Mittwoch, November 27, 2024
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SPD-Innenminister wollen schärfere Kontrolle von AfD-Mitarbeitern

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Innenminister der SPD in Bund und Ländern bestehen auf einem schärferen Vorgehen gegen die AfD. „Um die Integrität der Parlamente zu wahren, sind Angehörige verfassungsfeindlicher Bestrebungen und andere Extremisten vom Zugang zu Räumen, vertraulichen Dokumenten und Informationen zuverlässig auszuschließen“, heißt es in einem Entwurf für ein Ministertreffen am Montag im thüringischen Ohrdruf, über das der „Spiegel“ berichtet.

Im Mittelpunkt der Konferenz mit Bundesinnenministerin Nancy Faeser und ihren sozialdemokratischen Kollegen aus den Ländern stehen die Wehrhaftigkeit der Demokratie und der Kampf gegen Extremisten. Man unterstütze „ausdrücklich die Überlegungen, die eine Offenlegung der Beschäftigten der Fraktionen und Abgeordneten und gegebenenfalls deren Sicherheitsüberprüfung einschließlich einer Regelabfrage bei den Verfassungsschutzämtern vorsehen“, so die Innenminister der SPD.

Sie sprechen sich in ihrem Papier auch dafür aus, eine gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Bundestagspolizei zu schaffen. Ein solches Gesetz könne dann auch die Befugnisse zur Sicherheitsüberprüfung von Mitarbeitern regeln, heißt es weiter. „Die AfD greift die Demokratie von innen an“, sagt Thüringens Innenminister Georg Maier dem „Spiegel“. „Wenn Extremisten als Mitarbeiter in Parlamente eingeschleust werden, müssen wir dem einen Riegel vorschieben.“

Weiter sprechen sich die Innenminister der SPD dafür aus, den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung zu verschärfen und einen neuen Straftatbestand der unzulässigen Interessenwahrnehmung zu schaffen. Hintergrund sind die Affären um die AfD-Spitzenkandidaten für die Europawahl, Maximilian Krah und Petr Bystron.

In einem weiteren Punkt heißt es, der Zugang von Verfassungsfeinden in demokratische Wahlämter müsse „so effektiv wie verfassungsrechtlich möglich verhindert werden“. Die Innenminister schlagen vor, die Ausweitung des Wählbarkeitsausschlusses zu prüfen, etwa auf Fälle der Volksverhetzung oder der Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen.


Foto: AfD-Logo (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

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