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10 Renten-Abweichler in Unionsfraktion – keine bei der SPD

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Unionsfraktion reagiert auf Abstimmung zum Rentenpaket am 05.12.2025, via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Bei der Abstimmung zum Rentenpaket im Bundestag hat es zehn Abweichler in der Unionsfraktion gegeben – und keinen einzigen bei der SPD.

Wie das Detailergebnis der namentlichen Abstimmung zeigt, das am Nachmittag veröffentlicht wurde, votierten 198 von 208 Unionsabgeordneten für das Vorhaben, mit „Nein“ stimmten die sieben Abgeordneten Yannick Bury, Pascal Reddig, Marvin Schulz, Johannes Volkmann, Johannes Winkel, Johannes Wiegelmann und Nicolas Zippelius.

Die Abgeordneten Nicklas Kappe und Konrad Körner enthielten sich, Roderich Kiesewetter nahm nicht an der Abstimmung teil.

In der SPD waren alle 120 Abgeordneten anwesend und stimmten zu, so kam mit 318 Stimmen die „Kanzlermehrheit“ zustande, die per Definition bei 316 Abgeordneten liegt.

Bei der AfD stimmten 140 Abgeordnete dagegen, elf waren nicht da, bei den Grünen stimmten 77 dagegen, 8 waren nicht da, in diesen beiden Fraktionen gab es keine Enthaltungen. Im Gegensatz zur Linksfraktion, wo sich 50 Abgeordnete enthielten und 14 nicht abstimmten.


Foto: Unionsfraktion reagiert auf Abstimmung zum Rentenpaket am 05.12.2025, via dts Nachrichtenagentur

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Bundestag verabschiedet Rentenpaket mit Kanzlermehrheit

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Älteres Paar (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Bundestag hat das umstrittene Rentenpaket der Bundesregierung mit Kanzlermehrheit verabschiedet.

319 Abgeordnete stimmten am Freitag für den entsprechenden Gesetzesentwurf, 225 dagegen, 53 enthielten sich. Um das Paket hatte es wochenlangen Streit innerhalb der Koalition gegeben. Die Junge Gruppe der Union lehnte eine Absicherung des Rentenniveaus bei 48 Prozent über das Jahr 2031 hinaus strikt ab. Zuletzt hatte die Linksfraktion angekündigt, sich zu enthalten, um „die Rente von über 21 Millionen Menschen in diesem Land“ zu retten.

Mit ihrem ersten Gesetzentwurf will die Bundesregierung das derzeit geltende Rentenniveau von 48 Prozent (Verhältnis der Rente zum Durchschnittsverdienst) über 2025 hinaus verlängern. Außerdem soll die „Mütterrente“ ausgeweitet werden. Zur Begründung heißt es: „Mit der ab dem Jahr 2026 wieder anzuwendenden bisherigen Rentenanpassungsformel würde das Rentenniveau nach Auslaufen der Haltelinie deutlich sinken und ein niedrigeres Alterseinkommen zur Folge haben. Die Renten würden systematisch langsamer steigen als die Löhne.“

Das Gesetz sieht konkret vor, die Haltelinie für das Rentenniveau bis 2031 zu verlängern. Das bedeutet, dass die Abkopplung der Renten von den Löhnen bis dahin verhindert wird. Die sich daraus ergebenden Mehrkosten der Rentenversicherung sollen aus Steuermitteln vom Bund erstattet werden, um Auswirkungen auf den Beitragssatz grundsätzlich zu vermeiden.

Ziel der Ausweitung der für die Rente anrechnungsfähigen Kindererziehungszeiten sei es, mit der Anerkennung von drei Jahren für alle Kinder – unabhängig vom Jahr der Geburt des Kindes – die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten zu schaffen.

Die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wird künftig für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Die Mehrkosten, die sich daraus ergeben, sollen ebenfalls vom Bund erstattet werden.

Außerdem soll Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, die Rückkehr zu ihrem bisherigen Arbeitgeber erleichtert werden. Deshalb soll das Anschlussverbot des Paragrafen 14 im Teilzeit- und Befristungsgesetz für diesen Personenkreis aufgehoben werden. Damit soll in diesen Fällen- auch wiederholt – ein sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis möglich sein.

Würde die Haltelinie beim Rentenniveau nicht verlängert, hätte dies aufgrund des geltenden Rechts zur Folge, dass durch die Dämpfungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel die Rentenanpassungen und damit das Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich geringer ausfallen würden, argumentiert die Regierung. Und weiter: „Im Gegenzug wären vom Bund keine Erstattungen der Mehraufwendungen an die Rentenversicherung zu leisten. Eine Stabilisierung des Leistungsniveaus wäre dann aber nicht mehr gegeben.“


Foto: Älteres Paar (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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EU-Kommission verhängt Millionenstrafe gegen Musk-Plattform X

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Junge Frau mit Smartphone (Archiv), via dts NachrichtenagenturBrüssel (dts Nachrichtenagentur) – Die EU-Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 120 Millionen Euro gegen die Social-Media-Plattform X verhängt.

Grund für die Strafe waren Verstöße gegen die Transparenzverpflichtungen gemäß dem Gesetz über digitale Dienste, teilte die Kommission am Freitag mit. Zu den Verstößen zählten demnach eine irreführende Gestaltung des „blauen Häkchens“, mangelnde Transparenz des Werbespeichers und ein Versäumnis, Forschern Zugang zu öffentlichen Daten zu gewähren.

Die Gestaltung des „blauen Häkchens“ auf der Plattform von X täusche Nutzer, indem es den Anschein erwecke, dass Konten verifiziert seien, obwohl dies nicht der Fall gewesen sei. Nutzer könnten den Status „überprüft“ durch Zahlung ohne eine ernsthafte Überprüfung erhalten. Dies erschwere es den Nutzern, die Echtheit der Konten und Inhalte zu beurteilen und setze sie Betrügereien aus.

Darüber hinaus erfüllte das Anzeigen-Repository von X laut der Kommission nicht die geforderten Transparenz- und Barrierefreiheitsanforderungen. Wichtige Informationen wie Inhalt und Thema der Anzeigen sowie die zahlende juristische Person fehlten. Dies behindere die unabhängige Prüfung potenzieller Risiken in der Online-Werbung durch Forscher und die Öffentlichkeit. X hat nun 60 Arbeitstage Zeit, um Maßnahmen zur Behebung der Verstöße zu ergreifen.


Foto: Junge Frau mit Smartphone (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Bundestag beschließt neuen Wehrdienst

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Bundeswehr-Soldaten (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Bundestag hat einen neuen Wehrdienst beschlossen. 323 Abgeordnete stimmten am Freitag in namentlicher Abstimmung für das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz, 272 dagegen bei einer Enthaltung.

Die Regelung setzt zunächst auf Freiwilligkeit und auf einen „attraktiven Dienst“. Alle 18-jährigen Männer und Frauen sollen ab Anfang 2026 einen Fragebogen erhalten, durch den ihre Motivation und Eignung für den Dienst in den Streitkräften ermittelt wird. Für Männer soll die Beantwortung des Fragebogens verpflichtend sein, für Frauen freiwillig. Für alle Männer, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, soll die Musterung wieder zur Pflicht werden.

Es wird ein Dienst auf freiwilliger Basis angestrebt. Werde ein sogenannter „Aufwuchskorridor“ nicht eingehalten, soll es zu einer „Bedarfswehrpflicht“ kommen. Darüber müsste dann zunächst der Bundestag in einem erneuten Gesetzgebungsverfahren abstimmen. Darüber hatte es lange in der Koalition Streit gegeben. Dabei war auch über ein Losverfahren diskutiert worden.

Junge Menschen, die sich freiwillig für den neuen Wehrdienst entscheiden, sollen eine monatliche Vergütung von mindestens 2.600 Euro brutto erhalten, der Soldat auf Zeit (SaZ) soll 2.700 Euro brutto, inklusive Unterbringung, erhalten. Zudem soll möglichst auf eine wohnortnahe Verwendung geachtet werden.

Bei einer Verpflichtung für mindestens ein Jahr werde zudem ein Zuschuss für den Pkw- oder Lkw-Führerschein gewährt und die Soldaten als Soldat auf Zeit nach dem Bundesbesoldungsgesetz besoldet.

Der Wehrdienst dauert laut dem in der Koalition gefundenen Kompromiss mindestens sechs Monate. Ansonsten könne jede Person individuell entscheiden, wie lange sie Wehrdienst leisten möchte. Bei entsprechender Eignung seien sogar längere Verpflichtungszeiten von bis zu 25 Jahren möglich.


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KI-Ära ist Wort des Jahres

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Roboter (Archiv), via dts NachrichtenagenturWiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – Das Wort des Jahres 2025 ist KI-Ära. Diese Entscheidung teilte die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) am Freitag in Wiesbaden mit.

Die Künstliche Intelligenz (KI) sei aus dem Elfenbeinturm der wissenschaftlichen Forschung herausgetreten und habe die Mitte der Gesellschaft erreicht, hieß es zur Begründung. „Ob bei Recherchen im Internet, bei der Animation von Fotos oder bei der Erstellung von Texten: Immer mehr Menschen nutzen heutzutage Werkzeuge Künstlicher Intelligenz.“

Auch schon in den zurückliegenden Jahren war das Thema bei der Wahl der Wörter des Jahres erkennbar geworden: 2023 stand KI-Boom und 2024 generative Wende auf der Auswahlliste. Aus Sicht der GfdS ist der Beginn einer Ära nicht zu verkennen – „mit vielen Chancen, aber ebenso mit Risiken des Missbrauchs und eines Verlustes an eigenständigem, kritischem Denken, Sprechen und Schreiben“. Zu erwarten sei somit auch, dass die flächendeckende Nutzung von KI sich auf die künftige Entwicklung der deutschen Sprache auswirken werde.


Foto: Roboter (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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InfraGO erwartet Verbesserungen bei Pünktlichkeit nächstes Jahr

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Anzeigetafel mit Warnhinweisen (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Sanierung von Bahnstrecken wird nach Ansicht von InfraGO-Chef Philipp Nagl im kommenden Jahr zumindest teilweise für verbesserte Pünktlichkeitswerte sorgen.

So bringe man den Korridor Hamburg – München derzeit in einen „sehr guten“ Zustand, sagte der Deutsche-Bahn-Manager dem „Spiegel“. Mitte 2026 solle die Pünktlichkeit damit deutlich über 60 Prozent liegen. „Ich erwarte, dass wir dort auch über 70 Prozent landen.“

Die Pünktlichkeit der Deutschen Bahn im Fernverkehr war zuletzt zeitweise auf Werte unter 40 Prozent gefallen. Laut der „Agenda für zufriedene Kunden auf der Schiene“ von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) soll sie bis 2029 mindestens 70 Prozent betragen. Bahnchefin Evelyn Palla hat Hoffnungen auf schnelle Verbesserungen gebremst.

Nagl begründet die langsamen Fortschritte mit Versäumnissen der Vergangenheit. Deutschland habe ab den späten Sechzigerjahren „euphorisch“ Autobahnen gebaut, die ersten Hochgeschwindigkeitsstrecken für Züge seien dagegen erst Ende der Siebziger entstanden. „Diesen Schub für die Straße hat man nie aufgeholt.“

Nachdem der Aufbau Ost noch für ein vergleichsweise gutes Zugnetz gesorgt habe, hätte auch das Netz im Westen saniert werden müssen, so Nagl weiter. „Stattdessen haben unsere Vorgänger sich noch eine Runde auf der Bundesbahn-Substanz gegönnt und gespart. Da hat man wertvolle 10 bis 15 Jahre verloren.“

Auch mangelnde Kontinuität bei der Finanzierung macht Nagl für die Probleme verantwortlich. „Eisenbahn ist wie Pyramidenbau“, so der InfraGO-Chef, „eine Hochkultur“. Die lebe davon, dass die Menschen sie über Jahrhunderte pflegen. In Deutschland habe nach jedem Regierungswechsel – mit Ausnahme des jüngsten – die kontinuierliche Förderung des Schienenverkehrs infrage gestanden. Das sei in seinem Heimatland anders, so der Österreicher. „Seit Beginn der Neunziger gab es immer ein Bekenntnis zur Finanzierung des Netzes, völlig egal, welche Partei gerade regiert hat.“


Foto: Anzeigetafel mit Warnhinweisen (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Anteil der Jobs mit Niedriglohn stagniert

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Bedienung in einem Café (Archiv), via dts NachrichtenagenturWiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – Rund 6,3 Millionen Jobs zählten im April 2025 zum Niedriglohnsektor. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitag mitteilte, lag der Anteil der niedrigentlohnten Jobs an allen Beschäftigungsverhältnissen in Deutschland wie im Vorjahr unverändert bei 16 Prozent.

Zuvor sank die Niedriglohnquote innerhalb von zehn Jahren von 21 Prozent im April 2014 auf 16 Prozent im April 2024, wobei der stärkste Rückgang zwischen April 2022 und April 2023 erfolgte. In diesem Zeitraum sank der Anteil der Jobs unterhalb der Niedriglohnschwelle an allen Beschäftigungsverhältnissen um drei Prozentpunkte von 19 Prozent auf 16 Prozent. Eine Erklärung ist der Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns in diesem Zeitraum von 9,82 Euro auf 12,00 Euro.

Zum Niedriglohnsektor zählen alle Beschäftigungsverhältnisse (ohne Auszubildende), die mit weniger als zwei Drittel des mittleren Bruttostundenverdienstes ohne Sonderzahlungen entlohnt werden. Diese sogenannte Niedriglohnschwelle lag im April 2025 bei 14,32 Euro. 2024 hatte sie bei 13,79 Euro gelegen.

Gut die Hälfte aller Beschäftigungsverhältnisse (51 Prozent) im Gastgewerbe lag im April 2025 im Niedriglohnsektor. Weit überdurchschnittlich war der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten auch in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft (45 Prozent) und im Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung (36 Prozent). In der öffentlichen Verwaltung (2 Prozent), im Sektor für Wasser, Abwasser und Beseitigung von Umweltverschmutzungen (6 Prozent), im Bereich Erziehung und Unterricht (6 Prozent) und in der Finanz- und Versicherungsbranche (6 Prozent) waren die Anteile dagegen am niedrigsten.

Der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden – die sogenannte Lohnspreizung – blieb zwischen April 2024 und April 2025 nahezu unverändert.

Die Lohnspreizung ist ein Maß zur Beschreibung der Lohnungleichheit. Hierzu wird der Verdienstabstand zwischen den Geringverdienenden (untere 10 Prozent der Lohnskala) und Besserverdienenden (obere 10 Prozent) gemessen. Konkret wird der Bruttostundenverdienst des 9. Dezils, ab dem eine Person zu den Besserverdienenden zählt (2025: 39,65 Euro), ins Verhältnis gesetzt zum Verdienst des 1. Dezils, bis zu dem eine Person als geringverdienend gilt (2025: 13,46 Euro).

Besserverdienende erzielten 2025 das 2,95-Fache des Bruttostundenverdienstes von Geringverdienenden. Zwischen April 2024 und April 2025 war der Anstieg des 1. Dezils mit +3,5 Prozent und der Anstieg des mittleren Bruttostundenverdienstes (Median) mit +3,9 Prozent allerdings höher als der Zuwachs beim 9. Dezil mit +1,5 Prozent. Zum Vergleich: Der gesetzliche Mindestlohn stieg in diesem Zeitraum um 3,3 Prozent, so Destatis.


Foto: Bedienung in einem Café (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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IW-Studie: Nikolausstiefel mit Bio-Produkten doppelt so teuer

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Weihnachtsmänner (Archiv), via dts NachrichtenagenturKöln (dts Nachrichtenagentur) – Wer beim Nikolaus auf Bio-Produkte setzt, muss deutlich tiefer in die Tasche greifen. Das zeigt eine neue Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW Köln), über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten.

Demnach kostet ein typischer Nikolausstiefel mit Schokofigur, Walnüssen, Lebkuchen, Pfeffernüssen, Dominosteinen und Clementinen in Bio-Qualität durchschnittlich 12,42 Euro. Die konventionelle Füllung liegt je nach Schokofigur zwischen 5,58 Euro (Eigenmarke) und 8,08 Euro (Premiumprodukt).

Die größten Aufschläge für Bio-Produkte gibt es demnach bei Pfeffernüssen (+167 Prozent), Walnüssen (+149 Prozent) und Lebkuchen (+119 Prozent). Dominosteine liegen 110 Prozent über dem Standardpreis, Clementinen 80 Prozent. Grundlage der Berechnungen sind Rewe-Preise vom 13. November 2025.

Die höheren Preise für Bio-Produkte haben laut IW Köln mehrere Gründe: Aufwendigere Anbaumethoden, strengere Kontrollen, geringere Erträge und importabhängige Rohstoffe wie Kakao verteuern die Produktion. Zudem erhöhten EU-Vorgaben wie die Entwaldungsverordnung und die überarbeitete EU-Öko-Verordnung die Kosten für Bio-Produzenten.

Für den Handel ist der Nikolaustag ein wichtiger Umsatztreiber: Laut Handelsverband HDE und IFH Köln geben Verbraucher hierzulande jährlich mehr als eine Milliarde Euro aus. Knapp ein Drittel der Menschen plante 2024 Ausgaben für Lebensmittel (19 Prozent) und Spielwaren (zwölf Prozent).

Auch für die Süßwarenindustrie ist Nikolaus der Auswertung zufolge ein bedeutender Tag: Laut Statistischem Bundesamt werden in Deutschland pro Kopf rund 14 Kilogramm Schokolade produziert, etwa ein Zehntel der weltweiten Kakaoernte wird in Deutschland verarbeitet. Für die Weihnachtsproduktion 2024 entstanden demnach rund 164 Millionen Schoko-Weihnachtsmänner und 81.000 Tonnen Leb- und Honigkuchen.

Doch die Preise für Süßwaren steigen deutlich. Laut Statistischem Bundesamt verteuerte sich Schokolade zwischen 2020 und 2024 um rund 40 Prozent. Im kurzfristigen Vergleich von Oktober 2024 zu Oktober 2025 steigerte sich der Preis von Schokolade um 22 Prozent.


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Linke kritisiert Überlegungen für Pflichtdienst

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Bundeswehr-Soldaten (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Vor der Abstimmung über einen neuen Wehrdienst an diesem Freitag im Bundestag hat die Fraktionsvorsitzende der Linken, Heidi Reichinnek, scharfe Kritik an Überlegungen zu einem Pflichtdienst geäußert.

Der „Rheinischen Post“ sagte Reichinnek: „Ich finde es schlimm, dass den jungen Menschen ständig gesagt wird, sie würden nicht genug leisten. Das stimmt einfach nicht.“ Weiter sagte Reichinnek: „Wir wollen die Bundeswehr als Verteidigungsarmee, so wie es im Grundgesetz steht. Aber um neue Soldatinnen und Soldaten zu gewinnen, ist die Wehrpflicht der falsche Weg.“ Niemand dürfe zum Dienst an der Waffe gezwungen werden, sagte sie.

Die Linken-Politikerin betonte weiter, es werde ständig darüber gesprochen, „dass irgendwelche Pflichten neu eingeführt werden sollen. Die junge Generation ist mit zahlreichen Krisen konfrontiert – Kriege, Klimawandel, Corona. Vor diesem Hintergrund müssen wir doch endlich mehr über die psychische Gesundheit von jungen Menschen reden.“

Der Linken-Politiker Ulrich Thoden schloss sich der Kritik an – und zeigte Verständnis für geplante Demonstrationen von Schülern gegen die Wehrdienst-Pläne. „Mit dem Wehrdienstmodernisierungsgesetz wird die Wiedereinführung der Wehrpflicht vorbereitet und die Militarisierung unserer Gesellschaft vorangetrieben. Das ruft bei jungen Menschen, die davon als erste betroffen sind, berechtigten Protest und demokratischen Widerstand hervor“, sagte Thoden der „Rheinischen Post“.

Der Bundestag soll am Freitag abschließend über den neuen Wehrdienst befinden. Vorgesehen ist die Einführung einer verpflichtenden Musterung für alle 18-jährigen Männer.


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Fertighausbauer rechnen nur noch mit leicht steigenden Preisen

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Neubaugebiet (Archiv), via dts NachrichtenagenturBad Honnef (dts Nachrichtenagentur) – Die deutschen Fertighausbauer rechnen nicht mehr mit starken Preissteigerungen für Kunden. „Natürlich haben die gestiegenen Kosten für Materialien, Löhne und Energie zu Preissteigerungen geführt“, sagte der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau (BDF), Mathias Schäfer, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben). „Aber die Kurve flacht sich ab, es gibt nur noch einen leichten Anstieg. Signifikant günstiger wird es aber nicht.“

Vor allem die energieintensiven Materialien hätten die Preise in die Höhe getrieben, etwa Glas, Beton oder auch Erdarbeiten. Trotz der eingebrochenen Nachfrage sei die Fertighausbranche gut durch die Krise gekommen. Bis auf Einzelfälle seien Insolvenzen ausgeblieben, allerdings sei auch die Beschäftigung um 10 Prozent rückläufig gewesen.

Belasten würde ein Streit mit der eigenen Berufsgenossenschaft, der mittlerweile juristisch geklärt wird und bei dem es um die Eingruppierung in einen neuen Gefahrentarif für die Unfallversicherung geht. In diesem sogenannten 4. Gefahrentarif werden laut Schäfer die Fertighausbauer in dieselbe Tarifstelle wie Zimmerer eingruppiert.

„Das ist, als würde man Bananen mit Zitronen vergleichen: Beides ist gelb, passt ansonsten aber überhaupt nicht zusammen“, sagte er. Die Folge sei eine hohe finanzielle Belastung für die Fertigbauer. „Durch die neue Eingruppierung zahlen wir für jeden gewerblichen Mitarbeiter jetzt das Doppelte: Das sind Mehrkosten von 1.000 Euro im Jahr pro Mitarbeiter“, sagte Schäfer.

70 Unternehmen würden gegen die Eingruppierung klagen, ihre Mehrkosten würden sich in den kommenden fünf Jahren auf rund 100 Millionen Euro belaufen. „Und das in einer Phase, in der es der Branche ohnehin nicht gut geht. Das ist nicht nur unanständig, das ist völlig daneben“, sagte Schäfer. „Wir wollen und könnten günstiger bauen – aber nicht, wenn wir Unfallkosten bezahlen, die bei uns gar nicht entstehen. Wir verhindern durch diese Umgruppierung nicht einen Unfall, wir haben auch nicht mehr Unfälle, die eine Umgruppierung rechtfertigen würden.“

Schäfer übte in diesem Zusammenhang Kritik an Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD). So habe man dem zuständigen Bundesamt für Soziale Sicherung ein Rechtsgutachten von Professorin Frauke Brosius-Gersdorf vorlegt, das belege, dass die Neugruppierung unzulässig sei. Ein Gespräch sei aber nicht erfolgt. „Das werfe ich auch Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas vor, der das Amt untersteht. Es kann nicht sein, dass Ämter nicht einmal Vorgänge prüfen“, sagte Schäfer.

Auch vom Bundesbauministerium habe man keine Rückmeldung erhalten. „Es ist ein Widerspruch, wenn man sagt, dass man schneller, serieller, nachhaltiger bauen will, aber gleichzeitig die Hürden immer weiter verstärkt“, kritisierte Schäfer.


Foto: Neubaugebiet (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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