Freitag, September 12, 2025
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Weniger Firmenpleiten im Mai – mehr Jobs betroffen

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Halle (Saale) (dts Nachrichtenagentur) – Die Zahl der Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften in Deutschland ist im Mai spürbar zurückgegangen. Laut Insolvenztrend des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH), der am Dienstag veröffentlicht wurde, stieg jedoch die ohnehin hohe Zahl von betroffenen Beschäftigten weiter an.

Die Zahl der Firmenpleiten lag demnach im Mai bei 1.478. Das waren neun Prozent weniger als im Vormonat, aber 17 Prozent mehr als im Mai 2024 und 53 Prozent mehr als in einem durchschnittlichen Mai der Jahre 2016 bis 2019, also vor der Corona-Pandemie. Trotz des Rückgangs liegt die Zahl der Insolvenzen somit noch immer auf deutlich erhöhtem Niveau.

Laut IWH-Insolvenztrend waren im Mai in den größten zehn Prozent der insolventen Unternehmen 15.000 Arbeitsplätze betroffen. Damit liegt die Zahl der betroffenen Beschäftigten sieben Prozent über dem Vormonatswert, 27 Prozent über dem Niveau von Mai 2024 und sogar 130 Prozent über dem Mai-Durchschnitt der Vor-Corona-Jahre 2016 bis 2019.

„Die Frühindikatoren lassen auch für Juni leicht sinkende Insolvenzzahlen erwarten“, sagte Steffen Müller, Leiter der IWH-Insolvenzforschung. „Dennoch werden wir in Deutschland auf absehbare Zeit mehr Firmenpleiten erleben als im vorigen Jahr.“


Foto: Amtsgericht (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Union drängt auf Zusammenarbeit in Migrationsfragen

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Steffen Bilger, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, hält mit Blick auf die Ausschreitungen in den USA das Thema Migration für eine Herausforderung des gesamten Westens.

„Ich bin sehr froh, dass wir solche Zustände in Deutschland nicht haben“, sagte Bilger den Sendern RTL und ntv. „Aber wir merken natürlich, dass das Thema Migration die gesamte westliche Welt herausfordert.“ Er denke auch an die Ausschreitungen in Frankreich jüngst oder immer wieder oder auch in Belgien, in anderen Ländern Europas. „Und wir müssen in Deutschland alles dafür tun, dass solche Bilder bei uns nicht vorkommen“, so Bilger weiter.

Dass Republikaner und Demokraten in Krisensituationen nicht zusammenstehen, sei schlecht für die USA und insgesamt für die gesamte westliche Welt. „Auch dieses Beispiel sollte uns zeigen, dass wir bei so entscheidenden Fragen mehr das Miteinander suchen, gemeinsam versuchen, Lösungen zu finden“, sagte der CDU-Politiker.

Bürgerwehren wie in Holland, die vor Tagen die Grenzen nach Niedersachsen kontrolliert hatten, sieht Bilger kritisch: „Unsere Bürger können sich darauf verlassen, dass die Bundespolizei ihrer Aufgabe nachkommt. Und dann muss man sich auch keine Gedanken machen über irgendwelche anderen Lösungen, die ich in Deutschland lieber nicht sehen möchte.“


Foto: Steffen Bilger (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Atypische Beschäftigung weiter rückläufig

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Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – Der Anteil atypisch Beschäftigter an allen Kernerwerbstätigen hat im Jahr 2024 bei 17,2 Prozent gelegen. Damit hält der kontinuierliche Rückgang seit Beginn der 2010er-Jahre an, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Dienstag mit.

Atypische Beschäftigung umfasst Arbeitsverhältnisse außerhalb der Normalbeschäftigung, also keine unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten mit mehr als 20 Arbeitsstunden pro Woche. Normalbeschäftigte üben ihre Tätigkeiten zudem nicht in Leih- oder Zeitarbeit aus.

Im Jahr 2010 hatte der Anteil atypisch Beschäftigter noch bei 22,6 Prozent gelegen. In diesem Zeitraum ist bei allen Formen der atypischen Beschäftigung ein Rückgang zu verzeichnen: Der Anteil befristet Beschäftigter sank von 8,1 Prozent auf 5,9 Prozent, der von Teilzeitbeschäftigten bis 20 Wochenstunden von 14,1 Prozent auf 10,9 Prozent und der von geringfügig Beschäftigten von 7,2 Prozent auf 4,2 Prozent. Zeitarbeit erreichte 2017 seinen größten Beschäftigungsanteil mit 2,5 Prozent. Im Jahr 2024 lag er bei 2,1 Prozent.

Der auch 2024 deutlich höhere Anteil von Frauen in atypischer Beschäftigung von 25,0 Prozent gegenüber den 10,2 Prozent bei den Männern lag vor allem an der Teilzeitbeschäftigung mit einem Umfang von bis zu 20 Stunden pro Woche. 19,4 Prozent der Frauen in Kernerwerbstätigkeit gingen einer solchen Beschäftigung nach, aber nur 3,4 Prozent der Männer.

Zudem waren Frauen mit 6,5 Prozent deutlich häufiger geringfügig beschäftigt als Männer (2,2 Prozent). Dabei sind die Anteile entsprechend teilzeitbeschäftigter Frauen seit 2010 von 26,3 Prozent um knapp sieben Prozentpunkte zurückgegangen. Ebenso sank ihr Anteil in geringfügiger Beschäftigung von 12,0 Prozent um 5,5 Prozentpunkte. Der Anteil atypisch beschäftigter Frauen insgesamt ging zwischen 2010 und 2024 von 34,2 Prozent sogar um 9,2 Prozentpunkte zurück. Demgegenüber gab es bei den Männern wenig Veränderungen. Ihr Anteil atypisch Beschäftigter sank im selben Zeitraum von 12,7 Prozent nur um 2,5 Prozentpunkte.

Knapp drei von vier (74,8 Prozent) Kernerwerbstätigen waren 2024 in einem Normalarbeitsverhältnis beschäftigt. Im Jahr 2010 war der Anteil mit 65,8 Prozent noch deutlich geringer. Der Anstieg ist unter anderem auf die Teilzeitbeschäftigung mit mehr als 20 Wochenstunden zurückzuführen, deren Anteil zwischen 2010 und 2024 von 7,3 Prozent auf 14,1 Prozent gestiegen ist.

Entsprechend dem höheren Frauenanteil in atypischer Beschäftigung lag ihr Anteil an Normalbeschäftigten 2024 bei 69,1 Prozent, während Männer in 79,8 Prozent der Fälle normalbeschäftigt waren. Auch im Rahmen von Normalarbeit waren Frauen häufiger als Männer in substanzieller Teilzeit mit mehr als 20 Wochenarbeitsstunden. Das traf 2024 auf immerhin jede vierte kernerwerbstätige Frau (25,1 Prozent) zu, während es nur 4,2 Prozent der Männer waren. Gegenüber dem Rückgang bei Teilzeit in atypischer Beschäftigung der Frauen hat ihr Anteil in der substanziellen Teilzeit deutlich zugelegt. Er stieg seit 2010 von 14 Prozent um gut elf Prozentpunkte.

Der Anteil der Selbstständigen unter den Kernerwerbstätigen lag 2024 bei 7,9 Prozent. Ihr Anteil ist seit 2010 langsam und kontinuierlich von 11,1 Prozent um gut drei Prozentpunkte gesunken.

Die strukturelle Verschiebung am deutschen Arbeitsmarkt zeigt sich mit Blick auf die absoluten Zahlen noch deutlicher, so die Statistiker weiter. Während zwischen 2010 und 2024 fast 4,8 Millionen Normalbeschäftigte hinzugekommen sind, ging die Zahl der atypisch Beschäftigten um rund 1,5 Millionen zurück.


Foto: Büros (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Deutsch-Israelische Gesellschaft besorgt um Solidarität mit Israel

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Angesichts zunehmender Kritik in Deutschland an der israelischen Kriegsführung in Gaza und Debatten über einen deutschen Kurswechsel etwa in der Frage von Rüstungsexporten warnt die Deutsch-Israelische Gesellschaft (DIG) davor, die Solidarität mit Israel preiszugeben.

„Ich verstehe Bundeskanzler Friedrich Merz insoweit, dass er mit der deutschen Israel-Politik innerhalb des europäischen Bündnisses sozusagen querliegt zu den anderen Partnern, etwa zu Frankreich oder Großbritannien“, sagte DIG-Präsident Volker Beck dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Es gebe „einen strategischen Bedarf der Annäherung“, den er nicht kleinreden wolle. „Aber einer schwierigen Lage der Außen- und Verteidigungspolitik darf am Ende nicht die Sicherheit Israels geopfert werden.“

In der Frage von Waffenlieferungen an Israel sagte Beck, man müsse „das große Ganze“ sehen. Israel sei in einem „Sieben-Fronten-Krieg“. Beck wandte sich gegen „Oberlehrertum in Deutschland, als ob man hier besser wüsste, wie der asymmetrische Krieg der israelischen Armee so zu führen ist, dass er sowohl mit dem vollständigen militärischen Sieg der Hamas endet als auch mit der größtmöglichen Schonung der Zivilbevölkerung einhergeht“.

Ein Positionspapier der DIG zur Lage in Nahost insistiert ebenfalls: Was Israel zur Ausübung seines Selbstverteidigungsrechts benötige, müsse Israel auch bekommen. Die Bundesregierung stehe hier im Wort. In dem 13-Seiten-Papier, über das der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtet, hebt die nach eigenen Angaben größte und traditionsreichste Organisation für die Freundschaft zwischen den Gesellschaften beider Länder die Geltung des Völkerrechts und seiner Bestimmungen für die israelische Kriegführung einschließlich eines bestmöglichen Schutzes der Zivilbevölkerung hervor. Den Militäreinsatz Israels im Gazastreifen bezeichnet die DIG als „grundsätzlich verhältnismäßig“.

Die „katastrophale humanitäre Situation im Gazastreifen“ treibe auch ihn um, so Beck. „Aber man muss immer sagen: Die Hamas hat diesen Krieg begonnen, und die Hamas kann ihn jeden Tag beenden – indem sie die Geiseln freilässt und die Waffen niederlegt. Aber die Hamas will das nicht. Ihr Ziel ist es, mit dem Leiden der Zivilbevölkerung Israels Anstrengungen zur Selbstverteidigung und damit Israel als Ganzes zu delegitimieren. Man muss also sehr aufpassen, dass man mit der berechtigten Mahnung zur Einhaltung des Völkerrechts nicht zu einem Akteur im Drehbuch der Hamas wird. Und gleichzeitig darf dieses Dilemma kein Freifahrtschein sein.“

Die DIG begrüßt in ihrem Positionspapier die Wiederaufnahme der im März gestoppten Hilfslieferungen. Dafür sei es „höchste Zeit“ gewesen. „Es so weit kommen zu lassen, war ein Fehler der Netanjahu-Regierung, und die Begründung für die Wiederaufnahme als von außen erzwungen ist beschämend, denn das vorsätzliche Aushungern von Zivilisten ist nach dem humanitären Völkerrecht eindeutig verboten.“


Foto: Pro-israelischer Gegenprotest zu Pro-Palästina-Demo (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Trump schickt weitere Nationalgardisten nach Los Angeles

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Los Angeles (dts Nachrichtenagentur) – Vier Tage nach dem Ausbruch heftiger Proteste in Los Angeles gegen das Vorgehen der Behörden gegen Migranten hat US-Präsident Donald Trump weitere 2.000 Nationalgardisten nach LA geschickt. Das teilte das Pentagon mit. Zuvor waren bereits 700 US-Marines nach Los Angeles entsandt worden.

Eine Entspannung der Lage vor Ort ist unterdessen derzeit nicht in Sicht. Die Behörden setzten am Montag unter anderem Gummigeschosse und Blendgranaten ein, um protestierende Mengen zu zerstreuen. Trump hatte sich über die anhaltenden Einwände des kalifornischen Gouverneurs Gavin Newsom gegen den Einsatz von Bundestruppen in seinem Bundesstaat hinweggesetzt. Der Bundesstaat reichte deswegen am Montagnachmittag Klage gegen die Trump-Regierung ein.

Die Proteste, die als Reaktion auf Razzien gegen Einwanderer und die Festnahme von Dutzenden Menschen begannen, finden unterdessen zunehmend Nachahmer in anderen Regionen. Unter anderem gab es Kundgebungen in New York City, Atlanta, Louisville und Dallas.


Foto: Donald Trump (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Verfassungsschutzbericht: Maier drängt auf AfD-Verbotsverfahren

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Erfurt (dts Nachrichtenagentur) – Im Vorfeld der Vorstellung des neuen Verfassungsschutzberichts hat Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) ein AfD-Verbotsverfahren gefordert. „Die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren sind meines Erachtens gegeben“, sagte Maier dem Podcast „Berlin Playbook“ des „Politico“.

„Ich sehe eine Verletzung der Menschenwürde gegeben. Ich sehe die Potenzialität gegeben, die die AfD hat. Und ich sehe auch das Aggressiv-Kämpferische“, sagte Maier.

Maier räumte ein, dass es derzeit noch keine politische Mehrheit für ein Verfahren gibt. „Es gibt drei Verfassungsorgane, die den Antrag stellen können: Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung. Und bei allen dreien sehe ich noch keine Mehrheit.“ Dennoch zeigt er sich zuversichtlich. „Daniel Günther aus Schleswig-Holstein ist jetzt der Prominenteste, der sich dazu geäußert hat. Also da ist auch etwas im Hintergrund in Bewegung.“

Zur Kritik, ein Verbot könne demokratisch gewählte Parteien delegitimieren, entgegnet Maier, dass eine Partei nicht deshalb demokratisch werde, weil sie demokratisch gewählt ist. „Da müssen keine Straftaten vorliegen. Da muss auch keine Gewalt vorliegen“, sagte er. „Das Verbotsverfahren funktioniert auch ohne, um unsere Demokratie zu schützen.“

Parteien, die „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“, sind nach Artikel 21 des Grundgesetzes verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. In einem Bundesgesetz ist geregelt, dass der Verbotsantrag dazu von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden kann.

Im zweiten NPD-Verbotsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht eine „aggressiv-kämpferische Haltung“ nicht mehr als Kriterium eingefordert. Stattdessen ging es um die Frage, ob die Partei „planvoll“ eine Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vorbereitet.


Foto: Georg Maier (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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DIHK will mehr Arbeitsanreize für Bürgergeldempfänger

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat weitergehende Maßnahmen beim Bürgergeld angemahnt. Arbeitsanreize müssten erhöht werden, auch, damit der Arbeits- und Fachkräftemangel in den Betrieben nicht steige, sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Achim Dercks den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagausgaben).

„Engagement, Arbeit und Einsatz müssen sich lohnen. Das Prinzip des Förderns und Forderns sowie das Ziel einer Arbeitsaufnahme sollten zukünftig eine zentrale Rolle spielen“, so Dercks weiter. Sind Sozialleistungen zu hoch, lohne es sich für Mindest- und Niedriglohnbezieher oft gar nicht mehr zu arbeiten. „Wichtig ist daher: Wer im Bürgergeldbezug eine Arbeit aufnimmt und eigenes Geld verdient, muss davon mehr behalten können“, erklärte der DIHK-Vertreter.

Dercks reagierte damit auf eine erneute Debatte zum Bürgergeld. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hatte am Wochenende tiefgreifende Veränderungen beim Bürgergeld gefordert. Er wolle „an die Substanz gehen“. Linnemann äußerte wiederholt, mutmaßlich arbeitsunwilligen Bürgergeldempfängern die Grundsicherung komplett streichen zu wollen. Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt entgegnete, der Sozialstaat sei „kein Kostenfaktor, den man einfach nach Kassenlage zusammenstreicht“.

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) äußerte Verständnis für Sanktionen gegen Totalverweigerer beim Bürgergeld, wies allerdings auf die aus Sicht des Verbands geringe Tragweite hin. „Der Anteil der sogenannten `Totalverweigerer` liegt unter einem Prozent. Es gibt also kein flächendeckendes Problem beim Bürgergeld. Wer das allerdings behauptet, schürt nur weiter Vorurteile und befeuert die Spaltung der Gesellschaft“, sagte die SoVD-Vorstandschefin Michaela Engelmeier den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagausgaben).

Sie wies auch auf Erfahrungen hin, die Verbandsmitarbeiter in Sozialberatungsstellen machten. „Die meisten Menschen, die Bürgergeld beziehen, wollen arbeiten. Aber viele geraten unverschuldet durch Krankheit, Alter oder familiäre Belastungen wie etwa durch Pflege Angehöriger in diese Situation“, so Engelmeier weiter. Wer also bei der neuen Grundsicherung kürzen wollte, sollte vorher mit den Betroffenen sprechen, erklärte die SoVD-Vorsitzende. „Ich lade Carsten Linnemann darum herzlich in unsere Sozialberatung ein. Machen Sie sich selbst ein Bild davon, wie schwierig die Lage vieler Menschen wirklich ist.“


Foto: Passanten an einem Bürgergeld-Infostand (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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SPD offen für Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu AfD-Verbotsverfahren

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – SPD und Linke haben sich offen gezeigt für den Vorschlag der Grünen, mit einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe eine Grundlage für ein neues AfD-Verbotsverfahren zu legen. „Wird die Demokratie, wie durch die AfD, angegriffen, müssen alle rechtsstaatlichen Mittel geprüft werden, um sie zu schützen – auch ein mögliches Verbotsverfahren“, sagte die stellvertretende SPD-Fraktionschefin Sonja Eichwede den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagausgaben). „Eine solche Prüfung sollte gemeinsam durch Bund und Länder erfolgen.“

Das sei keine neue Forderung, erklärte Eichwede, dieses Zusammenspiel sei enorm wichtig. „Wenn unsere Demokratie bedroht ist, müssen wir alle nötigen Entscheidungen treffen, um sie vor ihren Feinden zu schützen. Das ergibt sich auch aus unserer historischen Verantwortung.“ Gleichzeitig müsse der politische Kampf gegen die AfD weitergehen. „Ein Land, das funktioniert, stärkt die Demokratie und ist das beste Mittel gegen die AfD“, so Eichwede.

Zuletzt hatten die Grünen vorgeschlagen, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu bilden, die Informationen über die AfD zusammentragen soll. Auf dieser Grundlage und unter Einbindung aller Verantwortlichen könne dann ein neuer Anlauf gemacht werden für ein Verbotsverfahren.

Die Linke im Bundestag steht einem solchen Verfahren grundsätzlich positiv gegenüber. „Die Linke ist jederzeit bereit, alle konstruktiven Vorschläge zu unterstützen, die zur zügigen Einleitung eines Verbotsverfahrens führen“, sagte Clara Bünger, rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, den Funke-Zeitungen. „Der Vorschlag der Grünen für eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe kann ein sinnvoller Schritt sein – sofern er nicht zur Ausrede für weitere Verzögerungen wird.“ Sie appellierte auch an Union und SPD, ihre ablehnende Haltung gegenüber einem solchen Verfahren zu überdenken.

Vor allem die Union zeigt sich skeptisch im Hinblick auf ein Verbotsverfahren gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht – und auch im Hinblick auf den jüngsten Vorstoß der Grünen. „Es gibt bereits genügend Gremien und Institutionen, die sich mit der AfD beschäftigen. Da brauchen wir jetzt keine weitere Arbeitsgruppe“, sagte Steffen Bilger, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion den Funke-Zeitungen. Das Bundesinnenministerium prüfe derzeit das Verfassungsschutzgutachten, ein Gerichtsurteil dazu stehe noch aus. „Danach werden wir uns in der Koalition zu weiteren Schritten beraten.“ Die Grünen, so Bilger, sollten sich „besser an der Lösung der Probleme beteiligen, die der AfD die Wähler zutreiben.“

Parteien, die „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“, sind nach Artikel 21 des Grundgesetzes verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. In einem Bundesgesetz ist geregelt, dass der Verbotsantrag dazu von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden kann.


Foto: Sonja Eichwede (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Dobrindt will bei Sabotageabwehr auf Künstliche Intelligenz setzen

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will im Kampf gegen hybride Bedrohungen aus dem Ausland stärker auf den Einsatz von sogenannter „Künstlicher Intelligenz“ setzen.

„Künstliche Intelligenz muss in den Nachrichtendiensten bei der Abwehr hybrider Bedrohung stärker zum Einsatz kommen als bisher“, sagte Dobrindt den Tageszeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagausgaben). „Wir müssen in Deutschland technisch, juristisch und organisatorisch aufrüsten.“ Dafür werde es „starke finanzielle Ausstattung“ für die Sicherheitsbehörden geben, hob der Minister hervor.

Die hybriden Bedrohungen durch Sabotage und Spionage steigen laut Dobrindt ständig an. „Wir spüren das sehr stark bei Angriffen auf unsere Infrastruktur. Angreifer versuchen sowohl zivile Ziele wie Energieversorgung und Schienennetze zu stören als auch militärische Ziele wie Kasernen ins Visier zu nehmen“, sagte der CSU-Politiker.

Auch auf der am kommenden Mittwoch beginnenden Innenministerkonferenz (IMK) in Bremerhaven diskutieren die Länder mit dem Bund über die bessere Abwehr hybrider Bedrohungen. Das geht aus einem Entwurf für die Beschlussvorlage zur IMK hervor, über den die Funke-Zeitungen berichten. Die Maßnahmen gegen Sabotage, Spionage und Desinformation von Bund und Ländern müssten „zielgerichteter“ und „effizienter“ gestaltet werden, heißt es darin.


Foto: Alexander Dobrindt am 06.06.2025, via dts Nachrichtenagentur

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Umfrage: Mehrheit befürwortet Werbe-Steuer für Digitalkonzerne

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – 85 Prozent der Deutschen befürworten, dass Digitalkonzerne künftig eine Stauer von zehn Prozent auf Ihre Werbeeinnahmen zahlen sollen. Dies ergab eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag des „Stern“.

Laut der Forsa-Umfrage unterstützen die Bundesbürger das fast einhellig. Lediglich unter den Anhängern der AfD gibt es mit 70 Prozent etwas weniger Befürworter der Digitalabgabe. Unter den Wählern der Grünen und der Linken unterstützen hingegen fast alle Weimars Vorhaben.

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hatte zuletzt eine solche Digitalabgabe für Internet-Konzerne gefordert. Zehn Prozent ihrer Werbeerlöse sollen Unternehmen wie Alphabet, der Mutterkonzern von Google, und Meta (Facebook, WhatsApp und Instagram) seiner Ansicht nach künftig an den deutschen Staat abtreten. Die Digitalabgabe solle alle Plattformen treffen, die Medieninhalte nutzen, so Weimer.

Durch die Verlagerung ihre europäischen Zentralen in Länder mit äußerst niedrigen Steuersätzen zahlen US-Digitalkonzerne bislang nur wenig Steuern. In Österreich müssen die Internet-Konzerne bereits seit 2020 eine Abgabe auf Werbeerlöse in Höhe von fünf Prozent zahlen. Wann und wie genau Weimer seine Forderungen umsetzen will, steht noch nicht fest. Die Einnahmen sollen dem hiesigen Medienstandort zugutekommen, sagte der Staatsminister.

Die Daten wurden vom Markt- und Meinungsforschungsinstitut Forsa für den „Stern“ und RTL Deutschland am 4. und 5. Juni telefonisch erhoben. Insgesamt wurden 1.007 Personen befragt.


Foto: Google-Stand (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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