Freitag, September 20, 2024
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BKA und Bundespolizei sollen Gesichtserkennung einsetzen dürfen

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei sollen Gesichtserkennung einsetzen dürfen, um Verdächtige durch einen Abgleich mit Fotos in den sozialen Netzen und anderswo im Internet ausfindig zu machen.

Das geht aus einem Gesetzentwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hervor, über den der „Spiegel“ berichtet. Dadurch sollen die Behörden in die Lage versetzt werden, den Aufenthaltsort von Verdächtigen zu ermitteln. Außerdem sollen sie Möglichkeiten erhalten, unbekannte Straftäter zu identifizieren.

Die Behörden erhoffen sich durch die neuen Befugnisse etwa eine bessere Identifizierung von Terroristen des „Islamischen Staats“, die in Hinrichtungs- und Foltervideos zu sehen sind und sich womöglich unerkannt in Europa verstecken. Künftig könnten die Fahnder Screenshots aus solchen Gewaltvideos per Software mit den sozialen Netzwerken abgleichen und so Hinweise erhalten.

Faeser will dafür mehrere Polizeigesetze ändern. In die Strafprozessordnung soll zudem ein neuer Paragraf aufgenommen werden, der einen „biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet“ erlaubt. Eine Live-Gesichtserkennung anhand von Bildern aus Überwachungskameras etwa an Bahnhöfen soll es nicht geben.

Der Vorstoß ist auch eine Reaktion auf die Festnahme der Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette im Frühjahr. Ein Journalist war Monate zuvor per Gesichtserkennungssoftware auf Fotos von ihr im Netz gestoßen. Sie zeigten Klette in einem Capoeira-Tanzklub in Berlin, wo sie unter falschem Namen untergetaucht war. Den Fahndern fehle für ein solches Vorgehen die Rechtsgrundlage, beklagte das zuständige Landeskriminalamt.


Foto: Computer-Nutzer (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

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