Donnerstag, Januar 1, 2026
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EL Viertelfinal-Hinspiel: Tottenham und Eintracht unentschieden

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London (dts Nachrichtenagentur) – Im Viertelfinale der Europa League haben sich Eintracht Frankfurt und Tottenham Hotspur im Hinspiel mit 1:1 unentschieden getrennt. Frankfurt ging durch Hugo Ekitiké in der 6. Minute in Führung, bevor Tottenham in der 26. Minute durch Pedro Porro den Anschlusstreffer erzielte.

Die Gäste dominierten in den frühen Phasen und setzten ihre Chancen geschickt ein, wobei sie durch präzises Kombinationsspiel den entscheidenden Führungstreffer erzielten. Trotz eines engagierten Auftritts gelang es den Londonern, nach einer intensiven Phase im Mittelfeld ihre Ausrichtung zu korrigieren und über einen gut getimten Konter den Ausgleich herauszuspielen. Der Spielverlauf spiegelte den harten Wettkampfgeist beider Teams wider, die in einer intensiven Duellphase versuchten, das Spielgeschehen zu kontrollieren und ihre Chancen konsequent zu nutzen.


Foto: Hugo Ekitike (Eintracht Frankfurt) (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Mann in JVA Neumünster unter ungeklärten Umständen verstorben

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Neumünster (dts Nachrichtenagentur) – In der Justizvollzugsanstalt Neumünster ist am Donnerstagnachmittag ein Inhaftierter unter bislang unklaren Umständen verstorben.

Der Mann habe sich alleine in einem Haftraum befunden, teilte die JVA am Abend mit. Reanimationsversuche seien ohne Erfolg geblieben. „Der sofort verständigte Notarzt stellte gegen 16:05 Uhr seinen Tod fest“, hieß es weiter.

Der Inhaftierte habe sich wegen Diebstahls in Haft befunden. Weitere Details wurden nicht genannt. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.


Foto: Gefängnis (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Flughäfen: Tarifverhandlungen für Bodenverkehrsdienste gescheitert

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Verhandlungen zur Übernahme des Tarifergebnisses aus dem öffentlichen Dienst für die etwa 30.000 Beschäftigten der Bodenverkehrsdienste (BVD) an den deutschen Flughäfen sind gescheitert. Nun steht eine Schlichtung bevor, teilte die Gewerkschaft Verdi am Donnerstagabend mit.

„Die Arbeitgeber weigern sich, das Ergebnis der TVöD-Verhandlungen wertgleich auf die Beschäftigten der Bodenverkehrsdienste zu übertragen und haben stattdessen ein unzureichendes Angebot vorgelegt“, sagte Oliver Bandosz, Verhandlungsführer der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi). „Das ist kein wertschätzender Umgang. Wir haben die Verhandlungen deshalb für gescheitert erklärt und die Schlichtung angerufen.“

Zuvor hatte Verdi mit den Arbeitgeberverbänden VKA und ABL drei Tage lang über die Übertragung des Tarifergebnisses aus dem öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen vom 6. April 2025 auf die BVD-Beschäftigten verhandelt. Die Arbeitgeber hatten dabei eine Verlängerung der Laufzeit des BVD-Entgelttarifvertrags um weitere zwölf Monate gefordert. Im Gegenzug setzte sich Verdi für materielle Kompensationen, Verhandlungszusagen über einzelne Regelungsbestandteile sowie einen Tag Zusatzurlaub für Gewerkschaftsmitglieder ein. Das lehnten die Arbeitgeber ab.

Vor und während der Schlichtung, die in der Woche nach Ostern stattfinden soll, herrscht Friedenspflicht. Sollte dort keine Einigung erzielt werden, sind wieder Streiks an den Flughäfen möglich.

Das Tarifergebnis im Öffentlichen Dienst sieht vor, dass es ab dem 1. April eine lineare Entgelterhöhung in Höhe von drei Prozent geben soll, mindestens jedoch 110 Euro. Ab dem 1. Mai 2026 soll eine weitere Entgelterhöhung in Höhe von 2,8 Prozent folgen. Zudem soll die Jahressonderzahlung erhöht werden. Beschäftigte sollen künftig einen Teil der Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage eintauschen können. Außerdem könnten die Beschäftigten künftig mit dem Arbeitgeber eine freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit auf bis zu 42 Wochenstunden vereinbaren. Der Tarifvertrag soll 27 Monate gültig sein.


Foto: Fluggasttreppen am Flughafen München, via dts Nachrichtenagentur

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EU und China verhandeln über Abschaffung der EU-Zölle auf E-Autos

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Brüssel (dts Nachrichtenagentur) – Die EU und China wollen angesichts des US-Handelskrieges wieder stärker kooperieren und haben Verhandlungen über eine Abschaffung der EU-Ausgleichszölle auf die Einfuhr von chinesischen Elektroautos aufgenommen. Die Wiederaufnahme der Gespräche wurde auf höchster politischer Ebene vereinbart, berichtet das „Handelsblatt“ (Freitagausgabe).

Bei seinem Besuch in Peking am 27. und 28. März traf EU-Handelskommissar Maros Sefcovic demnach Chinas Handelsminister Wang Wentao. Bei diesem Treffen vereinbarten beide Seiten, den Streit durch Verhandlungen beizulegen, hieß es. Brüssel hatte die Zölle eingeführt, um europäische Hersteller vor unlauterer Konkurrenz durch hochsubventionierte chinesische Hersteller zu schützen.

Die EU und China planen dem Bericht zufolge einen Vergleich: Chinas führende E-Auto-Hersteller sollen verstärkt in Europa investieren und Technologietransfers leisten. Im Gegenzug würde die EU anstelle der Ausgleichszölle einen Mindestpreis einführen. Der Vorteil für China: Die chinesischen Autobauer würden die Differenz zwischen ihrem ursprünglichen Dumpingpreis und dem vereinbarten Mindestpreis selbst behalten und keine Zölle zahlen.


Foto: Stromtankstelle für E-Auto (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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EU und Arabische Emirate vereinbaren Freihandelsgespräche

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Brüssel (dts Nachrichtenagentur) – EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat mit dem Präsidenten der Vereinigten Arabischen Emirate, Muhammad bin Zayid Al Nahyan, vereinbart, dass Verhandlungen über ein gemeinsames Freihandelsabkommen aufgenommen werden sollen. Das teilte die EU-Kommission am Donnerstag nach einem von beiden geführten Telefonat mit.

Von der Leyen erklärte, dass die anstehenden Verhandlungen sich auf die Liberalisierung des Handels mit Waren, Dienstleistungen und Investitionen konzentrieren sollen. Gleichzeitig soll die Zusammenarbeit in strategischen Sektoren wie erneuerbare Energien, grüner Wasserstoff und kritische Rohstoffe vertieft werden. Handelskommissar Maros Sefcovic soll bald in die Arabischen Emirate reisen, um die Freihandelsgespräche fortzusetzen, hieß es.


Foto: Container (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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49-Jähriger wegen Beleidigung von Spitzenpolitikern verurteilt

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Baden-Baden (dts Nachrichtenagentur) – Das Landgericht Baden-Baden hat einen 49-Jährigen wegen Beleidigung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und sieben weiteren Spitzenpolitikern zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, sei das Urteil bereits am 2. April gefallen und mittlerweile rechtskräftig.

Dem Angeklagten war zunächst durch einen Strafbefehl des Amtsgerichts Rastatt vom Januar 2024 zur Last gelegt worden, über sein Facebook-Konto eine Darstellung in der Art eines Werbeplakats für einen Kinofilm aus der Filmreihe „Der Pate“ veröffentlicht zu haben, die den Titel „Die Lügner 2.0“ trug. Statt der Gesichter der Mafia-Filmfiguren waren die Gesichter von Steinmeier, Scholz, der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sowie mehrerer Bundesminister zu sehen. In einem begleitenden Text wurden die Politiker unter anderem als „ehrlos“, „verlogen“, „korrupt“ und „psychisch gestört“ bezeichnet.

Der Angeklagte wurde nun wegen öffentlicher Beleidigung von neun im politischen Leben des Volkes stehenden Personen nach Paragraph 188 StGB verurteilt. Der Angeklagte war zuvor noch auf seinen Einspruch durch Urteil des Amtsgerichts Rastatt von dem Vorwurf freigesprochen worden, und zwar mit der Begründung, es habe nicht ausgeschlossen werden können, dass der Facebook-Account gehackt worden sei.

Der Angeklagte hatte sich beim Amtsgericht zu dem Tatvorwurf zwar nicht eingelassen, jedoch ein an Facebook gerichtetes Schreiben vorgelegt, in dem er mitteilte, dass sein Account gehackt worden sei.

Die Staatsanwaltschaft war gegen den Freispruch in Berufung gegangen. An der Urheberschaft des Angeklagten für den Facebook-Post bestehe kein Zweifel, so die Baden-Badener Richter nun. Der Angeklagte habe die Grenzen der Meinungsfreiheit hin zu einer persönlichen Diffamierung überschritten. Im Vordergrund habe nicht mehr die sachliche Auseinandersetzung gestanden, sondern der persönliche Angriff gegen die betroffenen Personen, so das Landgericht.


Foto: Frank-Walter Steinmeier und Olaf Scholz (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Frei schließt Steuererhöhung für hohe Einkommen aus

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei (CDU), hat Steuererhöhungen für hohe Einkommen ausgeschlossen und damit SPD-Chefin Saskia Esken widersprochen. Esken hatte in einem Interview gesagt, eine Einkommensteuerreform könne nur aufkommensneutral sein, wenn „bei hohen Einkommen mehr geholt“ werde.

Frei sagte dem TV-Sender „Welt“, das könne nur Eskens „persönliche Zielsetzung“ sein, keine politische Vereinbarung. „Ich habe sie so verstanden, dass sie gesagt hat, dass Sie bei dieser Zielsetzung, bei dieser persönlichen Zielsetzung bleibt. Das hat sie im Übrigen auch immer zum Ausdruck gebracht.“

Im Koalitionsvertrag habe man allerdings „vereinbart, dass es Steuererhöhungen in dieser Legislaturperiode nicht geben wird“. Höhere Steuern könne er ausschließen, versicherte Frei.

In der Sache hält Frei Steuerhöhungen ohnehin für ein völlig falsches Instrument in Zeiten der wirtschaftlichen Krise. „Wir sind jetzt in das dritte Jahr einer Rezession gegangen. Wir müssen alles dafür tun, die preisliche Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland zu steigern“, sagte der CDU-Politiker. „Und wenn man irgendetwas falsch machen möchte, dann müsste man jetzt die Steuern erhöhen.“

Im Koalitionsvertrag ist eine Aufkommensneutralität der Einkommenssteuerreform nicht explizit vereinbart. Wörtlich heißt es, man werde „die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen zur Mitte der Legislatur senken“. Eine Senkung der Steuersätze für niedrige und mittlere Einkommen würde allerdings auch hohen Einkommen zugute kommen. Will man ausschließlich kleine und mittlere Einkommen entlasten, müssten die Steuersätze, die später greifen, ergänzend erhöht werden.


Foto: Thorsten Frei (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Haseloff "zufrieden" mit Koalitionsvertrag

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Magdeburg (dts Nachrichtenagentur) – Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff (CDU), hat sich mit den Ergebnissen der Koalitionsverhandlungen von Union und SPD für den Osten „zufrieden“ gezeigt.

Mit den Entscheidungen zum Industriestrompreis und der Abschaffung der Gasspeicher-Umlage sei die verloren gegangene Planungssicherheit für viele Unternehmen wieder hergestellt worden, sagte Haseloff der „Welt“ am Donnerstag. Die Rückmeldungen aus der Wirtschaft, die er in den vergangenen 24 Stunden persönlich erhalten habe, seien „alle sehr positiv“. Vor allem energieintensive Unternehmen in Sachsen-Anhalt, etwa aus der chemischen Industrie, hatten immer wieder hohe Energiepreise kritisiert.

Die ausformulierten Ziele der künftigen schwarz-roten Koalition seien ein „maximales Umsetzen der uns vom Wähler eingeräumten Möglichkeiten“, so Haseloff. „Wir melden uns zurück und haben verstanden.“ In einer anderen politischen Konstellation, in der man die Grünen mit hätte in die Regierung nehmen müssen, „wären wir nicht so weit gekommen“, behauptete er.

Der dienstälteste Ministerpräsident verwies zudem auf einen „Strategiewechsel in der Migrationspolitik“, der „auf jeden Fall“ Effekte bringen werde. Mit einer größeren Kontrolle bei diesem Thema isoliere sich Deutschland nicht. „Unsere Nachbarn wehren sich doch seit langem gegen illegale Einwanderung.“ Ein Erfolg der Koalition sei nun vor allem „eine Frage des Vollzugs“, sagte Haseloff. „Wenn wir es nicht schaffen, die Dinge in Ordnung zu bringen, schafft es keine Koalition der Mitte.“


Foto: Reiner Haseloff (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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CSU billigt Koalitionsvertrag

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München (dts Nachrichtenagentur) – Die CSU hat den von Union und SPD ausgehandelten Koalitionsvertrag gebilligt.

„Heute hat die CSU als erste Partei einstimmig entschieden, dass wir den annehmen und dass wir eine Koalition bilden wollen“, sagte CSU-Chef Markus Söder am Donnerstag nach einer Schalte von Parteivorstand sowie CSU-Bundes- und Landtagsabgeordneten.

Bei der Schwesterpartei CDU soll satzungsgemäß ein Kleiner Parteitag über die geplante Koalition entscheiden. Als Termin steht dabei der 28. April im Raum. Die SPD beginnt am kommenden Dienstag eine Befragung der gut 358.000 Mitglieder. Das Abstimmungsverfahren dauert zwei Wochen und endet mit Ablauf des 29. April. Anfang Mai soll dann CDU-Chef Friedrich Merz zum Kanzler gewählt werden.


Foto: Markus Söder, Friedrich Merz, Lars Klingbeil am 09.04.2025, via dts Nachrichtenagentur

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Gericht: Kein Anspruch auf Zeugenaussage von Ex-Regierungsmitgliedern

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass früheren Mitgliedern der Bundesregierung keine Aussagegenehmigung über die Gründe für die Entlassung eines politischen Beamten erteilt werden muss. Die Klage eines Zeitungsverlages gegen diese Entscheidung blieb erfolglos.

Der Fall betrifft die Versetzung eines politischen Beamten in den einstweiligen Ruhestand im Jahr 2018. Der Bundespräsident handelte auf Antrag des Ministers und im Einvernehmen mit der Bundeskanzlerin. Eine Zeitung berichtete über die angeblichen Gründe für die Entlassung, woraufhin der Beamte vor dem Landgericht einen presserechtlichen Unterlassungsanspruch erwirkte. Die Zeitung legte Berufung ein und benannte zwei frühere Regierungsmitglieder als Zeugen. Die Bundesregierung verweigerte jedoch die erforderliche Genehmigung zur Zeugenaussage.

Das Gericht argumentierte, dass politische Beamte jederzeit ohne Angabe von Gründen in den Ruhestand versetzt werden können, da sie Schlüsselpositionen für die Regierungspolitik besetzen und vollstes Vertrauen genießen müssen. Die Offenlegung von Entlassungsgründen würde die Entscheidungsfreiheit künftiger Regierungen einschränken und die politische Arbeit gefährden. Das Grundrecht auf Pressefreiheit finde im zivilgerichtlichen Unterlassungsverfahren ausreichend Berücksichtigung. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen. Das Urteil datiert vom 10. April .


Foto: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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