Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – Im Jahr 2024 sind rund 632.100 Personen von deutschen Gerichten wegen Gesetzesverstößen rechtskräftig verurteilt worden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Montag mitteilte, waren das rund 24.800 beziehungsweise vier Prozent Verurteilte weniger als im Vorjahr.
Mit rund 506.500 beziehungsweise 80 Prozent aller Verurteilungen war die Verhängung einer Geldstrafe nach allgemeinem Strafrecht 2024 wie schon in den Vorjahren die häufigste Sanktionsart. Auf Freiheitsstrafe nach allgemeinem Strafrecht oder Strafarrest entschieden die Gerichte bei rund 85.700 Personen oder 14 Prozent aller Verurteilungen. Bei den übrigen rund 39.900 Verurteilungen (sechs Prozent) wandten die Gerichte das Jugendstrafrecht an. Davon entfielen rund zwei Drittel auf sogenannte Zuchtmittel nach dem Jugendgerichtsgesetz, also Verwarnungen, Auflagen oder Jugendarrest. Ein weiteres Drittel entfiel etwa zu gleichen Teilen auf Erziehungsmaßregeln und auf Jugendstrafe gemäß Jugendgerichtsgesetz.
Mit rund 481.700 Verurteilungen hatten die Gerichte im Jahr 2024 in rund 76 Prozent aller Verurteilungen Verstöße gegen das Strafgesetzbuch (StGB) geahndet. Das waren rund 8.900 beziehungsweise 1,8 Prozent weniger als im Vorjahr. Von diesen Verurteilungen nach dem Strafgesetzbuch erfolgte etwa ein Fünftel wegen Straftaten im Straßenverkehr. Die übrigen rund vier Fünftel verteilten sich auf unterschiedlichste Verstöße nach dem StGB wie Eigentums- und Vermögensdelikte oder Straftaten gegen die Person.
Rund 150.400 Verurteilungen im Jahr 2024 hatten Verstöße gegen andere Bundes- und Landesgesetze zum Anlass. Dies waren rund 15.900 beziehungsweise knapp zehn Prozent weniger als im Vorjahr. Darunter entfielen rund 55.200 Verurteilungen auf das Straßenverkehrsgesetz und rund 36.400 Verurteilungen auf das Betäubungsmittelgesetz.
Während die Zahl der Verurteilungen nach dem Straßenverkehrsgesetz mit +0,4 Prozent leicht über dem Vorjahr lag, ging die Zahl der Verurteilungen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz um rund 21.200 beziehungsweise 37 Prozent gegenüber dem Vorjahr zurück. Verurteilungen nach dem Betäubungsmittelgesetz waren tendenziell auch in den Vorjahren rückläufig, der sehr starke Rückgang zwischen 2023 und 2024 ist allerdings auf einen Sondereffekt durch die gesetzliche Teillegalisierung des Besitzes und Anbaus von Cannabis seit April 2024 zurückzuführen.
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