Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – Parteien, die an der Bundestagswahl teilnehmen wollen, können bis zum 7. Januar 2025 um 18 Uhr schriftlich ihre Wahlteilnahme anzeigen. Das teilte die Bundeswahlleiterin am Dienstag mit.
Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, müssen eine solche Beteiligungsanzeige einreichen. Der Bundeswahlausschuss soll dann bis zum 14. Januar 2025 beurteilen, bei welchen Parteien die notwendigen Voraussetzungen vorliegen, so die Bundeswahlleiterin.
Die Fristen ergeben sich der Behörde zufolge aus dem voraussichtlichen Wahltag am 23. Februar 2025. Das Bundesinnenministerium kann im Falle einer Auflösung des Deutschen Bundestages die im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung bestimmten Fristen und Termine durch eine Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates abkürzen.
Foto: Stimmzettel zur Bundestagswahl 2021 (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
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