Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Bundestag hat am Donnerstag Georgien und Moldau als sogenannte „sichere Herkunftsstaaten“ eingestuft. Für die Änderung stimmten die Abgeordneten der Fraktionen der Ampelkoalition, der Union und der AfD. Gegen die Einstufung stimmte die Linksfraktion.
Damit müssen Asylsuchende aus diesen Ländern deutlicher nachweisen, dass ihnen in ihrem Land Verfolgung droht, Rechtsbehelfsfristen sind verkürzt. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) begrüßte den Beschluss. „Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Begrenzung irregulärer Migration“, sagte sie. „Mehr als jeder zehnte abgelehnte Asylantrag kommt aus Georgien und Moldau, die Anerkennungsquote liegt bei unter 0,3 Prozent.“
In beiden Staaten drohe ihrer Ansicht nach „in aller Regel“ keine politische Verfolgung. Durch die Bestimmung als sichere Herkunftsstaaten könnten die Asylverfahren stark beschleunigt und Kommunen und Gerichte entlastet werden, so Faeser. „Außerdem wollen wir mit Georgien und Moldau jetzt Migrationsvereinbarungen schließen, um qualifizierte Zuwanderung von Arbeitskräften zu ermöglichen und damit Anreize dafür zu schaffen, dass georgische und moldauische Staatsbürger künftig keine aussichtslosen Asylanträge in Deutschland stellen.“ Ihr Parteikollege Helge Lindh verwies in der Bundestagsdebatte darauf, dass man in anderen europäischen Staaten sehen könne, dass die Zahl der Schutzsuchenden nach der Anerkennung als „sicheres Herkunftsland“ zurückgehe.
Man müsse darüber hinaus jedoch die Situation von LGBTQI-Personen und Roma in Georgien und Moldau sehen. Es seien zudem noch weitere Schritte in allen Verfahren notwendig, um vulnerable Personen besser zu schützen. Der Unionsfraktion geht der Beschluss nicht weit genug. Detlef Seif (CDU) forderte, auch Algerien, Marokko und Tunesien zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären.
„Die Union verlangt seit Langem, dass alle Länder, die die Voraussetzung erfüllen, sichere Herkunftsstaaten zu werden, auch als solche eingestuft werden“, so Seif. Filiz Polat (Grüne) äußerte hingegen grundsätzliche Bedenken an dem rechtlichen Konstrukt. „Schon Ende 2018 warnte das Deutsche Institut für Menschenrechte zutreffend, das Konzept sicherer Herkunftsstaaten sei `grundsätzlich rechtsstaatlich problematisch`, da es einer individuellen und unvoreingenommenen Prüfung des Schutzgesuchs zuwiderlaufe“, so Polat. „Bekanntermaßen teilen Grüne diese Auffassung, das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten halten wir für grundsätzlich falsch.“
Sie verwies zudem auf die Bedenken in der Stellungnahme des Lesben- und Schwulenverbandes und der gemeinsame Stellungnahme der Kirchen. Darüber hinaus sei zu berücksichtigen, dass Regierungen von Georgien und Moldau keine Kontrolle über Teile ihrer ausüben. Die Grünenpolitikerin plädierte für eine regelmäßige Kontrolle der Einstufung. Stefan Keuter (AfD) stellte in seiner Rede das Recht auf Asyl für sexuelle Minderheiten in Frage, sprach sich für „konsequente Remigration“ aus und nannte Moldau „Drehscheibe des internationalen Waffenhandels“.
Stephan Thomae (FDP) sieht in der Ernennung weiterer sicherer Herkunftsstaaten einen „Baustein“ der Migrationspolitik der Ampelregierung. Man habe das Ziel, „irreguläre Migration zu beschränken, zu reduzieren, zu begrenzen, und die reguläre Einwanderung in den Arbeitsmarkt leichter zu machen“. Clara Bünger (Linke) kritisierte die Einstufung als „unverantwortlich“. „Die Wahrheit ist, dass in Moldau Romja systematisch diskriminiert, ausgegrenzt und angegriffen werden“, sagte Bünger.
„In Georgien hat sich die Situation vieler Menschen zuletzt deutlich verschlechtert. Ähnliches gilt für Journalisten und Kulturschaffende. Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Sicherheit für alle Menschen im gesamten Land ist damit schlicht und einfach nicht garantiert.“
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