Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Streit um die Vergabe der Werbekampagne „Ich schütze mich“ des Bundesgesundheitsministeriums könnte vor dem Bundesverfassungsgericht landen. Wie die „Welt“ berichtet, kündigten Gesundheitspolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bei einer Sondersitzung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch an, im Rahmen eines Organstreitverfahrens von dem höchsten deutschen Gericht klären lassen zu wollen, ob das Ministerium die Rechte der Opposition verletzt.
Im Blick auf die möglicherweise unrechtmäßige Vergabe der Impfkampagne hat das BMG sämtliche relevanten Dokumente mit der höchsten Geheimhaltungsstufe versehen – dagegen begehrt die Union auf. Die Opposition vermutet, das BMG habe im Herbst 2022 an den gesetzlichen Bestimmungen vorbei eine eng mit der SPD verbandelte Agentur ins Boot geholt, obwohl es zu diesem Zeitpunkt einen Rahmenvertrag mit einer anderen Agentur gegeben habe. Das Ministerium beteuert, rechtmäßig gehandelt zu haben, legt aber offenbar keine Belege dafür vor. Auf Antrag der CDU/CSU-Fraktion hatte das BMG zwar im März Unterlagen in der Geheimschutzstelle des Bundestags hinterlegt.
Die Dokumente seien aber „offensichtlich unvollständig“, beklagte Tino Sorge, der gesundheitspolitische Sprecher der Union, damals. Die Sondersitzung an diesem Mittwoch, für die das Ministerium die Offenlegung aller relevanten Dokumente zugesagt hatte, fand laut der „Welt“ in einem abhörsicheren Saal und im Beisein eines Vertreters der beauftragten Agentur statt. Belege, dass die Vergabe rechtmäßig war, sollen abermals nicht vorgelegt worden sein. Ates Gürpinar, gesundheitspolitischer Sprecher der Linksfraktion, sagte der „Welt“, dass nicht „jeder noch so kleine Vorgang“ als vertraulich eingestuft werden dürfe.
Vielmehr müsse nun „lückenlos und transparent“ aufgeklärt werden: „Das Agieren des Ministeriums bei der Vergabe war maximal unprofessionell, der Führungsstil ist nur peinlich“, so Gürpinar.
Foto: Impfspritze wird aufgezogen, über dts Nachrichtenagentur
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