Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Linke warnt vor einem drastischen Anstieg der Altersarmut in Deutschland.
Hintergrund ist eine Anfrage der Linken im Bundestag zum rechnerischen Rentenniveau bei verschiedenen Bruttoverdiensten; über die Antwort der Bundesregierung berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntagsausgaben).
Laut Berechnung des Bundesarbeitsministeriums wäre bei einem konstanten Stundenlohn über 45 Jahre Vollzeit ein Bruttostundenlohn von 19,99 Euro nötig, um auf 1.381 Euro Rente zu kommen – der aktuellen Armutsrisikoschwelle für Alleinlebende. Für 1.200 Euro Rente läge der rechnerische Stundenlohn bei knapp 16 Euro, für 1.500 Euro bei mehr als 21 Euro pro Stunde. Bei 1.700 bzw. 2.000 Euro Rente ergäben sich Stundenlöhne von rund 25 bzw. knapp 29 Euro.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes verdienten im April 2025 rund 18,9 Millionen abhängig Beschäftigte weniger als 20 Euro brutto pro Stunde. 11,4 Millionen verdienten unter 16 Euro pro Stunde, mehr als 22 Millionen unter 22 Euro.
„Wenn jede zweite gesetzliche Rente in Richtung Armutsrisiko rutscht, ist das kein Ausrutscher, sondern Systemversagen“, sagte Dietmar Bartsch den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Eine gesetzliche Rente, bei der der Mindestlohn auch nach Erhöhungen fast zwangsläufig in Altersarmut führt, hat ein massives Legitimationsproblem.“
Der berechnete Stundenlohn von 20 Euro, der notwendig sei, um der Armutsgrenze zu entkommen, sei für die Hälfte der Beschäftigten derzeit unerreichbar. „Das zeigt: Deutschland hat kein individuelles, sondern ein strukturelles Renten- und Lohnproblem“, so Bartsch. „Dieses System braucht eine grundlegende Rentenreform – und ein höheres Rentenniveau.“
Das Arbeitsministerium weist in seiner Antwort allerdings darauf hin, dass aus den Modellrechnungen keine Rückschlüsse auf das Altersarmutsrisiko gezogen werden könnten. Die Armutsrisikoschwelle sei ein statistisches Konstrukt auf Basis des Nettoäquivalenzeinkommens, das alle Einkommen eines Haushalts berücksichtigt und keine Auskunft über die individuelle Bedürftigkeit gebe. Dies sei nicht mit einer einzelnen Einkommensart, wie der gesetzlichen Rente, zu vergleichen. Auch seien andere Alterseinkommen von Rentnern abseits der gesetzlichen Rente in der Berechnung nicht einbezogen. Zudem sei die Annahme eines gleichbleibenden Stundenlohns über 45 Jahre als Grundlage der Berechnung unrealistisch.
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