Sonntag, Dezember 22, 2024
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Banaszak für kostenlose Bahn-Sitzplatzreservierung über Weihnachten

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Grünen-Chef Felix Banaszak spricht sich dafür aus, dass die Deutsche Bahn in der Weihnachtszeit die Sitzplatzreservierung kostenlos anbietet.

„Es wäre gut, wenn die Bahn etwas Stress von den Reisenden nehmen würde“, sagte Banaszak dem Nachrichtenportal T-Online. „Beispielsweise indem der Sitzplatz um die Feiertage herum gleich mit dem Ticketkauf reserviert wäre und mehr Züge eingesetzt würden.“

Banaszak nannte den Zustand der Bahn „absolut bedrückend“ und sagte: „Bahnfahren muss wieder Spaß machen und so attraktiv sein, dass Menschen gerne das Auto stehen lassen.“ Es habe zwar Erfolge gegeben, etwa die Sanierung der Riedbahn, aber er gestand ein: „Wir werden noch eine Zeit lang mit den Folgen der Streckensanierungen leben müssen, so ehrlich müssen wir sein.“

Den CSU-Verkehrsministern der Vergangenheit warf Banaszak vor, dass sie „die Bahn jahrelang bewusst haben verrotten lassen“. Um die Infrastruktur weiter zu sanieren, „wollen wir unseren Deutschlandfonds nutzen“, sagte der Grünen-Chef. „Eine Reise mit der Deutschen Bahn darf kein Glücksspiel sein, sondern muss wieder zum Sicherheitsversprechen dieses Landes gehören.“


Foto: Sitzplatzreservierung bei der Deutschen Bahn (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Trumps geplante Autozölle könnten in Europa 25.000 Jobs kosten

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Chicago (dts Nachrichtenagentur) – Die vom künftigen US-Präsidenten Donald Trump angedrohten Zölle auf Autoimporte könnten Europa hart treffen. Das ergibt eine Analyse der Unternehmensberatung Kearney, über die der „Spiegel“ berichtet.

Demnach wären bei VW, Mercedes-Benz, BMW und Stellantis (Peugeot, Fiat, Chrysler), die ein besonders großes US-Geschäft haben, sowie den 1.000 größten europäischen Zulieferern bis zu 25.000 Arbeitsplätze gefährdet, obwohl die Hersteller teils in US-Werken produzieren.

„Rund 640.000 Fahrzeuge werden jährlich aus Europa in die USA exportiert – abhängig vom Szenario könnten die Zölle zu Umsatzverlusten zwischen 3,2 und 9,8 Milliarden Dollar auf Herstellerebene führen, was sich wiederum auf die Zulieferer auswirken würde“, erklärte Kearney-Partner Nils Kuhlwein.

In einem ersten Szenario werden die Zölle vollständig an die US-Kunden weitergegeben. Die Rechnung zeigt, dass bei Zöllen von zehn, 15 oder 20 Prozent die Nachfrage nach importierten Fahrzeugen um 60.000 bis 185.000 Einheiten sinken könnte. Dies würde Umsatzverluste für die Hersteller zu Werksabgabepreisen von maximal 9,8 Milliarden Dollar bedeuten, für Zulieferer bis zu 7,3 Milliarden Dollar.

Sollten die Autobauer die Zölle stattdessen auf ihre Zulieferer abwälzen, könnten deren Ergebnisse bei einer Weitergabe der Mehrkosten von 60 Prozent um bis zu 3,1 Milliarden Euro sinken, was 25.000 Jobs gefährde, so Kuhlwein.


Foto: Autoproduktion (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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BKA-Chef fordert "Zeitenwende" der inneren Sicherheit

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Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – Der Präsident des Bundeskriminalamts, Holger Münch, fordert eine „Zeitenwende“ der inneren Sicherheit.

In einem Gastbeitrag für den „Spiegel“ warnt Münch: „Die Sicherheitslage wird sich weiter verschärfen. Es ist Zeit, zu handeln.“ Spionage und Sabotage, Extremismus und Terrorismus, Cybercrime und Organisierte Kriminalität – es gebe keinen Phänomenbereich, der dem BKA nicht Grund zur Sorge biete. „Diese Lage erlaubt nur eine Schlussfolgerung: Wir brauchen eine echte Zeitenwende auch für unsere Sicherheitsbehörden. Innere und äußere Sicherheit dürfen nicht mehr separiert gedacht werden“, so Münch.

Nötig sei unter anderem eine bessere Ausstattung der Polizei, etwa um die kryptierte Kommunikation von Verbrechern überwachen zu können. „Wir müssen uns befähigen, große Datenmengen oder angegriffene IT-Infrastrukturen zu analysieren. Dabei können Instrumente der Künstlichen Intelligenz helfen.“ Das gehe nur mit „Verstärkungen im Personal- und Sachhaushalt“.

Auch gesetzgeberisch gebe es Nachholbedarf: „Längst überfällig ist die Zeit ohnehin für die IP-Adressenspeicherung, einen Teil der sogenannten Vorratsdatenspeicherung.“ Man brauche eine zeitlich begrenzte, verpflichtende Speicherung von IP-Adressen. „Quick Freeze, also das nachträgliche Einfrieren von Daten, seit Jahren als vermeintliche Alternative zur Datenspeicherung in der politischen Diskussion, hilft hier genau null“, so Münch.


Foto: Polizist (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Bundesrat stimmt Grundgesetzänderung für Verfassungsgericht zu

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Bundesrat hat den Grundgesetzänderungen für eine stärkere Absicherung des Bundesverfassungsgerichts zugestimmt. Am Freitag erzielte das Vorhaben in der Länderkammer die nötige Zweidrittelmehrheit, lediglich Brandenburg enthielt sich.

Einen Tag zuvor hatte der Bundestag mit großer Mehrheit für die Anpassungen in der Verfassung votiert. Mit dem Vorhaben sollen wesentliche Strukturmerkmale des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz festgeschrieben werden. Zudem soll für den Fall einer Blockade bei der Richterwahl ein Ersatzwahlmechanismus eingeführt werden.

Dafür sollen die Artikel 93 und 94 des Grundgesetzes geändert werden. In Artikel 93 soll künftig der Status als Verfassungsorgan und die Organisation des Bundesverfassungsgerichts verankert werden. Festgeschrieben werden soll unter anderem, dass das Gericht aus zwei Senaten mit jeweils acht Richtern besteht. Ebenso sollen die Amtszeit von zwölf Jahren, die Altersgrenze der Richter, das Wiederwahlverbot und die Geschäftsordnungsautonomie des Gerichts in dem Artikel normiert werden.

Artikel 94 regelt dann künftig die Zuständigkeiten des Gerichts, die bisher in Artikel 93 geregelt sind. Zudem soll die Bindungswirkung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts explizit im Grundgesetz festgeschrieben werden. Die Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts soll laut Entwurf künftig in Artikel 93 (bisher: Artikel 94) grundgesetzlich geregelt werden. Die Richter sollen weiterhin je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt werden.

Neu aufgenommen werden soll ein Ersatzwahlmechanismus, der greifen soll, „wenn innerhalb einer zu bestimmenden Frist nach dem Ende der Amtszeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden eines Richters eine Wahl seines Nachfolgers nicht zustande kommt“. Dann soll das Wahlrecht vom jeweils anderen Wahlorgan wahrgenommen werden, wenn das eigentlich zuständige Wahlorgan innerhalb von drei Monaten nach Vorlage eines Wahlvorschlags durch das Plenum des Bundesverfassungsgerichts keinen neuen Richter gewählt hat.

Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz sieht aktuell vor, dass das Plenum des Bundesverfassungsgerichts eigene Wahlvorschläge unterbreiten kann, wenn eine Richterwahl nicht innerhalb von zwei Monaten nach Ende der Amtszeit beziehungsweise dem vorzeitigen Ausscheiden eines Richters oder einer Richterin erfolgt ist. Voraussetzung ist zudem die Aufforderung durch das älteste Mitglied des Wahlausschusses des Bundestages beziehungsweise die Spitze des Bundesrates.


Foto: Sitzung des Bundesrates am 20.12.2024, via dts Nachrichtenagentur

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Rückgang bei Immobilienpreisen schwächt sich weiter ab

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Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – Die Preise für Wohnimmobilien (Häuserpreisindex) in Deutschland sind im 3. Quartal 2024 gegenüber dem 3. Quartal 2023 um durchschnittlich 0,7 Prozent gesunken.

Im 2. Quartal 2024 lag der Rückgang gegenüber dem Vorjahresquartal noch bei 2,5 Prozent. Gegenüber dem Vorquartal stiegen die Preise für Wohnimmobilien um 0,3 Prozent und damit weniger stark als im 2. Quartal 2024 (+1,5 Prozent), teilte das Statistische Bundesamt am Freitag mit.

In den meisten Gegenden Deutschlands sind die Immobilienpreise im 3. Quartal 2024 im Vergleich zum 2. Quartal 2024 gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahresquartal schwächten sich die Preisrückgänge größtenteils ab. Teilweise waren aber auch im Vorjahresvergleich Preissteigerungen zu beobachten: So musste beispielsweise in den kreisfreien Großstädten für Wohnungen 2,4 Prozent und für Ein- und Zweifamilienhäuser 0,2 Prozent mehr als im 3. Quartal 2023 gezahlt werden. Im Vergleich zum 2. Quartal 2024 waren in den kreisfreien Großstädten Wohnungen 1,0 Prozent und Ein- und Zweifamilienhäuser 1,5 Prozent teurer.

In den dünn besiedelten ländlichen Kreisen hingegen waren die Immobilienpreise im 3. Quartal 2024 weiterhin größtenteils rückläufig. Für Wohnungen musste hier 5,7 Prozent weniger als im 3. Quartal 2023 beziehungsweise 1,8 Prozent weniger als im 2. Quartal 2024 gezahlt werden. Ein- und Zweifamilienhäuser waren in den dünn besiedelten ländlichen Kreisen 2,1 Prozent günstiger als im Vorjahr, im Vorquartalsvergleich waren die Preise unverändert.

In den sieben größten Städten Deutschlands (Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart und Düsseldorf) sind die Preise für Wohnungen im Vergleich zum 3. Quartal 2023 um 0,2 Prozent und im Vergleich zum 2. Quartal 2024 um 0,5 Prozent gestiegen. Für Ein- und Zweifamilienhäuser hingegen musste in diesen Städten 5,3 Prozent weniger als im Vorjahresquartal und 3,1 Prozent weniger als im Vorquartal gezahlt werden, so die Statistiker.


Foto: Wohnhäuser (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Weniger Verkehrstote im Oktober

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Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – Im Oktober 2024 sind in Deutschland rund 30.800 Menschen bei Straßenverkehrsunfällen verletzt worden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitag nach vorläufigen Ergebnissen mitteilte, waren das fünf Prozent oder 1.500 Verletzte weniger als im Vorjahresmonat.

Die Zahl der Verkehrstoten sank um 42 auf 224 Personen. Die Polizei registrierte im Oktober 2024 insgesamt 219.300 Straßenverkehrsunfälle und damit in etwa so viele wie im Vorjahresmonat (Oktober 2023: 219.722 Unfälle).

Im Zeitraum Januar bis Oktober 2024 erfasste die Polizei 2,1 Millionen Straßenverkehrsunfälle und damit in etwa so viele wie im Vorjahreszeitraum. Darunter waren 245.000 Unfälle mit Personenschaden, bei denen 2.344 Menschen getötet wurden. Damit ist die Zahl der Verkehrstoten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 55 (-2 Prozent) gesunken. Die Zahl der Unfälle mit Personenschaden nahm um 4.800 (-2 Prozent) ab. Die Zahl der Verletzten im Straßenverkehr sank im selben Zeitraum um zwei Prozent oder 7.100 auf 305.900, so das Bundesamt.


Foto: Unfallkreuz an Straßenrand (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Bundesbankpräsident plädiert für weitere Zinssenkungen

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Frankfurt am Main (dts Nachrichtenagentur) – Die Europäische Zentralbank wird die Zinsen 2025 wohl weiter senken. „Wir können beim Zinsniveau sicher noch ein bisschen nach unten gehen“, sagte EZB-Ratsmitglied Joachim Nagel dem Nachrichtenmagazin Focus. „Im ersten Halbjahr 2025 werden wir womöglich ein „neutrales“ Niveau erreichen, ohne einen Anstieg der Inflation zu riskieren.“

Das Biest der Inflation sei „zumindest gezähmt“, so der Bundesbankpräsident. „Inzwischen haben wir den Preisanstieg gut im Griff. Die Kerninflation – das ist die Teuerung ohne die stark schwankenden Nahrungsmittel- und Energiepreise – liegt aktuell noch bei etwa 2,7 Prozent, wird aber im Trend weiter sinken. Auch bei den Tarifabschlüssen sehen wir mittlerweile eine Entspannung. Der Lohndruck lässt im gesamten Währungsgebiet nach.“

Deshalb könnte der EZB-Rat seine Geldpolitik weiter normalisieren, kündigte Nagel an: „Allerdings werden wir vorsichtig bleiben. Alles in allem bewegen wir uns in einem Umfeld mit hoher Unsicherheit. Wir haben es gerade geopolitisch mit enorm vielen Umwälzungen zu tun. Mehr als ich je zuvor erlebt habe: Ukraine-Krieg, die Konflikte im Nahen Osten, wirtschaftspolitische Spannungen und mögliche Handelskonflikte, um nur wenige Stichworte zu nennen.“

Nagel warnte derweil vor dem Bitcoin: „Ich kriege schon beim Begriff „Kryptowährung“ für Bitcoin Gänsehaut“, sagte er dem Focus. Der Bitcoin sei keine Währung, sondern ein Spekulationsobjekt: „Schauen Sie sich die Kursschwankungen an, die sollten jedem zu denken geben, der eine solide Anlage sucht, von einem Zahlungsmittel ganz zu schweigen. Als Zentralbanker kann ich nur zur Vorsicht raten.“

Ihn erinnere der Hype an frühere Spekulationsblasen, sagte Nagel: „Man muss sich immer fragen: Was ist die Substanz? Bei Bitcoin ist da nur ein mathematischer Algorithmus, mehr steckt nicht dahinter, keine Instanz wie Zentralbanken, kein realer Gegenwert, anders als beispielsweise bei Aktien. Darüber muss sich jeder Anleger im Klaren sein.“ Selbst habe deshalb nie in Kryptowährungen investiert. „Als Zentralbanker im EZB-Rat unterliegen meine Geldanlagemöglichkeiten strengen Regeln. Aber auch als Privatanleger würde ich nicht in Krypto-Werte investieren.“


Foto: EZB (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Städtetag erwartet Rekorddefizit für kommunale Haushalte

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Nach Angaben des Deutschen Städtetages ist die finanzielle Lage der Kommunen vielerorts dramatisch. „Die kommunalen Haushalte steuern in diesem Jahr auf ein Rekorddefizit von über 13 Milliarden Euro zu, mehr als doppelt so viel wie noch im letzten Jahr“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Städtetages, Helmut Dedy, der Mediengruppe Bayern (Freitagsausgabe).

Bund und Länder würden den Kommunen seit Jahrzehnten immer mehr Aufgaben zuweisen, ohne für eine vernünftige Finanzierung zu sorgen. Inflation und steigende Sozialausgaben täten ihr Übriges. „Durch die vorgezogenen Neuwahlen kommen weitere Unsicherheiten dazu“, sagte der Städtetagschef. Er und seine Kollegen wüssten nicht, ob sie sich auf angekündigte Fördermittel des Bundes verlassen könnten.

Dedy hofft, dass es in der Frage einer Altschulden-Regelung noch eine Lösung gibt. „Städte im Saarland, in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sind besonders betroffen. Für sie ist das eine fast schon existenzielle Frage. Sie kommen häufig aus eigener Kraft nicht aus der Schuldenspirale heraus“, so der Hauptgeschäftsführer. „Die anderen Bundesländer kostet das Ganze nichts. Kommunen in Bayern oder Baden-Württemberg hätten keine Nachteile.“ Für eine Altschuldenlösung mit Bundesmitteln bräuchte es aber eine Grundgesetzänderung.

Wegen der prekären Finanzlage der Gemeinden stehe vor Ort vieles auf dem Prüfstand, fügte Dedy hinzu. „Die Zeit ausgeglichener kommunaler Haushalte ist vorbei.“ Zwar würden die Städte ihre Pflichtaufgaben erfüllen wie Sozialleistungen, Grundschulen und Kitas oder Gesundheitsämter. „Freiwillige Aufgaben aus Kultur, Sport, Vereinsleben schauen sich die Städte genauer an. Die meisten Städte, die gerade ihre Haushalte aufstellen, fragen nicht mehr, ob sie bei freiwilligen Aufgaben sparen, sondern bei welchen.“


Foto: Rathaus (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Gesundheitsministerium liefert Millionen Corona-Impfdosen aus

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Das Bundesgesundheitsministerium hat Praxen und Apotheken in diesem Herbst und Winter bislang mehr als acht Millionen Impfstoffdosen gegen das Coronavirus zur Verfügung gestellt. Zunächst war ein an die Variante JN.1 angepasster Impfstoff ausgeliefert worden, seit Mitte November wird zudem ein an die neue Variante KP.2 angepasster Wirkstoff geliefert.

Der Bund habe beim ersten Impfstoff vom Hersteller Biontech/Pfizer insgesamt rund sechs Millionen Dosen bekommen, davon seien rund 5,4 Millionen an den pharmazeutischen Großhandel ausgeliefert worden, sagte ein Ministeriumssprecher den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagsausgaben). Vom zweiten Wirkstoff habe der Bund insgesamt rund 8,2 Millionen Dosen bekommen, von denen bislang rund 2,6 Millionen an den Großhandel ausgeliefert worden seien.

Darüber hinaus könne seit Mitte Dezember auch der an die Variante JN.1 angepasste Covid-19-Impfstoff des Herstellers Novavax bestellt werden. An den pharmazeutischen Großhandel seien bislang rund 43.000 Impfdosen dieses Impfstoffs ausgeliefert worden, so der Sprecher.


Foto: Aufgezogene Impfspritzen (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Zahl der Kriegsdienstverweigerer sprunghaft angestiegen

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Zahl der Kriegsdienstverweigerer in Deutschland ist seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im Februar 2022 sprunghaft angestiegen.

Ein Sprecher von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) sagte der „Bild“, dass allein in diesem Jahr 2.468 Antragsteller (bis 31. Oktober 2024) den Kriegsdienst verweigern wollen. Das sind 50 Prozent mehr als im Vorjahr (2023: 1.609) und elfmal so viele wie 2021 (209), vor Putins Überfall auf die Ukraine.

Die Anträge stammen von aktiven Soldaten der Bundeswehr und Reservisten, die offenbar Angst haben, an der russisch-ukrainischen Front eingesetzt zu werden. Dazu kommen Anträge ungedienter Bürger, die vorsorglich sicherstellen wollen, dass sie keinesfalls zum Dienst an der Waffe eingezogen werden. Diese Anträge werden bei den „Karrierecentern der Bundeswehr“ gestellt.

Laut Ministerium wurden bis Oktober 136 Anträge aktiver Soldaten, 840 von Reservisten und 1.492 von Ungedienten gezählt. Insgesamt sind seit Beginn des Ukraine-Krieges 549 aktive Soldaten und 1.707 Reservisten abgesprungen.

Das Verteidigungsministerium teilte auf Anfrage der „Bild“ mit, dass die Bundeswehr „in einem Wettbewerb um die besten Talente“ stehe und die sicherheitspolitische Lage sowie die russische Bedrohung die Zahl der Verweigerungen beeinflussen würden.


Foto: Bundeswehr-Soldaten (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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