Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Bund ist bereit, die Mindereinnahmen der Kommunen von 2025 bis 2029, die durch das Investitionssofortprogramm der Bundesregierung entstehen, vollständig zu übernehmen. „Die Kompensation erfolgt über eine entsprechende Anpassung der Festbeträge an der Umsatzsteuer der Gemeinden“, heißt es im Beschlusspapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vom Montagabend, über das die Sender RTL und ntv am Dienstag berichten.
Die Mindereinnahmen der Länder übernimmt der Bund anteilig. Die Kompensation soll über eine Laufzeit von 2026 bis 2029 in Höhe von zusätzlich 8 Milliarden Euro über zwei Programme mit Mitteln aus dem Sondervermögen erfolgen. Dafür legt der Bund zum einen ein neues Programm zur Förderung von Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur und Kitas auf mit einem Gesamtvolumen von 4 Milliarden Euro befristet auf 4 Jahre. Zusätzlich erhöht der Bund zum anderen seine Zuschüsse beim Transformationsfonds für Krankenhäuser, durch den diese systematisch modernisiert werden sollen, um eine Milliarde für die kommenden vier Jahre – so dass erstmal insgesamt 3,5 Milliarden Euro pro Jahr zur Verfügung stehen.
Die Zinsen und die Tilgung des 100 Milliarden-Anteils der Länder am Sondervermögen übernimmt ebenfalls der Bund. Um die Mittel schnell einsetzen zu können, soll keine Genehmigungen von Einzelprojekten erfolgen, sondern pauschale Zuweisungen. „Bund und Länder sind sich darüber hinaus einig, dass die Zusätzlichkeit entfällt, die Verwendungsbreite bei der Umsetzung (auch auf Bereiche wie etwa Sport, Kultur, Innere Sicherheit, Wasserwirtschaft und Wohnungsbau erstreckt) erweitert und eine Doppelförderung ermöglicht wird“, heißt es weiter in dem Papier. Im Grundgesetz ist die Zusätzlichkeit des Sondervermögens festgeschrieben.
Der letzte Punkt, bei dem der Bund den Ländern entgegenkommt, bezieht sich auf Länder-Maßnahmen, mit denen diese ihre Kommunen durch eine Übernahme übermäßiger Kassenkredite entlasten. Der Bund will sich mit 250 Millionen Euro pro Jahr finanziell zur Hälfte beteiligen. Für den gleichen Zeitraum sollen die Geberländer im bundesstaatlichen Finanzausgleich um 400 Millionen Euro pro Jahr entlastet werden.
„Der Bund wird die ostdeutschen Bundesländer entlasten, indem er bei dem Gesetz zur Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebietes (AAÜG) in der Kostenaufteilung zwischen Bund und Ländern weitere zehn Prozentpunkte übernimmt“, heißt es weiter. Über die Umsetzung der Maßnahmen soll der nächste Koalitionsausschuss noch beraten.
Die Länder müssen dies nun auch jeweils durch ihr Kabinett verabschieden. Am Ende soll die in der Bund-Länder-AG gefundene Lösung Grundlage für eine Protokollerklärung des Bundes für die Verabschiedung im Bundesrat am 11. Juli sein.
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