Montag, Dezember 23, 2024
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Mehrere Verfahren gegen NS-Wachmänner eingestellt

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Mehrere Staatsanwaltschaften haben Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Wachmänner von Kriegsgefangenenlagern der Wehrmacht eingestellt. Das berichtet die „Welt“ nach einer eigenen Recherche bei den Staatsanwaltschaften Berlin und Dortmund sowie der Generalstaatsanwaltschaft Celle.

Anfang 2022 hatte die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen für die Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg demnach vier Vorermittlungsverfahren aus diesem Komplex an die zuständigen Staatsanwaltschaften abgegeben – mittlerweile wurden allerdings alle dieser Verfahren eingestellt. In einem Fall war es bereits zu einer Anklage gekommen: Die Berliner Staatsanwaltschaft warf einem 99-Jährigen vor, zwischen November 1942 und März 1943 in mindestens 809 Fällen Beihilfe zum Mord an Inhaftierten des Kriegsgefangenenlagers „Stalag 365“ in Wladimir-Wolynsk (Ukraine) geleistet zu haben. Die Jugendkammer des Landgerichts beschloss allerdings im November 2022, die Anklage nicht zur Hauptverhandlung zuzulassen, da der Angeschuldigte dauerhaft verhandlungsunfähig sei. Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Beschluss Beschwerde eingelegt.

„Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist das Gutachten, auf das sich diese Entscheidung stützt, zum einen inhaltlich nicht vollumfänglich überzeugend, zum anderen ergäbe sich nach hiesiger Lesart nur eine eingeschränkte Verhandlungsfähigkeit, nicht aber eine vollständige Verhandlungsunfähigkeit“, sagte Oberstaatsanwalt Sebastian Büchner der „Welt“. Die Generalstaatsanwaltschaft Celle stellte im August 2022 ein Ermittlungsverfahren gegen einen damals 101-Jährigen ein, ebenfalls aufgrund einer Einstufung des Angeschuldigten als dauerhaft verhandlungsunfähig. Ermittelt worden war ein Tatzeitraum von September 1943 bis September 1944 im Kriegsgefangenenlager „Stalag I b“ in Hohenstein (Ostpreußen, heute Polen). Bereits im April 2022 stellte die Staatsanwaltschaft Dortmund ein Ermittlungsverfahren gegen einen damals 98-Jährigen ein, der von August 1941 bis ungefähr Oktober 1943 im Alter zwischen 18 und 20 Jahren im Kriegsgefangenenlager „Stalag 358“ in Schytomyr (Ukraine) tätig war.

„Die einzig nachweisbare Tätigkeit des Beschuldigten als Dolmetscher in einer Kolchose, die für die Lebensmittelversorgung des Kriegsgefangenenlagers zuständig war, stellte sich nach hiesiger Ansicht nicht als Beihilfe zum Mord dar, da es unter anderem an einem nach der Rechtsprechung erforderlichen mordfördernden Sinnbezug der Handlungen – zumindest mit den feststellbaren Tatsachen – fehlt“, sagte Oberstaatsanwalt Andreas Brendel. Ein weiteres Ermittlungsverfahren hatte die Generalstaatsanwaltschaft Celle bereits im Januar 2022 eingestellt. Der Beschuldigte, der zwischen Oktober 1943 bis zur Befreiung des Lagers im „Stalag VI C“ in Bathorn (Niedersachsen) als Wachmann tätig war, starb damals im Alter von 96 Jahren.


Foto: Justicia, über dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

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