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Lottozahlen vom Samstag (28.10.2023)

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Lotto-Spielerin, über dts NachrichtenagenturSaarbrücken (dts Nachrichtenagentur) – In der Samstags-Ausspielung von „6 aus 49“ des Deutschen Lotto- und Totoblocks wurden am Abend die Lottozahlen gezogen. Sie lauten 1, 5, 7, 26, 32, 38 die Superzahl ist die 3. Der Gewinnzahlenblock im „Spiel77“ lautet 5900170. Im Spiel „Super 6“ wurde der Zahlenblock 612774 gezogen.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Der Deutsche Lotto- und Totoblock teilte mit, dass die Chance, sechs Richtige und die Superzahl zu tippen, bei etwa 1 zu 140 Millionen liege und warnte davor, dass Glücksspiel süchtig machen könne. In Deutschland wird das populäre Zahlenlotto „6 aus 49“ seit 1955 gespielt. Die am seltensten gezogene Zahl war dabei die 13, die häufigste die 49.


Foto: Lotto-Spielerin, über dts Nachrichtenagentur

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Erneut Pro-Palästina-Demos in vielen Städten

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Pro-Palästina-Demo in Leipzig am 28.10.2023, über dts NachrichtenagenturLEipzig (dts Nachrichtenagentur) – Am Samstag haben in vielen Städten in Deutschland erneut pro-palästinensische Demonstrationen stattgefunden. In Leipzig zogen rund 400 Menschen über den Innenstadtring und skandierten dabei „Free Palestine“.

Auf mitgeführten Plakaten und Transparenten standen Parolen wie „Stoppt den Genozid in Gaza“ und „Kindermörder Israel“. In Duisburg kam es bei einer pro-palästinensischen Demonstration zur Einleitung von Strafverfahren durch die Polizei. „Alles wird auf strafrechtliche Relevanz geprüft“, sagte ein Polizeisprecher. Man sei mit Dolmetschern vor Ort, um getätigte Äußerungen zu prüfen.

Vielerorts fanden parallel Solidaritätskundgebungen für Israel statt. Auch in vielen europäischen Städten wurde demonstriert: In London kamen rund 80.000 Menschen bei einer pro-palästinensischen Veranstaltung zusammen.


Foto: Pro-Palästina-Demo in Leipzig am 28.10.2023, über dts Nachrichtenagentur

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Bericht: Hamas hat Finanzimperium außerhalb Gazas aufgebaut

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Gazastreifen (Archiv), über dts NachrichtenagenturJerusalem/Gaza (dts Nachrichtenagentur) – Führungsleute der palästinensischen Terrorgruppe Hamas haben offenbar außerhalb des Gazastreifens ein Firmen- und Finanzimperium aufgebaut, dessen Wert rund 700 Millionen US-Dollar beträgt. Das geht aus Dokumenten, über die die „Welt am Sonntag“ berichtet, sowie Informationen eines früheren Beamten des israelischen Geheimdienstes hervor.

Demnach umfasst das geheime Portfolio der Terrororganisation zwischen 30 und 40 Firmen, die vor allem im Bausektor und Immobiliengeschäft tätig sind. Diese von der Hamas kontrollierten Unternehmen sitzen in der Türkei, Katar, Algerien, den Vereinigten Arabischen Emiraten und im Sudan. „Das ist das goldene Sicherheitsnetz für die Führungsriege der Hamas und ihre Familien“, sagte der Finanzermittler. „Kein Cent davon ist in den Gazastreifen geflossen.“

Während die eigene Bevölkerung in dem abgeriegelten Gebiet unter den Konsequenzen des Hamas-Angriffs auf Israel leidet, Wasser, Benzin und Brot rationiert sind, residieren die Hamas-Bosse wie Ismail Haniyeh, Khaled Maschal, Saleh al-Arouri und andere in Luxushotels im Ausland und verfügen über Bankkonten auf der ganzen Welt. Nach weiteren geheimen Dokumenten, welche der „Welt am Sonntag“ einsehen konnte, hat die Hamas-Führung Zugriff auf Dutzende Konten bei türkischen Banken wie etwa der Türkiye Finans, Albaraka, Kuveyt Türk, Vakif Katilim und der staatseigenen Bank Ziraat Katilim, welche in Euro und US-Dollar geführt werden. Die Hamas hat bereits vor rund zwei Jahrzehnten damit begonnen, Spendengelder in ausländische Firmen, statt in die zivile Infrastruktur des Gazastreifens zu investieren. „Sie haben ganz bewusst einen finanziellen Sicherheitsschirm aufgebaut, für den Tag, an dem Saudi-Arabien, Katar oder die Türkei ihre finanzielle Unterstützung für die Hamas einstellen“, sagte der Geldwäsche-Experte.

Demnach begannen die Hamas-Bosse den Aufbau ihres geheimen Firmen-Portfolios zunächst in Saudi-Arabien. Doch als die Golf-Monarchie begann, gegen die Geschäfte der Hamas vorzugehen, verlegten sie ihr Finanzbüro in die Türkei. Der Boss des Finanzapparats der Hamas ist Zaher Ali Moussa Jabarin. Jabarin war einer von mehr als tausend verurteilten palästinensischen Terroristen, die Israel 2011 gegen den von der Hamas entführten Soldaten Gilad Shalit austauschte.

Zusammen mit mehreren anderen freigelassenen Terroristen siedelte er später in die Türkei um. Jabarin wohnt dort, pflegt aber häufige Besuche im Libanon, in Katar und im Iran. Er besitzt einen katarischen Pass und ist der Verbindungsmann der Hamas zum Iran. Jabarin hilft den Hamas-Oberen bei der Gründung von Unternehmen, der Beschaffung von Visa und dem Erwerb von Gewerbeimmobilien in der Türkei.


Foto: Gazastreifen (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

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Linke fordert sofortigen Waffenstillstand und Freilassung der Geiseln

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Linkspartei-Logo auf Parteitag (Archiv), über dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Linke fordert einen sofortigen Waffenstillstand im Nahen Osten, um die Menschen im Gazastreifen versorgen zu können. „Die Hamas muss die Geiseln umgehend freilassen und den Raketenbeschuss auf Israel stoppen, damit die humanitäre Hilfe die Menschen überall in Gaza erreichen kann“, schrieben die Parteivorsitzenden, Janine Wissler und Martin Schirdewan, am Samstag in einer gemeinsamen Erklärung.

„Der Terror der Hamas trifft die israelische Bevölkerung und auch die Zivilbevölkerung in Gaza, wenn militärische Einrichtungen in direkter Nähe zu ziviler Infrastruktur errichtet werden.“ Es müsse alles getan werden, um den Tod weiterer unschuldiger Menschen, Israelis oder Palästinenser, zu verhindern. „Die Bundesregierung und die internationale Gemeinschaft müssen jetzt Druck auf Ägypten ausüben und Unterstützung zusagen, damit Ägypten seine Grenzen für flüchtende Menschen aus Gaza öffnet“, so die Vorsitzenden.


Foto: Linkspartei-Logo auf Parteitag (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

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Israel ruft erneut zum Verlassen des nördlichen Gazastreifens auf

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Gazastreifen (Archiv), über dts NachrichtenagenturJerusalem/Gaza (dts Nachrichtenagentur) – Die israelische Armee hat Bewohner im Norden des Gazastreifens und Gaza-Stadt erneut dazu aufgefordert, das Gebiet zu verlassen. „Ihr Zeitfenster zum Handel schließt sich, gehen sie nach Süden“, sagte der Militärsprecher der Israelischen Streitkräfte (IDF), Daniel Hagari, am Samstag in einer Videobotschaft.

Die bevorstehende Operation der IDF werde die Bedrohung durch die Hamas mit „Präzision und Intensität neutralisieren“, hieß es. Hagari berichtete zudem davon, dass es vermehrt Mörser- und Raketenbeschuss aus dem Libanon auf Posten der israelischen Streitkräfte im Grenzgebiet gegeben habe. Die IDF habe daraufhin mit Artillerie Ziele der Hisbollah im Libanon beschossen.


Foto: Gazastreifen (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

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Hendrik Wüst mit 96,7 Prozent als NRW-CDU-Chef wiedergewählt

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Hendrik Wüst (Archiv), über dts NachrichtenagenturHürth (dts Nachrichtenagentur) – Hendrik Wüst bleibt Chef der NRW-CDU. Auf dem Landesparteitag in Hürth bei Köln erhielt er nach Parteiangaben am Samstag 96,7 Prozent der Delegiertenstimmen.

Vor zwei Jahren hatte Wüst bei seiner erstmaligen Wahl als Nachfolger von Armin Laschet 98,3 Prozent Zustimmung bekommen. Das Votum gilt einerseits als Stimmungstest für Wüst, andererseits sind aber auch Auswirkungen auf den schwelenden Richtungsstreit innerhalb der Union nicht auszuschließen. Wüst gilt als Vertreter der eher breit aufgestellten „Merkel-CDU“, im Kontrast zum amtierenden Parteichef Friedrich Merz, der sich zuletzt auf die Migrationspolitik gestürzt hat. Dieser Kontrast war in den jeweiligen Reden in Hürth nur ansatzweise zu hören: Merz und Wüst forderten am Samstag beide mehr Abschiebungen, Wüst aber bezeichnete die AfD als größten politischen Gegner und als „Nazi-Partei“.


Foto: Hendrik Wüst (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

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Silvester-Party mit Glamour

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Champagner (c) Myriam Zilles Unsplash

Silvester-Party mit Glamour: Dieses Jahr kommt der Champagner ins Glas und auf den Teller

Mit dem Jahr 2023 neigt sich ein weiteres herausforderndes Jahr dem Ende zu – Zeit, sich für einen Tag zu verwöhnen und das Jahresende gebührend zu feiern. Was eignet sich für einen festlichen Anlass besser als Champagner? Der edle Schaumwein macht jede Silvesterparty zum glamourösen Event. Doch am 31.12.2023 kommt er nicht nur in die Gläser, sondern auch in die Suppenteller und wird damit zum geschmacklichen Highlight für die Silvesterparty. Die Experten des Grand Resort Bad Ragaz verraten ihr Rezept für Champagnersuppe mit Glam-Faktor.

Rezept für Champagnersuppe, wahlweise vegetarisch oder mit Rogen und Crevette

Die Zutaten für 8 Portionen (als Vorspeise):

30g Öl
100g gehackte Zwiebeln
100g Lauch, weiß in kleine Stücke geschnitten
50g Knollensellerie, in kleine Stücke geschnitten
50g Karotten, in kleine Stücke geschnitten
10g Weißmehl
200g Riesling
100g Starke Gemüsebouillon
250g Vollrahm
100g Champagner (oder Prosecco)
20g Seehasenrogen
8 Stück Crevette

Zubereitung:

Zwiebeln und Lauch in einem Topf andünsten, bis sie glasig sind. Dann Karotten und Sellerie dazugeben und kurz mitdünsten. Mit Mehl bestäuben und ebenfalls mitdünsten. Anschließend mit dem Weißwein ablöschen und mit der Bouillon auffüllen. Das Ganze sieden lassen, bis es weich ist. Für alle Meeresfrüchtefans: In dieser Zeit die Crevetten mit Salz und Pfeffer würzen, anbraten und beiseitestellen. Die Suppe gut mixen und durch ein Haarsieb passieren. Mit Rahm verfeinern und abschmecken. Kurz vor dem Servieren wird der Champagner dazugegeben und die Suppe sanft umgerührt. Pescetarier-Variante: Die Seehasenrogen ebenfalls hinzufügen. Die edle Champagnersuppe mit Schnittlauch, und nach Wahl mit Crevetten, garnieren und servieren.

Das Rezept stammt von Michael Pilman, Küchenchef im Restaurant gladys des Golf Club Bad Ragaz

Bild Champagner (c) Myriam Zilles Unsplash

Quelle: BISS PR & Communications

Augmented Reality: Die Verschmelzung von Kunst und Recht im digitalen Zeitalter

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Sarah Montani anlässlich ihres Vortrages zu Kunst und erweiterter Realität an der Universität Zürich. Credit: Nicolas Bordard

Augmented Reality – Neu in Kunst und Recht

Mit Augmented Reality (AR) wird die Digitalität unmittelbar erlebbar. Physische Räume lassen sich mit digital geschaffenen Wirklichkeitsanteilen erweitern: Im konkreten Fall wird eine physisch existierende Skulptur digitalisiert und als 3D Modell in erweiterter Realität programmiert. Die Skulptur kann dann in einem Museum – z.B. im Kunsthaus Zürich – visualisiert werden. Traditionelle, analoge Verfahren wie Schweissen, Montagen, Installationen, Ausstellungen werden virtuell – durch AR – erweitert, ergänzt und verändert. Auch der architektonische Raum, in dem die digitale Skulptur visualisiert wird, wird dadurch anders wahrgenommen.

Was ist virtuelle, was erweiterte Realität, was ist gemischte Wirklichkeit? Wo verlaufen die Grenzen? Paul Milgram und Fumio Kishino sprechen von einem «Mixed-Reality-Kontinuum»: Ein Kontinuum von der einerseits rein physischen Umgebung zu einer andererseits komplett virtuellen Umgebung. Mit dem Begriff «Mixed Reality» wird ausgedrückt, dass sich unterschiedliche Realitätsebenen und -aspekte – mal gezielt und beabsichtigt, mal zufällig – miteinander mischen. Dies ist die Herausforderung für unsere Wahrnehmung, aber auch für unser Verständnis von Wirklichkeit, weshalb in diesem Kontext nicht von «einer» Wirklichkeit ausgegangen wird, sondern von mehreren unterschiedlichen Wirklichkeitsaspekten, die sich aufeinander beziehen und in einem ständigen Diskurs miteinander stehen. Der Philosoph David Chalmers spricht von Reality+ und postuliert damit, dass die virtuellen Realitäten genauso real sind wie die uns vertraute, nicht digitale Wirklichkeit.

Bei der erweiterten Realität sind wir unserem Empfinden nach in der uns vertrauten, materiellen Wirklichkeit und Umgebung, diese ist nun um digitale Elemente angereichert. «Augmented Reality ergänzt die Realität, anstatt sie vollständig zu ersetzen. Im Idealfall scheint es für Nutzende, dass die virtuellen und [physisch-] realen Objekte in demselben Raum vorhanden sind», meint Ronald T. Azuma. Die Skulptur ist in einer dreidimensionalen Darstellung vorhanden, es kann mit ihr interagiert werden, sie wird in Echtzeit angezeigt.

Augmented Reality beruht auf dem Prinzip der Collage bzw. Montage, welche seit dem frühen 20. Jahrhundert auch ein künstlerisches Gestaltungsverfahren ist, das physisch-reale mit digitalen Elementen kombiniert. So verknüpfen sich die digitalen Skulpturen auf dem Bildschirm des Smartphones mit der gewählten physisch-reellen Umgebung.

Das Gestaltungserlebnis und -ergebnis liegt in der Hand des Smartphone-Benutzenden: Dieser achtet beim Fotografieren auf die klassischen fotographischen Gestaltungsmittel wie Form, Narration, aber auch auf Ausschnitt oder Bildformat der beiden aufeinander bezogenen Realitätsebenen. Dadurch entsteht eine Art Collage oder Montage der Wirklichkeit.

Das Prinzip der Montage ist eng mit der Darstellung von Träumen, Illusionen, von Paradoxien – von eigentlich nicht Zusammengehörigem – verbunden. Vergleichbar mit dem Surrealismus durchdringen sich in Augmented Reality Vernünftiges, Reales und Bewusstes mit Traumhaftem, Irrealem und Unbewusstem.

Die digitale Skulptur im Kunsthaus ist zwar «nur» auf dem Smartphone zu lokalisieren und zu sehen, sie manifestiert sich aber durch die Handlung der Smartphone-Benutzenden in ihren Gedächtnissen. Sie werden möglicherweise im Alltag weiter daran denken und die Skulptur in einem anderen Kontext platzieren. Sie reflektieren vielleicht über individuelle und kollektive Raumwahrnehmungen, -aneignungen und deren Gestaltung, wie Graffiti im Stadtraum. Die Nutzenden erkunden in jedem Fall den Ort und den Raum in einer neuen, ungewöhnlichen Weise, und dokumentieren dies mit ihren Aufzeichnungen auf ihren Smartphones. Dadurch eignen sich die Betrachtenden den Lebensraum an, gestalten diesen nach eigenen Wünschen und Vorstellungen. Augmented Reality ist nicht ein visuelles Erlebnis, sondern auch körperlich und geistig wahrnehmbares Fühlen und Empfinden.

Aus rechtlicher Sicht stellt sich die Frage, ob es «erlaubt» oder «verboten» sein könnte, die digitalen Skulpturen in einem Museumskontext zu platzieren und zu visualisieren. Oder die Frage: Wem gehört der öffentliche Raum? Liegt ein Hausfriedensbruch vor? Und weiter: Kann der Architekt etwas dagegen haben, wenn seine imposante Eingangshalle durch eine überdimensionierte Skulptur «besetzt» wird? Oder die Kuratoren/innen des Museums? Freuen sich allenfalls die Marketingverantwortlichen über Publizität?

Rechtlich betrachtet führen die neuen Kunstformen somit zu verschiedenen neuen Fragestellungen: Auf Augmented Reality beruhende bildliche Darstellungen sind virtuelle (Kunst-)Werke. Physische Beeinträchtigungen vorhandener Gegenstände können deshalb nicht eintreten. Ein Hausfriedensbruch ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn die Eingangshalle des Museums öffentlich zugänglich ist oder die Künstlerin ein Museums-Ticket für die Ausstellungsräume gekauft hat.

Wird ein QR Code verwendet, um die Skulptur virtuell auf dem eigenen Gerät anzuzeigen (sog. Geolocation), fehlt es unmittelbar an der Öffentlichkeit; falls der QR Code aber allgemein zugänglich ist, lässt sich nicht von privatem Gebrauch sprechen. Die Geolocation setzt zudem voraus, dass die Grundsätze des Datenschutzrechts eingehalten werden.

Auf Augmented Reality beruhende Darstellungen verursachen urheberrechtliche Herausforderungen in zweierlei Hinsicht; einerseits geht es um die Schutzfähigkeit der Darstellung selber, andererseits um die potentielle Verletzung von Schutzrechten Dritter. Mit Blick auf die Rechtsposition der Künstlerin gilt der Grundsatz, dass bei Kunstwerken bereits ein relativ geringer Grad an Individualität und Kreativität ausreicht, um die Schutzfähigkeit und damit den Urheberrechtsschutz zu begründen. Insoweit kommen die traditionellen Kriterien zur Anwendung, die sich über die Jahrzehnte bereits entwickelt haben. Die flüchtige Form virtueller Darstellungen beeinträchtigt somit die Schutzfähigkeit nicht.

Schwieriger ist die Beurteilung der Verletzung allfälliger Urheberrechte von dritten Personen, wenn z.B. die auf Augmented Reality beruhende bildliche Darstellung im Eingangsbereichs eines traditionellen Museums visualisiert wird. Einerseits ist Architektur selber auch durch das Urheberrecht geschützt; andererseits könnte die visuelle Darstellung z.B. nahe an ein grosses Wandgemälde gelangen, das geschützt ist

Kommt die Architektur des Museums durch oder neben der mittels Augmented Reality geschaffenen virtuellen Kunst besonders zum Ausdruck, vermag eine Beeinträchtigung der urheberrechtlich geschützten Rechtsposition des Architekten einzutreten. Entscheidend sind insoweit die Umstände des Einzelfalles, d.h. die Frage, wie offensichtlich die virtuelle Darstellung in die Einmaligkeit der Architektur eingebettet ist; kommt die für den Betrachter einprägsam zum Ausdruck, ist ggf. eine Rechteeinräumung durch den Architekten notwendig.

Ähnliche Überlegungen gelten, wenn z.B. die durch Augmented Reality geschaffene virtuelle Kunst den Gesamteindruck eines dahinter liegenden Wandgemäldes beeinträchtigt oder als Reproduktion dieses Gemäldes erscheint. Wiederum kommt es auf die konkreten Umstände an, d.h. darauf, ob die Betrachtung der virtuellen Kunst sich auf das entsprechende «unkörperliche Objekt» bezieht oder die Aufmerksamkeit auch einen mitbetroffenen «Hintergrund» miteinschliesst. In der zweitgenannten Situation bedarf es der Zustimmung der urheberrechtlich geschützten Malerin des Wandgemäldes.

Genauer zu analysieren ist anhand der konkreten Umstände überdies die Anwendbarkeit des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG). Im Vordergrund steht die Bestimmung zur Verwertung einer fremden Leistung; wer das marktreife Arbeitsergebnis eines andern ohne angemessenen Aufwand durch ein technisches Reproduktionsverfahren als solches übernimmt und verwertet, handelt, unlauter (Art. 5 lit. c UWG). Die Anwendung dieser Bestimmung dürfte indessen oft daran scheitern, dass es an einer gewerblichen bzw. beruflichen Nutzung des übernommenen Arbeitsergebnisses fehlt; selbst wenn der Vorgang des Inverkehrbringens ausreicht, dürfte das Kriterium des Abzielens auf die unmittelbare oder mittelbare Gewinnung geldwerter Vorteile meist nicht erfüllt sein.

Weiterführende Informationen und Quellen

Vorträge zum Thema der Universität Zürich: https://sarahmontani.com/crypto-art

Paul Milgram und Fumio Kishino (A taxonomy of mixed reality virtual displays. Institute of Electronics, Information, and Communication Engineers Transactions on Information and Systems E77-D [12], 1994, 1321–1329)

Ronald T. Azuma, A Survey of Augmented Reality. In: Presence: Teleoperators and Virtual Environments, Vol. 6/4, August 1997, 355–385. https://doi.org/10.1162/pres.1997.6.4.355)

Michael Klant/Thomas Kubiak, Praxis Kunst. Fotografie. Braunschweig 2005: Schroedel

Georg Peez, Augmented Reality – Erfahrungs- und Gestaltungsmöglichkeiten in einer um virtuelle Anteile erweiterten Realität, BDK-Mitteilungen, 2, 2018, 26– 30

Rolf H. Weber/Lennart Chrobak, in: Heizmann/Loacker [Hrsg.], UWG-Kommentar, Zürich 2018: DIKE, Art. 5 lit. c Rz. 25

Bild:Sarah Montani anlässlich ihres Vortrages zu Kunst und erweiterter Realität an der Universität Zürich. Credit: Nicolas Bordard

Quelle Weblaw AG

Kunst 23 Zürich: Die Zukunft der Kunst in der digitalen Ära

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Besucherin an der Kunst 23 beschreitet zum ersten Mal das Metaversum. Credit: Sarah Montani

Die führende Kunstmesse Zürichs, die „Kunst 23“, zelebriert ihr 29-jähriges Bestehen in der neu renovierten, urbanen Halle 550. Diese moderne Location bietet der Kunst 23 einen erfrischenden Rahmen und spiegelt die einzigartige Energie dieser exquisiten Kunstmesse wider. Galerien aus dem In- und Ausland präsentieren herausragenden Werke. Ein Höhepunkt ist die Einbindung von Kunstschaffenden, die im Bereich neuer Technologien arbeiten. Insbesondere die renommierte Künstlerin Andrea Stahl, die Frauenfiguren aus Stahl und ihre digitalen Zwillinge zeigt und die Schweizer Künstlerin Sarah Montani, die ihre Skulpturen gleichzeitig in 30 der grössten Museen weltweit präsentiert. Ein Ausstellungskonzept, das noch vor kurzer Zeit undenkbar schien. Die Verschmelzung von Kunst und Technologie öffnet nicht nur neue kreative Horizonte, sondern stellt auch ethische und rechtliche Fragen, welche an Podiumsgesprächen am Samstag diskutiert werden.

Evelyne Fenner, die Geschäftsleiterin und treibende Kraft hinter der „Kunst 23“, wurde gefragt, wie sie jährlich die gewaltige Organisation bewältigt. Ihre Antwort war pragmatisch und charakteristisch: „Einfach durchziehen.“ Auch dieses Jahr hat sie ein interessantes Programm zusammengestellt und zeigt eine Messe mit Format.

Besonders hervorzuheben sind im NFT-Bereich:

– Andrea Stahl: Sie kreiert beeindruckende Frauenfiguren aus Stahl, die auch als digitale Zwillinge existieren. Diese digitalen Meisterwerke sind ein besonderes Angebot für die Besuchenden, die sie als Erinnerung digital mitnehmen können.

– Harry Yeff: Der in London geborene Medienkünstler, bekannt für seine Arbeit an der Schnittstelle von Stimme, Technologie und Performance, präsentierte seine „Voice Gems – Message of Hope“ beim Weltwirtschaftsforum 2022 in Davos. [Link](www.weforum.org/MessagesOfHope/).

– Sarah Montani: Als digitale Pionierin verbindet sie traditionelle Maltechniken mit Augmented Reality. Sie war die erste Künstlerin, die an der Skulptura – eine der grössten Skulpturenausstellung in Europa – Augmented Reality Skulpturen zeigte. Video zum Stand: https://vimeo.com/877853883

Die Podiumsgespräche finden am Samstag ab 14 Uhr statt werden von Zenya Kwan, Mitbegründerin der Swiss Metaverse Association und ehemalige NFT-Forscherin im Pipilotti Rist Studio, moderiert. Die Diskussion „ARTistic Algorithms in AI, Ethics and Law“ wird einen Einblick in die Entwicklung und den aktuellen Stand der Künstlichen Intelligenz (KI) geben.

Alle Kunst- und Technologieenthusiasten sind eingeladen, die „Kunst Zürich“ zu besuchen und sich von den neuesten Entwicklungen und Trends inspirieren zu lassen.

Galerien u.a. Soloausstellung Andrea Stahl Stahl-by-stahl, ars 28, Zürich, art Lisita, Chisinau, art1a, Luzern, bark Berlin Gallery, Berlin, Berlin, brigitte March, Stuttgart, elsewhere, New York, funktion, Zürich, iorio, Dübendorf, lighthouse, Zürich, lindenhof, Zuerich, marcoliver, Zürich, marthaler, Montreux, neue Kunst, Karlsruhe, one Person Show, one Person Show, one Person Show, reitz, Zürich, seiwert, Metz, stoa Now, Bern mit der Soloausstellung von Sarah Montani, voice Gems, London, ws ART GALLERY, Porrentruy usw.

Metaverse Galerie: Wer nicht vor Ort ist, kann eine der Ausstellungen im Metaverse anschauen.

Referierende

Dr. Anita Horn, Lehrbeauftragte für Digitale Ethik an der Universität St. Gallen, https://www.pistis-sophia.ch/Ueber-mich/

Timea Nagy, Rechtsanwältin bei Alpinum Law, spezialisiert auf Technik, digitale Identität und digitale Vermögenswerte, Mitbegründerin von Women in Web3 Schweiz (WiW3CH), IG: https://www.instagram.com/tmk89/

Sarah Montani, Juristin und digitale Künstlerin, spezialisiert auf Augmented Reality, Gründerin von Weblaw in Bern, IG: https://www.instagram.com/sarahmontani/

Ammar Ibrahim, Direktor für Produktmanagement bei Google, IG: https://www.instagram.com/ammaribrahim/

Adrian Notz, Kunstkurator am ETH AI Zentrum, IG: https://www.instagram.com/adriannotz/

Tom Rieder, Geschäftsführer bei Tokengate und Mitbegründer von Elementum.art, IG: https://www.instagram.com/tomrieder/

Georg Bak, Berater für digitale Kunst, Mitbegründer des NFTZRH Day, IG: https://www.instagram.com/georgbak/

Reeps100 (Harry Yeff), Voice Gems, Digitaler Künstler, spezialisiert auf durch künstliche Intelligenz generierte stimmliche Artefakte, IG: https://www.instagram.com/reepsone/

Kunstschaffende
Aigars Bikse – ARS 28, Alessandro Montalbano – WS, Alex Katz – Gerard Seiwert Gallery, Andrea Stahl – Stoa Now, Andris Vitolins – ARS 28, Andy Warhol – marcoliver, Anke Wohlfart – Reitz, Anna Condo – Elsewhere, Bayahro Sangyong Lee – Brigitte March International Contemporary Art, Bernar Venet – Gerard Seiwert Gallery, Bruno Kurz – Reitz, César Baldaccini – Gerard Seiwert Gallery, Daniel Eggli – Reitz, Daniel Schörnig – Brigitte March International Contemporary Art, Delphine Diallo – Elsewhere, Derrick Schultz – Elsewhere, Doris Dehan Son – Lighthaus, Elvira Bach – Reitz, Erin McGean – Elsewhere, Fernando Leal Audirac – Art1a, Francesco Cagnin – Lighthaus, Francesco Cusumano – Lindenhof, Francis Bacon – Gerard Seiwert Gallery, Georges Autard – Brigitte March International Contemporary Art, Gheorghe Lisita – Art Lisita, Gualdani – Gian-Maria Gualdani, Gufram – marcoliver, Harry Yeff (Reeps One) – Voice Gem, Heidi Bucher – Brigitte March International Contemporary Art, Iouri Podladtchikov – Lighthaus, Jean Tinguely – Gerard Seiwert Gallery, Jenny Holzer – marcoliver, Joan Miró – Gerard Seiwert Gallery, Jonathan McCabe – Elsewhere, Justin Dingwall – Elsewhere, Karla Marchesi – BARK BERLIN GALLERY, Kate Daudy – Elsewhere, Keith Haring – marcoliver, Keith Haring – Gerard Seiwert Gallery, Kim Rose – Elsewhere, Ladina Durisch – Art1a, Lana Denina – Elsewhere, Lehni – marcoliver, Lucas Pertile – BARK BERLIN GALLERY, Mahssa Askari – Reitz, Marc Chagall – Gerard Seiwert Gallery, Marcello Concari – Lighthaus, Marta Veinberga – ARS 28, Matheline Marmy – Lighthaus, Mikelis Fisers – ARS 28, Mitchell Anderson – Lighthaus, Monique Eller – Art1a, Nobuyoshi Araki – marcoliver, Normunds Braslins – ARS 28, Numers Inmotion – Elsewhere, Ondrej Drescher – BARK BERLIN GALLERY, Pablo Picasso – Gerard Seiwert Gallery, Patrick Lang – WS, Paul Housley – BARK BERLIN GALLERY, Philippe Delenseigne – WS, Pierre Soulages – Gerard Seiwert Gallery, Renata Tumarova – Reitz, Roy Lichtenstein – marcoliver, Sarah Montani – Stoa Now, Silia KaTung – Elsewhere, Silvio Mildo – WS, Sonar Pilot – Elsewhere, Stefan Szczesny – Reitz, Thitz – Neue Kunst Gallery, Thomas Julier – Lighthaus, Tobias Kaspar – Lighthaus, Toni Müller – Lindenhof, Trung Bao – Voice Gem, Vero Straubhaar – Lindenhof, Vince Iorio – Vince Iorio, Wonho Lee – Brigitte March International Contemporary Art, Yoshitomo Nara – marcoliver, Zeljko Rusic – Reitz

Bild: Besucherin an der Kunst 23 beschreitet zum ersten Mal das Metaversum. Credit: Sarah Montani

Quelle Editions W.

News bei ESENSA MEDITERANA

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ESENSA MEDITERANA Mediterrane Kosmetik

Mediterrane Kosmetik für schöne und gesunde Haut aus Kroatien

ESENSA MEDITERANA – Die moderne und nach neuestem europäischen Standard entwickelte Natur-Spa Kosmetik aus Kroatien (Novigrad) wird seit 2018 in Deutschland in 4- und 5-Sterne-Hotels, hochwertigen Kosmetikinstituten und Parfümerien sowie online über JOILS – die Duftmanufaktur angeboten. Die exklusiven Produkte und Behandlungsprogramme für Gesicht und Körper bauen auf der einzigartigen Synergie aus Phyto-, Aroma- und Thalassotherapie auf und zeigen eine sehr hohe Verträglichkeit und Wirksamkeit.

ESENSA MEDITERANA launcht zur kälteren Jahreszeit das neue Körper- und Massageöl: SANDDORN

Das neue Wellness-Massageöl besteht aus kaltgepressten Ölmischungen und wertvollem Sanddornfruchtfleisch. Mit seinem hohen Gehalt an Vitaminen, vor allem Vitamin C und E, und ungesättigten Fettsäuren verleiht es der Haut Vitalkraft und macht sie zugleich weich und widerstandsfähig. Abgerundet wird es durch einen herrlichen Duft aus ätherischen Lavendel-, Orangen- und Zedernholz Öl. Es hilft dabei Stress abzubauen, wirkt entspannend und fördert das allgemeine Wohlbefinden.ESENSA MEDITERANA 
Mediterrane Kosmetik

Die wichtigsten Wirkstoffe des Sanddorn für die Gesundheit

Sanddorn ist eine wahre Vitaminbombe, da er die Zitrone um das Zehnfache an Vitamin C übertrifft. Neben Vitamin C ist Sanddorn reich an Vitamin E, Eisen, Kalzium, Zink, Magnesium und Kalium sowie an ungesättigten Fettsäuren. Außerdem gehört er zu den wenigen pflanzlichen Nahrungsmitteln, die Vitamin B12 enthalten. Darüber hinaus weist er einen hohen Beta-Carotin-Gehalt auf. Die natürliche Gesamtheit der Wirkstoffe ist einzigartig. Die wichtigsten Anwendungsgebiete bei der inneren Anwendung sind Erkältungen und Entzündungen, denn Sanddorn kann zur Unterstützung der Immunabwehr eingesetzt werden.

Schöne, gesunde und samtweiche Haut mit Sanddorn

Auch in der Hautpflege- und Kosmetikbranche hat Sanddorn einen hohen Stellenwert erlangt. Er wirkt heillend und regeneriert die Haut, wirkt der natürlichen Hautalterung entgegen, desinfiziert und beugt Entzündungen vor. Sanddorn macht die Haut samtweich und elastisch. Trockene und schuppige Haut gehören mit dem Körper- und Massageöl der Vergangenheit an.
Die Sanddorn-Beere ist übrigens die einzige Obstfrucht, die sowohl im Samen als auch im Fruchtfleisch fettes Öl enthält und damit wasserlösliche und fettlösliche Vitamine. Diese sorgen ebenfalls für die guten hautpflegenden Eigenschaften. Daher: Strapazierte, trockene und reife Haut liebt die Powerbeere.

Das neue SANDDORN Körper- und Massageöl ist für 39,50 Euro / 100 ml erhältlich bei den ESENSA MEDITERANA Kosmetikpartnern und online über JOILS – die Duftmanufaktur

ESENSA MEDITERANA – Innovative Kombination der Phyto-Aroma-Thalasso Therapie
Jedes Pflanzen-und Meeresextrakt enthält Aktivstoffe die jeweils eine spezifische Wirkung besitzen. Durch die Kombination mehrerer Extrakte, die sich gegenseitig ergänzen, lässt sich die Wirkung der einzelnen Extrakte optimieren. So besitzen Algen die Eigenschaft das Hautgewebe zu remineralisieren und ermöglichen gleichzeitig eine bessere Aufnahme weiterer Aktivstoffe in der Haut. Sorgsam ausgewählte ätherische Öle multiplizieren die Wirkung der Pflanzen-und Meeresextrakte und runden die Pflegeformeln ab. Das innovative Prinzip der Phyto-Aroma-Thalasso Therapie nutzt die natürliche Wirkung aller drei Therapien und verstärkt die einzelnen Wirkstoffe in ihrer Wirkung. Somit ist 1+1+1 nicht drei, da die Aromatherapie die Phytotherapie in ihrer Wirkungsweise um ein vielfaches verstärkt. Die Thalassotherapie sorgt zusätzlich für die Remineralisierung und verhält sich somit wie ein Biokatalysator der die Kraft und Ergebnisse der Phyto-Aroma Therapie nochmals verstärkt.

Die exklusive Naturkosmetik und Behandlungen sind in Wellnesshotels und Day-Spas, hochwertigen Kosmetikinstituten und Parfümerien, sowie online unter JOILS – die Duftmanufaktur erhältlich.

Bild ESENSA MEDITERANA Mediterrane Kosmetik

Quelle SPApress