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Autoverband kritisiert EU-Pläne zur CO2-Berechnung für Batterien

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Autoproduktion (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Verband der Deutschen Autoindustrie (VDA) lehnt die geplante Berechnungsmethode der EU-Kommission für den CO2-Fußabdruck von Batterien für Elektrofahrzeuge ab. „Mit dem Entwurf definiert die Europäische Kommission die Spielregeln der Ökobilanzierung neu“, sagte VDA-Präsidentin Hildegard Müller der „Welt am Sonntag“.

Die aktuelle Fassung bedeute einen Paradigmenwechsel, indem Erneuerbare-Energien-Zertifikate abgelehnt und nur noch standortbezogene Energiedaten für die CO2-Berechnung herangezogen werden. „Dies widerspricht dem Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien in Europa auszubauen“, sagte Müller.

Die EU-Kommission hat einen Entwurf für einen sogenannten delegierten Rechtsakt veröffentlicht, der vorsieht, dass für die Berechnung in der Regel die CO2-Intensität des nationalen Strommixes herangezogen werden soll. Der Einkauf von erneuerbarer Energie über Zertifikate oder Stromlieferverträge („Power Purchase Agreements“) durch Batteriehersteller soll nicht angerechnet werden. Der Vorschlag stehe im Widerspruch zur Strategie der EU „und würde für bestehende Standorte in Deutschland signifikante Nachteile mit sich bringen“, sagte Müller.

Durch den hohen Anteil von Kernenergie ist die CO2-Intensität des Strommixes in Frankreich beispielsweise deutlich niedriger als in Deutschland, wo der Anteil der Stromerzeugung mit Kohle- und Erdgas deutlich höher ist. Der VDA setzt sich dafür ein, dass die Stromabnahmeverträge in der EU weiterhin anerkannt werden. „Darüber hinaus schlagen wir vor, anstelle des nationalen durchschnittlichen Netzmixes den regionalen Strommix (z. B. EU) als Standardansatz zu verwenden“, heißt es beim Verband.

Die Bundesregierung will sich zu dem Entwurf der EU-Kommission bislang nicht äußern. Das Verkehrsministerium verwies an das Wirtschaftsministerium, dort heißt es: „Die Bundesregierung stimmt sich aktuell zu der von der Kommission vorgestellten Berechnungsregel zum Treibhausgas-Fußabdruck ab.“


Foto: Autoproduktion (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Wissing erwartet Verkauf von Verbrenner-Fahrzeugen auch nach 2035

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Volker Wissing (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) geht davon aus, dass das ab 2035 geplante Aus für Fahrzeuge mit Verbrennermotor in der EU nur mit Ausnahmen gültig sein wird. „Wir haben die verbindliche Zusage der EU-Kommission, dass Verbrenner-Fahrzeuge auch nach 2035 zugelassen werden können, wenn Sie klimaneutral betrieben werden“, sagte Wissing der „Bild“ (Samstagausgabe). „Ich nehme Ursula von der Leyen hier beim Wort und bestehe auf die Einhaltung unserer Vereinbarung.“

Es beruhige ihn zu sehen, dass sich die Sichtweise der FDP auf das Verbrenner-Aus nun auch langsam in anderen Parteien durchsetze, sagte er mit Blick auf die Kampagne von CDU und CSU. „Ein starres Festhalten am Verbrenner-Aus in 2035 ist nicht zielführend. Wir brauchen einen realistischen Regelungsvorschlag, der technologieoffen ist, klimaneutrale E-Fuels einbezieht und dadurch sicherstellt, dass individuelle Mobilität für die Bürger in Zukunft bezahlbar bleibt“, so Wissing.

Das Verbrennerverbot wurde als Teil des „European Green Deal“ verabschiedet, durch den Wissenschaftlern zufolge die EU von einem CO2-Reduktionspfad, der mehr als vier Grad Erderhitzung bedeutet hätte, nahezu auf Pfad von etwas mehr als zwei Grad gekommen ist. In dem Gesetzespaket ist auch der neue EU-Emissionshandel für Gebäude und Verkehr enthalten, der ab 2027 das Fahren von Verbrennern drastisch verteuern dürfte.

Die Internationale Energieagentur (IEA) rechnet damit, dass bis 2030 mindestens 60 Prozent der weltweit verkauften Autos elektrisch angetrieben sein müssen, um die 1,5-Grad-Schwelle des Pariser Klimaabkommens nicht zu überschreiten. Bis 2040 muss sich dies dann auch auf die Straßen umsetzen: Dann sollen 60 Prozent aller täglich genutzten Fahrzeuge E-Autos sein.


Foto: Volker Wissing (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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US-Börsen legen zu – Konsumentenvertrauen gesunken

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Wallstreet in New York, via dts NachrichtenagenturNew York (dts Nachrichtenagentur) – Die US-Börsen haben am Freitag zugelegt. Zu Handelsende in New York wurde der Dow mit 39.070 Punkten berechnet, ein Plus in Höhe von wenigen Punkten im Vergleich zum vorherigen Handelstag.

Wenige Minuten zuvor war der breiter gefasste S&P 500 mit rund 5.300 Punkten 0,7 Prozent im Plus, die Technologiebörse Nasdaq berechnete den Nasdaq 100 zu diesem Zeitpunkt mit rund 18.808 Punkten 1,0 Prozent im Plus.

Nachdem in den vergangenen Tagen die Zinsängste der Anleger wieder zugenommen hatten, bewerteten die Marktteilnehmer am Freitag neue Konjunkturdaten. So sind laut Handelsministerium im April die Bestellungen für langlebige Güter in den USA um 0,7 Prozent zum Vormonat gestiegen und damit etwas weniger als erwartet. Das Konsumentenvertrauen, erhoben durch die University of Michigan, fiel im Mai deutlich von rund 77 Punkte im Vormonat auf 69 Punkte. Es liegt folglich rund 20 Prozent über den Zahlen vor einem Jahr.

Die europäische Gemeinschaftswährung war am Freitagabend unterdessen stärker: Ein Euro kostete 1,0849 US-Dollar, ein Dollar war dementsprechend für 0,9217 Euro zu haben.

Der Goldpreis konnte profitieren, am Abend wurden für eine Feinunze 2.334 US-Dollar gezahlt (+0,2 Prozent). Das entspricht einem Preis von 69,18 Euro pro Gramm.

Der Ölpreis stieg unterdessen: Ein Fass der Nordsee-Sorte Brent kostete am Freitagabend gegen 22 Uhr deutscher Zeit 82,13 US-Dollar, das waren 77 Cent oder 1,0 Prozent mehr als am Schluss des vorherigen Handelstags.


Foto: Wallstreet in New York, via dts Nachrichtenagentur

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Relegation zur 2. Liga: Regensburg und Wiesbaden unentschieden

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Linienrichter (Archiv), via dts NachrichtenagenturRegensburg (dts Nachrichtenagentur) – In der Relegation zur 2. Bundesliga haben sich der SSV Jahn Regensburg und die SV Wehen Wiesbaden im Hinspiel mit 2:2 unentschieden getrennt.

Regensburg konnte in einer intensiven Partie viele Zweikämpfe für sich entscheiden. Zunächst traf Noah Ganaus für den Drittligisten (27. Minute). Wiesbaden hatte hingegen deutlich mehr Ballbesitz, blieb jedoch zunächst harmlos. In der zweiten Hälfte konnten Robin Heußer (66.) und John Iredale (72.) das Spiel innerhalb kurzer Zeit drehen, doch Dominik Kother gelang in der 79. Minute noch der Ausgleich.

Die Rückrunde ist für den 28. Mai angesetzt.


Foto: Linienrichter (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Verhandlungen über WHO-Pandemievertrag vorerst gescheitert

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Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Genf (Archiv), via dts NachrichtenagenturGenf (dts Nachrichtenagentur) – Die Verhandlungen über einen internationalen Pandemievertrag sind im zuständigen Zwischenstaatlichen Verhandlungsgremium (INB) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) am Freitag ohne eine Einigung zu Ende gegangen. Das Mandat des Gremiums endet damit. Die Verhandlungen sollen nun in der Weltgesundheitsversammlung fortgesetzt werden.

Das höchste beschlussfassende Organ der WHO hatte das Verhandlungsgremium 2021 eingerichtet, um ein Übereinkommen oder ein anderes Instrument auszuarbeiten, mit dem die Vorsorge vor und Bekämpfung von Pandemien zu stärken. Dabei ging es insbesondere darum, Frühwarnsysteme auszubauen, deren Finanzierung zu sichern und einen gleichberechtigten Zugang der Länder zu Schutzinstrumenten sicherzustellen. Gerade letzteres stieß auf den Widerstand reicher Länder. Als weitere Schwierigkeit in den Verhandlungen kam weit verbreitete Desinformation über das geplante Dokument dazu.

„Vor einiger Zeit dachte ich, dass ich auf diesem Tisch stehen und ein Lied singen würde, während ich eine Flasche Champagner über meinem Kopf ausleere“, sagte der Roland Driece, Co-Vorsitzender des Gremiums. „Aber das werden wir heute natürlich nicht tun, denn wir sind nicht da, wo wir zu Beginn dieses Prozesses hofften zu sein.“

WHO-Generalsekretär Tedros Adhanom Ghebreyesus sagte, man habe einen großen Fortschritt erreicht. Mehr als sieben Millionen seien offiziellen Zahlen zufolge und bei einer hohen Dunkelziffer durch die Corona-Pandemie gestorben. Die ganze Welt sei von Covid als Geisel genommen worden, sagte er. Die Welt sei immer noch nicht gegen die nächste Pandemie gerüstet. „Wir müssen uns immer wieder daran erinnern, dass wir als Menschen dazu neigen, den Schmerz zu vergessen und darüber hinwegzugehen, wenn er wirklich nicht mehr so groß ist“, so Tedros. „Natürlich sollten wir weitermachen, aber wir sollten uns auch immer an das Problem erinnern, das passiert ist, und nicht ruhen, bis die Lösung kommt.“


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Özdemir will Novelle des Tierschutzgesetzes zügig verabschieden

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Cem Özdemir (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) erhöht das Tempo bei der Novelle des Tierschutzgesetzes, die das Bundeskabinett am Freitag beschlossen hat. Dem Kabinettbeschluss sei ein umfangreicher Konsultationsprozess, teilte sein Ministerium mit. Der Bundesrat soll sich noch vor der Sommerpause damit befassen, die Beratungen in den Gremien des Bundestages könnten direkt nach der Sommerpause starten.

Die allermeisten Tierhalter in Deutschland würden ihrer Verantwortung gegenüber den Tieren gerecht, „doch noch immer gibt es beim Umgang mit und der Haltung von Tieren Defizite und deshalb leiden in Deutschland viele Tiere“, sagte Özdemir. „Mit dem Kabinettbeschluss haben wir umfassende Verbesserungen für den Tierschutz auf den Weg gebracht. Das ist die umfangreichste Überarbeitung des Tierschutzgesetzes seit vielen Jahren.“

Nach der Gesetzesänderung gehe es vielen Tieren besser als vorher. „Und das ist auch gut für alle, die Tiere halten. So will doch zum Beispiel kein Halter von Hund, Katze und Co., dass sein Haustier an Herzfehlern oder schmerzhaften Gelenkproblemen leidet, kaum atmen kann oder sogar früher stirbt“, sagte der Grünen-Politiker.

Im Haustierbereich soll mit dem Gesetz erklärtermaßen die Qualzucht beenden werden. Die bestehenden Regeln sollen um eine nicht abschließende Liste mit möglichen Symptomen der Qualzucht ergänzt werden. Dazu gehören Symptome wie Blindheit, Taubheit oder Atemnot, wenn sie erblich bedingt sind und zu Schmerzen und Leiden bei den Tieren führen. Das Züchten gesunder Tiere bleibe erlaubt, so das Ministerium. Es gehe nicht um das pauschale Verbot von bestimmten Rassen.

Tiere, die Merkmale von Qualzucht aufweisen, sollen künftig auf Online-Plattformen nicht mehr zum Kauf angeboten werden können. Anbieter von lebenden Tieren müssen zudem ihre Daten bei der Online-Plattform hinterlegen.

Im Nutztierbereich soll eine Verpflichtung zu Videoaufzeichnungen in Schlachthöfen eingeführt werden, damit sich Behörden ein besseres Bild davon machen können, was in Schlachthöfen passiert. Außerdem soll das Schwänzekupieren von Lämmern verboten werden. Bei Ferkeln sollen konkretere Vorgaben für das Kupieren der Schwänze gelten. Für das Ausbrennen von Hornanlagen bei Kälbern soll künftig eine Betäubung notwendig werden. Die Anbindehaltung von Tieren soll grundsätzlich untersagt werden, bei Rindern soll das Verbot nur teilweise und mit zeitlicher Verzögerung kommen.

Auch in Bezug auf Tiere in reisenden Zirkussen gibt es Neuerungen. Sind beispielsweise Elefanten, Affen, Giraffen oder Flusspferde Bestand eines Zirkus, können sie weiterhin gehalten werden. Eine Neuanschaffung von Tieren dieser Arten soll jedoch nicht mehr möglich sein.

Für das Töten eines Tieres ohne „vernünftigen Grund“ soll der Strafrahmen in bestimmten Fällen von derzeit bis zu drei auf bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe steigen. Auch der Versuch der Misshandlung oder Tötung eines Tieres steht nach Özdemirs Entwürfen künftig unter Strafe: Der Bußgeldrahmen verdoppelt sich von derzeit bis zu 25.000 Euro auf bis zu 50.000 Euro.


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Länder beklagen Probleme mit Bamf bei Abschiebungen

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen wollen Abschiebungen von Ausreispflichtigen ohne Pass beschleunigen. Das geht aus einem Brief der Länder an das Innenministerium unter Leitung von Nancy Faeser (SPD) hervor, über den der „Spiegel“ berichtet.

Darin beklagen sie die Zusammenarbeit mit dem Faeser unterstellten Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Diese sei „zunehmend problematisch“, es komme zu „Verzögerungen im Arbeitsablauf“, die Unzufriedenheit bei allen Beteiligten wachse. Die Probleme seien „in allen Bundesländern nahezu identisch“.

Ein Hauptkritikpunkt ist die Beschaffung von Ersatzpapieren für abgelehnte Asylbewerber ohne Pässe, die in Teilen im Zuständigkeitsbereich des Bamf liegt. Bisher sei es nicht gelungen, zu verbindlichen Standards zu gelangen.

Trotz eines mehrmonatigen Verfahrens halte sich das Bamf „nicht an bereits abgestimmte Vereinbarungen“. Die „Maßnahmen zur Identitätsklärung“ erfolgten „eher defizitär“.

Auch fehlten aussagekräftigen Statistiken. Weder sei klar, „wie viele Fälle noch anhängig seien“, noch, wie viele der Migranten, für die Ersatzpapiere ausgestellt wurden, tatsächlich abgeschoben worden seien. Offen sei auch, wie viele Abschiebeverfahren eingestellt würden. Das Durcheinander sei „nicht länger hinnehmbar“, so die Bundesländer.


Foto: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Bundeswehr will Tiktok zur Rekrutierung nutzen

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Bundeswehr-Soldat mit G36 (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Bundeswehr will die umstrittene Internetplattform Tiktok zur Rekrutierung neuer Soldaten nutzen. Derzeit arbeitet das Verteidigungsressort an kurzen Werbeclips, in denen die Bundeswehr als Arbeitgeber vorgestellt wird, berichtet der „Spiegel“. Die Spots sollen im Juni auf der Plattform veröffentlicht werden.

Die Bundeswehr setzt damit eine ähnliche Kampagne auf YouTube und Instagram fort. Dafür hatte das Referat „Arbeitgebermarke Bundeswehr“ mit viel Aufwand Clips produziert. Die Idee war einst unter der damaligen Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) entstanden, um über die sozialen Medien junge Menschen besser zu erreichen.

Aus Sicherheitsgründen arbeiten die Personalwerber für die neue Tiktok-Kampagne auf eigens angeschafften Rechnern und Smartphones, da das Aufspielen der App auf Dienstgeräte der Bundeswehr verboten ist. Neben der Rekrutenwerbung will das Ministerium eigene Informationen über die Bundeswehr verbreiten, da auf Tiktok viele, teils unseriöse Privatvideos über die Truppe im Umlauf sind.

Bei Datenschützern ist Tiktok umstritten, da befürchtet wird, dass chinesische Behörden Zugriff auf die Nutzerdaten haben. In den USA droht sogar ein Verbot.


Foto: Bundeswehr-Soldat mit G36 (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Ex-VW-Chef sieht Verbrenner weiterhin als "Übergangslösung"

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VW-Logo (Archiv), via dts NachrichtenagenturWolfsburg (dts Nachrichtenagentur) – Der frühere VW-Chef Matthias Müller begrüßt die erneute Debatte über das ab 2035 geplante Aus für Neuwagen mit Verbrennungsmotor. „Ich glaube, wir müssen die Diskussion um Technologieoffenheit an der Stelle dann doch noch mal eröffnen“, sagte er den Sendern RTL und ntv am Freitag.

Laut Internationaler Energieagentur (IEA) müssen 2030 mindestens 66 Prozent der verkauften Autos elektrisch angetrieben sein, um das Pariser Klimaabkommens einzuhalten. Dennoch sieht Müller offenbar auch über das Jahr 2035 hinaus noch eine Übergangszeit: Er stellte die Frage, „ob der Verbrenner nicht zumindest in einer Übergangszeit mit Hybriden oder und oder mit synthetischen Kraftstoffen eine Lösung sein könnte“. Dies wäre für ihn ein Weg, den Kunden einen sanfteren Übergang zur E-Mobilität zu ermöglichen.

Aktuell sieht der ehemalige VW-Chef noch eine Zurückhaltung bei den Kunden. „Das kühlt sich deswegen ab, weil der Kunde nicht entsprechend reagiert“, sagte er. Man erreiche nicht das von der Politik vorgegebene Ziel bei den Verkaufszahlen von E-Autos. Es gebe derzeit einen Dialog, der in den nächsten Monaten aufgelöst werden müsse. Die Entscheidung einiger Hersteller, voll auf Elektroautos zu setzen, sieht er als „politisch getrieben“ an. Global betrachtet habe der Verbrenner weiterhin eine große Bedeutung.

Um die Attraktivität von E-Autos zu steigern, gebe es noch einige Hürden. „Die Autos sind noch zu teuer, wir haben begrenzte Lademöglichkeiten und auch der Strom ist relativ teuer und auch nicht immer grün“, so Müller. „Und wir brauchen natürlich eine andere Reichweite.“ Hier seien weitere Investitionen und technologische Entwicklung nötig.

Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Autoindustrie sieht der ehemalige VW-Lenker durch den Wandel gefährdet. Er zeigt sich aber „zuversichtlich, dass die deutschen Autokonzerne und auch die europäischen Partner in Frankreich, dass die die innovative Kraft haben, dem Wettbewerb an der Stelle zu begegnen“.

Auch aus China sieht Müller eine wachsende Konkurrenz, die bereits auf dem Markt aktiv ist. Bei einem chinesischen E-Auto, das er selbst gefahren ist, hatte er „nichts auszusetzen“. Dennoch müsse man Preis, Service und Markenstärke im Blick haben. „Also da haben die Chinesen schon auch noch Aufgaben vor sich, insbesondere in Europa“, so der Ex-Manager.

Das Verbrennerverbot der EU wurde als Teil des „European Green Deal“ verabschiedet, durch den Wissenschaftlern zufolge die EU von einem CO2-Reduktionspfad, der mehr als vier Grad Erderhitzung bedeutet hätte, nahezu auf Pfad von etwas mehr als zwei Grad gekommen ist. In dem Gesetzespaket ist auch der neue EU-Emissionshandel für Gebäude und Verkehr enthalten, der ab 2027 das Fahren von Verbrennern drastisch verteuern dürfte.


Foto: VW-Logo (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Oberstes UN-Gericht ordnet Stopp von Israels Offensive in Rafah an

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Internationaler Gerichtshof (IGH) (Archiv), via dts NachrichtenagenturDen Haag (dts Nachrichtenagentur) – Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat am Freitag den sofortigen Stopp der Offensive des israelischen Militärs in Rafah angeordnet. Mit 13 zu zwei Stimmen gaben die Richter damit einem Eilantrag Südafrikas statt.

Der Staat Israel müsse in Übereinstimmung mit seinen Verpflichtungen aus der Genozidkonvention „und in Anbetracht der sich verschlechternden Lebensbedingungen der Zivilbevölkerung in der Region Rafah seine Militäroffensive und jede andere Aktion in der Region Rafah, die der palästinensischen Gruppe in Gaza Lebensbedingungen auferlegen könnte, die ihre physische Zerstörung ganz oder teilweise herbeiführen würde, sofort einstellen“, so das Gericht.

Zudem verwiesen die Richter auf die Anordnungen von Januar und März und stellten explizit heraus, dass der Grenzübergang Rafah für die „ungehinderte Bereitstellung dringend benötigter grundlegender Versorgung und humanitärer Hilfe in großem Umfang“ geöffnet werden müsse.

Außerdem müsse die israelische Regierung möglichen Untersuchungskommissionen der Vereinten Nationen ungehinderten Zugang gewähren, damit diese die Völkermordvorwürfe aufklären können. Die israelische Regierung selbst hat nun einen Monat Zeit, um einen Bericht über die Umsetzung der Anordnungen zu verfassen.

Der vorsitzende Richter erklärte, man habe die Frage klären müssen, ob sich die Situation seit der letzten Entscheidung Ende März derart verändert hat, dass die bereits angeordneten Maßnahmen verändert werden müssen. Das sei der Fall. „Die humanitäre Situation muss nun als katastrophal bezeichnet werden“, konstatierte er. Die im Januar festgestellte katastrophale humanitäre Lage, die zu einer gravierenden Verschlechterung der Lebensumstände führen könne, habe sich weiter verschlechtert.

Seit der Beginn der Offensive in Rafah am 7. Mai seien 800.000 Palästinenser auf der Flucht – und die Orte, an die sie flüchten können, würden aufgrund der Zerstörung nicht mehr die Minimalanforderungen erfüllen, damit dort humanitäre Soforthilfe auf sichere und würdige Weise geleistet werden könne. Darüber hinaus verwies der Richter auf Berichte, dass Hunderttausende vom Tod bedroht seien und das Risiko bestehe, dass die verbleibende lebensnotwendige Infrastruktur zerstört werden könne.

Folglich ist das Gericht der Ansicht, dass Israel die durch seine Offensive aufgeworfenen Bedenken nicht ausreichend ausgeräumt hat. Es bestehe eine Dringlichkeit, die – noch vor dem endgültigen Urteil zu den Völkermordvorwürfen Südafrikas – eine Anordnung von Maßnahmen rechtfertige.

Die Organisationen der Vereinten Nationen hatten zuletzt ihre Warnungen verschärft: Das Welternährungsprogramm (WFP) gab am Mittwoch an, dass man seit über einer Woche nicht auf das Lager in Rafah zugreifen könne und seit dem 6. Mai keine neue Hilfsgüter über den südlichen Grenzübergang kommen. Das Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) erklärte am Donnerstag, Verzweiflung und Hunger würden sich ausbreiten, wenn nicht bald Hilfslieferungen den Gazastreifen in enormen Mengen erreichen. Die Schließung des Grenzübergangs in Rafah und die geringe Funktionalität des Übergangs Kerem Shalom im Süden habe den Fluss lebensrettender Güter abgewürgt.

Bereits Ende März hatten die Richter Israel dazu aufgerufen, „alle notwendigen und wirksamen Maßnahmen zu ergreifen“, um „unverzüglich die ungehinderte Versorgung der Palästinenser im gesamten Gazastreifen mit dringend benötigten Grundversorgungsgütern und humanitärer Hilfe“ zu gewährleisten. Dazu soll die Kapazität und die Zahl der offenen Grenzübergänge erhöht und diese „so lange wie nötig“ offen gehalten werden.


Foto: Internationaler Gerichtshof (IGH) (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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