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Trump will im April nach China reisen

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Donald Trump (Archiv), via dts NachrichtenagenturWashington (dts Nachrichtenagentur) – US-Präsident Donald Trump will im April China besuchen. Chinas Präsident Xi Jinping habe ihn dazu eingeladen, teilte Trump am Montag nach einem Telefonat mit Xi mit.

Im Gegenzug lud Trump Xi zu einem Staatsbesuch in die USA später im kommenden Jahr ein. Beide Staatschefs seien sich einig, dass häufige Kommunikation wichtig sei, und er freue sich darauf, dies umzusetzen, so der US-Präsident weiter.

In dem Telefonat habe man über verschiedene Themen wie den Ukrainekrieg, Fentanyl und landwirtschaftliche Produkte gesprochen. Das Gespräch diente den Angaben zufolge als Nachbereitung des Treffens in Südkorea vor drei Wochen. Seitdem habe es auf beiden Seiten „bedeutende Fortschritte“ bei der Einhaltung der Vereinbarungen gegeben. Trump sagte, dass die Beziehungen zu China „extrem stark“ seien.


Foto: Donald Trump (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Anklagen gegen Trump-Kritiker Comey und James abgewiesen

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US-Fahnen (Archiv), via dts NachrichtenagenturAlexandria (dts Nachrichtenagentur) – Ein Bundesrichter hat die Anklagen gegen den ehemaligen FBI-Direktor James Comey und die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James aufgehoben. Er sah die Ernennung des interimistischen US-Staatsanwalts Lindsey Halligan in Alexandria, Virginia, als ungültig an.

Der Richter Cameron McGowan Currie erklärte, dass die Ernennung von Halligan durch den damaligen Präsidenten Trump nicht rechtmäßig war. Alle von Halligan initiierten Maßnahmen, einschließlich der Anklagen gegen Comey und James, seien daher unrechtmäßig und würden aufgehoben. Die Fälle wurden ohne Vorurteil abgewiesen, was bedeutet, dass die Anklagen in der Zukunft erneut erhoben werden könnten.

Die Verteidigung argumentierte, dass die 120-Tage-Frist, innerhalb derer ein interimistischer US-Staatsanwalt ohne Bestätigung durch den Senat oder die Zustimmung der Bezirksrichter tätig sein darf, bereits abgelaufen war, als Halligan die Position übernahm. Currie sagte, dass eine unrechtmäßige Ernennung die Handlungen von Halligan, einschließlich der Anklagen, ungültig mache. Die Staatsanwälte unter Halligan argumentierten, dass der Generalstaatsanwalt die Befugnis habe, qualifizierte Personen zu ernennen, und dass die 120-Tage-Frist als Kontrollmechanismus diene.


Foto: US-Fahnen (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Dax legt zum Wochenstart zu – Bayer kräftig im Aufwind

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Frankfurter Börse, via dts NachrichtenagenturFrankfurt/Main (dts Nachrichtenagentur) – Zum Wochenstart hat der Dax zugelegt. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 23.239 Punkten berechnet, ein Plus in Höhe von 0,6 Prozent im Vergleich zum vorherigen Handelstag.

„Der Deutsche Aktienindex ist dank zurückkehrender Zinssenkungshoffnungen in den USA vorerst um einen Totalabsturz herumgekommen“, sagte Christine Romar, Head of Europe bei CMC Markets. „Als die 23.000er-Marke am Freitag kräftig wackelte, trat gerade noch rechtzeitig New-York-Fed-Chef John Williams vor die Mikrofone und sprach davon, dass man die Zinsen bald noch einmal senken könne. Ein Schelm, wer hier Zufälligkeit vermutet – ist doch die US-Notenbank bekannt dafür, Feuer am Aktienmarkt schnell zu löschen.“

„Die am Anleihemarkt eingepreiste Wahrscheinlichkeit für eine dritte Zinssenkung in diesem Jahr sprang nach dem vorab veröffentlichten Redetext wieder auf 70 Prozent zurück, was zu einer Erleichterungsrally an der Wall Street führte. Der schnelle Stimmungsumschwung kam dann auch dem Dax zu Hilfe, der sich heute wieder etwas weiter von der entscheidenden 23.000er-Marke absetzen konnte. Die Tatsache, dass die Gewinne im Tagesverlauf allerdings wieder etwas abbröckelten, zeigt die fragile, technische Verfassung des Dax, was noch eine Weile für hohe Nervosität und Schwankungen in den Kursen sorgen dürfte.“

„Die Aktie von Bayer war heute zur Abwechslung mal der unangefochtene Spitzenreiter im Dax mit einem zweistelligen Plus auf ein neues Jahreshoch. Das Schlaganfall-Medikament Asundexian hat einen wichtigen Erfolg in der zulassungsrelevanten Phase-III-Studie erzielt und das Zeug zu einem Blockbuster. Damit hält die Serie positiver Nachrichten aus der Pharmasparte des Leverkusener an und sorgt für eine Fortsetzung des Aufwärtstrends, den die Aktie seit der Beendigung ihrer Talfahrt vor zwölf Monaten aufgenommen hat – das Plus beträgt seitdem mehr als 50 Prozent. Allerdings bedeutete der Monsanto-Albtraum zuvor eine fast 90-prozentige Kapitalvernichtung für langjährige Aktionäre, für die die aktuelle Entwicklung nur wie der berühmte Tropfen auf den heißen Stein wirken dürfte.“

„Verlierer waren heute die Rüstungsaktien, nachdem die Hoffnungen auf einen Waffenstillstand in der Ukraine wieder zunehmen.“ Allerdings gelte auch hier, dass man schon oft an diesem Punkt gewesen sei und der Friedensplan der Amerikaner derzeit noch für mehr Verwirrung, Unverständnis und damit Diskussionen sorge. Diese sprächen für einen immer noch langen Weg zum Frieden in dem nun schon fast vier Jahre dauernden Konflikt. „Da das Thema Verteidigung selbst im Erfolgsfall weit oben auf der Tagesordnung der kommenden Jahre stehen dürfte, spricht nicht wirklich viel für ein Ende des Booms in den entsprechenden Aktien von Rheinmetall & Co“, sagte Romar.

Die europäische Gemeinschaftswährung war am Montagnachmittag etwas stärker: Ein Euro kostete 1,1524 US-Dollar, ein Dollar war dementsprechend für 0,8678 Euro zu haben.

Der Goldpreis konnte profitieren, am Nachmittag wurden für eine Feinunze 4.098 US-Dollar gezahlt (+0,8 Prozent). Das entspricht einem Preis von 114,33 Euro pro Gramm.

Der Ölpreis stieg unterdessen: Ein Fass der Nordsee-Sorte Brent kostete am Montagnachmittag gegen 17 Uhr deutscher Zeit 62,81 US-Dollar, das waren 25 Cent oder 0,4 Prozent mehr als am Schluss des vorherigen Handelstags.


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Rechnungshof könnte "eine komplette Prüfungsabteilung" verlieren

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Bundesrechnungshof (Archiv), via dts NachrichtenagenturBonn (dts Nachrichtenagentur) – Der Präsident des Bundesrechnungshofs, Kay Scheller, klagt über eine geplante Stelleneinsparung bei seiner Behörde.

In einem Brief an Haushaltspolitiker des Bundestags, über den der „Spiegel“ berichtet, warnt Scheller davor, dass der Rechnungshof in diesem Fall Altersabgänge „künftig nicht mehr ersetzen kann“ und ab 2027 „eine komplette Prüfungsabteilung“ verlieren würde. Derzeit verfügt der Bundesrechnungshof über rund 1.000 Beschäftigte in neun Prüfungsabteilungen.

Hintergrund des Protestbriefs ist die geplante Haushaltskonsolidierung des Bundes. Das Bundesfinanzministerium hat die Vorgabe gemacht, Stellen in der Bundesverwaltung zu reduzieren. Zunächst hatte der Regierungsentwurf zum Haushalt 2026 allerdings vorgesehen, den Bundesrechnungshof – wie einige andere Behörden – von der Stelleneinsparung auszunehmen. Das geht aus internen Bundestagsunterlagen hervor.

Grund für die Ausnahme sei gewesen, so Scheller, dass das Bundesfinanzministerium bereits erbrachte Einsparungen der vergangenen Jahre anerkannt habe. Das habe ihm der für den Bundeshaushalt zuständige Staatssekretär schriftlich versichert.

Der nun drohende Verlust einer kompletten Prüfungsabteilung erscheine ihm „schwierig“, da gleichzeitig das zu prüfende Volumen des Bundeshaushalts steige und sich auf den Feldern „Rüstungsvorhaben, IT-Sicherheit, soziale Sicherungssysteme sowie Bahn und Infrastruktur“ zusätzliche Herausforderungen ergäben.

Neben dem Bundesrechnungshof sollen laut Parlamentsdokumenten zwei weitere Bundesbehörden nicht mehr unter die Ausnahmeregelung fallen: das dem Gesundheitsministerium unterstehende Robert-Koch-Institut sowie der Unabhängige Kontrollrat, der sicherstellen soll, dass der Bundesnachrichtendienst beim Überwachen im Ausland die gesetzlichen Vorgaben einhält. Sie müssen nun voraussichtlich ebenfalls Stellen einsparen. Von der Kürzung ausgenommen bleiben insbesondere Sicherheitsbehörden wie Bundeskriminalamt, Bundespolizei und das Verteidigungsministerium.

Kritik an der geplanten Kürzung für den Bundesrechnungshof gibt es auch aus der Opposition. „Mit den enormen Haushaltsvolumen durch das Sondervermögen und die Bereichsausnahme benötigt der Bundeshaushalt eine intensivere Kontrolle denn je“, sagte der Grünen-Haushaltspolitiker Leon Eckert dem „Spiegel“. Es entstehe der Eindruck, dass „die pauschalen Stellenkürzungen genutzt werden, um die Kontrollmöglichkeiten des Regierungshandelns auszuhöhlen“.


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Keine Ermittlungen gegen Merz wegen Stadtbild-Äußerungen

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Friedrich Merz am 22.11.2025, via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zu „Problemen im Stadtbild“ im Zusammenhang mit Migration stellen laut Staatsanwaltschaft keine Volksverhetzung dar.

Es liege kein Anfangsverdacht gemäß Paragraf 152 Absatz 2 der Strafprozessordnung vor, das Verfahren sei deshalb eingestellt worden, teilte die Berliner Staatsanwaltschaft auf Tagesspiegel-Anfrage mit. Insgesamt hatte es mehr als 1.500 Strafanzeigen in ganz Deutschland gegen Merz gegeben.

Der CDU-Vorsitzende hatte am 14. Oktober gesagt, die Bundesregierung korrigiere frühere Versäumnisse in der Migrationspolitik und mache Fortschritte, „aber wir haben natürlich immer im Stadtbild noch dieses Problem, und deswegen ist der Bundesinnenminister ja auch dabei, jetzt in sehr großem Umfang auch Rückführungen zu ermöglichen und durchzuführen“. Später sagte er auf Nachfrage: „Fragen Sie mal Ihre Töchter, was ich damit gemeint haben könnte.“

„Die zur Anzeige gebrachten Äußerungen waren im Rahmen der strafrechtlichen Prüfung im Lichte des Grundrechts auf Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes zu betrachten“, teilte nun ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft mit und ergänzte: „Vor diesem Hintergrund ist den zur Anzeige gebrachten Äußerungen kein Aufstacheln zum Hass, kein Auffordern zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen und kein Angriff auf die Menschenwürde im Sinne des § 130 Abs. 1 des Strafgesetzbuches zu entnehmen.“


Foto: Friedrich Merz am 22.11.2025, via dts Nachrichtenagentur

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Bericht: Merz plant ersten Besuch in Israel als Bundeskanzler

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Friedrich Merz am 22.11.2025, via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) will wohl im Dezember seinen Antrittsbesuch in Israel absolvieren.

Das berichtet die „Times of Israel“ unter Berufung auf diplomatische Quellen. Der Besuch ist demnach vorläufig für den 6. bis 7. Dezember geplant und soll ein Treffen mit Israels Premierminister Benjamin Netanjahu sowie einen Besuch der Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem umfassen.

Merz, der im Mai gewählt wurde, wäre damit der erste Regierungschef eines großen europäischen Landes, der Israel seit über einem Jahr besucht. Die langjährige, gerade auch militärische Unterstützung Deutschlands für Israel war durch die zahlreichen Todesopfer und die humanitäre Katastrophe im Gazastreifen belastet worden, was Forderungen aus der deutschen Bevölkerung nach einer Reaktion der Regierung auslöste.

Im August setzte Berlin einige Waffenlieferungen an Israel aus, nachdem das israelische Kabinett beschlossen hatte, Gaza-Stadt im Krieg gegen die Hamas zu erobern. Deutschland ist nach den USA der zweitgrößte Waffenexporteur nach Israel und der wichtigste Unterstützer Israels in der EU. Am Montag will Deutschland die Anordnung zur Aussetzung einiger Waffenverkäufe an Israel aufheben, nachdem im letzten Monat ein Waffenstillstandsabkommen für Gaza vereinbart worden war, die Waffenruhe gilt allerdings als brüchig.


Foto: Friedrich Merz am 22.11.2025, via dts Nachrichtenagentur

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Mützenich warnt vor Bremserrolle bei Ukraine-Verhandlungen

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Rolf Mützenich (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Ex-SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich sieht in den Ukraine-Verhandlungen Chancen, mahnt aber die Einbindung weiterer Staaten an.

„Der Plan der US-Regierung und der Beitrag der Europäer können keinen gerechten Frieden schaffen“, sagte Mützenich dem „Spiegel“. „Der Überfall russischer Truppen und die Kriegsverbrechen, die in erster Linie Präsident Putin zu verantworten hat, lassen sich damit nicht sanktionieren. Gleichwohl können die Elemente ein Beitrag zu einer Einstellung der Kämpfe sein.“

Es seien aber weitere Schritte notwendig, so Mützenich. „Wir sollten jetzt versuchen, andere Regierungen, wie die Chinas, Indiens, Brasiliens und der Türkei zu einem weiteren Beitrag zu bewegen. Allein werden wir es nicht schaffen, und die europäischen Regierungen sind gut beraten, Partner zu finden, um das Momentum voranzubringen und am Ende nicht als Bremser dazustehen.“

Der SPD-Außenpolitiker sieht sich in seiner Haltung bestätigt. „Dass jetzt Vorstellungen wie Demilitarisierung umkämpfter Gebiete, Einfrieren und Überwachung die Runde machen, war vor einiger Zeit für viele noch undenkbar“, sagte Mützenich. „Hätten wir früher diese Fragen neben der notwendigen Unterstützung für die Ukraine eingebracht, hätten wir heute vielleicht einen größeren Einfluss und Spielraum.“


Foto: Rolf Mützenich (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Bundesregierung sieht Ukraine-Verhandlungen in Genf positiv

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Bundesregierung hat die Zwischenergebnisse der Ukraine-Verhandlungen in Genf begrüßt. „Für die Bundesregierung kann ich sagen, dass wir grundsätzlich das, was in Genf passiert ist, positiv sehen“, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian Hille am Montag in Berlin auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur.

„Wichtig ist, die EU hat dort eine Rolle gespielt und es ist für die EU natürlich von zentraler Bedeutung, dass es eine große Einigkeit in Europa gibt.“ Daran sei der Bundeskanzler „maßgeblich mitbeteiligt“. Es sei grundsätzlich gut, dass es wieder Fortschritte gebe und dass es vorangehe. Die Ukraine habe zudem weiterhin die vollste Unterstützung der Europäischen Union.

Insgesamt sei in dem Prozess noch „sehr viel Bewegung“, so Hille. Der Bundeskanzler sei über das, was in Genf beraten worden sei, im Bilde. In Luanda habe zudem am Montag, vor Beginn des EU-Afrika-Gipfels, bereits ein informelles Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs zu dem Thema stattgefunden.

Bei den Genfer Ukraine-Gesprächen hatten Vertreter der USA, der Ukraine und europäischer Staaten über den von den USA vorgelegten 28-Punkte-Plan beraten. Nach Angaben der Vereinigten Staaten und der Ukraine wurde dabei eine aktualisierte Version des Plans vereinbart, an dem „in den kommenden Tagen“ weitergearbeitet werden soll. Wann Russland wieder einbezogen werden soll, ist noch unklar. Der ursprüngliche Plan hatte viele Kernforderungen Moskaus enthalten.


Foto: Schild „Stand with Ukraine“ liegt auf dem Boden (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Justizministerin will Einsatz von K.-o.-Tropfen härter bestrafen

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Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Wer K.-o.-Tropfen für Vergewaltigungen oder Raubüberfälle einsetzt, soll künftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen müssen. Das Bundesjustizministerium veröffentlichte am Montag einen entsprechenden Gesetzentwurf, der auf die besondere Gefährlichkeit dieser Taten reagiert und eine Anpassung der Rechtslage im Lichte aktueller Rechtsprechung vorschlägt.

Der heimliche Einsatz von K.-o.-Tropfen kann bereits nach geltendem Recht straferschwerend berücksichtigt werden. Der Bundesgerichtshof entschied jedoch im vergangenen Jahr, dass K.-o.-Tropfen nicht als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches gelten. Daher ergibt sich nach derzeitiger Rechtslage eine Mindeststrafe von lediglich drei Jahren Freiheitsstrafe. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in solchen Fällen zukünftig eine Mindeststrafe von fünf Jahren gelten soll.

„Vergewaltigungen unter Einsatz von K.-o.-Tropfen sind besonders perfide und gefährlich“, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Die Täter machten ihre Opfer wehrlos und nutzen das niederträchtig aus. „Auch in Deutschland kommt es zu solchen Taten: Frauen werden gezielt mit Substanzen wie K.-o.-Tropfen betäubt, um ihnen sexuelle Gewalt anzutun.“ Solche Taten müssten hart bestraft werden, so Hubig.

Der Entwurf wurde am Montag an die Länder und Verbände versendet und auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums veröffentlicht. Interessierte Kreise haben bis zum 19. Dezember 2025 Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Stellungnahmen der Verbände werden ebenfalls online veröffentlicht.


Foto: Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Wirtschaft fürchtet Personal-Konkurrenz durch Bundeswehr

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Bundeswehr-Soldaten (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Wer künftig freiwillig zur Bundeswehr geht und sich für mindestens sechs Monate verpflichtet, soll einen Sold von monatlich 2.600 Euro erhalten. In der Wirtschaft wächst damit jedoch „die Sorge, dass sich schon mit dem freiwilligen, in jedem Fall aber mit einem möglichen künftig verpflichtenden Wehrdienst der Wettbewerb um die für die Wirtschaft dringend benötigten Fachkräfte zwischen Wirtschaft und öffentlichem Dienst weiter intensivieren wird“, sagte DIHK-Vize-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks dem „Handelsblatt“.

Grundsätzlich könne die Wirtschaft das Ziel der Bundeswehr-Reform nachvollziehen. Wichtig sei es aber, „Wehrdienst, berufliche Bildung und Arbeitswelt ganzheitlich zu denken“. Fähigkeiten, die Soldaten bei der Truppe erwerben, „könnten ihnen bei der Rückkehr ins zivile Erwerbsleben nutzen – und damit den Wirtschaftsstandort“. Als Beispiel nannte Dercks Führerscheine, Zertifikate oder Berufsorientierungskurse.

Auch Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) fordert eine enge Abstimmung zwischen Regierung, Bundeswehr und Wirtschaft. Sinnvoll wären Kooperationsmodelle, die es Zeitsoldaten erleichtern, nach ihrer Dienstzeit in handwerkliche Berufe einzusteigen, sagte er dem „Handelsblatt“. So könne die Bundeswehr an Attraktivität gewinnen, ohne dass der Wirtschaft dringend benötigte Fachkräfte dauerhaft verloren gingen.


Foto: Bundeswehr-Soldaten (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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