Samstag, November 15, 2025
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Bericht: Scholz nutzte Richtlinienkompetenz laut Habeck in Gaskrise

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat kurz vor dem Ende seiner Amtszeit womöglich von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch gemacht.

Das „Handelsblatt“ (Mittwochsausgabe) berichtet infolge eines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz über einen Brief des damaligen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck (Grüne) an Scholz, der auf den 9. April 2025 datiert ist. Darin beschreibt Habeck, Scholz habe ihn gebeten, die „Alarmstufe Gas“ aufrechtzuerhalten: „Ihre Bitte muss ich – auch vor dem Hintergrund unseres Telefonats am 3. April 2025 – als Ausübung ihrer Richtlinienkompetenz verstehen.“

Der Rechtswissenschaftler Martin Morlok von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf bestätigt Habecks Einschätzung. „Scholz hat seine Richtlinienkompetenz im vorliegenden Fall eingesetzt“, sagte Morlok dem „Handelsblatt“. Habeck hatte die Alarmstufe Gas im Juni 2022 infolge der reduzierten Gaslieferungen aus Russland ausgerufen. Die Alarmstufe ermöglicht Sonderrechte zur Sicherung der Gasversorgung. Zu Beginn des Jahres 2025 wollte er sie wieder aufheben. „Die Gründe für die Alarmstufe sind weggefallen“, schreibt Habeck in dem Brief an Scholz, „hierüber sind sich alle Fachleute einig“.

In der Geschichte der Bundesrepublik sind nur zwei Fälle bekannt, in denen ein Bundeskanzler sich auf die Richtlinienkompetenz berief. Konrad Adenauer (CDU) setzte mit dem „Kanzler-Machtwort“ 1956 eine Rentenreform durch. Scholz wies 2022 den Weiterbetrieb der verbliebenen deutschen Atomkraftwerke an: Später stellte sich in einem Untersuchungsausschuss des Bundestags aber heraus, dass dieses Machtwort mit Habeck und Finanzminister Christian Lindner (FDP) abgesprochen war.

Scholz` Abgeordnetenbüro verwies auf das Bundespresseamt, das wiederum ließ Fragen über mehrere Tage unbeantwortet. Auch Habeck teilte mit, sich zu dem Sachverhalt nicht äußern zu wollen.


Foto: Olaf Scholz und Robert Habeck (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Linke kritisiert Unionsvorschlag für neue Praxisgebühr

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Linken-Chef Jan van Aken hat den Vorschlag des Bundesdrogenbeauftragten Hendrik Streeck kritisiert, bei Arztbesuchen künftig eine Selbstbeteiligung von Patienten zu verlangen.

„Streeck stellt hart arbeitende Menschen als Schmarotzer hin, nur, weil sie in Anspruch nehmen, was ihnen zusteht: Sie gehen zum Arzt, wenn sie krank sind“, sagte van Aken. Das sei ihr gutes Recht.

Deutsche gingen im Schnitt zehnmal im Jahr zum Arzt, in Frankreich seien es nur fünf und in Dänemark nur vier Arztbesuche pro Jahr, hatte Streeck der „Rheinischen Post“ gesagt. Hier könne eine „moderate, sozialverträgliche Selbstbeteiligung“ helfen, „Bagatellbesuche“ zu reduzieren, so der CDU-Politiker weiter. Diese sei nicht als Härte gedacht, sondern „als Steuerung – schlank organisiert und fair“. Streeck forderte zudem ein Ende „der unsolidarischen Vollkasko-Mentalität“. Gesundheit sei keine All-inclusive-Dienstleistung des Staates.

Jan van Aken entgegnete: „Streeck ist derjenige, der sich unsolidarisch verhält: Er zahlt als Beamter überhaupt nichts von seinem hohen Gehalt in die gesetzliche Krankenkasse ein.“ Wenn er an einer „fairen“ Lösung interessiert sei, könne er bei sich selbst anfangen.

„CDU/CSU bereiten eine Drei-Klassen-Medizin für Deutschland vor. Hier sollen nur noch diejenigen gut versorgt werden, die genug Geld mitbringen“, sagte van Aken. Um eine gute Gesundheitsversorgung für alle zu sichern, schlug der Linken-Chef stattdessen vor, „die Beitragsbemessungsgrenze abzuschaffen“. Die Regelung verhindert, dass Reiche auf ihr gesamtes Einkommen Sozialabgaben bezahlen müssen.


Foto: Behandlungszimmer beim Arzt (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Forsa: AfD büßt leicht ein – Zufriedenheit mit Merz sinkt weiter

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die AfD rutscht laut einer aktuellen Forsa-Umfrage bei den Parteipräferenzen leicht ab, aber bleibt noch auf dem Niveau der Union.

CDU/CSU und die AfD kommen jeweils auf 25 Prozent, so das Ergebnis der Erhebung für das „RTL/ntv Trendbarometer“, die am Dienstag veröffentlicht wurde.

Die SPD bleibt wie in der Vorwoche bei 14 Prozent, die Grünen verbessern sich um einen Prozentpunkt auf zwölf Prozent, die Linke kommt auf elf Prozent (-1), die FDP unverändert auf drei Prozent und das BSW auf vier Prozent (+1).

Die Unzufriedenheit mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bleibt derweil hoch: Laut der Erhebung sind nur 29 Prozent der Bundesbürger mit seiner Arbeit zufrieden, 68 Prozent dagegen nicht. Seit seinem Amtseintritt ist das ein neuer Tiefstwert. Unter Anhängern von CDU und CSU ist knapp ein Drittel unzufrieden (67 Prozent zufrieden, 31 Prozent unzufrieden). Besonders gering ist die Zustimmung bei den Anhängern der Linken (sieben Prozent zufrieden, 89 Prozent unzufrieden) und der AfD (fünf Prozent zufrieden, 94 Prozent unzufrieden).

Forsa hatte im Auftrag von RTL Deutschland vom 9. bis 15. September genau 2.502 Personen befragt.


Foto: Friedrich Merz am 16.09.2025, via dts Nachrichtenagentur

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Von der Leyen muss sich neuen Misstrauensanträgen stellen

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Brüssel (dts Nachrichtenagentur) – EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) muss sich im Oktober erneut zwei Misstrauensanträgen im EU-Parlament stellen. Das Parlament werde während seiner Plenarsitzung vom 6. bis 9. Oktober über die Anträge gegen von der Leyen debattieren und abstimmen, berichtet das Portal Politico am Dienstag unter Berufung auf eine interne E-Mail der Parlamentspräsidentin Roberta Metsola.

Zwei Fraktionen – die „Patrioten für Europa“ und die Linke – reichten demnach am 10. September um Mitternacht, dem frühestmöglichen Zeitpunkt gemäß den parlamentarischen Regeln, separate Misstrauensanträge gegen die Präsidentin der Europäischen Kommission ein.

Die „Patrioten“ werfen von der Leyen mangelnde Transparenz und Rechenschaftspflicht vor und kritisieren die Handelsdeals mit dem Mercosur und den USA. Die Kritik der Linken richtet sich ebenfalls gegen die Handelspolitik, aber sie werfen von der Leyen auch Untätigkeit angesichts des Krieges Israels im Gazastreifen vor.

Von der Leyen hatte erst im Juli ein Misstrauensvotum gegen ihre Kommission im Europäischen Parlament überstanden.


Foto: Protest gegen Ursula von der Leyen (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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SPD-Außenpolitiker fordert Sanktionen gegen Israel

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Nach dem Angriff auf Gaza-Stadt hat der außenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Adis Ahmetovic, die Bundesregierung aufgefordert, weitere Sanktionen gegen Israel zu unterstützen.

„Die Ausweitung des Krieges durch die israelische Armee auf Gaza-Stadt ist inakzeptabel“, sagte Ahmetovic dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Angesichts des anhaltenden Bruchs des Völkerrechts durch die israelische Regierung müssen weitere Maßnahmen folgen. Die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat konkrete Sanktionsvorschläge gemacht, die von der Bundesregierung nicht mehr blockiert werden sollten.“

Von der Leyen hatte Sanktionen gegen extremistische Minister und gewalttätige Siedler sowie die Aussetzung von Handelsvereinbarungen angeregt.

Ahmetovic warnte vor gravierenden Folgen des Angriffs auf Gaza-Stadt. Dieser werde „zu noch mehr toten Zivilisten führen, die humanitäre Lage der Palästinenser dramatisch verschlechtern und die Chance zur Freilassung der noch lebenden Geiseln aus den Händen der terroristischen Hamas drastisch senken“.

Die Regierung von Premierminister Benjamin Netanjahu sei offenkundig an einem Ende des Krieges nicht interessiert. Das habe spätestens der Raketenangriff Israels auf Katar gezeigt, das als Mediator im Nahost-Konflikt agiert. „Israel isoliert sich immer weiter, auf lange Sicht durch seine völkerrechtswidrigen Handlungen nicht nur im Nahen und Mittleren Osten, sondern auch international“, sagte Ahmetovic.


Foto: Adis Ahmetovic (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Bericht: Deutschlandticket könnte bald 64 Euro kosten

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – In einer entscheidenden Woche für die Zukunft des Deutschlandtickets steht eine mögliche Preiserhöhung des derzeit 58 Euro teuren Flatrate-Fahrscheins im Raum. Eine vorgelegte Beschlussvorlage für die Sonderkonferenz der Verkehrsminister am Donnerstag, über die der „Tagesspiegel“ berichtet, deutet darauf hin, dass der Preis ab 2026 auf 62 oder 64 Euro steigen könnte. Demzufolge soll der Preis dann 2027 anhand eines Kostenindexes fortgeschrieben werden.

Dieser Kostenindex soll bis zur nächsten regulären Konferenz der Verkehrsminister der Länder im Herbst erarbeitet werden und „insbesondere Personal- und Energiekosten abbilden und ist nach Anhörung der Branche festzulegen“, heißt es in dem Papier. Zusätzlich zur Preisdebatte wird auch über eine Neuregelung der Bundesmittel gesprochen. Derzeit zahlen Bund und Länder jährlich jeweils 1,5 Milliarden Euro, um Einnahmeausfälle durch den Fahrschein bei den Verkehrsunternehmen auszugleichen. Die Länder planen, bis 2030 an dieser Summe festzuhalten – vorausgesetzt, der Bund verpflichtet sich ebenfalls, seinen Anteil in dieser Höhe weiterhin beizusteuern.

Um die Finanzierung des Deutschlandtickets wird seit der Einführung im Mai 2023 immer wieder gestritten. Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, das Deutschlandticket fortzuführen. Preiserhöhungen soll es demnach eigentlich erst ab 2029 geben.


Foto: Deutschlandticket (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Haushaltswoche startet – Klingbeil verteidigt Etat

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Im Bundestag hat am Dienstag die Haushaltswoche für den Etat 2025 begonnen. Es sei ein „starkes Signal“, innerhalb von wenigen Monaten zwei Haushalte mit der Regierung einzubringen und sie konstruktiv auch im Haushaltsausschuss zu beraten, sagte Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) am Vormittag im Parlament.

Der Haushaltsentwurf 2025 folge einer klaren Linie: „Wir investieren, wir reformieren und wir konsolidieren.“ Entgegen mancher Kritik investiere man mit „sehr viel Geld“ in Infrastruktur, in Digitalisierung und in Innovation, so Klingbeil. Zudem sorge der Haushalt „für mehr Gerechtigkeit“ im Land.

Insgesamt sind im Etat Ausgaben von rund 502,55 Milliarden Euro geplant. Das sind 460 Millionen Euro weniger als im Haushaltsentwurf der Bundesregierung standen – der Haushaltsausschuss hatte den Etat im Rahmen der sogenannten Bereinigungssitzung am 4. September leicht gekürzt. Im Vergleich zum Soll-Ansatz 2024 ist es aber immer noch ein Plus von 5,4 Prozent.

Keine Veränderungen gibt es bei den Steuereinnahmen. Diese sind weiterhin mit 386,84 Milliarden Euro angesetzt. Bei den sonstigen Einnahmen findet sich ein Minus von 460 Millionen Euro auf 33,92 Milliarden Euro. Die Nettokreditaufnahme beträgt unverändert im Vergleich zum Entwurf 81,87 Milliarden Euro.

Das Haushaltsgesetz 2025 soll am Donnerstag vom Bundestag beschlossen werden.


Foto: Lars Klingbeil am 16.09.2025, via dts Nachrichtenagentur

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Lebenslange Haftstrafe nach tödlichem Messerangriff in Mannheim

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Stuttgart (dts Nachrichtenagentur) – Im Prozess um den tödlichen Messerangriff auf einen Polizisten in Mannheim ist der Angeklagte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Stuttgart sprach ihn am Dienstag unter anderem wegen Mordes schuldig. Zudem stelle es die besondere Schwere der Schuld fest.

Damit folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft, die den Afghanen wegen Mordes sowie wegen fünffachen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagt hatte. Die Verteidigung hatte ebenfalls auf lebenslang plädiert, allerdings ohne die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Bei dem Angriff in der Mannheimer Innenstadt hatte der Attentäter zunächst ein Vorstandsmitglied der islamkritischen Bürgerbewegung Pax Europa angegriffen. Als mehrere Polizisten herbeieilten, kam es zu den tödlichen Messerstichen.

Der Afghane soll die Tat als Sympathisant des IS als bewusste Attacke auf eine islamkritische Kundgebung begangen haben. Im Prozess legte er ein Geständnis ab.


Foto: Justicia (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Razzia gegen rechtsradikale Gruppe in drei Bundesländern

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Celle (dts Nachrichtenagentur) – In drei Bundesländern sind die Behörden am Dienstag gegen acht Beschuldigte wegen der Bildung einer mutmaßlich rechtsradikalen bewaffneten Gruppe vorgegangen. In Niedersachsen, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen seien 13 Objekte durchsucht worden, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Celle mit.

Die Beschuldigten im Alter zwischen 32 und 57 Jahren stehen im Verdacht, eine bewaffnete Gruppe mit mutmaßlich rechtsradikaler Gesinnung gebildet zu haben. Gegen vier der Beschuldigten besteht zudem der Verdacht, unerlaubt Kriegswaffen und andere vollautomatische Schusswaffen zu besitzen. Bereits im April 2025 hatte das Landeskriminalamt Niedersachsen bei einem der Verdächtigen eine Pistole samt Munition beschlagnahmt.

Ziel der Durchsuchungen am Dienstag war es, Waffen aufzufinden und sicherzustellen sowie weitere Erkenntnisse über die Aktivitäten der Gruppierung zu gewinnen. Die polizeilichen Maßnahmen dauerten zunächst noch an.


Foto: Bundespolizei (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Gerichtsvollzieher in Berlin werden mit Schutzwesten ausgestattet

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Berliner Justizverwaltung wird die rund 270 Gerichtsvollzieher der Hauptstadt mit stich- und schusssicheren Schutzwesten ausstatten. Das berichtet der RBB unter Berufung auf Justizkreise.

Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) reagiert damit auf eine zunehmende Anzahl verbaler und körperlicher Angriffe auf die Beamten bei der Ausübung ihrer Tätigkeit. Erst im vergangenen Jahr war auf eine Gerichtsvollzieherin durch eine geschlossene Tür geschossen worden. Die Beamtin wurde nicht getroffen und kam mit dem Schrecken davon.

Der angespannten Berliner Haushaltslage zum Trotz läuft derzeit die Ausschreibung für die Beschaffung der Schutzwesten, pro Set werden Kosten von 1.050 Euro veranschlagt. Von den derzeit rund 270 in der Hauptstadt tätigen Gerichtsvollziehern haben nach Angaben des Vereins der Berliner Obergerichtsvollzieher 222 Beamte den Bedarf an einer Schutzweste angemeldet. Dadurch entstehen Kosten von rund 276.000 Euro.

Der Vorsitzende des Vereins, Obergerichtsvollzieher Martin Graetz, rechnet damit, dass die Bestellung der Westen noch in diesem Jahr erfolgen wird. Anfang 2026 soll dann mit ihrer Auslieferung begonnen werden. Graetz sagte dazu dem RBB, dass die Sicherheit der Gerichtsvollzieher sich in den vergangenen Jahren zunehmend verschlechtert habe. „Auch wir haben vermehrt mit Aggression und Wut der Bürger zu tun. Wir hoffen, dass diese und andere Maßnahmen für mehr Sicherheit im Gerichtsvollzieherdienst sorgen.“

Nach Angaben des Vereins der Berliner Obergerichtsvollzieher haben die Gerichtsvollzieher der Hauptstadt im Jahr 2023 rund 57 Millionen Euro bei Schuldnern eingetrieben. Im Jahr zuvor waren es 37,3 Millionen und im Jahr 2021 40,2 Millionen Euro.


Foto: Gerichtsvollzieher (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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