Berlin (dts Nachrichtenagentur) – In den Berliner Schwimmbädern dürfen künftig auch Frauen „oben ohne“ baden. Aufgrund einer erfolgreichen Diskriminierungsbeschwerde würden die Berliner Bäder-Betriebe in Zukunft ihre Haus- und Badeordnung „geschlechtergerecht“ anwenden, teilte die Berliner Senatsverwaltung für Justiz am Donnerstag mit.
Hintergrund war die Beschwerde einer Frau, die sich an die Ombudsstelle der Landesstelle für Gleichbehandlung gewandt hatte, weil sie nicht, wie Männer, „oben ohne“ in einem Schwimmbad in Berlin schwimmen durfte. Und das, obwohl die Haus- und Badeordnung der Bäderbetriebe keine geschlechtsspezifischen Festlegungen trifft und lediglich das Tragen „handelsüblicher Badekleidung vorschreibt“. Nach einer erneuten Befassung mit der Diskriminierungsbeschwerde solle das Schwimmen mit freiem Oberkörper nun „auch für weibliche Personen beziehungsweise für Personen mit weiblich gelesener Brust künftig möglich sein“, hieß es in der Mitteilung wörtlich.
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