Dienstag, November 11, 2025
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Hubertz offen für Aufnahme von Recht auf Wohnung ins Grundgesetz

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) hat sich offen dafür gezeigt, ein explizites Recht auf eine Wohnung im Grundgesetz zu verankern. „Das kann man natürlich diskutieren“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben).

Auf die Frage, warum die Politik in den vergangenen Jahren bei der Wohnpolitik versagt habe, verwies Hubertz auf die 90er Jahre, als es die Annahme gegeneben hätte, dass Deutschland fertiggebaut sei. Zudem nannte sie den fehlenden Rechtsanspruch im Grundgesetz. „Das Grundgesetz garantiert keine passende Wohnung“, sagte die SPD-Politikerin. Weil sich aus den Grundrechten und dem Sozialstaatprinzip aber staatliche Verpflichtungen ergeben würden, sehe man die Wohnungspolitik als bundespolitische Aufgabe. Wichtiger als eine Verankerung im Grundgesetz sei aber das Zusammenspiel mit den Akteuren auf dem Wohnungsmarkt, sagte Hubertz und nannte die gemeinwohlorientierten Unternehmen, die Genossenschaften, die kommunalen Wohnungsträger und die privaten Investoren.

Zudem beklagte Hubertz, dass das Bild von Vermietern in Deutschland zu oft pauschal negativ ausfalle. „In Deutschland neigen wir dazu, alles schwarz-weiß zu betrachten: der böse Kapitalist, der böse Vermieter. Es wird viel zu oft pauschalisiert“, sagte sie. Vermieter seien wichtig für das Land und „natürlich nicht alle böse“. Allerdings gebe es auch schwarze Schafe, führte Hubertz aus, und verwies auf Immobilienfonds aus anderen Ländern sowie auf Vermieter, die ihre Wohnungen verkommen lassen würden.


Foto: Ausgabe des Grundgesetzes in einer Bibliothek (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

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