ein weiteres Mitglied – ebenfalls in der süßen Optik der markeneigenen Charaktere und natürlich für die Toniebox. Stellt man den Bären darauf, starten leise Klänge – perfekt für den Übergang ins Traumland.

Die „Schlummerbande“ ist längst Teil der Bettgeh-Routine in vielen Familien. Ob Hase, Bär oder Schäfchen – die drei bereits gelaunchten Tonies mit ruhigen Geschichten und sanften Melodien helfen schon den ganz kleinen und auch älteren Kindern beim Einschlafen. Um den Übergang zur Nacht ein wenig leichter zu machen, hat tonies® diese Eigenmarke entwickelt. Neben den drei Tonies gehört auch das erste Nachtlicht „Schlummerschaf“ dazu.

Ab 13. Juni erweitert das zweite tonies® Nachtlicht die „Schlummerbande“. Rund 17 Zentimeter hoch und etwa 10 Zentimeter breit, mit vier dimmbaren Helligkeitsstufen, sanften Klängen und persönlichen Gute-Nacht-Geschichten schafft er eine ruhige Wohlfühlatmosphäre – perfekt zum Entspannen und Einschlummern. Auf der niedrigsten Helligkeitsstufe verbreitet der wiederaufladbare Nachtlicht Tonie bis zu 240 Stunden lang sein warmes Leuchten. Danach kann er mit dem mitgelieferten USB-C-Kabel einfach wieder aufgeladen werden. Ähnlich wie der Kreativ-Tonie, ermöglicht auch der Nachtlicht Tonie ganz persönliche Geschichten abzuspielen, die man über die mytonies App ganz einfach zu den vorinstallierten Gute-Nacht-Melodien aufnehmen kann.
Das Schlummerbanden-Licht gibt es ab 13. Juni im Handel.

Bild:Das neue Nachtlicht auf der Toniebox / tonies.com

Quelle:tonies GmbH

Gorilla sammelt 23 Mio. Euro ein, um Energieunternehmen bei der Energiewende zu unterstützen

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Die Umstellung auf erneuerbare Energiequellen mit ihrer unregelmäßigen und wetterabhängigen Erzeugung führt zu einer höheren Volatilität im Energienetz. Gorilla stattet Energieversorger mit Echtzeitdaten und Informationen zu Preisen, Prognosen und Portfolioanalysen aus.

Die in Belgien entwickelte Lösung des Unternehmens wird bereits von Versorgungsunternehmen in Großbritannien, Deutschland, Australien und den USA übernommen. Einige von ihnen konnten die Angebotszeit von drei Tagen auf drei Minuten verkürzen.

Gorilla hat seinen Umsatz seit seiner letzten Kapitalbeschaffung im Jahr 2022 verdreifacht. Die von Headline angeführte Finanzierung der Serie B soll für die weitere Expansion in den USA und Deutschland sowie für die Ausstattung von Energieversorgern mit KI-gestützter Betriebseffizienz genutzt werden.

Gorilla, ein Technologieunternehmen, das Energieversorgern die Erfassung und Verarbeitung großer Mengen kritischer Daten ermöglicht, gibt den Abschluss seiner 23 Millionen Euro schweren Finanzierungsrunde der Serie B bekannt.

In den letzten Jahren war der Energiesektor mit einem exponentiellen Anstieg des Datenverarbeitungsbedarfs konfrontiert. Dies ist auf die Verbreitung intelligenter Zähler, Marktregulierungen und zunehmend komplexer Energie-Wertschöpfungsketten sowie die inhärente Volatilität erneuerbarer Energiequellen zurückzuführen, die wetterabhängig sind und sich weit über die Mauern traditioneller Kraftwerke hinaus ausbreiten.

Veraltete IT-Lösungen und ein lückenhaftes Verständnis der Daten haben zu schmerzhaften, Energie-Preissteigerungen beigetragen, die nichts mit den Brennstoffkosten zu tun haben. Das hat viele Energieversorger dazu veranlasst, ihre Produkte und Dienstleistungen falsch zu bepreisen, was ihre Margen weiter schmälerte.

Die Lösungen von Gorilla helfen Versorgungsunternehmen dabei, die Effizienz zu maximieren und Energieportfolios besser zu verstehen, die zunehmend von verteilten Energieressourcen wie Solarmodulen, Windturbinen und Batteriespeichern beeinflusst werden sowie die Betriebsstabilität sicherzustellen und maßgeschneiderte Preisstrategien auf der Grundlage individueller Nutzungsmuster bereitzustellen.

Die cloudbasierte Datenverarbeitungsplattform von Gorilla kann enorme Mengen an Energiedaten verarbeiten. Sie ermöglicht es Energieunternehmen, im Vergleich zur aktuellen Generation von Vor-Ort-Lösungen und der übermäßigen Abhängigkeit von Tabellen-Kalkulationen erhebliche Verbesserungen bei Effizienz und Leistung zu erzielen.

Durch die Bereitstellung von Datenanwendungen für Preisgestaltung, Prognosen und Portfolioanalysen ermöglicht Gorilla Energieunternehmen, ihre Transformation hin zu klimaneutralen Energien zu beschleunigen, auf Marktvolatilität zu reagieren und sich an regulatorische Änderungen anzupassen. Gleichzeitig können sie die Preise für Privathaushalte schneller berechnen und neue B2B-Produkte auf den Markt bringen.

Zu den Kunden des Unternehmens zählen bekannte Energieversorger in Großbritannien, Deutschland, den USA und Australien wie Centrica Business Solutions (früher British Gas), ScottishPower, Shell Energy, Gas South, Southstar, Synergy, Luminus (Teil von EDF) und
ENGIE.

Dank Gorilla konnte Centrica die Erstellung komplexer Angebote für seine Geschäftskunden von 3 Tagen auf unter 3 Minuten verkürzen. Und Ineffizienzen wie diese sind eine branchenweite Herausforderung.

„Niemand weiß, wie der Energiesektor in 10 Jahren aussehen wird. Aber auf dem Weg dorthin ist Innovation der Schlüssel. Diese Investition in Gorilla wird Energieversorgern auf der ganzen Welt helfen, ihr kommerzielles Angebot flexibler zu gestalten und gleichzeitig die Netto-Null-Ziele zu erreichen oder in diese Richtung gedrängt zu werden“, erklärte Ruben Van den Bossche, Mitbegründer und CEO von Gorilla.

„Diese Finanzierung unterstützt unsere Expansion in große Märkte wie die USA und Deutschland, wo sich die Energielandschaft rasant entwickelt und eine steigende Nachfrage nach datengesteuerten Lösungen besteht. Nehmen wir zum Beispiel Deutschland – im Jahr 2023 war der Markt trotz niedrigerer durchschnittlicher Strompreise immer noch von erheblicher Volatilität und weiterhin erheblichen Preisunterschieden geprägt. Diese Volatilität bietet Marktteilnehmern Möglichkeiten, Speicherkapazitäten und Flexibilität zu nutzen, um Marktverwerfungen zu bewältigen.“

Unter der Leitung der globalen Risikokapitalgesellschaft Headline und mit Unterstützung der bestehenden Investoren Beringea und der flämischen Investmentgesellschaft PMV wird Gorilla diese Finanzierung nutzen, um seine Expansion auf den US-amerikanischen und deutschen Markt voranzutreiben.

„Der Übergang zu erneuerbaren Energiequellen mit intermittierender und wetterabhängiger Erzeugung führt zu einer höheren Netzvolatilität. Der Zeitpunkt des Energieverbrauchs ist entscheidend. Gorilla hilft Energieversorgern, diese zunehmende Komplexität zu bewältigen. Sie liefern das fehlende Teil, das für eine bessere Synchronisierung von Angebot und Nachfrage erforderlich ist. Da Europa bei der Erzeugung erneuerbarer Energien führend ist, glaubt Headline, dass aus dieser Region weltweit führende Softwarelösungen für den Energiemarkt hervorgehen werden, und Gorilla ist ein Paradebeispiel dafür“, sagt Jonathan
Becker, General Partner bei Headline.

Piotr Bukanski, Investment Manager bei Beringea, kommentierte: „Gorilla ist perfekt positioniert, um die wachsenden Probleme der Energieversorger anzugehen und sie direkt bei der Energiewende zu unterstützen, und es entwickelt sich schnell zum Branchenstandard. Das Wachstum, das das Team seit Beringeas erster Investition erzielt hat, war außergewöhnlich. Wir freuen uns daher, an dieser Runde teilzunehmen und unsere Unterstützung für das Unternehmen in seiner nächsten Wachstumsphase zu verstärken.“

Roald Borré, Group Manager Equity Investments bei PMV, erklärte: „PMV war einer der ersten Investoren, weil es vom Mehrwert der Gorilla-Technologie und der wachsenden Bedeutung der Datenanalyse im Versorgungssektor überzeugt war. Wir glauben fest an das internationale Potenzial von Gorilla und begrüßen daher diese Finanzierungsrunde der Serie B, die es Gorilla ermöglichen sollte, die Einführung seiner Technologie zu beschleunigen und ein internationaler Marktführer zu werden.“

Mit bestehenden Niederlassungen in Austin, Antwerpen, London und Melbourne wird Gorilla durch seine weitere Expansion in den USA und Europa dazu beitragen, seinen Einfluss auf die Energiebranche weltweit zu erhöhen.

Bild:(L-R) Gorilla co-founders Joris Van Genechten, Ruben Van den Bossche and Willem Torfs

Quelle:Spartapr

Högl begrüßt Wehrdienst-Pläne von Pistorius

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Bundeswehr-Soldat (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Eva Högl (SPD), hat die Pläne von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) für eine neue Form der Wehrpflicht als guten ersten Schritt bewertet.

„Das neue Wehrdienstmodell ist ein guter Vorschlag des Verteidigungsministers und verdient eine breite Unterstützung. Es kann helfen, die Personalprobleme der Bundeswehr anzugehen, und es würde einen wichtigen Beitrag zu unserer Wehrhaftigkeit leisten“, sagte Högl der „Rheinischen Post“ (Donnerstagsausgabe). „Denn die gesamte Gesellschaft muss unseren Frieden, unsere Freiheit und unsere Demokratie verteidigen – militärisch und zivil. Dazu müssen alle einen Beitrag leisten“, mahnte Högl.

„Dafür braucht es einen modernen Wehrdienst mit einer Kombination aus Freiwilligkeit und Pflicht. Perspektivisch muss das dann für alle Geschlechter gelten“, sagte die Wehrbeauftragte.


Foto: Bundeswehr-Soldat (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts