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Kubicki vergleicht US-Präsident Biden mit KI-Puppe

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Joe Biden (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) stellt die Amtseignung von US-Präsident Joe Biden infrage.

„Er wirkt auf mich wie eine Puppe, die durch Künstliche Intelligenz die Lippen bewegt“, sagte Kubicki der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ). „Der ganze Gesichtsausdruck, gerade auch dann, wenn er dynamisch rüberkommen möchte, wirkt auf mich so, dass ich eher Mitleid habe, als dass es mir Respekt abnötigt.“

Kubicki äußerte sich vor dem Hintergrund der in den USA geführten Debatte um den körperlichen und mentalen Gesundheitszustand des demokratischen Amtsinhabers. Bidens Zustand sei keine Frage des Alters, so Kubicki weiter. „Demente Erscheinungen kann man auch schon in früheren Jahren kriegen.“ Er hoffe, dass Bidens Familie und sein Umfeld dem Präsidenten nahelegten, „nicht noch einmal zu kandidieren.“


Foto: Joe Biden (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Lücke zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld so groß wie nie

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Frauen mit Kleinkindern (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Die von der Regierung geplante einseitige Erhöhung des Kinderfreibetrags führt zu einer Rekordbenachteiligung für Kindergeld-Empfänger.

Der SPD-Finanzexperte Michael Schrodi kritisierte, dass die Pläne von Finanzminister Christian Lindner (FDP) die Lücke zwischen Freibetrag und Kindergeld „so groß wie nie zuvor“ machten. „Das ist den hart arbeitenden Familien, die keine Top-Gehälter haben, nur schwer vermittelbar“, sagte Schrodi der „Bild-Zeitung“ (Samstagsausgabe). „Denn gerade sie sind es, die besonders unter der Inflation leiden.“

Lindner will den Kinderfreibetrag in diesem Jahr nochmal um 228 Euro auf insgesamt 9.540 Euro anheben. Das soll das Kabinett am nächsten Mittwoch beschließen. Das Kindergeld hingegen soll bei 250 Euro pro Monat und Kind stagnieren. Nach Berechnungen der SPD-Fraktion steigt die Lücke zwischen Kindergeld und maximaler Steuerersparnis in 2024 auf 127 Euro pro Monat. Im ersten Ampel-Regierungsjahr betrug die Lücke 119 Euro im Monat. In 2023 verringerte die Ampel wie im Koalitionsvertrag vereinbart den Abstand durch eine überproportionale Erhöhung des Kindergelds um 31 Euro auf 104 Euro pro Monat.

Der jetzige Schritt, nur den Kinderfreibetrag zu erhöhen, macht diese Entwicklung mehr als rückgängig, er vergrößert den Unterschied in der staatlichen Kinderförderung auf ein Maximum. Auch die für 2025 geplante Erhöhung des Kindergelds um 5 Euro pro Monat und des Freibetrags um weitere 60 Euro ändert daran kaum etwas. Laut SPD-Fraktion verringert sich die Lücke minimal auf 125 Euro im Monat. Damit liegt sie höher als zu Ampel-Beginn.

Schrodi hält das für falsch: „Der Staat fördert Eltern mit höchsten Einkommen stärker als Eltern mit mittleren oder niedrigen Einkommen. Doch statt diese Gerechtigkeitslücke zu verkleinern, will der Finanzminister sie vergrößern.“ Da dies auch allen politischen Forderungen der Grünen widerspricht erwarten Ampel-Koalitionäre heftige Debatten, wenn die Fraktionen Lindners Gesetzentwurf nach der Sommerpause beraten.


Foto: Frauen mit Kleinkindern (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Ministerium verliert wieder Masken-Prozess – U-Ausschuss geplant

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Hinweis auf Maskenpflicht (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Am Freitag verurteilte das Oberlandesgericht Köln das Bundesgesundheitsministerium zur Zahlung von 85,6 Millionen Euro an einen Lieferanten von Corona-Masken. Hinzu kommen Verzugszinsen, die sich Stand Freitag auf 33 Millionen Euro belaufen.

Für seine weitere Prozessführung müsse das Gesundheitsministerium die jüngsten Urteile berücksichtigen, um künftige Kosten so gering wie möglich zu halten, sagte Karsten Klein, Obmann der FDP-Bundestagsfraktion im Haushaltsausschuss, der „Welt“ (Samstagausgabe). Das Urteil könnte – wie schon ein ähnliches Verfahren in zweiter Instanz aus dem Juni – eine Signalwirkung auf rund 100 weitere Klagen im Zusammenhang mit Corona-Masken haben, die vor Gericht anhängig sind. Sollte das Gesundheitsministerium diese ebenfalls verlieren, droht insgesamt ein Rekordschaden von 2,3 Milliarden Euro, der aus Haushaltsmitteln gezahlt werden müsste.

Erstmals bringt die FDP-Fraktion nun die Einberufung eines Untersuchungsausschusses ins Spiel. „Das Zustandekommen des Open-House-Verfahrens sowie allgemein die massive Überbeschaffung von Schutzmasken unter Jens Spahn müssen restlos aufgeklärt werden, im Zweifel durch das scharfe Schwert eines Untersuchungsausschusses“, forderte Klein. Unabhängig davon sei es weiterhin notwendig, dass die gesamte Corona-Politik durch eine Enquete-Kommission sachlich aufgearbeitet werde.

Auch Paula Piechotta, Mitglied im Haushaltsausschuss und Berichterstatterin der Grünen-Bundestagsfraktion für den Gesundheitsetat, fordert einen Untersuchungsausschuss im Herbst, falls die kürzlich von Lauterbach einberufene Sonderermittlerin Margaretha Sudhof (SPD) keine ausreichenden Antworten bei der Aufklärung findet. „Das Urteil des OLG Köln überrascht wenig und bestätigt erneut die Lesart vorheriger Rechtsprechungen: Das damalige BMG unter Jens Spahn hat erhebliche Fehler bei der Durchführung der Open-House-Verfahren gemacht“, sagte Piechotta der „Welt“ (Samstagausgabe). Dies koste die Steuerzahler nicht nur die 85 Millionen Euro, auf die das Unternehmen vertraglichen Anspruch habe, sondern zusätzlich 33 Millionen für die Zinsen aufgrund der Verschleppung. „Der potenzielle finanzielle Schaden, der noch aus den schwebenden Gerichtsverfahren entstehen könnte, ist immens.“

Eine Revision des Urteils ist zwar nicht zugelassen, das Gesundheitsministerium hat aber die Möglichkeit, eine sogenannte Nichtzulassungs-Beschwerde gegen die fehlende Revisionsmöglichkeit einzulegen. Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums teilte mit, der Bund beabsichtige, die Entscheidung durch den Bundesgerichtshof „letztinstanzlich überprüfen und damit die in Streit stehenden Rechtsfragen klären zu lassen“. Die Bundesrepublik Deutschland halte an ihrer anderslautenden Rechtsauffassung „ausdrücklich fest“.


Foto: Hinweis auf Maskenpflicht (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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US-Börsen geben nach – Tech-Aktien werden abgestoßen

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Wallstreet in New York, via dts NachrichtenagenturNew York (dts Nachrichtenagentur) – Die US-Börsen haben am Freitag auf breiter Front nachgegeben. Zu Handelsende in New York wurde der Dow mit 40.288 Punkten berechnet, 0,9 Prozent niedriger als am Vortag.

Wenige Minuten zuvor war der breiter gefasste S&P 500 mit rund 5.505 Punkten 0,7 Prozent im Minus, die Technologiebörse Nasdaq berechnete den Nasdaq 100 zu diesem Zeitpunkt mit rund 19.520 Punkten ebenfalls 0,9 Prozent im Minus.

Über die verschiedenen Indizes hinweg waren Aktien aus der Technologiebranche die größten Sorgenkinder. Manche Marktkommentatoren führten dies auf eine „Rotation“ zurück, wonach Anleger ihr Geld aus den bereits gut gelaufenen Tech-Aktien abziehen, um es in sogenannte „Small Caps“ zu stecken, wo angesichts der erwarteten Zinssenkungen noch das größte Aufwärtspotential erwartet wird. Auch kamen die sogenannten KI-Aktien verstärkt auf die Verkaufsliste, weil zuletzt immer mehr Kommentatoren vor einer „Blase“ warnen, wonach die sogenannte „Künstliche Intelligenz“ die großen Erwartungen vielleicht doch nicht erfüllen könnte.

Die europäische Gemeinschaftswährung war am Freitagabend etwas schwächer: Ein Euro kostete 1,0880 US-Dollar, ein Dollar war dementsprechend für 0,9191 Euro zu haben. Der Goldpreis ließ deutlich nach, am Abend wurden für eine Feinunze 2.399 US-Dollar gezahlt (-1,8 Prozent). Das entspricht einem Preis von 70,88 Euro pro Gramm. Und auch der Ölpreis sank stark: Ein Fass der Nordsee-Sorte Brent kostete am Freitagabend gegen 22 Uhr deutscher Zeit 82,77 US-Dollar, das waren 234 Cent oder 2,8 Prozent weniger als am Schluss des vorherigen Handelstags.


Foto: Wallstreet in New York, via dts Nachrichtenagentur

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Biden gibt sich kämpferisch

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Joe Biden (Archiv), via dts NachrichtenagenturWashington (dts Nachrichtenagentur) – Ungeachtet der Berichte über einen angeblich unmittelbar bevorstehenden Rückzug aus dem US-Präsidentschaftswahlkampf gibt sich Amtsinhaber Joe Biden kämpferisch.

Er kündigte am Freitag an, in der kommenden Woche wieder Wahlkampftermine wahrnehmen zu wollen, nachdem er sich aktuell wegen einer Corona-Infektion in Selbstisolation in seinem Standhaus in Delaware befindet.

Außerdem äußerte sich der US-Präsident zu dem in Russland gefällten Urteil gegen einen US-Journalisten, der 16 Jahre wegen angeblicher Spionage in Haft muss – und erinnerte an einen weiteren US-Bürger, der dort bereits seit Jahren im Gefängnis sitzt. „Ich werde nicht ruhen, bis Evan Gershkovich und Paul Whelan in den Armen ihrer Familien sind“, ließ Biden am Freitag mitteilen.

Unterdessen gab Bidens Arzt Neuigkeiten zu dessen Gesundheitszustand bekannt: Der letzte Corona-Test sei weiterhin positiv, die Bestimmung der Variante stehe noch aus. Der Präsident habe am Freitagmorgen die vierte Dosis Axlovid eingenommen, leichter Husten und Heiserkeit seien die Hauptsymptome. Darüber hinaus seien Puls, Blutdruck, Atemfrequenz und Temperatur absolut normal, so Bidens Arzt.


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Deutscher in Weißrussland zum Tode verurteilt

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Weißrussland (Archiv), via dts NachrichtenagenturMinsk (dts Nachrichtenagentur) – In Weißrussland ist ein deutscher Staatsbürger zum Tode verurteilt worden.

Das Urteil fiel bereits am 24. Juni in der Hauptstadt Minsk, wie erst jetzt durch einen Bericht der Menschenrechtsorganisation Wjasna bekannt wurde. Deutsche Behörden haben den Vorgang am Freitag im Wesentlichen bestätigt.

Bei dem Verurteilten soll es sich um den 29-jährigen Rico K. handeln, der Mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes sein soll. Angeklagt worden war er unter anderem wegen Agententätigkeit, Terrorismus und „Bildung einer extremistischen Vereinigung“. Die Todesstrafe soll laut Urteil durch ein Erschießungskommando vollstreckt werden.

Weißrussland ist das letzte Land in Europa, das Menschen noch hinrichtet. Konkrete Informationen gelten als Staatsgeheimnis. Nach Angaben von Amnesty International können weder verlässliche Daten über die Anzahl der Todesurteile und Vollstreckungen erhoben werden, noch die Identität aller Todeskandidaten geklärt werden. Seit der Unabhängigkeit im Jahr 1991 sollen in Weißrussland aber etwa 400 Personen zum Tode verurteilt und hingerichtet worden sein.


Foto: Weißrussland (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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US-Journalist Gershkovich in Russland zu 16 Jahren Haft verurteilt

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Basilius-Kathedrale in Moskau (Archiv), via dts NachrichtenagenturMoskau (dts Nachrichtenagentur) – Der US-Journalist Evan Gershkovich ist von einem russischen Gericht der Spionage für schuldig befunden und zu 16 Jahren Haft in einem Hochsicherheitsgefängnis verurteilt worden.

Der Reporter des Wall Street Journal (WSJ) war im vergangenen März während einer Reportagereise in der Stadt Jekaterinburg festgenommen worden. Die russische Staatsanwaltschaft beschuldigte ihn, für den US-Geheimdienst CIA zu arbeiten. Gershkovich, sein Arbeitgeber und die USA bestritten diesen Vorwurf vehement. Das „Wall Street Journal“ sprach am Freitag von einem „unrechtmäßigen Urteil“.

Es handelt sich um die erste Verurteilung eines US-Journalisten wegen Spionage in Russland seit dem Ende des Kalten Krieges vor mehr als 30 Jahren. Gershkovich, aber auch die Staatsanwaltschaft, haben nun etwa zwei Wochen Zeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Nach Ansicht russischer Beobachter fiel das Urteil relativ schnell, was allerdings bedeuten könnte, dass ein Gefangenenaustausch bevorsteht. Im Februar hatte der russische Präsident Wladimir Putin in einem Interview mit dem US-Journalisten Tucker Carlson entsprechende Andeutungen gemacht. Nach russischer Rechtspraxis ist Voraussetzung für einen Austausch, dass bereits ein Urteil vorliegt.

Es wird davon ausgegangen, dass Moskau den Auftragsmörder des russischen Inlandsgeheimdienstes (FSB) zurückhaben will, der in Deutschland eine lebenslange Haftstrafe verbüßt, weil er in Berlin einen ehemaligen tschetschenischen Rebellenkommandeur erschossen hatte. Der Fall wird als „Tiergartenmord“ bezeichnet.


Foto: Basilius-Kathedrale in Moskau (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Dax gibt zum Wochenausklang nochmal kräftig nach

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Frankfurter Börse, via dts NachrichtenagenturFrankfurt/Main (dts Nachrichtenagentur) – Zum Wochenausklang hat der Dax noch einmal kräftig nachgelassen. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 18.172 Punkten berechnet, ein Abschlag von bis auf die zweite Nachkommastelle genau 1,00 Prozent. Auf Wochensicht summieren sich die Kursrückgänge auf über drei Prozent.

Dabei war unklar, welche Rolle am Freitag der weltweite Ausfall vom Microsoft-Computern in den Aktienverkäufen spielte, denn auch die letzten Tage ging es schon kontinuierlich bergab. Dennoch zeigte der Vorfall, wie verletzlich die IT-Infrastruktur von zahlreichen Unternehmen ist, die teilweise ihren Betrieb einstellen mussten.

Es wehe „ein Hauch von Hilf- und Ratlosigkeit auch durch die Frankfurter Börse“, kommentierte Konstantin Oldenburger von CMC Markets den Handel. Das Papier des Software-Sicherheitsunternehmens Crowdstrike, das in den vergangenen Monaten durchaus zu den Börsenlieblingen zählte und dessen Aktie sich auf Jahressicht mehr als verdoppelt hatte, verlor rund ein Fünftel seines Wertes. Unternehmen wie Palo Alto Networks, Cloudflare, Fortinet, Zscaler, die durch die Expansion von Crowdstrike ins Hintertreffen geraten waren, witterten nun ihre Chance. Deren Aktien stiegen heute entsprechend.

Im deutschen Aktienindex ist die Erholung aus der Vorwoche wieder einkassiert. Es könne sich aber immer noch „um einen nur leichten Sommer-Blues handeln“, sagte Oldenburger. Zu den wenigen Kursgewinnern gehörten Siemens Energy, Airbus und SAP. Den kräftigsten Abschlag gab es bei Sartorius, wo es bis kurz vor Handelsende über 15 Prozent bergab ging. Das hatte allerdings weniger mit den weltweiten IT-Ausfällen zu tun, sondern damit, dass der Pharma- und Laborzulieferer seine Prognose für 2024 nach unten korrigiert hatte.

Die europäische Gemeinschaftswährung war am Freitagnachmittag etwas schwächer: Ein Euro kostete 1,0885 US-Dollar, ein Dollar war dementsprechend für 0,9187 Euro zu haben.


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Taylor Swift zurück an der Spitze der Album-Charts

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Mann mit Kopfhörern, via dts NachrichtenagenturBaden-Baden (dts Nachrichtenagentur) – Taylor Swift steht gerade auf den großen Bühnen in Deutschland – und ist auch in den deutschen Charts wieder an der Spitze. „The Tortured Poets Department“ heißt die neue Nummer eins, teilte die GfK am Freitag mit.

Auch für Swifts Alben „Lover“ (elf), „Midnights“ (13), „1989“ (16), „Reputation“ (21), „Folklore“ (22), „Red“ (40), „Evermore“ (52), „Speak Now“ (73) und „Fearless“ (88) geht es zum Teil deutlich bergauf. Gegen die Swiftmania haben selbst die Top-Neueinsteiger keine Chance. Eminem („The Death Of Slim Shady“), dArtagnan („Herzblut“) und Enhypen („Romance: Untold“) stellen ihre neuen Werke auf den Positionen zwei bis vier vor. Ebenfalls in die Top 10 schaffen es John Lennon („Mind Games“, sechs) und Cigarettes After Sex („X`s“, sieben).

In den Single-Charts verabschieden sich nach der Fußball-EM auch Soho Bani, Herbert Grönemeyer & Ericson wieder vom vordersten Platz. „Zeit, dass sich was dreht“ rutscht an die zweite Stelle und überlässt „Wunder“ die Führung. Für Ayliva & Apache 207 ist es jetzt die sechste Nummer-eins-Woche. Artemas rührt sich nicht vom Fleck und bleibt mit „I Like The Way You Kiss Me“ auf der Drei. Bonez MC („Wenn du mich kennst“) sorgt auf Rang 16 für den höchsten Neueinstieg.

Die offiziellen deutschen Charts werden von GfK Entertainment im Auftrag des Bundesverbandes Musikindustrie ermittelt. Sie decken 90 Prozent aller Musikverkäufe ab.


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Drei Viertel aller Betriebe ohne Tarifvertrag

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Büros (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – In den vergangenen zehn Jahren hat die Tarifbindung in Deutschland weiter deutlich abgenommen. Galt 2013 noch für 49 Prozent aller Beschäftigten ein Branchentarifvertrag, waren es 2023 nur noch 42 Prozent. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage der Linken im Bundestag hervor, über die der „Spiegel“ berichtet.

Die Zahlen beruhen auf einer regelmäßigen repräsentativen Befragung des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in 15.000 Betrieben. Die Lage ist im Osten mit 31 Prozent im Jahr 2023 deutlich schlechter als im Westen mit 44 Prozent. Das gilt auch für die Tarifbindung der Betriebe. Vergangenes Jahr hatten 76 Prozent aller Betriebe in Deutschland weder einen Branchen- noch einen Haustarifvertrag, in Ostdeutschland sogar 83 Prozent. Branchendaten belegen, dass tarifliche Löhne in der Regel höher sind als nicht tarifliche Verdienste.

„Seit Jahren befindet sich die Tarifbindung im freien Fall – das ist politisches Versagen auf ganzer Linie“, sagte Susanne Ferschl, die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag. Sie fordert deshalb, dass die Bundesregierung das Tariftreuegesetz umsetzt, das sie seit Langem angekündigt hat. Notwendig sei auch, dass Tarifverträge leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden könnten und Tarifflucht durch Outsourcing verhindert werde, so die Linken-Politikerin.


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