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Bitkom hält Debatte über KI-Kennzeichnungspflicht für verfrüht

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Junge Leute mit Smartphones, über dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Der IT-Branchenverband Bitkom hält die von Bundesinnenministerin Faeser (SPD) angestoßene Debatte über eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte für verfrüht. Zunächst müsse die Gesellschaft darüber aufgeklärt werden, was unter Künstlicher Intelligenz zu verstehen ist und was sie leisten könne, sagte Lukas Klingholz, Leiter KI und Cloud bei Bitkom, der dts Nachrichtenagentur.

„Knapp die Hälfte der Deutschen weiß nicht, was Künstliche Intelligenz eigentlich ist.“ Daher müsse zunächst über KI aufgeklärt werden, was sie könne und was nicht und worin sich künstliche Intelligenzen voneinander unterscheiden. „Ohne dieses Basiswissen greift eine Kennzeichnungspflicht ins Leere“, so der Experte. Eine weitere Herausforderung liege zudem darin, dass viele Unternehmen den KI-Begriff nutzten, um ihre Angebote gegenüber Kunden aufzuwerten: „Noch gilt zu oft: Nicht überall, wo KI drauf steht, ist auch KI drin.“

Generell hält Klingholz eine Kennzeichnungspflicht für technisch umsetzbar, teilweise böten Unternehmen bereits Lösungen an: „Dabei kann es sich um digitale Wasserzeichen halten oder aber um eine Künstliche Intelligenz, die eine Wahrscheinlichkeit dafür angibt, ob ein Text von einer anderen KI geschrieben wurde.“ Die Qualität variiere dabei zwar noch, der Bitkom-Experte rechnet jedoch mit technischen Innovationen, die eine solche Kennzeichnung in den kommenden Jahren ermögliche. Viele Unternehmen verhielten sich diesbezüglich bereits proaktiv, da Transparenz und Vertrauenswürdigkeit sowohl für Plattformen und Medien als auch für KI-basierte Systeme unverzichtbar sei: „Daher sollte man diese Entwicklung beobachten und auswerten, bevor man den Weg von gesetzlichen Vorgaben beschreitet, deren konkrete Ausgestaltung große Herausforderungen mit sich bringen würden“, so Klingholz gegenüber der dts Nachrichtenagentur.


Foto: Junge Leute mit Smartphones, über dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Bartsch plädiert für Erhöhung des Elterngeldes

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Dietmar Bartsch, über dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – In der Debatte über die Zukunft des Elterngeldes plädiert die Linke für eine Erhöhung der Leistung. „Wir fordern einen Inflationsausgleich für junge Eltern mit wenig Geld“, sagte der Vorsitzende der Bundestagsfraktion, Dietmar Bartsch, der „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe).

„Der Mindestbetrag des Elterngeldes sollte auf 400 Euro angehoben werden.“ Es gebe in der Tat einen Reformstau beim Elterngeld, ergänze Bartsch. Gerade Geringverdienende bräuchten dringend eine Anhebung. „Der Mindestbetrag von 300 Euro wurde seit der Einführung 2007 nicht erhöht“, sagte der Linken-Politiker. Mehr als jede vierte Mutter bekomme den Mindestbetrag. Die von der Ampel geplanten Einsparungen seien „mehr als fragwürdig“, so Bartsch. „Wir brauchen eine gerechte Steuerpolitik statt weniger Unterstützung für junge Familien.“


Foto: Dietmar Bartsch, über dts Nachrichtenagentur

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MdB-Flash: Entwicklungshilfe, Heizungsgesetz, Data Act

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Heizungspumpe, über dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Neben dem besonders heiß umstrittenen Heizungsgesetz beschäftigen sich die Bundestagsabgeordneten vor der Sommerpause auch noch mit einer Reihe anderer Themen, darunter Entwicklungshilfe und Datenschutz. Die CDU-Abgeordnete Franziska Hoppermann aus Hamburg begrüßt den von der EU auf den Weg gebrachten „Data Act“: Dieser erleichtere es zukünftig „nicht nur den Herstellern, sondern auch Verbrauchern und Unternehmen auf, die stetig wachsende Vielzahl an im Alltag produzierten (nicht personenbezogenen) Daten zuzugreifen“, sagte sie.

Der FDP-Bundestagsabgeordnete und Berichterstatter für den Sahel, Christoph Hoffmann, drängt nach dem Beschluss des UN-Sicherheitsrats zum Ende der Minusma-Mission in Mali auf eine Reduktion der Entwicklungszusammenarbeit: „Anstatt in der Entwicklungszusammenarbeit einfach weiterzumachen, müssen wir uns auf die Stärkung der umliegenden Staaten konzentrieren“, sagte er, „sie sind es, die die absehbaren Flüchtlingsströme aufnehmen werden.“ Der Linken-Politiker Lorenz Gösta Beutin aus Schleswig-Holstein kritisiert das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition, die klimapolitisch gescheitert sei: „Vor dem Hintergrund einer massiven Schmutzkampagne gegen die Wärmewende, die ausgerechnet vom Koalitionspartner FDP gestartet wurde, ist aus einem unzureichenden Gesetz ein schlechtes Gesetz geworden“, sagt er noch bevor das Bundesverfassungsgericht den Zeitplan für die Verabschiedung am Mittwochabend verworfen hat. Ingrid Nestle (Grüne) aus Schleswig-Holstein zeigt sich erfreut über die Zustimmung des Energieausschusses zum Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes, das Effizienzgesetz sei ein Meilenstein für den Klimaschutz: „Erstmals haben wir gesetzlich vereinbarte Effizienzziele und verbindliche Maßnahmen, um diese tatsächlich zu erreichen“, sagt sie. Ingo Gädechens (CDU), Berichterstatter der Unionsfraktion für den Verteidigungsetat im Haushaltsausschuss, kritisiert mit Blick auf das Zwei-Prozent-Ziel der Nato die Haushaltspläne der Ampelkoalition: „Mit der Veröffentlichung des Haushaltsentwurfs wird die Regierung die große Freudenbotschaft verkünden, dass Deutschland im nächsten Jahr endlich genügend Geld für Verteidigung ausgibt“, sagte er; „in Wahrheit ist es aber leider ein `Zwei-Prozent-Märchen`, weil nur durch viele Tricks und Umbuchungen das Ziel erreicht wird.“

Gottfried Curio (AfD) aus Berlin kritisiert die Forderung der Wirtschaftsweisen Monika Schnitzer, dass Deutschland pro Jahr 1,5 Millionen Einwanderer benötige, um den Fachkräftemangel zu beheben: „Soweit diese Zahl damit begründet wird, nur so ließe sich eine Nettozuwanderung von 400.000 Ausländern aus Drittstaaten erreichen, wird völlig ausgeblendet, dass man sich naheliegenderweise erst einmal bemühen könnte, die in die Hunderttausende gehende jährliche Abwanderung von hochqualifizierten Deutschen zu verhindern“, sagt er. Roger Beckamp (AfD) aus Nordrhein-Westfalen zeigt sich bestürzt über den Fall eines Minderjährigen, der auf dem Schulhof „krankenhausreif geprügelt“ worden ist, es gelte nun, den Vorfall penibel aufzuarbeiten und „und endlich wirksame Maßnahmen zum Schutz unserer Kinder und Lehrer zu ergreifen“, sagte er. Kathrin Henneberger (Grüne) aus Mönchengladbach begrüßt die Präsentation des Gutachtens zur Bergrechtsreform durch die Deutsche Umwelthilfe: „Mit einer starken Reform wollen wir das Bergrecht in ein modernes Fachplanungsrecht zu überführen, das höchste Klima- und Naturschutzstandards implementiert sowie die Rechte der Anwohnenden schützt“, sagt sie. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Peggy Schierenbeck wirbt für einen vom Bund mit zwölf Millionen Euro geförderten Modellregionen-Wettbewerb für gesunde Ernährungskonzepte in Kantinen und Mensen: „Gemeinschaftsverpflegung ist im Grunde Ländersache, doch ich verstehe es auch als gesellschaftlichen Auftrag, dass wir als Regierungspartei im Sinne der Gerechtigkeit gesundes Essen in Kindergärten und Schulen unterstützen“, sagte sie.

Mit dem südpfälzischen Thomas Hitschler (SPD), Heike Brehmer (CDU) aus dem Harz, dem württembergischen Fabian Gramling (CDU), Stefan Rouenhoff (CDU) aus Kleve und Christoph Schmid (SPD) aus Bayern rufen gleich mehrere Abgeordnete Jugendliche zwischen 16 und 20 Jahren dazu auf, sich für den Jugendmedienworkshop im Deutschen Bundestag vom 16. bis 20. Oktober zu bewerben: „Ich unterhalte mich gerne mit Jugendlichen, da ihre Sichtweise oft unvoreingenommen und von langfristigem Denken geprägt ist“, sagte Schmid. Martin Diedenhofen (SPD) aus Neuwied besuchte kürzlich erneut Bad Neuenahr-Ahrweiler, um sich ein Bild vom Wiederaufbau vor Ort zu machen: „Mir ist es wichtig, dass Bund und Land hierbei weiterhin bestmöglich unterstützen – beispielsweise mit der Verlängerung der Antragsfristen für die Wiederaufbauhilfen“, sagte er.


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Wirtschaftsweise Schnitzer plädiert für Erbschaftsteuerreform

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Alter Mann und junge Frau, über dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Chefin der Wirtschaftsweisen, Monika Schnitzer, hat angesichts der knapper werdenden Haushaltsmittel eine Reform der Erbschaftsteuer gefordert. „Eine Steuerreform, die wir angehen sollten, ist die Reform der Erbschaftsteuer“, sagte Schnitzer der „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe).

„In ihrer bisherigen Ausgestaltung werden unterschiedliche Vermögensarten unterschiedlich besteuert, Betriebsvermögen typischerweise weniger als andere Vermögensformen. Diese Ungleichbehandlung ist problematisch, hier gibt es dringenden Reformbedarf“, sagte die Vorsitzende des Wirtschafts-Sachverständigenrats der Bundesregierung. Die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer fließen den Ländern zu.


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Militärexperte: Ukrainische Gegenoffensive ohne Fortschritte

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Ukrainische Flagge, über dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Nach Ansicht des Militärexperten Carlo Masala macht die Gegenoffensive der Ukraine derzeit keine Fortschritte. „Sie ist ins Stocken geraten, weil sie auf mehr Widerstand der Russen stößt, als Kiew dies erwartet hat“, sagte Masala den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben).

„Aber die Marschroute der Ukrainer kann auch nicht auf schnelle Erfolge abzielen. Es wird um jede Hecke gekämpft.“ Die Russen hätten dazugelernt, sagte Masala, der an der Hochschule der Bundeswehr in München Internationale Politik lehrt. „Sie haben nicht nur gut befestigte Verteidigungsstellungen, die schwer zu überwinden sind. Sie verteidigen diese auch nicht mehr bis zum letzten Mann“, fügte der Militärexperte hinzu. „Wenn sie merken, dass Positionen nicht mehr zu halten sind, ziehen sie sich auf die nächste Verteidigungslinie zurück.“ Außerdem gingen die leichten Brigaden der Ukrainer ohne Luftverteidigung in die Schlacht. „Das macht sie extrem verwundbar, und deshalb müssen sie auch vorsichtig operieren.“ Mit Blick auf einen möglichen Angriff auf das Atomkraftwerk Saporischschja, den Kiew und Moskau sich gegenseitig vorwerfen, erklärte Masala: „Normalerweise ist es so: Wenn die russische Propaganda anfängt, der anderen Seite einen möglichen Angriff zu unterstellen, bereitet sie selber einen vor. Ob es aber wirklich passiert oder nicht, kann niemand ernsthaft beurteilen.“


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BSI fürchtet Zunahme russischer Cyberattacken

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Computer-Nutzer, über dts NachrichtenagenturBonn (dts Nachrichtenagentur) – Die neue Chefin des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Claudia Plattner, hat vor einer wachsenden Gefahr für Deutschland durch russische Cyberattacken gewarnt. „Die Zahl der Angriffe aus Russland steigt“, sagte Plattner der „Süddeutschen Zeitung“ (Donnerstagausgabe).

Insgesamt sei die Bedrohungslage im Netz „so groß wie nie“. Deutschland als europäische Macht und Unterstützer der Ukraine sei ein „attraktives Ziel“ für von Moskau gelenkte Hackergruppen. „Ziele sind: Spionage, Destabilisierung und Beeinflussung“, sagte Plattner. Auch aus China und Iran sei ein Anstieg der Angriffszahlen zu beobachten. In den deutschen Sicherheitsbehörden wächst die Sorge, dass sich prorussische Aktivisten, Cyberkriminelle und Hackergruppen der russischen Geheimdienste verbünden, um westliche Systeme anzugreifen. Zuletzt wurden immer wieder Websites von Behörden und anderen wichtigen Einrichtungen lahmgelegt. Einige deutsche Ermittler vermuten russische Hacker dahinter. Dass vergangenes Frühjahr durch einen mutmaßlich russischen Hackerangriff 5.800 Windräder in Deutschland als Kollateralschaden eines mutmaßlich russischen Angriffs auf ein Satellitennetzwerk ausfielen, betrachten viele Fachleute als Warnschuss. Auch Claudia Plattner fordert, dass besonders die kritische Infrastruktur in Deutschland besser geschützt wird. Die neue BSI-Präsidentin fordert nun Möglichkeiten, Angriffe „stoppen und abwehren“ zu können. „Nur die Hände hochhalten reicht nicht“, sagte Plattner, die zum 1. Juli ihr Amt angetreten hat. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will dem Bundeskriminalamt mehr Kompetenzen geben: Das BKA soll im Fall eines Hackerangriffs „aktiv“ abwehren dürfen – also womöglich auch in Server im Ausland eindringen und diese handlungsunfähig machen. Bisher ist das nicht möglich. Details zu den Plänen sind bisher aber nicht bekannt. Die Ampelparteien hatten zuletzt in der neuen Nationalen Sicherheitsstrategie noch bekräftigt, dass sie sogenannte Hackbacks, also das „Zurückhacken“, prinzipiell ablehnen. Fachleute warnen vor den Risiken von Eingriffen in fremde Systeme.

Etwa weil sie die Konsequenzen für ungewiss halten, wenn man es mit russischen Staatshackern zu tun hat. BSI-Chefin Plattner verteidigt die Pläne: „Das heißt ja nicht immer gleich, einen Server in einem anderen Land auszuschalten“, sagte sie. Abwehr könne auch bedeuten, eine Webseite nicht mehr erreichbar zu machen. Grüne und FDP sehen die Pläne skeptisch.

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz sagte der SZ, man müsse den sicherheitspolitischen Mehrwert kritisch prüfen. „Klar ist, dass wir nur Befugnisse einführen werden, die verhältnismäßig und verfassungskonform sind.“ Reinhard Brandl, digitalpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, hält weitergehende Abwehrmöglichkeiten für dringend geboten – und kritisiert die Uneinigkeit der Koalition. Auf „hypothetischer Basis“ würden schon einmal Zuständigkeiten verteilt.

Hier werde ein „Potemkinsches Dorf“ aufgebaut, „das uns im Ernstfall nicht verteidigen wird“.


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BVerfG: Kubicki sieht in GEG-Entscheidung "Quittung für die Grünen"

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Wolfgang Kubicki, über dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – FDP-Vize Wolfgang Kubicki hat die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Heizungsgesetz begrüßt. Sie sei die „verdiente Quittung für die Grünen, die in dieses Verfahren einen unerklärlichen Druck hinein gegeben haben“, sagte Kubicki, der auch Vizepräsident des Bundestages ist, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben).

Die Verfassungsrichter hätten deutlich gemacht, dass eine ordentliche Beratung notwendig ist, um die Akzeptanz der Bevölkerung für gravierende und weitreichende politische Maßnahmen zu erhalten. „Wir erwarten von unseren grünen Koalitionspartnern die nötige Demut gegenüber dieser Entscheidung“, so Kubicki. Die Ampelparteien hatten sich 2022 im Zuge der Energiekrise darauf geeinigt, dass ein neues Gebäudeenergiegesetz zu Beginn des Jahres 2024 in Kraft treten solle. Die FDP hatte die Einbringung des Gesetzes in den Bundestag mehrfach verzögert.


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BVerfG: Heizungsgesetz darf in dieser Woche nicht beraten werden

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Bundesverfassungsgericht, über dts NachrichtenagenturKarlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Das Bundesverfassungsgericht hat dem Deutschen Bundestag angeordnet, die zweite und abschließende dritte Lesung des Gebäudeenergiegesetzes zu verschieben. Die Entscheidung ist mit fünf zu zwei Stimmen ergangen, wie das Gericht am Mittwochabend mitteilte.

Geklagt hatte der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann, der sich durch das beschleunigte Gesetzgebungsverfahren für das „Heizungsgesetz“ in seinen Rechten als Mitglied des Deutschen Bundestages verletzt sieht. Das Gericht gab seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung recht. Der Antrag erscheine „jedenfalls mit Blick auf das Recht des Antragstellers auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung“ weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet, so die Richter. In der Begründung heißt es, das Interesse an der „Vermeidung einer irreversiblen Verletzung der Beteiligungsrechte des Antragstellers“ überwiege in diesem Einzelfall gegenüber dem Eingriff in die Verfahrensautonomie des Deutschen Bundestages, der die Umsetzung des Gesetzgebungsverfahrens lediglich verzögere.


Foto: Bundesverfassungsgericht, über dts Nachrichtenagentur

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Lindner verteidigt Haushaltsentwurf

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Christian Lindner am 19.06.2023, über dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat den Haushaltsentwurf für 2024 trotz des Streits um das Elterngeld und die Kindergrundsicherung verteidigt. „Die Mittel sind knapp und dann muss sehr genau miteinander gesprochen werden, wo die knappen Mittel eingesetzt werden. Wir müssen die Schuldenbremse einhalten“, sagte Lindner dem ZDF Heute-Journal (Mittwochausgabe).

Die Ausgabensteigerungen müssten auch beim Elterngeld begrenzt werden. Wie das im Einzelnen passiere, sei aber in der Verantwortung des zuständigen Ministeriums. Hinsichtlich des Elterngeldes, für das das Finanzministerium dem Familienministerium schriftlich eine Mittelkürzung vorgeschlagen hatte, sagte Lindner, es gebe andere Möglichkeiten, als die „Einkommens-Kappung bei 150.000 Euro“.

Angesprochen auf die Sondervermögen, die nicht im Haushalt enthalten sind, antwortete der Bundesfinanzminister: „Wir werden 2024 und 2025 Sondervermögen abschaffen. Die wird es nicht mehr geben. Mein Ziel ist, die zu reduzieren.“ Dass der Bund nun 243 Millionen Euro Schadenersatz für die gescheiterte Pkw-Maut zahlen muss, bezeichnet Lindner als „Entscheidung der Vergangenheit, die sich jetzt als falsch herausgestellt“ habe.

Es sei an den Steuerzahlern, das politisch zu bewerten.


Foto: Christian Lindner am 19.06.2023, über dts Nachrichtenagentur

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Palliativmediziner kritisieren Gesetzesentwürfe zu Sterbehilfe

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Krankenhaus, über dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin warnt vor falschen Weichenstellungen bei der Sterbehilfe. „Der Individualität der Sterbewünsche sollte individuell begegnet werden im Beziehungsgeschehen – das lässt sich nicht in eine Checkliste oder eine Rechtsnorm pressen“, sagte Heiner Melching, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben).

Es sei nicht klug, Personengruppen vom jungen Menschen in einer depressiven Phase bis zum todkranken Alten denselben Regelungen zu unterwerfen. Der Bundestag soll am Donnerstag über zwei Gesetzesentwürfe abstimmen, die das Thema Sterbehilfe regeln sollen. Ethikratsmitglied Helmut Frister hält es für wahrscheinlich, dass keiner der beiden Vorschläge eine breite Unterstützung im Bundestag findet. „Das wäre keine Katastrophe, wenn sich der Bundestag auf keinen der beiden Entwürfe einigen kann. Dann würde im deutschen Strafrecht weiterhin die Gesetzeslage gelten, die bis 2015 ohnehin bestand, das heißt die Beihilfe zum Suizid ist straflos, aber nur wenn der Suizident gemäß einer frei verantwortlichen Willensentscheidung handelt. Sonst wird aus der Hilfeleistung eine Täterschaft“, sagte Frister den Funke-Zeitungen.


Foto: Krankenhaus, über dts Nachrichtenagentur

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