Dienstag, Juni 17, 2025
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SPD erwartet Bundestagsbeschluss zu Heizungsgesetz vor Sommerpause

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – SPD-Parlamentsgeschäftsführerin Katja Mast ist nach den jüngsten Ampel-Gesprächen zum umstrittenen Heizungsgesetz zuversichtlich für einen Bundestagsbeschluss vor der Sommerpause. „Der SPD-Fraktion ist wichtig, Klarheit zu schaffen und das Gesetz vor der Sommerpause zu beschließen“, sagte sie der „Rheinischen Post“ (Donnerstagsausgabe).

„Die Menschen wollen wissen, wie es mit ihren Heizungen weitergeht und mit welcher Förderung sie rechnen können.“ Mit gutem Willen sei das zu schaffen. „Die Gespräche in dieser Woche auf Ebene der stellvertretenden Vorsitzenden verlaufen sehr vertraulich und konstruktiv, das stimmt mich positiv“, so die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin. „Wir arbeiten jetzt gemeinsam an der Verbesserung des Gesetzes.“

Für die SPD-Fraktion stünden Fragen der „Bezahlbarkeit, ein breiter Technologiemix und lebensnahe Fristen und Übergangsregelungen im Vordergrund“, so Mast.


Foto: Heizung, über dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Amtsärzte fordern Beibehaltung der Corona-Warn-App

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Zum vorläufigen Ende der Corona-Warn-App, die am 1. Juni in einen Ruhemodus versetzt wird, hat der Chef der deutschen Amtsärzte sich dafür ausgesprochen, die App auch weiterhin beizubehalten. „Bei der Bewältigung von besonderen Krisenereignissen, zu denen Epidemien und Pandemien gehören, ist die Nutzung digitaler Tools wie die Corona-Warn-App nicht mehr wegzudenken“, sagte der Vorsitzende des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), Johannes Nießen, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagsausgaben).

Durch solche Tools gelinge es, die Bürger zeitnah, qualifiziert und zuverlässig zu informieren. „Von daher sollte die App unbedingt auch beibehalten und auf andere Infektionsgeschehen ausgeweitet werden“, fügte er hinzu. Insgesamt sei die Corona-Warn-App ein modernes und wichtiges Tool im Management der Pandemie gewesen, so der Amtsärzte-Chef. Auch wenn sich nicht benennen lasse, wie viele Erkrankungs- und Todesfälle tatsächlich durch die App verhindert worden sein, habe sie in jedem Fall zu einer verstärkten Testbereitschaft und einem umsichtigeren Verhalten gegenüber gefährdeten Personen geführt.


Foto: Corona-Warn-App mit Risikobegegnung, über dts Nachrichtenagentur

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FC Sevilla gewinnt Europa League

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Budapest (dts Nachrichtenagentur) – Der FC Sevilla hat die Europa League gewonnen. Die Andalusier setzten sich in einer hitzigen Partie mit 5:2 nach Elfmeterschießen gegen AS Rom durch.

Dabei waren die Italiener in der 35. Spielminute zunächst in Führung gegangen. An einen Ballgewinn im Mittelfeld anschließend schalteten die Römer schnell um, Gianluca Mancini spielte einen Schnittstellenpass in die Tiefe, den Paulo Dybala souverän ins rechte Eck einschob. Nach dem Seitenwechsel erhöhten die Andalusier den Druck und kamen in der 55. Spielminute zum Ausgleich. Eine Flanke von der rechten Seite konnte Roma-Verteidiger Mancini nur ins eigene Tor abwehren.

Das Elfmeterschießen entschied dann schlussendlich Sevilla mit 4:1 für sich. Torhüter Bono hielt dabei zweimal. Für die Südspanier ist es der siebte Triumph im Wettbewerb. Mit dem Sieg qualifizieren sie sich automatisch für die Champions League.


Foto: Fußball, über dts Nachrichtenagentur

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US-Börsen lassen nach – Wachstumsaussichten trüben sich ein

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New York (dts Nachrichtenagentur) – Die US-Börsen haben am Mittwoch nachgelassen. Zu Handelsende in New York wurde der Dow mit 32.908 Punkten berechnet, ein Minus in Höhe von 0,4 Prozent im Vergleich zum vorherigen Handelstag.

Wenige Minuten zuvor war der breiter gefasste S&P 500 mit rund 4.180 Punkten 0,6 Prozent im Minus, die Technologiebörse Nasdaq berechnete den Nasdaq 100 zu diesem Zeitpunkt mit rund 14.254 Punkten 0,7 Prozent schwächer. Entgegen dem Trend konnte kurz vor Handelsschluss die Aktie von Intel größere Zuwächse verzeichnen. Unterdessen werden die Anleger wohl auf das Repräsentantenhaus schauen, wo am Mittwoch nach Handelsschluss über den Kompromiss im Schuldenstreit abgestimmt wird. Zuvor hatte die Fed verschlechterte Wachstumsaussichten veröffentlicht, die wohl an den Märkten nicht gut ankamen.

Die europäische Gemeinschaftswährung tendierte am Mittwochabend schwächer. Ein Euro kostete 1,0686 US-Dollar (-0,43 Prozent), ein Dollar war dementsprechend für 0,9358 Euro zu haben. Der Ölpreis sank unterdessen deutlich: Ein Fass der Nordsee-Sorte Brent kostete am Mittwochabend gegen 22 Uhr deutscher Zeit 72,66 US-Dollar, das waren 88 Cent oder 1,2 Prozent weniger als am Schluss des vorherigen Handelstags.


Foto: Wallstreet in New York, über dts Nachrichtenagentur

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Lina E. vorerst auf freiem Fuß

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Dresden (dts Nachrichtenagentur) – Die am Mittwoch vom Oberlandesgericht Dresden zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilte Lina E. kommt vorerst auf freien Fuß. Mit Blick auf die verstrichene Zeit der Untersuchungshaft von über zwei Jahren und die nunmehr verhängte Freiheitsstrafe, auf die diese anzurechnen sein werde, wurde der Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt, teilte das Gericht am Mittwochabend mit.

Die mutmaßliche Linksextremistin war am Vormittag unter anderem wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig gesprochen worden. Das Strafmaß für E. beträgt fünf Jahre und drei Monate, sie befand sich seit dem 5. November 2020 in Untersuchungshaft. In dem Prozess ging es seit September 2021 um eine Reihe von Überfällen. Die Bundesanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, zwischen 2018 und 2020 mehrere Angriffe auf Neonazis begangen zu haben.

Die Taten ereigneten sich in Wurzen, Leipzig-Connewitz sowie im thüringischen Eisenach. Lina E. soll sich den Ermittlern zufolge spätestens im August 2018 der in und um Leipzig gegründeten linksextremistischen Vereinigung angeschlossen haben. Ausschlaggebend für diese war laut Bundesanwaltschaft eine von allen Mitgliedern geteilte „militante linksextremistische Ideologie“, die eine Ablehnung des bestehenden demokratischen Rechtsstaates, des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung sowie des staatlichen Gewaltmonopols beinhalte. Vor diesem Hintergrund soll die auch überregional vernetzte Vereinigung gewaltsame Angriffe gegen Personen durchgeführt haben, die aus ihrer Sicht der „rechten Szene“ angehörten.

Die Aktionen wurden meistens intensiv vorbereitet. Sie schlossen nach Einschätzung der Behörden etwa im Vorfeld die Ausspähung der Lebensgewohnheiten der ausgewählten Tatopfer ein. Lina E. soll seit Anbeginn ihrer Mitgliedschaft eine „herausgehobene Stellung“ innerhalb der Vereinigung eingenommen haben. Unter anderem soll sie bei körperlichen Übergriffen das Kommando übernommen, deren Ausführung vorbereitet und ihr Kraftfahrzeug als Fluchtmittel zur Verfügung gestellt haben.

Die übrigen Angeschuldigten befanden sich bisher auf freiem Fuß. Der Prozess im extra gesicherten Hochsicherheitssaal des OLG Dresden hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, da es sich um die schwersten Vorwürfe gegen die linksradikale Szene seit Jahren handelte. Das Verfahren basierte vor allem auf Indizien, die Anklage stützte sich zudem auf Aussagen eines Kronzeugen. Aus der linken Szene wurden immer wieder Vorwürfe eines „politisch motivierten Verfahrens“ erhoben, die Bundesanwaltschaft sprach im Prozess wiederum von einem „außergewöhnlichen Maß an krimineller Energie“.

Kritiker des Urteils hatten eine zu dünne Beweislage beklagt.


Foto: Gefängnis, über dts Nachrichtenagentur

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FDP irritiert über Nachbesserungs-Forderung von Queerbeauftragtem

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die FDP hat irritiert auf die Forderung des Queerbeauftragten der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne), reagiert, das Selbstbestimmungsgesetz noch einmal nachzubessern. „Dass Sven Lehmann als Teil der Bundesregierung im Rahmen der Ressortabstimmung scharfe Kritik an dem Gesetzentwurf übt, den er selbst mit ausgehandelt hat, verwundert mich sehr“, sagte der queerpolitische Sprecher Jürgen Lenders (FDP) der „Welt“.

„Das Gesetz wird das Leben für trans- und intergeschlechtliche Menschen deutlich verbessern und die geschlechtliche Vielfalt und Selbstbestimmung anerkennen, für die wir Freie Demokraten stehen.“ Am Hausrecht sowie am Diskriminierungsschutz im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ändere sich nichts, das stelle der Entwurf klar. „Für das parlamentarische Verfahren wünsche ich mir eine sachliche Diskussion und dass wir mehr aus der Sicht der Betroffenen denken.“ Lehmann hatte in seiner Stellungnahme zum Selbstbestimmungsrecht an mehreren Passagen Überarbeitungsbedarf angemeldet, die „unnötigerweise den Geist des Misstrauens“ atmeten. So mahnte er die Streichung des Paragrafen 6 Absatz 2 des Gesetzes an, in dem ausgeführt wird, dass für den Zugang zu Einrichtungen und Räumen sowie für die Teilnahme an Veranstaltungen das Hausrecht des jeweiligen Eigentümers oder Besitzers unberührt bleibt – etwa in Frauensaunen oder Frauenfitnessstudios. Der entsprechende Paragraf löse bei den Betroffenen „massive Ängste vor neuen Ausschlüssen aus, auch angesichts transfeindlicher Entwicklungen überall auf der Welt“, so Lehmann. Kritisch sieht Lehmann auch, dass nahe Angehörige von dem geplanten Offenbarungsverbot, also dem Verbot des Zwangs-Outings von Transpersonen, ausgenommen werden sollen. Die queerpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Kathrin Vogeler, schloss sich Lehmanns Kritik an.

„In Betroffenenkreisen wird der Referentenentwurf aus dem Hause Buschmann bereits `Misstrauensgesetz` statt Selbstbestimmungsgesetz genannt“, sagte sie der „Welt“. Diese Kritik sei mehr als berechtigt, Lehmanns Änderungsvorstoß „gut begründet und nachvollziehbar“. Ausgerechnet Familienangehörige vom Offenbarungsverbot auszunehmen, sei ein „Schlag ins Gesicht derjenigen, die aufgrund ihrer Transition von ihren Angehörigen psychisch unter Druck gesetzt werden“, so Vogler. Die Passage zum Hausrecht lese sie ebenfalls als Erlaubnis zu ungerechtfertigter Diskriminierung.

„Es ist absolut unüblich, in einem Gesetz oder einer Gesetzesbegründung anzugeben, dass andere Gesetze davon nicht berührt werden. Die Betroffenen lesen hier zu Recht heraus, dass sie weiter Diskriminierung ausgesetzt werden sollen, ohne sich dagegen wehren zu können.“ Für Günter Krings (CDU), rechtspolitischer Sprecher der Unionsfraktion, legt Lehmanns Kritik „die ganze Widersprüchlichkeit offen, an denen das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz der Ampel leidet“. Einerseits solle die „Geschlechterzuordnung weitgehend beliebig“ erfolgen; andererseits werde beim Zugang zu Saunen, Fitnessstudios oder Umkleidekabinen dann doch wieder in bestimmten Fällen anhand des „biologischen Geschlechts“ differenziert – im Widerspruch zum AGG. Der Entwurf sei daher „nicht mehr zu retten“, so Krings.

„Anders als die Bundesregierung stehen wir als Union für eine Politik, die nicht ausschließlich auf die Empfindungen von Transgender-Personen, sondern auch auf die Empfindungen anderer Menschen Rücksicht nimmt.“ Dazu gehörten etwa auch Frauen, die eine Sauna oder eine Sportumkleide nutzten. „Das ist für uns nicht so sehr eine Frage von Missbrauchsgefahren, sondern eine Frage des respektvollen Umgangs miteinander.“ Die AfD-Fraktion lehnt das Gesetz in Gänze ab.

„Das Selbstbestimmungsgesetz ist zutiefst frauenverachtend und leugnet biologische Tatsachen“, sagte der familienpolitische Sprecher der Fraktion, Martin Reichardt. Lehmann schieße die „berechtigte Sorge“ von Frauen, die in ihren „ureigenen Schutzräumen“ nicht mit einem „biologischen Mann konfrontiert“ werden möchten, in den Wind. Ein „biologischer Mann“ bleibe „ein Mann“, auch wenn er sich zur Frau „erklärt“ habe. Die Rechte und die Sicherheit von Frauen gerieten dabei immer mehr „ins Abseits“, so der AfD-Politiker.


Foto: Sven Lehmann, über dts Nachrichtenagentur

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Lottozahlen vom Mittwoch (31.05.2023)

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Saarbrücken (dts Nachrichtenagentur) – In der Mittwochs-Ausspielung von „6 aus 49“ des Deutschen Lotto- und Totoblocks wurden am Abend die Lottozahlen gezogen. Sie lauten 22, 30, 35, 39, 41, 45, die Superzahl ist die 6. Der Gewinnzahlenblock im „Spiel77“ lautet 8096322. Im Spiel „Super 6“ wurde der Zahlenblock 957259 gezogen.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Der Deutsche Lotto- und Totoblock teilte mit, dass die Chance, sechs Richtige und die Superzahl zu tippen, bei etwa 1 zu 140 Millionen liege und warnte davor, dass Glücksspiel süchtig machen könne. In Deutschland wird etwa die Hälfte der Lotto-Umsätze als Gewinn an die Spieler ausgeschüttet. Durchschnittlich 7,5 Prozent gehen als Provision an die Annahmestellen, die Länder erhalten über die Lotteriesteuer 16,67 Prozent der Einnahmen.

Weitere 23 Prozent sind für die Förderung von Kultur, Sport, Umwelt und Jugend zweckgebunden.


Foto: Lotto-Spieler, über dts Nachrichtenagentur

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Beck für mehr Rücksichtnahme bei Debatte um Selbstbestimmungsgesetz

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der frühere grüne Bundestagsabgeordnete Volker Beck plädiert im Streit um das geplante Selbstbestimmungsgesetz dafür, auf Verunsicherung in der Bevölkerung Rücksicht zu nehmen. „Wir müssen aufpassen, dass wir die Gesellschaft mitnehmen“, sagte er dem „Tagesspiegel“.

„Mit dem Kopf durch die Wand“ lasse sich Respekt für Transpersonen nicht durchsetzen. „Ich rate allen, die für Trans-Rechte streiten, zu mehr Geschmeidigkeit in der Strategie.“ Kürzlich haben Familienministerin Lisa Paus (Grüne) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) einen Entwurf für das geplante Gesetz vorgelegt. Dieser ist hoch umstritten.

„Angesichts der Schärfe der Auseinandersetzung und der Denunziation des Anliegens von Rechts ist in der Mitte der Gesellschaft Verunsicherung entstanden. Darauf muss man reagieren. Das ist im Interesse aller, für die dieses Gesetz gemacht wird.“ Er regt an, in das Gesetz eine Evaluierungspflicht aufzunehmen.

„Der Gesetzgeber sollte etwa in vier Jahren die Erfahrungen auswerten und dafür schon jetzt eine Evaluierungspflicht ins Gesetz aufnehmen. Dann ließe sich auf Basis realer Erfahrungen neu bewerten, was noch verbessert werden muss oder kann“, sagte er. Volker Beck war von 1994 bis 2017 für die Grünen Mitglied des Bundestags und zeitweise Erster Parlamentarischer Geschäftsführer seiner Fraktion. Er wurde besonders bekannt für seinen langjährigen Einsatz für die Ehe für alle.

Seit 2022 ist er Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft.


Foto: Volker Beck, über dts Nachrichtenagentur

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Lindner-Vorstoß zu Grunderwerbsteuer stößt auf Widerspruch

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) ist mit einem Vorschlag, die Grunderwerbsteuer für selbst genutzte Immobilien auf null zu senken, in den Ländern auf Widerspruch gestoßen. „Die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer brechen gerade aufgrund der Zurückhaltung bei Immobilienkäufen ein“, sagte Baden-Württembergs Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) dem „Spiegel“.

Eine weitere Schwächung der Einnahmen wäre damit „finanzpolitisch nicht seriös“. Zudem erfordere Lindners Vorschlag „eine gesetzgeberische Vorarbeit durch den Bund“, so Bayaz. „Die hat er bislang aber gar nicht geliefert.“ Lindner hatte seinen Länderkollegen bereits vor fast einem Jahr ein Konzept unterbreitet, wonach für Immobilienkäufe zur Eigennutzung ein ermäßigter Steuersatz eingeführt werden könnte.

Dafür müsste jedoch auf Bundesebene zunächst eine sogenannte Länderöffnungsklausel geschaffen werden. Das sei „bislang nicht erfolgt“, sagte Marcus Optendrenk (CDU), Finanzminister von Nordrhein-Westfalen und derzeit Vorsitzender der Finanzministerkonferenz. Deshalb habe NRW ein 400 Millionen Euro schweres Förderprogramm aufgelegt, über das „auch eine Entlastung bei der Grunderwerbsteuer“ erreicht werden solle. Nach einer schnellen Einigung bei der Grunderwerbsteuer sieht es trotz Lindners jüngstem Vorstoß nicht aus.

Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums sagte dem „Spiegel“, die bisherigen Erörterungen mit den Ländern hätten „ohne eindeutiges Ergebnis abgeschlossen werden“ müssen. Nun werde man im nächsten Entwurf zur Reform des Grunderwerbssteuergesetzes einen Vorschlag zur Flexibilisierung unterbreiten. „Die Länder können sich dann im Bundesrat zu dem Vorschlag positionieren.“


Foto: Einfamilienhaussiedlung mit Solarpark, über dts Nachrichtenagentur

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IKK-Chef fordert Kürzung von Zahnarztleistungen für Kassenpatienten

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Angesichts des milliardenschweren Defizits in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden erste Forderungen laut, die Leistungen spürbar zu kürzen. „Die steigenden Gesundheitsausgaben bringen das System schon jetzt an seine Grenzen“, sagte IKK-Chef Ralf Hermes dem „Handelsblatt“.

„Leistungskürzungen dürfen deswegen kein Tabu sein, sondern sind alternativlos.“ Diese fordert er in drei Bereichen: zahnärztliche Behandlungen, Zahnersatz und Homöopathie. „Der Lage angemessen wäre es, die komplette zahnärztliche Versorgung aus dem Leistungskatalog zu streichen“, sagte Hermes. Für zahnärztliche Behandlungen gab die GKV vergangenes Jahr knapp 13 Milliarden Euro aus, darunter fallen Zahnfüllungen, Wurzelkanalbehandlungen und Vorsorgeuntersuchungen.

Dieser Bereich sei „stark durch Prävention beeinflussbar“, so Hermes. Wer sich im Wesentlichen zweimal am Tag „ordentlich“ die Zähne putze, bekomme fast keine Probleme, fügte er hinzu. Ausnahmen seien für ihn unverschuldete Unfälle und schwere Erkrankungen, die weiterhin von der GKV übernommen werden sollten. Versicherten bliebe die Möglichkeit, „sich privat abzusichern“.

Ähnlich sei es beim Thema Zahnersatz, für den die GKV im vergangenen Jahr knapp vier Milliarden Euro ausgab. Dass die Kassen weiterhin homöopathische Leistungen übernehmen, sei für ihn ebenfalls unverständlich und solle gestrichen werden, so der IKK-Chef. Die Ausgaben für diesen Bereich seien allerdings lediglich im einstelligen Millionenbereich. „Statt diese Kosten tragen zu müssen, sollten die Kassen das Thema Prävention stärker in den Blick nehmen“, so Hermes.

Eine „ungesunde Lebensweise“ verursache viele Krankheiten im Alter, die sich vermeiden ließen.


Foto: Blick vom Zahnarzt-Patientenstuhl, über dts Nachrichtenagentur

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