New York (dts Nachrichtenagentur) – Das US-Gericht für internationalen Handel hat die von Präsident Donald Trump verhängten globalen Zölle weitgehend für rechtswidrig erklärt. Die am Mittwoch (Ortszeit) bekannt gewordene Entscheidung betrifft Zölle, die Trump unter Berufung auf Notstandsbefugnisse eingeführt hatte, darunter auch die sogenannten „Befreiungstag“-Zölle vom 2. April.
Die Entscheidung verhindert außerdem die Durchsetzung von Zöllen gegen China, Mexiko und Kanada, die zur Bekämpfung des Fentanyl-Schmuggels in die USA gedacht waren. Auch die von Trump verhängten 30 Prozent Zoll für Waren aus China, 25 Prozent auf bestimmte Waren aus Mexiko und Kanada sowie die 10 Prozent universellen Zölle auf die meisten in die USA importierten Waren sollen nach dem Willen der Richter gestoppt werden. Nicht betroffen sind jedoch die 25-Prozent-Zölle auf Autos, Autoteile, Stahl oder Aluminium, die eine andere Rechtsgrundlage haben.
Die Klage war bereits im April von einer libertären Rechtsanwaltsgruppe eingereicht worden und vertrat einen Weinhändler sowie vier weitere kleine Unternehmen, die nach eigenen Angaben durch die Zölle erheblich geschädigt werden.
Das US-Gericht für internationalen Handel mit Sitz in Manhattan steht selten im Rampenlicht, ist aber als Bundesgericht umfassend für die meisten handelsbezogenen Angelegenheiten zuständig und kann Fälle im ganzen Land sowie solche, die das Ausland betreffen, verhandeln und entscheiden.
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