Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion im Bundestag, Irene Mihalic, hat das Ultimatum von CDU-Chef Friedrich Merz an die Ampel in Zusammenhang mit den Gesprächen über eine gemeinsame Migrationspolitik scharf zurückgewiesen und ihn zu mehr Seriosität aufgefordert. „Wenn die Union daran ein Interesse hat, stehen wir zur Verfügung“, sagte sie dem TV-Sender „Welt“ am Donnerstag zur Bereitschaft ihrer Fraktion, mit der Union ins Gespräch zu kommen. „Wenn es Herrn Friedrich Merz aber nur um Krawall geht und nur darum, sozusagen die Ampel vorzuführen, dann stehen wir dafür nicht bereit. Das muss Herr Merz sich eben überlegen.“
Ungeachtet der Ampel-Mehrheit im Bundestag habe man ein Interesse daran, die Opposition mit einzubeziehen. Deswegen hätten bereits Gespräche mit der Union stattgefunden. „Und vor dem Hintergrund habe ich ehrlich gesagt überhaupt kein Verständnis, wenn Herr Merz jetzt anfängt, mit Ultimaten zu operieren“, sagte Mihalic. „Das ist der Lage vollkommen unangemessen, wenn er sich noch zudem weigert, mit uns über wichtige Sicherheitsfragen zu sprechen. Da sollte er seine Politik noch einmal grundlegend überdenken.“ Die Fraktionsmanagerin machte deutlich, dass die Bundesregierung unabhängig von der Union zeitnah Gesetzestexte zu ihren Vorschlägen zur Migration in den Bundestag einbringen werde.
Mihalic bekräftigte ihre Überzeugung, dass die von der Union geforderte Zurückweisung von Flüchtlingen an den deutschen Grenzen, die in einem anderen EU-Land Asyl hätten beantragen können, juristisch nicht möglich sei. „Das ist eben rechtlich unzulässig. Und da muss die Union selbstverständlich sich schon fragen, welchen Vorschlag sie da macht“, sagte die Grünen-Politikerin. „Was nicht geht, ist, sich laufend in die Debatte mit Vorschlägen einzubringen, die aber einer rechtlichen Prüfung oder einer näheren Betrachtung überhaupt nicht standhalten. Da erwarten wir auch von der Opposition mehr Seriosität.“
Nach Auffassung von Mihalic sind Zurückweisungen an den Grenzen nur möglich bei Personen, gegen die entweder eine Einreisesperre vorliege oder die in Deutschland kein Asylgesuch stellten. „Bei allen anderen Personen ist es nun mal problematisch, weil dem die Rechtslage entgegensteht.“ Wenn jemand an der Grenze ein Asylgesuch stelle, dann müsse dieser Antrag geprüft werden. Das europäisches Recht sei da eindeutig.
Foto: Irene Mihalic (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
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