Mittwoch, Dezember 31, 2025
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Union erwägt Weiterbetrieb von AKWs durch staatliche Gesellschaft

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – In der Union kursieren Pläne für die Inbetriebnahme stillgelegter Atommeiler. Sollte eine Überprüfung ergeben, dass dies technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, „werden die Betreiberunternehmen aufgefordert, sich hierzu zu positionieren“, heißt es in einem Papier aus der Fraktion, über das das „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe) berichtet. Sollten sie nicht selbst den Betrieb übernehmen wollen, „soll geprüft werden, inwieweit dies durch eine Bundesgesellschaft als Neueigentümer verantwortet werden kann“.

Das Papier aus der Unionsfraktion stellt zwar nicht die offizielle Linie der Fraktion dar, ist in der Fraktionsspitze aber offenbar bekannt. Es setzt damit die Überlegungen fort, die sich im Ergebnispapier der Arbeitsgruppe Klima und Energie der Koalitionsverhandlungen von CDU, CSU und SPD finden. Darin heißt es, man strebe „schnellstmöglich eine fachliche Bestandsaufnahme an, ob angesichts des jeweiligen Rückbaustadiums eine Wiederaufnahme des Betriebs der zuletzt abgeschalteten Kernkraftwerke unter vertretbarem technischem und finanziellem Aufwand noch möglich ist“.

In der Union hat der Wiedereinstieg in die Kernkraft viele Befürworter, etwa den Bundestagsabgeordneten Andreas Lenz (CSU), der Mitglied der Koalitionsarbeitsgruppe Klima und Energie war. „Der Ausstieg aus der Kernenergie war ein Fehler“, sagte Lenz dem „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe). Lenz hält den in der Energiekrise verstaatlichten Uniper-Konzern für prädestiniert, den Betrieb zu übernehmen, falls die Betreiber abwinken. „Mit dem Uniper-Konzern ist der Bund Eigentümer eines Unternehmens, das in Schweden Mehrheitseigentümer an einem Kernkraftwerk ist und an zwei weiteren Kernkraftwerken beteiligt ist. Wir sollten das als Chance begreifen“, sagte Lenz.


Foto: Atomkraftwerk (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Mützenich will Klarstellung von Merz zu Netanjahu-Haftbefehl

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der SPD-Außenpolitiker Rolf Mützenich fordert von CDU-Chef Friedrich Merz eindeutige Festlegungen zum künftigen Umgang mit dem israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu. „Friedrich Merz muss endlich klarstellen, dass Deutschland den Haftbefehl gegen Netanjahu vollziehen würde, sollte der israelische Ministerpräsident unser Land besuchen wollen“, sagte der langjährige Fraktionsvorsitzende der „Süddeutschen Zeitung“ (Mittwochausgabe).

Damit würde der wahrscheinliche zukünftige Bundeskanzler der Rolle Deutschlands gerecht werden, wenn es um die Anerkennung und Weiterentwicklung des Völkerstrafrechts gehe. „Wir dürfen nicht zulassen, dass Vertreter unseres Staates mit Viktor Orban auf eine Stufe gestellt werden.“

Mit Blick auf den geplanten Besuch Netanjahus in Ungarn sagte Mützenich, vor dem Hintergrund der erneuten Offensive im Gazastreifen und der katastrophalen humanitären Lage vor Ort sei die Reise unangebracht und provokativ. Ebenso sei die Erklärung, dass die ungarische Regierung den Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshof (IstGH) gegen Netanjahu nicht vollstrecken werde, „ein schwerwiegender Verstoß gegen nationales und internationales Recht“. Die Regierung in Budapest mache sich der Strafvereitelung schuldig. Die Europäische Union müsse sich deutliche Schritte überlegen, forderte Mützenich.

Deutschland habe sich von Anfang an für den unabhängigen Gerichtshof eingesetzt, um Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression zu ahnden. „Gerade Deutschland muss die Institution und dessen Mitarbeiter unterstützen und legitimieren“, appellierte Mützenich in Richtung von Friedrich Merz. „War bereits die Erklärung des damaligen Kanzlerkandidaten Friedrich Merz, den Haftbefehl gegen Premierminister Netanjahu nicht zu vollstrecken, rechtswidrig, so bekommt der Vorgang mit dem Besuch in Budapest eine weitere Brisanz.“


Foto: Rolf Mützenich und Friedrich Merz (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Sachsen-Anhalt passt nach Magdeburg-Anschlag Opferhilfefonds an

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Magdeburg (dts Nachrichtenagentur) – Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat die Richtlinie für den Opferhilfefonds angepasst. Ziel sei es, Betroffene des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt im Dezember 2024 besser unterstützen zu können, teilte das Justizministerium am Dienstag mit. Künftig können Hilfsleistungen demnach unabhängig von anderen finanziellen Zuwendungen beantragt werden. Die geänderte Regelung soll noch im April rückwirkend in Kraft treten.

„Die Hilfeleistungen aus dem Opferhilfefonds des Landes sind ein Zeichen der Solidarität und des Mitgefühls gegenüber den Mitmenschen, die unerträgliches Leid erfahren haben“, sagte Justizministerin Franziska Weidinger (CDU). „Es ist unsere Aufgabe, die Opfer nicht allein zu lassen.“

In der modifizierten Richtlinie des Opferhilfefonds des Landes Sachsen-Anhalt wurde die sogenannte Subsidiaritätsklausel gestrichen. Diese hatte bisher zur Folge, dass Ansprüche aus vergleichbaren Fonds, zum Beispiel des Bundes, auf die Hilfeleistungen aus dem Opferhilfefonds des Landes anzurechnen waren. Zudem wurde eine vierte Leistungsstufe eingeführt, bei der Hilfeleistungen individueller ausgereicht werden können, etwa bei Fällen schwerer psychischer Folgen und Traumatisierung.

Nach dem Anschlag in Magdeburg hatte der Landtag von Sachsen-Anhalt die für den Opferhilfefonds zur Verfügung stehende Summe von 50.000 auf 500.000 Euro im Haushaltsjahr 2025 aufgestockt.


Foto: Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Weil begründet Rücktritt mit seinem Alter

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Hannover (dts Nachrichtenagentur) – Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hat seine Rücktrittspläne bestätigt und diese mit seinem Alter begründet. „Ich werde zur nächsten Landtagssitzung am 20. Mai meinen Rücktritt erklären“, sagte er am Dienstag in Hannover.

Für diese Entscheidung seien „persönliche Motive“ in erster Linie maßgeblich. „Ich bin 66 Jahre alt und ich merke das auch.“ Die Anforderungen an das Amt eines Ministerpräsidenten seien herausfordernd. „Das ist eine anspruchsvolle und auch eine sehr intensive Tätigkeit, und sie wird immer anspruchsvoller und wird immer intensiver.“ So scheine es ihm zumindest.

Wahrscheinlich sei es so, dass er an dieser Stelle auch dem Alter Tribut zolle. „Jedenfalls spüre ich, dass ich in dieser Hinsicht bei mir eine Veränderung feststelle gegenüber dem, was eigentlich jahrelang gewesen ist.“ Insbesondere den letzten Bundestagswahlkampf habe er als „besonders kraftraubend“ empfunden. „Und das war dann tatsächlich auch für mich der Anstoß, diese Entscheidung zu treffen“, so Weil. „Ich habe den Eindruck, es ist Zeit, kürzerzutreten.“

Der scheidende Ministerpräsident bestätigte zudem, dass Wirtschaftsminister Olaf Lies sein Nachfolger als Regierungschef und Vorsitzender der Landes-SPD werden soll.


Foto: Stephan Weil (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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CDU-Innenpolitiker lobt Asyl-Vorstoß des Bamf-Chefs

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der CDU-Innenpolitiker Christoph de Vries stellt sich hinter den Asylrecht-Vorstoß des Präsidenten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Hans-Eckhard Sommer.

Entscheidend sei, dass die illegalen Einreisen „umgehend und dauerhaft“ gestoppt würden und eine strikte Begrenzung der Migration gelinge, sagte der Bundestagsabgeordnete dem „Handelsblatt“ (Mittwochsausgabe). „Hierfür ist kurzfristig die konsequente Zurückweisung aller Personen an unseren Landgrenzen unerlässlich, bevor eine grundlegende Reform des Asylrechts angegangen wird.“

De Vries verwies auf die heutige Migrationspraxis, die nichts mehr mit dem Ursprungsgedanken des Asylrechts zu tun habe, das für politisch Verfolgte galt. „Stattdessen reisen jährlich hunderttausende Ausländer in die Bundesrepublik Deutschland ein, die fast ausschließlich Kriegsflüchtlinge oder Wirtschaftsmigranten sind und zuvor durch die halbe Welt gereist sind – durch viele Länder, in denen sie auch sicher wären vor Krieg und Verfolgung.“ Insofern sei die Analyse von Sommer „völlig zutreffend und ich hoffe, dass diese Erkenntnis auch bei unserem künftigen Koalitionspartner angekommen ist“.

Sommer hatte zuvor das Asylrecht in seiner bestehenden Form infrage gestellt und stattdessen vorgeschlagen, das aktuelle System durch humanitäre Aufnahmen von Migranten „in beachtlicher Höhe“ zu ersetzen. De Vries empfahl, dem Vorschlag zu folgen. „Der eine Weg, die Dysfunktionalität und den Missbrauch unseres Asylrechts zu überwinden, wäre der Übergang auf humanitäre Kontingente, deren Umfang sich an der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit unseres Landes bemisst“, sagte er. Der andere Weg sei die Auslagerung der Asylverfahren in sichere Drittstaaten, womit „das menschenverachtende Geschäft der Schlepper und Schleuser“ beendet werden könnte.


Foto: Christoph de Vries (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Forsa sieht Union nur noch einen Prozentpunkt vor AfD

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Union hat in der von Forsa gemessenen Wählergunst erneut nachgelassen. In der Erhebung für die Sender RTL und ntv verlieren CDU und CSU einen Prozentpunkt und kommen nur noch auf 25 Prozent.

Die AfD kann unterdessen auf 24 Prozent zulegen (+1) und liegt damit nur noch einen Punkt hinter der Union. Die SPD (15 Prozent), die Grünen (zwölf Prozent), die Linke (zehn Prozent), das BSW sowie die FDP (jeweils vier Prozent) bleiben unverändert. Der Anteil der sonstigen Splitterparteien beträgt weiterhin sechs Prozent.

Das Vertrauen in CDU-Chef Friedrich Merz ist derweil im März 2025 deutlich gesunken. Nur noch 28 Prozent der Bundesbürger halten ihn für vertrauenswürdig – ein Rückgang um acht Prozentpunkte im Vergleich zu Dezember 2024. 70 Prozent weisen ihm keine Vertrauenswürdigkeit zu (+zehn Prozentpunkte).

Auch unter Unionsanhängern zeigt sich ein differenziertes Bild: Zwar halten 69 Prozent der CDU/CSU-Anhänger Merz für vertrauenswürdig, doch fast ein Drittel (30 Prozent) seiner eigenen Anhänger teilt diese Einschätzung nicht. Besonders gering ist das Vertrauen in Merz unter AfD-Anhängern (sechs Prozent), bei der Linken (sieben Prozent) sowie bei Anhängern der Grünen (elf Prozent).

Die Daten zu den Parteipräferenzen wurden vom 25. bis 31. März erhoben. Datenbasis: 2.508 Befragte. Zur Vertrauenswürdigkeit von Merz wurden am 28. und 31. März 1.002 Personen befragt.


Foto: Friedrich Merz vor Abgeordneten der AfD-Fraktion (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Inflation im Euroraum im März auf 2,2 Prozent gesunken

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Luxemburg (dts Nachrichtenagentur) – Die jährliche Inflation im Euroraum ist im März 2025 etwas zurückgegangen. Sie wird auf 2,2 Prozent geschätzt, nach 2,3 Prozent im Februar, teilte die EU-Statistikbehörde Eurostat am Dienstag mit. Gegenüber dem Vormonat stiegen die Preise um 0,6 Prozent.

Die als „Kerninflation“ bezeichnete Teuerung, also der Preisanstieg ohne Energie, Nahrungsmittel, Alkohol und Tabak, lag im März bei 2,4 Prozent und damit niedriger als im Vormonat (2,6 Prozent). Diese „Kernrate“ wird von der EZB ganz besonders in den Blick genommen in Bezug auf ihr Ziel, eine Teuerung von zwei Prozent zu erreichen.

Im Hinblick auf die Hauptkomponenten der Inflation im Euroraum wird erwartet, dass der Bereich „Dienstleistungen“ im März die höchste jährliche Rate aufweist (3,4 Prozent, gegenüber 3,7 Prozent im Februar), gefolgt von „Lebensmitteln, Alkohol und Tabak“ (2,9 Prozent, gegenüber 2,7 Prozent im Februar), „Industriegütern ohne Energie“ (0,6 Prozent, unverändert gegenüber Februar) und „Energie“ (-0,7 Prozent, gegenüber 0,2 Prozent im Februar).

Die höchste Inflationsrate misst Eurostat in Estland, Kroatien und der Slowakei mit je 4,3 Prozent. In Frankreich liegt sie der Statistikbehörde zufolge dagegen nur bei 0,9 Prozent. Für Deutschland berechnet Eurostat die Inflationsrate mit 2,3 Prozent, wobei eine andere Methode verwendet wird als vom Statistischen Bundesamt, welches am Vortag eine Teuerungsrate von 2,2 Prozent gemeldet hatte.


Foto: Geldautomaten in Kroatien (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Stegner bringt Entlassung von Bamf-Präsident Sommer ins Spiel

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der SPD-Bundestagsabgeordnete Ralf Stegner hat die Äußerungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Hans-Eckhard Sommer, zum Asylrecht scharf kritisiert und Konsequenzen ins Spiel gebracht. „Solche öffentlichen Äußerungen eines Behördenchefs widersprechen seiner Verantwortung, verletzen mutmaßlich die Dienstpflichten und ziehen in der Regel personelle Konsequenzen nach sich“, sagte Stegner dem „Handelsblatt“.

Sommer hatte sich dafür ausgesprochen, das Asylrecht in seiner bestehenden Form abzuschaffen, weil es keine Begrenzung der Migration erlaube. „Es lädt regelrecht zu Missbrauch ein“, sagte er Montag in einer Rede bei der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung. Sommer, der sagte, sich nicht als Bamf-Chef zu äußern, schlug vor, das aktuelle System durch humanitäre Aufnahmen „in beachtlicher Höhe“ zu ersetzen. Neben humanitären Gesichtspunkten könne hier auch die Integrationsfähigkeit des Arbeitsmarktes eine Rolle spielen. Wer dennoch unerlaubt nach Deutschland einreise, hätte dann keine Aussicht mehr auf ein Bleiberecht.

Stegner sagte: „Ein Behördenchef hat sich an das Grundgesetz zu halten und sollte nicht öffentlich die in der Verfassung verbrieften Grundrechte infrage stellen.“ In der Sache gebe es viele praktische Probleme zu lösen und da möge man auch über vieles streiten können. „Der Präsident des Bamf hat dafür allerdings definitiv den falschen Weg gewählt.“ Dass er seine Aussagen als „private Meinungsäußerung“ sehe „macht das kaum besser und bestärkt eher die Zweifel an der Eignung für eine solche Führungsposition“.


Foto: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Kommunen verzeichnen Rekorddefizit

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Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – Die Kern- und Extrahaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände in Deutschland haben im letzten Jahr ein Finanzierungsdefizit von 24,8 Milliarden Euro aufgewiesen.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Dienstag nach vorläufigen Ergebnissen der vierteljährlichen Kassenstatistik mitteilte, war dies das höchste kommunale Finanzierungsdefizit seit der deutschen Vereinigung im Jahr 1990. Gegenüber dem Vorjahr ist das Defizit deutlich gewachsen. Damals hatte es 6,6 Milliarden Euro betragen.

Im Jahr 2024 waren 6,2 Prozent der Ausgaben nicht durch reguläre Einnahmen gedeckt, sondern mussten aus finanziellen Reserven oder durch die Aufnahme von Krediten finanziert werden.

Das Defizit ist vor allem auf die kommunalen Kernhaushalte zurückzuführen: Mit 24,3 Milliarden Euro war es 2024 fast viermal so hoch wie 2023 (6,3 Milliarden Euro). Die Extrahaushalte wiesen im Jahr 2024 ein Defizit von 0,5 Milliarden Euro auf. 2023 hatten sie ein Defizit von 0,3 Milliarden Euro verbucht.

Treiber der Ausgaben der kommunalen Kernhaushalte waren vor allem die Sozialleistungen, die im Jahr 2024 um 11,7 Prozent oder 8,9 Milliarden Euro höher waren als im Jahr 2023 und sich auf insgesamt 84,5 Milliarden Euro beliefen. Hauptgrund für den Anstieg waren Anpassungen der Regelsätze im Bereich der Sozialhilfe und im Bürgergeld zum 1. Januar 2024.

Die höheren Leistungssätze führten auch dazu, dass mehr Menschen solche Leistungen in Anspruch nehmen konnten. Die Leistungen der Sozialhilfe stiegen daher um 12,4 Prozent auf 21,1 Milliarden Euro. Die Ausgaben zur Kinder- und Jugendhilfe nahmen um 17,1 Prozent auf 18,3 Milliarden Euro zu. Die Ausgaben für Eingliederungshilfen erhöhten sich im Vorjahresvergleich um 13,6 Prozent auf 22,7 Milliarden Euro.

Die kommunalen Leistungen nach SGB II einschließlich Bildungspaket stiegen um 4,4 Prozent auf 15,4 Milliarden Euro. Dazu gehörten die Leistungen für Unterkunft und Heizung. Diese waren von der Entwicklung der Miet- und Energiekosten abhängig und stiegen auf 14,6 Milliarden Euro (+4,5 Prozent). Davon wurden 10,0 Milliarden Euro durch den Bund ersetzt. Auch bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz war ein leichter Anstieg um 3,3 Prozent auf 3,8 Milliarden Euro zu verzeichnen, so die Statistiker.

Das deutliche Wachstum der Ausgaben für Sozialleistungen wirkte sich insbesondere auf die Landkreise und Kreisfreien Städte sowie die kommunalen Bezirks-, Regional- und Sozialverbände aus, die als Sozialleistungsträger der kommunalen Ebene im Jahr 2024 rund 95 Prozent der Sozialleistungsausgaben trugen.

Auch die Personalausgaben der Kernhaushalte wuchsen mit +8,9 Prozent auf 88,1 Milliarden Euro wieder kräftig. Dies war Folge der im Jahr 2024 wirksamen Tarifsteigerungen und des Personalzuwachses in verschiedenen Bereichen.

Die bereinigten Einnahmen der kommunalen Kernhaushalte waren im Jahr 2024 mit 338,5 Milliarden Euro um 3,5 Prozent oder 11,4 Milliarden Euro höher als im Jahr 2023.

Die Einnahmen aus Steuern (netto) stiegen letztes Jahr nur noch mäßig um 1,5 Prozent auf 132,1 Milliarden Euro, nach deutlichen Zuwächsen um jeweils 7,1 Prozent in den Jahren 2022 und 2023. Ausschlaggebend war der schwache Zuwachs bei den Einnahmen aus der Gewerbesteuer (netto) um 0,3 Prozent auf 62,1 Milliarden Euro.

Ein Jahr vor dem Wirksamwerden der Grundsteuerreform stiegen die Grundsteuereinnahmen um vier Prozent auf 14,5 Milliarden Euro. Auch die kommunalen Anteile an den Gemeinschaftssteuern entwickelten sich nur verhalten: Während der Anteil an der Einkommensteuer um 2,1 Prozent auf 46,1 Milliarden Euro stieg, veränderte sich der kommunale Anteil an der Umsatzsteuer mit 7,6 Milliarden Euro kaum (+0,7 Prozent).

Die Schlüsselzuweisungen der Länder zur allgemeinen Finanzierung der kommunalen Haushalte beliefen sich 2024 auf 51,0 Milliarden Euro (+2,0 Prozent). Die Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände nahmen deutlich mehr Verwaltungs- und Benutzungsgebühren ein (+7,5 Prozent). Die Zuweisungen der Länder für Investitionen stiegen im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 2,2 Prozent auf 13,9 Milliarden Euro.


Foto: Rathaus (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Pro Asyl erwartet "mehr Schutzgesuche" von US-Staatsbürgern

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Geschäftsführer der Flüchtlingsschutzorganisation Pro Asyl, Karl Kopp, rechnet mit einer wachsenden Zahl an Asylgesuchen von US-Staatsbürgern in Deutschland.

„Wenn selbst in den USA Demokratie und Freiheit nicht mehr garantiert sind, wird klar: Der autoritäre Backlash hat die westliche Welt erreicht“, sagte Kopp dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. US-Präsident Donald Trump und seine Administration schüfen „ein Klima der Angst“.

„Unter diesen politischen Voraussetzungen sind auch mehr Schutzgesuche in Deutschland und Europa möglich.“ Bereits jetzt sei „ein verstärktes Interesse an Auswanderungsmöglichkeiten aus den USA“ erkennbar. „Reiche Oppositionelle nutzen die verschiedenen Möglichkeiten, ein `goldenes Visum` – beispielsweise in Europa – zu erhalten.“ Hochkarätige Akademiker treten Gastprofessoren in Kanada oder Europa an. „Dieser Trend wird sich fortsetzen. Jedes Schutzgesuch muss vorurteilsfrei im Einzelfall geprüft werden, auch wenn jemand aus einer formalen Demokratie flieht.“

Eine Sprecherin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sagte dem RND: „Es werden nur wenige Anträge von Staatsangehörigen aus den Vereinigten Staaten von Amerika gestellt.“ Im gesamten vorigen Jahr waren es demnach 30 und in diesem Jahr bis Ende Februar 3. Zugleich stieg die Gesamtschutzquote von 3,8 auf 12,5 Prozent.

Die Gesamtschutzquote ist, wie die Sprecherin erläuterte, die Summe aller positiven Entscheidungen aus Anerkennung als Asylberechtigter, Anerkennung als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder nach dem geringeren subsidiären Schutz – sowie schließlich nach Feststellung eines Abschiebungsverbots. Sie fuhr fort: „Eine seriöse Prognose, wie sich die Schutzquote entwickeln wird, ist nicht möglich.“ In jedem Fall gebe es jedoch „eine Einzelfallprüfung“.


Foto: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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