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Länderdaten deuten auf leicht sinkende Inflationsrate

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Brotregal im Supermarkt (Archiv), via dts NachrichtenagenturWiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – Die bundesweite jährliche Inflationsrate, die im August bei 1,9 Prozent gelegen hatte, ist im September leicht gesunken. Das deuten bereits erste Zahlen aus den Bundesländern an, die am Montagmorgen veröffentlicht wurden.

Demnach sank die jährliche Teuerung in Baden-Württemberg von 1,5 auf 1,4 Prozent, in Niedersachsen von 2,0 auf 1,7 Prozent und im größten Bundesland NRW von 1,7 auf 1,5 Prozent. In Bayern sank die Inflationsrate von 2,1 auf 1,9 Prozent, in Hessen von 1,5 auf 1,2 Prozent.

Die Verbraucherpreise unter Ausschluss der Preisentwicklung bei Nahrungsmitteln und Energie – oftmals auch als „Kerninflation“ bezeichnet – ging dagegen kaum oder gar nicht zurück. In Hessen lag sie bei 2,7 Prozent (-0,1), in Bayern blieb sie bei 2,9 Prozent.

Das Statistische Bundesamt veröffentlicht die vorläufige Schätzung für die bundesweite Inflationsrate im Laufe des Tages, in der Regel gegen 14 Uhr. Die endgültigen Zahlen kommen Mitte des Monats, dabei gibt es aber nur sehr selten Änderungen.


Foto: Brotregal im Supermarkt (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Dax startet vor Inflationsdaten mit Minus in Handelswoche

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Frankfurter Börse, via dts NachrichtenagenturFrankfurt/Main (dts Nachrichtenagentur) – Der Dax ist am Montagmorgen negativ in die Handelswoche gestartet. Gegen 9:30 Uhr wurde der Leitindex mit rund 19.420 Punkten berechnet, 0,3 Prozent unter dem Schlussniveau vom Freitag.

„Die Party an den Börsen in China und Hongkong geht auch heute weiter“, sagte Thomas Altmann von QC Partners. „Und es ist beeindruckend, welch hohe Käufe für diese Rally sorgen.“ Der Hang-Seng-Index hatte in der vergangenen Handelswoche das zweithöchste Handelsvolumen in der bis 1993 zurückgehenden Index-Historie.

„Es wirkt im Moment, als hätten alle Angst, einen weiteren Kursanstieg zu verpassen. Dabei sollte es niemanden überraschen, wenn die Luft jetzt deutlich dünner wird.“ Der Hang-Seng-China-Enterprise-Index hat seit Mitte September 28 Prozent zugelegt.

Der Relative-Stärke-Index steht bei 88. Und damit exakt auf dem Niveau, auf dem nach der Stimulus-getriebenen Rally im Jahr 2014 die Wende nach unten einsetzte. Alles oberhalb von 70 gilt beim Relative-Stärke-Index als überkauft.

„Am deutschen Aktienmarkt ist die Hoffnung groß, dass die massive Unterstützung der chinesischen Wirtschaft auch die deutsche Wirtschaft wiederbeleben wird. Natürlich ist es positiv, wenn es einem der wichtigsten Handelspartner und einem der wichtigsten Ziel-Länder deutscher Exporte gut geht. Allerdings wird das alleine der deutschen Wirtschaft nicht reichen. Die chinesische Unterstützung löst keine deutschen Strukturprobleme. Und sie entwickelt auch keine neuen Produkte, die weltweit gefragt sind. Von daher werden die positiven Auswirkungen für Deutschland überschaubar bleiben.“

Aus deutscher Sicht ist das Highlight des Börsentages die vorläufige Inflationsrate für den September. Im September des vergangenen Jahres sind die Preise um 0,3 Prozent angestiegen. Von daher sorgt jeder Wert unter 0,3 Prozent für einen weiteren Rückgang der Jahresrate. Mit einem weiteren Rückgang würde die Jahresrate ein Drei-Jahres-Tief markieren. Hier helfe natürlich auch der im September relativ günstige Ölpreis.

Japanische Aktien notierten am Montag deutlich im Minus. „Seit klar ist, dass Shigeru Ishiba nächster Premierminister wird, wertet der Yen wieder auf. Denn Ishiba gilt als Befürworter des aktuellen geldpolitischen Kurses der Bank of Japan mit weiteren schrittweisen Zinserhöhungen im Land der aufgehenden Sonne“, sagte Altmann.

Die europäische Gemeinschaftswährung war am Montagmorgen etwas stärker: Ein Euro kostete 1,1165 US-Dollar (-0,04 Prozent), ein Dollar war dementsprechend für 0,8957 Euro zu haben.


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Gaspreise für Haushalte im 1. Halbjahr gestiegen

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Gaszähler (Archiv), via dts NachrichtenagenturWiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – Die privaten Haushalte in Deutschland haben im 1. Halbjahr 2024 im Durchschnitt 11,87 Cent je Kilowattstunde Erdgas gezahlt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Montag mitteilte, stiegen die Gaspreise damit gegenüber dem 2. Halbjahr 2023 um 4,0 Prozent.

Gegenüber dem 1. Halbjahr 2023 fielen sie allerdings um 3,2 Prozent. Im Vergleich zum 2. Halbjahr 2021, dem Vergleichszeitraum vor dem russischen Angriff auf die Ukraine und der sich verstärkenden Energiekrise, lagen die Gaspreise für Haushaltskunden sogar um mehr als zwei Drittel (+73,8 Prozent) höher. Strom kostete die Verbraucher im 1. Halbjahr 2024 durchschnittlich 41,02 Cent je Kilowattstunde, das waren 1,7 Prozent weniger als im 2. Halbjahr 2023 (-3,0 Prozent gegenüber dem 1. Halbjahr 2023) und knapp ein Viertel (+24,8 Prozent) mehr als im 2. Halbjahr 2021.

Das Auslaufen der Preisbremsen für Erdgas und Strom Ende 2023 hatte auf die von den privaten Haushalten gezahlten Preise fast keinen Einfluss. Von den 2023 und 2024 gesunkenen Großhandelspreisen für Erdgas und Strom konnten die privaten Haushalte bisher wenig profitieren.

Für private Erdgaskunden sorgte hingegen der ab dem 1. Januar 2024 erhöhte Preis für CO2-Zertifikate und die ab April 2024 wieder zu dem normalen Steuersatz zurückgekehrte Umsatzsteuer für einen Anstieg der Preise. Die Steuerbelastung stieg für alle privaten Erdgaskunden gegenüber dem 2. Halbjahr 2023 um 27,0 Prozent. Die Kosten für Energie und Vertrieb für private Haushalte insgesamt blieben im Vergleich zum Vorhalbjahr unverändert, Kunden mit einem Jahresverbrauch von 200 Gigajoule und mehr zahlten 4,7 Prozent weniger.

Für Energie und Vertrieb zahlten die privaten Stromkunden im 1. Halbjahr 2024 durchschnittlich 13,7 Prozent weniger als im 2. Halbjahr 2023. Allerdings führten die stark gestiegenen Netzentgelte (+19,7 Prozent gegenüber dem 2. Halbjahr 2023) dazu, dass der Gesamtpreis für Strom im Vergleich zum Vorhalbjahr nur leicht gesunken ist (-1,7 Prozent).

Nicht-Haushaltskunden, zum Beispiel Unternehmen oder Behörden, zahlten im 1. Halbjahr 2024 für Erdgas ohne Mehrwertsteuer und andere abzugsfähige Steuern durchschnittlich 6,04 Cent je Kilowattstunde. Das waren 10,3 Prozent weniger als im 2. Halbjahr 2023. Gegenüber dem 1. Halbjahr 2023 fielen die Preise um 21,5 Prozent, gegenüber dem 2. Halbjahr 2021 lagen die Preise insgesamt 30,5 Prozent höher.

Die Erdgaspreise für Nicht-Haushaltskunden sanken je nach Jahresverbrauch unterschiedlich stark. Kunden mit einem Jahresverbrauch zwischen 1.000 und 10.000 Gigajoule zahlten im 1. Halbjahr 2024 mit 8,16 Cent je Kilowattstunde 7,9 Prozent weniger als im 2. Halbjahr 2023. Die Preise für diese Verbrauchsgruppe lagen damit aber immer noch 83,4 Prozent höher als im 2. Halbjahr 2021. Kunden mit einem Jahresverbrauch von über 4 Millionen Gigajoule zahlten mit 3,93 Cent je Kilowattstunde 19,0 Prozent weniger als im 2. Halbjahr 2023. Die Preise lagen hier 30,8 Prozent niedriger als im 2. Halbjahr 2021.

Für Strom zahlten Nicht-Haushaltskunden im 1. Halbjahr 2024 durchschnittlich 19,73 Cent je Kilowattstunde ohne Mehrwertsteuer und andere abzugsfähige Steuern. Damit war Strom für sie 3,0 Prozent billiger als im 2. Halbjahr 2023, aber 18,5 Prozent teurer als im 2. Halbjahr 2021. Kunden mit einem Jahresverbrauch zwischen 20 und 500 Megawattstunden zahlten im 1. Halbjahr 2024 mit 27,23 Cent je Kilowattstunde 9,8 Prozent mehr als im 2. Halbjahr 2023 und 31,4 Prozent mehr als im 2. Halbjahr 2021. Kunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 150.000 Megawattstunden zahlten hingegen mit 12,12 Cent je Kilowattstunde 20,6 Prozent weniger als im 2. Halbjahr 2024, gegenüber dem 2. Halbjahr 2021 sanken die Preise für diese Verbrauchsgruppe um 7,6 Prozent, so Destatis.


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Widerstand in SPD gegen AfD-Verbotsverfahren

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AfD-Logo (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – In der SPD stoßen neue Pläne für ein AfD-Verbotsverfahren auf Widerspruch. „Ein Verbotsantrag wäre jetzt politisch kontraproduktiv“, sagte Gesine Schwan, Vorsitzende der SPD-Grundwertekommission, dem Tagesspiegel.

„Es würde noch mehr Bürgerinnen und Bürger, die mit den Bedingungen und Erfordernissen der pluralistischen Demokratie wenig vertraut sind und sich mit ihr deshalb nicht identifizieren können, in die Arme der AfD treiben.“ Die Vorsitzenden der SPD Sachsen-Anhalt, Juliane Kleemann und Andreas Schmidt, sagten dem Tagesspiegel, ein AfD-Verbotsverfahren müsse „auf einem rechtssicheren Verfahren basieren“. So offensichtlich die Verfassungsbrüche der AfD in der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags erscheinen mögen, „reicht dies allein nicht aus, um ein erfolgreiches Parteiverbot durchzusetzen“.

Damit bezogen sie sich auf Äußerungen von Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) vom Donnerstag. „Es bedarf einer umfassenden Beweisführung, die eindeutig belegt, dass die Partei in ihrer Gesamtheit gezielt und systematisch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeitet“, sagten Kleemann und Schmidt. Nur so könne ein solches Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben.


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Über 117 Millionen Euro Schaden durch Telefontrickbetrüger

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Smartphone-Nutzerin (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Sogenannte Telefontrickbetrüger haben 2023 mit den Maschen Enkeltrick, falscher Polizist und Schockanruf mutmaßlich mehr als 117 Millionen Euro erbeutet. Das geht aus Zahlen der Landeskriminalämter hervor, über die die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (Montagausgabe) berichtet.

Damit war der Schaden im vergangenen Jahr so hoch wie noch nie. Gleichzeitig ging die Anzahl der Betrugsversuche auf knapp 99.000 Fälle zurück. Besonders bei dem Phänomen der Schockanrufe ist der Schaden im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Bei dieser Masche gaukeln die Betrüger den Opfern beispielsweise vor, dass ein nahestehender Verwandter Verursacher eines tödlichen Autounfalls war und nun Geld für eine Kaution bräuchte.

Die einzelnen Bundesländer erfassen Telefonbetrügereien nach unterschiedlichen Kriterien. Die Daten beziehen sich nur auf die Phänomenbereiche „Enkeltrick“, „falsche Amtsträger“ und „Schockanrufe“ und sind teilweise noch nicht abschließend erhoben. Einzig die Hansestadt Bremen konnte keine Zahlen liefern, berichtet die NOZ.


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Mehrheit würde FDP-Ausscheiden aus Bundestag nicht bedauern

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Wahlplakate von Grünen, SPD und FDP zur Bundestagswahl 2021 (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – 61 Prozent der Deutschen würden ein Ausscheiden der Liberalen aus dem Bundestag nicht bedauern. Das ist das Ergebnis einer Forsa-Umfrage im Auftrag des „Stern“.

37 Prozent fänden ein Parlament ohne FDP schlecht. Zwei Prozent äußern keine Meinung. Bei den jüngsten Landtagswahlen erreichte die FDP nur noch Werte von rund einem Prozent. In den bundesweiten Umfragen liegt die Partei unter der Fünf-Prozent-Hürde.

Besonders kritisch für die FDP ist, dass auch ihr Kernklientel, die Selbstständigen, ein Ausscheiden aus dem Bundestag zu 63 Prozent nicht bedauern würde. Gewisse Sympathien gibt es nur noch bei den Anhängern von CDU/CSU, die zu 54 Prozent die Liberalen im Parlament vermissen würden.

Die Wähler der anderen Partner der Ampel-Koalition würden dagegen der FDP mehrheitlich keine Träne nachweinen: Die SPD-Wähler zu 62 Prozent, die der Grünen sogar zu 76 Prozent.

Von den Wählern, die 2021 für die FDP gestimmt haben – damals immerhin 11,5 Prozent bzw. 5,3 Millionen – würden 73 Prozent ein Ausscheiden aus dem Bundestag bedauern. Von den heutigen FDP-Anhängern fänden 88 Prozent ein Parlaments-Aus schlecht.

Für die Erhebung befragte das Markt- und Meinungsforschungsinstitut Forsa für den stern und RTL Deutschland zwischen dem 26. und 27. September 2024 insgesamt 1.007 Menschen.


Foto: Wahlplakate von Grünen, SPD und FDP zur Bundestagswahl 2021 (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Klingbeil: Rentenpaket "ein Grundpfeiler" der Ampel-Koalition

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Lars Klingbeil (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – SPD-Chef Lars Klingbeil glaubt nicht, dass die FDP das geplante Rentenpaket noch kippen könnte. „Ich will hier ausdrücklich sagen: Es wird dieses Szenario nicht geben, dass die FDP dem nicht zustimmt“, sagte er im „Bericht aus Berlin“ der ARD. „Das ist ein Grundpfeiler dieser Koalition.“

Die SPD habe klar gesagt: „Wir gehen in diese Koalition, wenn wir die Rente stabilisieren“, so Klingbeil. Dafür müssten Rentner mehr Geld in der Tasche haben. „Christian Lindner, dem ich nicht immer Recht gebe, hat jetzt aber gesagt: Dieses Gesetz ist ausverhandelt. Das ist beschlussfähig“, sagte der SPD-Chef.

„Da ist überhaupt kein Platz mehr für Zockerei, für Spielerei. Das Rentenpaket muss kommen. Die Verabredung ist: Das kommt in diesem Herbst. Und das steht“, bekräftigte der Sozialdemokrat.

Er sei dennoch „ein bisschen geschockt“ darüber, dass innerhalb der FDP Debatten darüber losgetreten würden. „Aber die Verabredung – auch mit dem Parteivorsitzenden der FDP – ist völlig klar. Und ich bin mir sicher, Christian Lindner wird jetzt auch für Ruhe und für Ordnung in den eigenen Reihen sorgen“, sagte Klingbeil.


Foto: Lars Klingbeil (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Verkehrsforscher: Deutsche Autoindustrie wird stark schrumpfen

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Autoproduktion (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Berliner Verkehrsforscher Professor Andreas Knie befürchtet, dass die deutsche Autoindustrie in den nächsten zehn Jahren deutlich schrumpfen wird. Die Marken VW, BMW, Mercedes und BMW würden dann zwar noch existieren, allerdings nur noch die Stammwerke in Wolfsburg, Stuttgart, München und Ingolstadt betreiben, „alle anderen Standorte sind zu“, sagte er der „Frankfurter Rundschau“ (Montagsausgabe).

Als Ursache für die sich zuspitzende Krise sieht Knie, dass die hiesigen Hersteller schon seit langem „den Anschluss an die Weltspitze verloren“ hätten. Sie bauten Autos noch wie vor 40 Jahren. „Im Mittelpunkt stehen die solide Hardware und der Verbrennungsmotor. Mittlerweile entscheidet aber die Software über den Gebrauchswert eines Autos und batterieelektrische Antriebe stehen im Zentrum“, sagte der Verkehrsexperte.

Auch bei der Automatisierung der Fahrzeuge bleibe Deutschland zurück. „Es sind nicht die Lohnkosten, es ist Phantasielosigkeit, die den deutschen Standort killt.“ Als „besonders tragisches Kapitel“ bezeichnet Knie es, dass die deutschen Autobauer nicht frühzeitig in die E-Mobilität eingestiegen sind und stattdessen auf den Dieselmotor setzten.

Knie forderte das Bundeswirtschafts- und das -verkehrsministerium auf, „gemeinsam zu überlegen, was für Deutschland unter den Aspekten Wertschöpfung, Jobs und Klima nützlich ist“ und Hilfen für die Autobauer danach auszurichten. Dies müsse unabhängig davon sein, ob deutsche, chinesische oder japanische Konzerne davon profitieren. Als Blaupause dafür sieht er den Inflation Reduction Act (IRA) der USA mit seinen steuerlichen Förderungen für Unternehmen.

Der Mobilitätsexoperte Knie ist Forschungsgruppenleiter am Wissenschaftszentrum Berlin (WZB) und lehrt an der TU Berlin.


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Bericht: AfD-Verbotsantrag verlangt Einzug des Parteivermögens

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Tino Chrupalla und Alice Weidel (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Abgeordnete von SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken haben einen Gruppenantrag ausgearbeitet, um das Bundesverfassungsgericht mit der Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens zu beauftragen. Das berichtet das Nachrichtenportal T-Online unter Berufung auf das Dokument.

Die Initiatoren beantragen darin beim Bundesverfassungsgericht einerseits, „gemäß Art. 21 Abs. 2 GG festzustellen, dass die Partei Alternative für Deutschland verfassungswidrig ist“. Zum anderen beantragen sie, „das Vermögen der Alternative für Deutschland nach § 46 Abs. 2, S. 3 BVerfGG zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke einzuziehen“. Und zudem festzustellen, „dass die Alternative für Deutschland nach Art. 21 Abs. 3 GG von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen ist“.

Damit ein Verbotsverfahren im Zweifel nicht an V-Leuten in der Partei scheitert, was bei der NPD schon mal zum Problem wurde, gibt es auch einen Auftrag an die Bundesregierung und die Landesregierungen. Sie werden aufgefordert, „durch ihre Verfassungsschutzbehörden unverzüglich auf die Herstellung der vom Bundesverfassungsgericht für Parteiverbotsverfahren formulierten Anforderung strikter Staatsfreiheit hinzuwirken“. Also mögliche V-Leute abzuschalten und verdeckte Ermittler abzuziehen.

Zur Begründung des Antrags heißt es unter anderem: „Die AfD wendet sich gegen zentrale Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“, die „Würde des Menschen sowie das Diskriminierungsverbot“ würden von der AfD „mittlerweile unverhohlen in Frage gestellt“. Es gäbe „immer wieder Bagatellisierungen der monströsen nationalsozialistischen Verbrechen und darüber hinaus auch klare Bekenntnisse zu diesen“.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte der RTL/ntv-Redaktion zuvor noch gesagt, dass es für ein AfD-Verbot Beweise brauche. „Wenn die Beweise vorliegen, dann ja.“


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Kontroverse um Jugendstrafrecht nach Merz-Forderung

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Jugendliche auf einer Parkbank mit Bier (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Forderung von CDU-Chef Friedrich Merz nach einem schärferen Jugendstraftrecht sorgt für kontroverse Reaktionen. Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) unterstützt den Vorstoß: „Die Debatte um die Strafmündigkeit ist nicht neu, aber sie ist wichtig. Ich glaube schon, dass die Kinder von damals nicht mit den Kindern von heute vergleichbar sind“, sagte Reul der „Welt“ (Montagausgabe).

Kinder würden heute deutlich früher erwachsener, daher: „Wenn Kinder oder Jugendliche andere mit einem Messer angreifen, verprügeln oder gewaltsam bestehlen, dann sollten sie auch zur Verantwortung gezogen werden. Daher halte ich eine Debatte über eine Änderung der Strafmündigkeit weiterhin für sinnvoll“, so Reul.

In den Ampel-Fraktionen stößt Merz mit seiner aktuellen Forderung indes auf Ablehnung. „Friedrich Merz lässt hier den nächsten populistischen Testballon steigen“, sagte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese der „Welt“. Das geltende Jugendstrafrecht habe „im Fokus, dass das Kind – im wahrsten Sinne des Wortes – noch nicht in den Brunnen gefallen ist, sondern dass man junge Menschen wieder in die Spur bekommt.“ Wiese hält es für „geradezu absurd, dass die CDU jungen Menschen permanent die Fähigkeit zum Wählen ab 16 abspricht, sie jetzt aber beim Strafrecht durch die Hintertür in Haftung nehmen möchte“.

Es wäre wichtiger, „dass in den Bundesländern ausreichend Personal in der Justiz, bei der Jugendhilfe und Präventionsprojekten zur Verfügung steht, damit Jugendliche erst gar nicht auf die schiefe Bahn geraten“. Hier hätten „gerade CDU-regierte Länder erheblichen Nachholbedarf“, insbesondere Nordrhein-Westfalen.

Auch die FDP-Bundestagsfraktion geht auf Distanz. „Offenbar verkennt Friedrich Merz, dass die Strafmündigkeit in Deutschland bereits mit 14 Jahren beginnt“, so Rechtspolitikerin Katrin Helling-Plahr. Straftaten von Jugendlichen müsse „mit aller Konsequenz begegnet werden“.

Richtigerweise liege dem Jugendstrafrecht „aber die Überzeugung zugrunde, dass straffällig gewordene Jugendliche durch erzieherische Maßnahmen noch auf den richtigen Weg geführt können“. Die Erfahrung zeige, dass solche Maßnahmen erfolgreicher seien als bloße Schuldvergeltung. „Davon abweichen zu wollen, wäre daher sogar kontraproduktiv. Auch für Straftaten von jüngeren Kindern hält unsere Rechtsordnung darüber hinaus bereits Instrumente – bis zur Unterbringung in geschlossenen Heimen – bereit“, sagte Helling-Plahr der „Welt“.

AfD-Fraktionschefin Alice Weidel schlug Merz gegenüber ebenfalls kritische Töne an, allerdings aus einer anderen Perspektive: „Die Aussagen von Herrn Merz sind das übliche Law-and-order-Getöse der CDU, wenn sie mal wieder versucht, strategisch rechts zu blinken: halbgar und unglaubwürdig.“ Weidel erinnerte an einen Gesetzentwurf ihrer Fraktion zur Herabsetzung der Jugendstrafmündigkeit von 14 auf zwölf Jahre, der von den übrigen Fraktionen, auch der Union, im Sommer abgelehnt worden war.

Die AfD fordert zudem eine Verschärfung für ältere Straftäter. „Die Volljährigkeit beginnt mit 18. Das sollte sowohl für das Wahlrecht als auch im Strafrecht gelten. Wir müssen vielmehr damit anfangen, die viel zu häufig praktizierte Anwendung des milden Jugendstrafrechts bei Erwachsenen im Alter von 18 bis 21 Jahren auszuschließen“, so Weidel. Die Strafen für Gewaltverbrechen müssten „deutlich verschärft und ausländische Täter zügig und dauerhaft abgeschoben werden“.

Merz hatte zuletzt der „Bild am Sonntag“ gesagt: „Ich habe überhaupt kein Verständnis dafür, dass wir über das Wahlrecht mit 16 sprechen, die Strafmündigkeit aber für die Jugendlichen zwischen 18 und 21 liegt. Und zwischen 18 und 21 fast regelmäßig nach Jugendstrafrecht und nicht nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird.“ Sein Vorschlag: „Das sollten wir ändern.“


Foto: Jugendliche auf einer Parkbank mit Bier (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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